www.justament.de, 28.2.2011: Expertin für das schöne Leben

Christiane Rösinger debütiert solo mit „Songs Of L. And Hate“

Thomas Claer

scheiben-tc-christiane-rosinger-cover1Vergesst Lady Gaga, vergesst Lena und alle anderen gleich mit! Der Popstar des Jahres 2010 heißt eindeutig Christiane Rösinger. Nun mag sich manch einer fragen: Wer ist überhaupt Christiane Rösinger? Und erst recht werden sich viele im letzten Herbst gewundert haben, als auf dem Cover von Stadtmagazinen und Musikzeitschriften eine wenig fotogene Frau Ende 40 mit zerfurchtem Gesicht in wenig eleganter Kleidung auftauchte. Wer dann neugierig auf YouTube klickte, sah Christiane Rösinger in einer belebten Straße sitzen und hörte sie mit verrauchter Stimme ihr Lied ankündigen und dachte schon „Naja …“, um im nächsten Moment vor freudiger Verzückung fast vom Stuhl zu fallen. Denn Christiane Rösinger singt mit plötzlich wie verwandelter glockenheller Stimme Melodien, die bezaubern, und Texte, deren Intelligenz und melancholischer Tiefsinn einen bis ins Mark erschüttern können. Vor allem aber verfügt sie über einen umfangreichen Backkatalog bärenstarker Songs aus früheren Tagen, die sie in den letzten 22 Jahren mit ihren Bands „Lassie Singers“ und „Britta“ aufgenommen hat und nun immer wieder gerne auch solo zum Besten gibt. „Liebe wird oft überbewertet“ ist so ein Lied, das einen in seiner augenzwinkernden Parolenhaftigkeit mit Macht ergreift, auch „Depressiver Tag“ oder „Wer wird Millionär?“ sind wahre Perlen. In letzterem Britta-Song artikulierte sie präzise die angefressene Kreuzberger Befindlichkeit dieser Tage: „Ist das noch Boheme oder schon die Unterschicht?“ Denn: „Das Geld ist platt und will auch platt geschmeichelt sein“ Doch wie tröstlich ist da die Schlusszeile: „Und für uns bleibt nur das schöne Leben“. Auch als Autorin eines gleichnamigen Buches hat Christiane Rösinger vor ein paar Jahren von sich reden gemacht. Und nun also ihr erstes Solo-Album… Nicht, dass es schlecht wäre, ganz im Gegenteil! Aber zumindest hinter den Höhepunkten ihres „Frühwerks“ bleibt es insgesamt dann doch ein wenig zurück. Gleichwohl macht es viel Freude, sich in der „melancholischen Hypochondrie“ dieser Texte zu verlieren und Songs wie „Ich muss immer an dich denken“ zu lauschen. Das Urteil lautet: vollbefriedigend (10 Punkte).

Christiane Rösinger
Songs Of L. And Hate
Staatsakt (Rough Trade)
Ca. € 17,-
ASIN: B003ZUB506

Hörproben:

Wer wird Millionär

Liebe wird oft überbewertet

Ich muss immer an dich denken

www.justament.de, 17.1.2011: Redseliger Rock-Rentner

Achim Reichel erzählt und singt auf „Solo mit euch“ – und greift tief in die Schatztruhe seines Frühwerks

Thomas Claer

scheiben-tc-achim-reichel-bildWenn Rockmusiker in die Jahre kommen, dann gibt es zu den Jubiläen nicht selten  entsprechende Konzerte, und aus diesem Material erwächst dann wiederum meist eine C-, wenn nicht gleich DVD – oder noch besser: beides nebeneinander. So hält es auch der Hamburger Ex-Boygroupstar, Ex-Krautrocker, Shanty- und Volksliedadoptierer, Balladen- und Großstadtlyrikvertoner Achim Reichel, inzwischen 66. Anlässlich seines Eintritts ins gesetzliche Rentenalter ist von ihm nun schon das dritte Live-Album in nur 16 Jahren erschienen. Doch anders als auf „Große Freiheit“ (1994) und „100 % Leben“ (2004) versucht sich Reichel diesmal auf der ersten der beiden CDs von „Solo mit euch“ auch als unterhaltsamer „Storyteller“, der heiter und beschwingt Anekdoten aus seinem bewegten Musiker-Leben zum besten gibt. Und was soll man sagen, man hört das alles schon ganz gerne, zumal hier erfreulicherweise auch die Hinter- und Beweggründe so mancher seiner früheren – oft überraschenden – konzeptionellen Neuausrichtungen erklärt werden. Auf der zweiten CD finden sich dann Solo- (d.h. nur von Berry Sarluis auf dem Akkordion und Pete Sage auf der Violine begleitete) Einspielungen vieler Reichel-Klassiker, aber auch etlicher Songs, die er locker zwanzig oder gar dreißig Jahre nicht mehr live gespielt haben dürfte. Seine Rock-Version des alten Seemanns-Schlagers „Sie hieß Mary Ann“ gab es bislang nur auf der nie als CD gepressten Compilation-Platte „Rock in Deutschland, Vol. 7“ von 1981! Und auch der „Blonde Hans“ vom Skandal-Poeten Kiev Stingl und die wunderbar böse Christian Morgenstern-Adaption „Sophie, mein Henkersmädel“ hat man schon verdammt lange nicht mehr von ihm gehört. Die größte Entdeckung ist aber zweifellos „Mama Stadt“ aus der Feder des 1987 tragisch verunglückten Popliteraten Jörg Fauser, ein bislang eher unauffälliges Stück vom legendären „Blues in Blond“-Album aus den frühen Achtzigern, das hier in der reduzierten Version mit ihren lapidaren Gitarrenriffs zu ungeahnter Größe aufsteigt. „Blätter fall’n von totgesagten Bäumen …“ heißt es dort, und: „Die Leben geben dürfen sich auch Leben nehmen/ Und sich aus Trümmern Träume baun“. Das hat schon Klasse! So möchte man Achim Reichel am Ende inständig bitten, doch künftig bei der Auswahl seiner Songs ruhig noch etwas tiefer in die versunkene Schatztruhe seines Frühwerks zu greifen. Spätestens zum 70. Geburtstagskonzert wünschen wir uns endlich einmal den „Fliegenden Holländer“ vom Klabautermann-Album (1977), auch wenn manche Aloha Heja He-Fans damit vielleicht wenig anfangen können. Oder noch besser: „Zehn Jahre lebenslänglich“ von A.R. 3 (1972). Das Urteil lautet: voll befriedigend (12 Punkte).

Achim Reichel
Solo mit euch
Doppel-CD
Indigo 2010
Ca. € 17,-
ASIN: B003Y5W3Z8

1. Januar 2011: Ahnenfoschung, Teil 1

Internet-Recherche zur Ahnenforschung über die Familie Claer

Thomas Claer

Ausgangspunkt ist der in der Familie Claer überlieferte Stammbaum, der bis auf meinen Ururgroßvater Franz Claer, geb. 1841 in Ostpreußen, zurückgeht. Bereits in der Anlage des Stammbaums äußert mein Großvater, Gerhard Claer, die Vermutung, dass die Vorfahren der Familie Hugenotten waren, die vor allem im 17. Jahrhundert, um religiös bedingter Verfolgung zu entgehen, aus Frankreich in den deutschen Sprachraum eingewandert sind. Weiterhin weist er in der genannten Anlage auch auf die abweichende, dem Französischen noch näher stehende Schreibweise „Clair“ hin, die in Ostpreußen ebenfalls auftritt. So ließen sich in Kirchenregistern des 19. Jh. in Ostpreußen einige Personen mit dieser Schreibweise des Namens finden, wobei als deren Berufsbezeichnung mehrmals Förster sowie Gendarm angegeben sei. Ferner wusste mein Großvater nach Aussage meines Onkels, Dr. Karl Scheibner, zu berichten, dass die Familie früher adelig war und „de Claer“ oder „de Clair“ hieß. Letzteres wurde aber von anderen Familienmitgliedern als Humbug abgetan.

Nunmehr eröffnet sich uns im digitalen Zeitalter aber die Möglichkeit, der Lösung des Rätsels auf relativ einfachem Wege näher zu kommen, nämlich durch eine simple Internet-Recherche, die ich also in diesen Tagen, zum Jahreswechsel 2010/2011, vorgenommen habe. Hier die Ergebnisse nebst meiner Interpretation:

Zunächst berichtet ein Nutzer eines Forums zur Ahnenforschung von einem seiner Vorfahren, Wilhelm Friedrich Claer, der 1824 in Corgeiten/Germau, Krs. Fischhausen/Ostpreussen, geboren und 1889 in Rahnkalwen /Dittlaken gestorben sei. Er sei „königlicher Forstaufseher, königlicher Förster“ gewesen. Sein Sohn Otto Wilhelm Claer, der am 28.12.1859 in Argenthal/Ostpreussen geboren worden sei, wäre „Revierförster, herrschaftlicher Förster“ gewesen und wohl in den 1890er Jahren nach Schlesien übergesiedelt. In der Familie sei „überliefert“, „dass in dem Namen wohl franz. Vorfahren verborgen liegen könnten“. (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=19367)
Bezüglich der Familie „de Claer/de Clair“ wird man besonders fündig im Stadtarchiv Sankt Augustin (Rhein-Sieg-Kreis, NRW, Nähe Bonn). Dort heißt es unter Findbuch (SN 29 Familienarchiv von Claer): „Im Einzelnen enthält der Bestand 30 Archiveinheiten (AE) der Jahre 1652 bis 1978 … In der Familie von Clair/de Clair/de Clara lassen sich seit mehreren Jahrhunderten u.a. Personen nachweisen, die höhere Ränge in Verwaltung und Militär bekleidet haben. Die Familie siedelte sich im späten 17. Jahrhundert im Rheinland an und stellte mehrere kurkölnische Statthalter des Amtes Wolkenburg und der Burggrafschaft Drachenfels, mit Franz Bernhard de Claer (1785-1853) den zeitweiligen Adjutanten vom Landsturm im Siebengebirge, Stadtkommandeur in Bonn und Domänenrat sowie mit Eberhard von Claer (1871-1946) den langjährigen Bürgermeister des Amtes Menden (Rhld.).

Das Familienarchiv enthält Splitter aus dem privaten und beruflichen Leben einzelner Familienmitglieder zwischen 1652 und 1943. Der jeweilige Kontext erschließt sich häufig aus der 1929-1932 von Alexander von Claer verfassten Familiengeschichte (siehe Literatur).

Das Familienarchiv muss in früheren Jahren bedeutend umfangreicher gewesen sein und war zumindest in Teilen geordnet und nummeriert. Viele Einzelschreiben, die nicht mehr im Bestand vorliegen, sind in Alexander von Claers Familiengeschichte zitiert bzw. transkribiert. Offensichtlich wurden nach dem Zweiten Weltkrieg viele Schreiben des Archivs unter verschiedene Mitglieder der Familie von Claer/Trolldenier aufgeteilt.“ (http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=140&tektId=72&id=010&klassId=1)

Die älteste genannte Quelle ist: „1652 – Bewerbung des Bartholomäus de Clara beim Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg um eine Schöffenstelle in Rees (am Niederrhein, Anm. T.C.) samt urschriftlicher Antwort“.

Weiter heißt es: „Als Literatur zur Geschichte der Familie von Claer sind zu nennen:

J.J. Sluyter: Die rheinische Familie de Claer, in mehreren Ausgaben der Zeitschrift ’Niederrheinischer Geschichtsfreund’, Kempen 1882-1883 (mit zahlreichen handschriftlichen Ergänzungen im Bestand als SN 29/4).
Alexander von Claer: Familiengeschichte von Claer, München 1929-1932, Neuauflage Frankfurt/Main 1979 (im Bestand als „SN 29/1“ sowie in der Bibliothek des Stadtarchivs unter der Signatur „S06A Clae1“).“

Ebenfalls einiges zu bieten hat das Stadtarchiv Meckenheim (Rheinland, ebenfalls Rhein-Sieg-Kreis, südliches NRW): Dort findet sich auch Bildmaterial, darunter die Abbildung des Familienwappens. (http://www.stadtmuseum-meckenheim.de/geschichte.htm)

Johann Friedrich de Claer

Johann Friedrich de Claer


Wappen de Claer

Familienwappen de Claer

Außerdem findet sich ein Bericht in einer historischen Zeitschrift, wonach eine Kirche in Königswinter (ebenfalls in der besagten rheinischen Gegend belegen), nachdem sie durch einen verheerenden Brand vernichtet worden war, wiederaufgebaut wurde – und zwar mit den Geldern der Familie de Claer. „Zu ihrem Reichtum“, heißt es dort, „war die Familie de Claer im Geld- und Weingeschäft gekommen. Von 1711 bis 1755 war Philipp Heinrich de Claer Statthalter. Der vermögende Junggeselle wohnte in seinem repräsentativen Haus in der Haupt-Strasse – dem heutigen Haus Nr. 392.“ ( http://www.rheinkiesel.de/pdf/rk0508.pdf)

Die Namensänderung von „de Claer“ in „von Claer“, so weiß Wikipedia, erfolgte im späten 19. Jh.: „Eberhard war der Sohn des späteren Generalleutnants de Claer. Die Familie erhielt mit Genehmigung vom 28. April 1882 die Erlaubnis zur Führung des Namens von Claer.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_von_Claer_%28General%29)

Besonders erwähnenswerte Familienmitglieder sind schließlich:

1.    der bereits genannte Franz Bernhard de Claer (1785-1853). Er war Adjudant des 1813 gegründeten Freiwilligen Landsturms Banners des Siebengebirges zur Befreiung von der Franzosenherrschaft. Nach ihm wurde in Königswinter eine Straße benannt. (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigswinter)
2.    der ebenfalls schon erwähnte Eberhard de Claer (1871-1946), langjähriger Bürgermeister des Amtes Menden und Privatgelehrter. Verfasser zahlreicher Beiträge in historischen Fachzeitschriften und Inhaber einer umfangreichen Sammlung von Abschriften aus Bonner Gerichtsakten der frühen Neuzeit (http://www.thomas-p-becker.de/TPB/Hexen/hexbonn.html)
3.    Bernhard Eberhard Theodor von Claer (07.12.1888 in Berlin –  29.03.1953 in Göttingen), General. (http://www.unithistories.com/officers/bio/german/HeerC.htm)

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4. Carl-Gideon von Claer (genannt „Atom-Claer“), Oberst der Reichswehr und später  Führungsstäbler der Bundeswehr für atomare Kampfführung sowie „militärischer Mitarbeiter“ des SPIEGEL und SPIEGEL-Autor. Verfasser einer SPIEGEL-Glosse am 13.2.1967 über adlige Seilschaften in der Bundeswehr („Das Monokel der Armee“). Wurde daraufhin aus Adelskreisen als „Nestbeschmutzer“ diffamiert, die ihm nahe legten, das „von“ aus seinem Namen zu streichen.  (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46369571.html, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46409541.html, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46394422.html)

5.    Eberhard von Claer (* 9. August 1856 in Lüben; † 28. April 1945 in Langensalza). Preußischer Offizier, zuletzt General der Infanterie im Ersten Weltkrieg. Am 25. August 1914 wurde er mit der Führung des neuaufzustellenden XXIV. Reserve-Korps beauftragt, bevor er am 12. September 1914 zum Kommandierenden General des VII. Armee-Korps (auch Westfälisches Korps) ernannt wurde. 1915 verlieh ihm der Kaiser in Anerkennung seiner Verdienste den Pour le mérite. (http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_von_Claer_%28General%29)

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Grabplatte auf dem Invalidenfriedhof in Berlin

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6.    Eberhard von Claer (* 9. Juni 1923 in Königsberg/Ostpreußen) ist ein deutscher Politiker (CDU). Während des Krieges zweimal verwundet und nach dem Krieg zu 90 Prozent schwerkriegsbeschädigt. Nach seiner Flucht 1945 aus Ostpreußen begann er in Göttingen sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. Zwischen 1949 und 1954 legte er sein juristisches Staatsexamen ab und war im Anschluss zwischen 1954 und 1960 in der Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen beschäftigt. Vorsitzender des Landesverbandes Oldenburg der Union der Vertriebenen und Flüchtlinge in der CDU/CSU. 1976-1978 Mitglied des niedersächsischen Landtags. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_von_Claer)

7.  der auch bereits genannte Alexander Karl August von Claer (11.6.1862-11.8.1946). Major der Reichswehr, wird im Februar 1904 unter Beibehaltung seiner Stellung als Militärataché in China zum ersten deutschen militärischen Vertreter in Seoul ernannt (wenige Wochen vor Ausbruch des russisch-japanischen Krieges im Februar 1904). Wird genannt in der Liste „Germans in Korea prior to 1910“ Korea-Aufenthalte 04.03.1904 – 05.1905  und noch einmal 25.11.1906-27.11.1906 (Informationsreise). Verfasser der „Familiengeschichte von Claer“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_von_Claer) Verschickte mit anderen im Herbst 1880 ein Rundschreiben an die Alten Herren und den KSCV, um die Auswüchse und Mißbräuche der Kösener Sitten abzuschaffen. Die Zustimmung war groß. Unter den 4.077 Unterschriften der Beteiligungslisten waren die des Kronprinzen Wilhelm und des Fürsten Bismarck. (Zandersche Bewegung) (http://de.wikipedia.org/wiki/Corps)

Ferner gibt es die folgende Liste mit verstorbenen Trägern des Namens von Claer aus dem 20. Jh:

Claer, Christoph v., verunglückter Junge aus Kolberg
Claer, Erna v., Diakonisse in Rente aus Wiesbaden
Claer, Hans-Eberhard v., Fahnenjunker-Gefreiter aus München
Claer, Helmut v., Oberleutnant aus Vilich
Claer, Helmuth v., Leutnant aus Kolberg
Claer, Ilse v., geborene Schönian
Claer, Irmela v., geborene v.der Lancken, aus Frankfurt am Main
Claer, Otto v., Finanzgerichtspräsident ausser Diensten
Claer, Wichard v., Bundesbankdirektor ausser Diensten aus Frankfurt am Mai (Gedruckte Traueranzeigen des deutschen Adels 1912-2009 http://home.foni.net/~adelsforschung2/anzeig01.htm)

Bleibt nun aber noch die Frage, wie aus „de Clair/de Claer“ „Claer/Clair“ werden konnte. Zunächst ist, wie allen hier zusammengetragenen Belegen entnommen werden kann, auszuschließen, dass hier eine spätere Adelung einer ursprünglich nicht adeligen Familie vorliegt. Hier ist es genau anders herum. Die Namensvariante mit Adelstitel ist bis ins 17. Jahrhundert zurück zu verfolgen, die Variante ohne Adelstitel lediglich bis ca. 1830. Ein Teil der Familie muss also den Adelstitel verloren haben. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten: 1. Aberkennung wegen schwerer Verfehlungen (Verbrechen etc.) – nicht sehr häufig aufgetreten, 2. freiwillige Ablegung aufgrund der politischen Einstellung (Sozialdemokraten, Kommunisten, später Grüne) – auch nicht so sehr häufig, 3.  Nachkommen von Adeligen durch Mesalliancen (nicht standesgemäße Verbindungen) oder Seitensprünge mit nachträglicher Legalisierung, in solchen Fällen wurde den Nachkommen oft das „von“ aberkannt, bzw. sie wurden aus dem Familienverband ausgeschlossen. – Das ist wohl die Ursache für viele Namensträger eines adligen Namens ohne “von”. (http://www.ahnen-und-wappen.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=3991)

Aber wie kam die eher im Rheinischen angesiedelte Familie in Teilen nach Ostpreußen? Wohl nicht erst über den Vater des oben unter 6. erwähnten Lokalpolitikers Eberhard von Claer (* 9. Juni 1923 in Königsberg/Ostpreußen), nämlich Bernhard von Claer (wahrscheinlich ist es jener unter 3. genannte, also 07.12.1888 in Berlin –  29.03.1953 in Göttingen), der laut Wikipedia-Profil „im Militär tätig war“ und „häufig versetzt“ wurde. (http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_von_Claer) Denn der Stammbaum der adelslosen Familie Claer in Ostpreußen reicht ja sogar bis ca.1830 zurück. Vielleicht wurden auch schon die preußischen Offiziere früherer Generationen mitunter in östliche Provinzen versetzt. Oder dem bereits aus der rheinischen Adelsfamilie de Claer ausgeschlossenen Vorfahren wurde zur Kaschierung der Familien-Schande eine Existenz als königlicher Förster weit draußen in Ostpreußen angeboten.

Aber all das ist bisher nur Spekulation…

Fortsetzung folgt.

Justament Okt. 2010: Stadt der Extreme

Ein rechtskultureller Versuch über unsere Hauptstadt

Thomas Claer

Nachmittags in der Berliner Ringbahn: Ein zotteliger Mann mittleren Alters fährt seinen Kinderwagen, weil er nicht gleich durchkommt, einem jungen Mädchen mit voller Wucht von hinten in die Hacken. Die schreit laut auf, worauf er knurrt: „Geh doch aus dem Weg!“ Darauf sie: „Arschloch!“ Eine ganz alltägliche Begebenheit in Berlin, der Stadt, in der sich offensichtlich andere kommunikative Codes ausgebildet haben als anderswo. Schon Goethe wusste: Dort lebt „ein so verwegener Menschenschlag beisammen, dass man mit der Delikatesse nicht weit reicht, sondern dass man Haare auf den Zähnen haben und mitunter etwas grob sein muss, um sich über Wasser zu halten.” Ja, Grobheit und Rücksichtslosigkeit dominieren noch heute die zwischenmenschlichen Begegnungen in der Hauptstadt. Wer sich als Fußgänger versehentlich auf den Radweg verirrt, wird ohne Vorwarnung angefahren, wer als Radfahrer auch nur kurz den Fußgängerweg benutzt, bekommt unter wilden Verfluchungen einen Fußtritt ins Hinterrad. Fragt man einen Berliner nach dem Weg, antwortet der: „Seh ick aus wie `ne Infosäule?“ Überall, wo es eng oder unübersichtlich wird, wird gepöbelt, gedrängelt und geschubst.
Woran kann das liegen, fragt man sich? Hat es, wie ja gerne unterstellt wird, mit dem derzeit fast schon sprichwörtlich berüchtigten Status der Spree-Metropole als Armenhaus Deutschlands, als Prekariats-Hauptstadt zu tun? Hier könnte ein Vergleich mit dem anderen Unterschichten-Stadtstaat weiterhelfen, dem pro Einwohner noch höher als Berlin verschuldeten Bremen, das die Hauptstadt auch beim Prokopfeinkommen, der Arbeitslosenquote und der Leistungsschwäche der Schulkinder noch in den Schatten stellt. Nach dieser Logik müsste nämlich das schöne Bremen eine Stadt der Unhöflichkeiten und Unverfrorenheiten sein. Tatsächlich ist jedoch, wie ein Aufenthalt an der Weser beweist, so ziemlich das Gegenteil ist Fall: hanseatische Noblesse allenthalben. Betritt man in Bremen mit dickem Rucksack oder Koffer die Straßenbahn, wird man nicht nur nicht beschimpft und zur Seite gedrängt, sondern es wird extra zusammengerückt, damit alle sitzen können. Sucht jemand den Fahrkartenautomaten oder versteht dessen Handhabung nicht sofort, springt sogleich jemand auf und bittet seine Hilfe an. Die Menschen sind regelrecht zuvorkommend. Wer mit dem Fahrrad am Weserdeich unterwegs ist, muss erstaunt feststellen, dass die Fußgänger, wenn Radfahrer kommen, freiwillig einen Schritt beiseite treten. Die Leute sagen freundlich „Bitte schön!“ und „Danke schön!“ Kurz: Es ist eine andere Welt. An Reichtum oder Armut kann es also nicht liegen.
Zurück in Berlin: Schon der Umgangston ist ein ganz anderer. „Ja wat is denn det hier? Kann ick hier vielleicht mal durch?“, trompetet einer hinter uns und unserem Koffer auf der Rolltreppe. In dieser Stadt herrscht eine geheimnisvolle, über Jahrzehnte und Jahrhunderte seltsam beständige Kontinuität der Grobschlächtigkeit.
Denkt man nun aber, es würde womöglich besser in Berlin, wenn man sich wenigstens selber anders verhielte, vielleicht nicht gerade so ausgesucht zuvorkommend wie ein Bremer, aber doch einfach nur neutral und höflich, dann hat man die Gefahren unterschätzt, die sich allein daraus ergeben können: Eine südländisch aussehende Frau mittleren Alters in der U-Bahn, die in irgendwelche Unterlagen vertieft war, hatte nicht bemerkt, dass ihr Kugelschreiber heruntergefallen war. Ich saß neben ihr und hob ihr also den Schreiber auf. Kann sein, dass ich dabei freundlich gelächelt habe. Die Frau missdeutete mein Verhalten völlig, gab jede Zurückhaltung auf und legte los: „Kennen Sie unseren Herrn Jesus Christus?“ Am besten ist dann immer, man sagt „Ja, ja …“ und wimmelt ab. Aber sie ließ nicht locker in ihrem Missionierungseifer, kam mir mit dem jüngsten Tag, mit Umkehr und Apokalypse. Verärgert fragte ich sie schließlich: „Woher wollen Sie das eigentlich alles so genau wissen?“ Und schon war ich in eine völlig unsinnige, notwendigerweise tautologische Diskussion mit ihr geraten, der ich mich erst durch Verlassen des Wagens entziehen konnte. Aber auch auf den Bahnhöfen muss man sich in Acht nehmen: Im hippen Prenzlauer Berg, im S-Bahnhof Schönhauser Allee, erlebte ich einmal, wie ein Mann in den Vierzigern aus dem Zug stieg und sich wenigen Sekunden später mit großer Selbstverständlichkeit mitten auf dem Bahnsteig übergab. Ich konnte gerade noch einen Schritt zurücktreten, um nichts von seinem Erbrochenen abzubekommen. Im allerdings nicht gerade hippen S-Bahnhof Jungfernheide im bürgerlichen Charlottenburg konnte ein äußerlich völlig unauffälliger junger Mann wohl wegen des strömenden Regens ausnahmsweise seine Notdurft nicht draußen an der Hecke neben dem Eingang verrichten, wo man sonst immer zahlreiche Männer (allerdings nie Frauen) beim „kleinen Geschäft“ beobachten kann. So stellte er sich eben einfach drinnen in der Bahnhofshalle an die Wand, immerhin mit dem Rücken zu den Passanten, die aber um die sich rasch ausbreitende Pfütze einen großen Bogen zu machen gezwungen waren. Mit etwas Glück konnte ich auch hier noch rechtzeitig ausweichen. So was erlebt man wohl nur in Berlin.

Justament Okt. 2010: Tierisch gut

Tom Waits begeistert auf seinem aktuellen Live-Album

Thomas Claer

25 SCHEIBEN Tom Waits CoverWer Leute zu sich nach Hause einlädt und ganz auf Nimmer sicher gehen will, der legt Tom Waits-Platten auf, egal welche. Der coole Tom Waits, heute 60, gilt in informierten Kreisen seit langen Jahren als absoluter Konsens-Künstler. Während man über viele andere Pop-Musiker zu sagen pflegt, sie würden auf der Bühne zum Tier, gilt das für Tom Waits bereits auf seinen Platten, zumindest auf seinen reiferen seit den Achtzigern. Dennoch nehmen die Live-Einspielungen einen besonderen Rang ein im umfangreichen Werk des großen Romantisierers und Ästhetisierers des Abgebranntseins als Existenzmodus. Da gab es zunächst das damals sehr umstrittene Doppelalbum „Nighthawks at the Diner“ (1975), bei dem künstlich und kalkuliert die Atmosphäre in einer anrüchigen Spelunke als perfekte Illusion erzeugt wurde. Heute hat ihm das inzwischen wohl jeder verziehen, denn keine „echte“ Bar-Musik könnte wundervoller sein als diese Platte. Dann gab es die sehr kraftvolle „Big Time“ (1988), die vor allem die deutlich rockigeren Stücke seit 1980 versammelt. Und nicht zu vergessen die ganz und gar absonderliche geisterhafte Live-Version von „The Piano Has Been Drinking“, aufgenommen in Dublin 1981, von der Compilation-Platte „Bounced Checks“, die nie als CD gepresst wurde, doch auf YouTube finden wir sogar das.
Und nun also nach über 20 Jahren ein weiteres Live-Album. „Glitter & Doom“ entstand auf der gleichnamigen Tour, die den kalifornischen Songwriter 2008 durch die USA und Europa führte. Die in zehn verschiedenen Städten aufgenommenen insgesamt 17 Songs sind eher solche der zweiten Reihe, die hier in oft völlig verändertem musikalischen Gewand erklingen. Die Live-Atmo kommt vortrefflich rüber. Bluesig und mitunter jazzig klingen die Arrangements. Auf einer zweiten CD befinden sich noch etliche Zwischenbemerkungen, Anekdoten und Bühnenansprachen des Meisters im Dialog mit seinem Publikum. Doch dies fließt nicht in die Bewertung ein, da der Rezensent das Gemurmel ganz überwiegend nicht verstehen kann.
Noch kurz zur Präsentationsweise: Tom Waits auf CD oder gar in digitaler Formatierung abzuspielen, muss man schlichtweg als Todsünde bezeichnen. Auf einem Uralt-Kassettenrekorder in Mono-Klangqualität im Studentenwohnheim – das geht gerade noch an. Ansonsten ist Vinyl hier Pflicht. Rechtfertigen lässt sich sein Genuss auf CD allenfalls damit, die eigenen guten alten Vinyl-Scheiben für den noch ausgesuchteren, noch lieberen künftigen Besuch schonen zu wollen. Wichtig ist ferner, die Whisky-Flasche stets in Reichweite stehen zu haben. Das Urteil lautet: gut (13 Punkte).

Tom Waits
Glitter and Doom (Doppel-CD)
Anti (Indigo) 2009
Ca. € 17,-
ASIN: B002SG7L9W

Justament Okt. 2010: Tiefpunkte und Kleinode

Die neue Tocotronic-Platte „Schall und Wahn“

Thomas Claer

24 SCHEIBEN Tocotronic-cover 51wjS4zEq2L._SL500_AA300_Es ist einfach nur zum Grausen, was Tocotronic, unsere einstigen Trainingsjacken-Helden der Neunziger, auf ihrer neunten regulären Studioplatte über weite Strecken abliefern. Dafür möchte man sie am liebsten schlagen, aber so richtig. Was haben sie sich bloß dabei gedacht, uns mit solch einem schwülstigen Bombast zu kommen wie im Opener „Eure Liebe tötet mich“ und im Schlussstück „Gift“? Diese jeweils geschlagene acht Minuten langen Zumutungen bilden gleichsam den Rahmen eines von Anfang bis Ende völlig missratenen Albums voller Tiefpunkte. So müsste man sagen, wären da nicht doch noch ein paar – in diesem Umfeld jedenfalls überraschende – Songs eines ganz anderen Kalibers, namentlich das Titelstück „Schall und Wahn“ und vor allem das überaus feine „Im Zweifel für den Zweifel“. Man wollte diese Stücke, wäre das Wort nicht schon so abgenudelt, gerne als musikalische Kleinode bezeichnen. Nur hier kann die Band aus der „Hamburger Schule“ an das vergleichsweise starke Vorgängeralbum „Kapitulation“ (2007) anknüpfen. In ihren besten Momenten erinnern die reifen Tocotronic im akustischen Gitarrenspiel an die seligen Smiths aus den Achtzigern mit ihrem genialen Gitarrero Johnny Marr, wohingegen jedoch Dirk von Lowtzow gesanglich nur einen recht gequälten Morrissey abgibt. Ein Wort zu den Texten der Band, die früher einmal die Welt aus den Angeln zu heben sich anschickten: Heute kann man bestenfalls sagen, dass sie nicht allzu sehr stören. Das stümperhaft plumpe literarische Zitieren kam in ihrem Frühwerk noch regelrecht charmant rüber, heute hingegen wirkt es eher peinlich. Auch dort, wo sie sich in der alten Parolenhaftigkeit versuchen, wie im Single-Stück „Macht es nicht selbst“, geht der Schuss nach hinten los. Was vermutlich als kritisch linkes Statement gegen den Neoliberalismus mit seiner Ich-AG-Mentalität, aber auch gegen die in seinem Schlepptau chronisch selbstausbeuterische digitale Boheme gedacht war, klingt aus dem gutsituiert-aristokratischen Mund eines Dirk von Lowtzow wie reaktionärer Hohn gegenüber denen, die sich ein gewiss anstrengendes, aber immerhin selbstbestimmtes Leben organisiert haben.
So lassen sich die Parolen-Songs der Tocos aus den Neunzigern heute mit Leichtigkeit gegen sie selbst wenden: „Alles, was ich will, ist, nichts mit euch zu tun haben“, „Ich bin viel zu lange mit euch mitgegangen“ oder – leicht abgewandelt –  „Tocotronic – ihr habt mein Leben zerstört!“ Hier stockt der Rezensent: Woher eigentlich diese Grobheit? Warum nicht einfach, wie bei anderen, das Gute herausstellen und den Rest überhören, es tut doch keinem weh. Halt, das tut es doch! Und wie! Vielleicht ist es ja enttäuschte Liebe. Das Urteil lautet: befriedigend (7 Punkte). Damit seid ihr noch gut weggekommen, Saubande!

Tocotronic
Schall und Wahn
Vertigo Berlin (Universal) 2010
Ca. € 17,-
ASIN: B002ZHIPT4

Justament, Okt. 2010: Darwin im Irrtum?

Der “Einspruch gegen die Evolutionstheorie” von Burkhard Müller in zweiter Auflage

Thomas Claer

20 LIT TC - Burkhard Müller Glueck_d_Tiere_300dpiWenn heutzutage jemand die Evolutionstheorie in Zweifel zieht, dann schrillen hierzulande die Alarmglocken. Kein Wunder, denn wer Darwin nicht folgt, muss nach vorherrschender Logik entweder ein religiöser Fundamentalist oder zumindest ein Ewiggestriger, ein unbelehrbarer Reaktionär sein. All das ist Burkhard Müller, teilzeitberuflich Lateindozent an der Technischen Universität Chemnitz, Literaturkritiker und Feuilletonist bei der Süddeutschen Zeitung, mitnichten. Müller, geboren 1959 in Schweinfurt, gilt als freier Geist, dem Religion nichts bedeutet außer als Gegenstand seiner stets ätzenden Kritik. Doch selbst mit seinem Renommee ausgestattet hat man es heute schwer, ein politisch so unkorrektes Buch auf den Markt zu bringen: Die zweite, in etlichen Abschnitten an den aktuellen Stand der Evolutionsbiologie angepasste Auflage seines fulminanten “Anti-Darwin” namens “Das Glück der Tiere” aus dem Jahr 2000, konnte nur in einem auf Esoterik und Mystizismus spezialisierten Kleinverlag erscheinen. Zu anrüchig erschien es den seriösen Häusern offenbar, sich dem Verdacht der Unterstützung von Kreationismus und “Intelligent Design” auszusetzen.
Dabei hält Müller überhaupt nichts vom Kreationismus, den er als nicht satisfaktionsfähig betrachtet, und auch nichts von sonstigen übernatürlichen Erklärungen. Doch zeigt er – als evolutionsbiologischer Autodidakt nur auf die Kraft des vernünftigen Arguments vertrauend – die fundamentale Widersprüchlichkeit, den durch und durch tautologischen Charakter der Darwinschen Evolutionslehre und aller ihrer Nachfolger bis hin zu den angeblich “egoistischen Genen” des Richard Dawkins. Nein, auch Müller weiß keine fertige Lösung, wie es stattdessen gewesen sein könnte, aber mit Mutationen und Selektion lässt sich das Phänomen der Höherentwicklung vom Einzeller bis zum Säugetier schlichtweg nicht erklären. Je besser die Anpassung an einen Lebensraum und je höher dadurch der Überlebensvorteil im Daseinskampf, so macht er deutlich, desto unwahrscheinlicher, ja unmöglicher wird die Entstehung neuer komplexerer Lebensformen aus den bisherigen. Denn bloße Zwischenschritte zur höheren Entwicklungsstufe bringen keinerlei Fitnessvorteil. Und dass plötzlich rein zufällig fertige komplexere Organe entstehen, ist nun einmal von erdrückender Unwahrscheinlichkeit. Wie aus weißflügeligen Faltern infolge von Luftverschmutzung eine neue Art mit braunen Flügeln wird und dergleichen – nur das hat die Evolutionsbiologie in ihren Experimenten bisher aufzeigen können, aber nicht, wie es zu einer Höherentwicklung kommen kann, und schon gar nicht, wie das Leben überhaupt entstanden sein soll. Noch prekärer wird es für den Darwinismus angesichts der Erkenntnisse der modernen “Evo Devo”-Lehre, wonach Gene zu ganz bestimmten Zeiten der Individualentwicklung an- und ausgeschaltet werden und es bei allen höheren Lebewesen “modulare Grundprinzipien” zur Bildung bestimmter Organe und Körperteile gibt. Zwar macht dies etliche spätere Schritte der Evolution deutlich plausibler, doch wird es geradezu absurd, annehmen zu wollen, solche komplizierten Mechanismen seien irgendwann einmal durch Mutation und Selektion entstanden. Immer gibt es Mutationen, ständig laufen Selektionsprozesse ab, aber mit der eigentlichen Evolution haben beide, wie Müller aufzeigt, herzlich wenig zu tun. Diese Erkenntnis wirft, nebenbei gesagt, auch ein bezeichnendes Licht auf die neoliberale Leitideologie der Gegenwart, dass Innovation nur durch immer mehr Konkurrenz (statt durch Kooperation) zu erzielen sei.
Es ist nun aber zu befürchten, dass der Verfasser mit seinen Thesen bei den Fachbiologen auch weiterhin auf taube Ohren stoßen wird. Der sehr metaphernreiche und mitunter barocke Sprachstil, der noch deutlich verschwurbelter anmutet als in Müllers gegenwärtigen brillanten Feuilletons, wird wohl so ziemlich jeden Naturwissenschaftler in die Flucht jagen.

Burkhard Müller
Das Glück der Tiere
Veränderte Neuausgabe 2009
Edition “fabrica libri”
Pomaska-Verlag Schalksmühle
€ 19,80
ISBN: 978-3-935937-60-3

Justament Okt. 2010: Erfolge im Promillebereich

17 SPEZIAL POLITIK TC Erfolge im Promillebereich BTW-1994

Wahlplakate von 1994

Meine Jahre in der Kommunalpolitik. Ein Erlebnisbericht

Thomas Claer

Es begann in den Neunzigern, am Anfang meiner Studienzeit, wo man ja oft noch nicht so recht weiß, was und wie und wohin. Deutschland wurde von Helmut Kohl regiert. Es galt – das mag manchem heute bekannt vorkommen -, die Welt vor der Umweltkatastrophe zu retten.
Jahrelang hatte ich mich über die von mir favorisierte Partei “Bündnis 90 / Die Grünen” aufgeregt, über ihren Dilettantismus, ihren Fundamentalismus, ihre Unfähigkeit zur Realpolitik. (Das klingt heute unvorstellbar, ich weiß. Aber so war das damals!) Kurz – ich war bereit zum Bruch mit meiner Lieblingspartei und offen für eine seriöse ökologische Kleinpartei, die die Bundeswehr nicht abschaffen und keine Drogen legalisieren wollte und keinen “basisdemokratischen” Schnickschnack wie das “Rotationsprinzip” brauchte. Ich war offen für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), zu jener Zeit das Sammelbecken jener Umweltbewegten, denen die Grünen zu links und zu ungeordnet waren. Mich schreckte auch nicht mehr das hartnäckig konservative Image dieser Gruppierung. Und so meldete ich mich als Interessent bei der Parteizentrale und wurde schon drei Tage später vom Ortsverband Bielefeld zur Mitgliederversammlung eingeladen.

Parteiversammlung
17 SPEZIAL POLITIK TC Erfolge im Promillebereich BTW-1994-politische-MitteDa saß ich dann neben vier Männern, die sich sehr über mein Kommen freuten, denn nun waren sie schon fünf. Einer von ihnen, ein unheimlich netter Arzt mittleren Alters, war der Ortsverbandsvorsitzende und zugleich der Wortführer. Zu achtzig Prozent redete er allein. (In vielen Vereinen und Organisationen gibt es solche Leute: Alle sind froh, dass einer den Job macht, und ertragen geduldig seine Ego-Trips.) Die anderen drei waren Studenten: Ein Soziologiestudent, der früher bei den Grünen war, ein Physikstudent, früher SPD, und ein Dritter, dem man nicht viel entlocken konnte (der war vom BND, behaupteten meine Freunde später). Der Vorsitzende war früher ein langjähriger FDP-Sympathisant, aber ihn störte deren Wirtschaftsliberalismus. Erstes Thema waren die anstehenden Kommunalwahlen. “Willst Du nicht kandidieren?”, fragten sie mich frei heraus. Meine Nicht-Mitgliedschaft sei kein Problem, sagten sie. Der Vorsitzende hatte nämlich keine Lust mehr anzutreten, für zwei der drei Bielefelder Wahlkreise waren der Soziologe und der Physiker gesetzt, der dritte war noch frei. “Keine Sorge, du wirst schon nicht gewählt”, meinten sie noch augenzwinkernd. Vor vier Jahren gewann die Partei gerade mal 0,5 Prozent. Mir ging das aber alles viel zu schnell, ich lehnte ab.
Vor dem nächsten Treffen las ich die Parteizeitung “Ökologie Politik”, die mir nun regelmäßig zugeschickt wurde. Vom bahnbrechenden Konzept einer “ökologischen Steuerreform” aus der Feder eines Wirtschaftsprofessors war da die Rede, das die ÖDP in ihr Programm aufgenommen hatte. Wesentliche Teile der Grünen redeten da noch vom Ökosozialismus. Mir gefiel die ODP immer besser. Beim nächsten Ortsgruppentreff erschien aber überraschend ein weiterer Interessent. Ein junger “Arzt im Praktikum”, der früher mal bei der CDU war und nun sein Herz für die Ökologie entdeckt hatte. Ganz direkt fragte er, ob er nicht als ÖDP-Kandidat zur Kommunalwahl antreten könne. Freimütig gab er als Hobby Motorsport an und stellte logistische Hilfe im Wahlkampf in Aussicht, da er ein Auto habe (einen roten Porsche, wie sich später herausstellen sollte). Mit ökologischen Bauchschmerzen nominierte ihn die Versammlung mangels Alternative.

Unterschriften sammeln
17 SPEZIAL POLITIK TC Erfolge im promillebereich Politische_ImpotenzDie nächste Hürde waren die zweihundert (oder waren es dreihundert?) Unterstützungsunterschriften, damit die Partei überhaupt antreten durfte. Das war meine erste große Bewährungsprobe, denn vierzig davon sollte ich besorgen, jeweils mit Namen und Adresse des “Unterstützers”. War das ein Kraftakt! Meine Studienfreunde, die sich außerordentlich über mein Engagement für diese “Splittergruppe” lustig machten, konnte ich gerade noch breitschlagen, aber dann musste ich durch die Uni ziehen und Leute ansprechen. Es war frustrierend! So etliche ließen sich lang und breit von mir über den Sinn der Unterstützungsunterschriften und die Programmatik der ihnen unbekannten Partei informieren, um sich dann am Ende die Sache lieber doch noch einmal überlegen zu wollen. Als Student hatte man noch viel Zeit – na ja, eigentlich nicht, man musste ja ständig lernen. Aber so hatte ich eine Ausrede, denn es diente ja dem Umweltschutz. Nachdem ich meinen Kumpel Andreas in der Unihalle getroffen hatte und er nach zehn Minuten bereit war, sich mit Adresse in die Unterstützerliste einzutragen, kam ein Bekannter von ihm vorbei und meinte zu ihm: “Du unterschreibst aber auch wirklich jeden Scheiß!”
Selbst auf einer Party im Wohnheimkeller holte ich zu fortgeschrittener Stunde noch die Liste mit den Unterschriften raus. Eine Kommilitonin sagte mir, nachdem ich sie soweit hatte, sie könne mir auch noch den Namen und die Adresse ihres Ex-Freunds geben. Sie betonte dabei das Wort “Ex-Freund” auf sonderbare Weise und sah mich durchdringend an. “Aber nein, wenn er nicht hier ist und unterschreiben kann, dann nützt mir das doch nichts!”, gab ich zurück und zog weiter. Damals war ich noch Single, aber ich dachte wirklich an nichts anderes als an diese verfluchte Liste. Als ich auf dem nächsten Partei-Treffen stolz und erschöpft die vierzig Unterschriften präsentierte, erntete ich viel Lob. Die anderen hatten noch nicht so viele beisammen. Aber letztlich reichte es doch irgendwie.

Plakate aufhängen
Als nächstes galt es, die Plakate aufzuhängen, die von der Parteizentrale geschickt worden waren. Sehr gute Plakate waren das (siehe Abbildung), originell, aussagekräftig und ohne Kandidaten-Köpfe. Der Arzt mit dem Porsche bot sich gleich an, die halbe Stadt zu behängen, und ich sollte ihm dabei helfen. Alle waren froh und dankbar, denn in früheren Wahlkämpfen musste das Aufhängen der Plakate auf den schweren Holztafeln ohne Auto wohl eine ziemliche Plackerei gewesen sein. Der Porsche-Arzt war so geschickt beim Befestigen und Verdrahten der Holztafeln an den Laternenmasten, dass ich ihm eigentlich nur Gesellschaft zu leisten brauchte. Allerdings nahm kein Mensch von unseren Plakaten auch nur die geringste Notiz. Bis plötzlich ein Mann mit lauten “Hehe”- Rufen auf den Stapel ÖDP-Plakate auf der Rückbank des Porsches zeigte. So schien es mir jedenfalls. Ein ökologischer Bruder im Geiste? Nein, weit gefehlt. Nach einigen Augenblicken wurde mir klar, dass es ihm in Wahrheit um den roten Porsche ging. Etliche Minuten lang fachsimpelte er mit dem Porsche-Arzt über allerhand technische Details des Pracht-Schlittens.

Handzettel verteilen
17 SPEZIAL POLITIK TC Erfolgwe im Promillebereich BTW-1994-PolitikerSodann waren die Hand-Zettel, die der Soziologie-Student entworfen und vervielfältigt hatte, in der Fußgängerzone zu verteilen. Da stand ich nun am Info-Stand und musste mir die hämischen Bemerkungen der SPD- und CDU-Kollegen von den Nachbarständen anhören: “Steigert ihr mal erst euren Stimmenanteil, sonst wird das nie was mit einer Koalition!” Ein niedliches Punk-Mädchen verwickelte mich in eine längere Diskussion über das angeblich reaktionäre Familienpolitik-Programm der ÖDP. Als ich ihren Vorwürfen widersprach, antwortete sie, sie wisse das ganz genau, weil es ihr einer erzählt hätte, der es ganz genau wüsste. Damals stand bei solchen Streitfällen noch Behauptung gegen Behauptung, weil noch niemand seinen Laptop oder sein I-Phone immer dabei hatte und schnell bei Wikipedia oder Google recherchierten konnte. Mir gaben die Vorwürfe des Mädchens aber dann doch zu denken. Tatsächlich war ja in der Parteizeitung auch viel von Familienpolitik die Rede gewesen. Das hatte ich aber nur überflogen, weil bei mir solche Themen unter “Gedöns” liefen. Die ÖDP forderte damals schon eine finanzielle staatliche Entschädigung für Erziehungsarbeit, also in etwa die heutige “Herdprämie” der CSU. Damals wusste ich noch nichts von Berlin-Neukölln und den wahrscheinlich fatalen Folgen solcher Konzepte.

Kandidatenvorstellung
Wenige Wochen vor dem Wahltag setzte der Ortsverband dann die offizielle Vorstellung seiner Kandidaten an: Die Öffentlichkeit war zur Parteiversammlung eingeladen, um sich ein Bild von den Kandidaten machen zu können. Das stand sogar in der Lokalzeitung. Ich meinte es nur gut, als ich zwei meiner Studienfreunde, die mich so oft wegen der ÖDP veralbert hatten, bat, doch einfach mal mitzukommen. Als ich mit ihnen eintrat, bemerkte ich, wie alle Parteifreunde zusammenzuckten. Sie hatten nicht damit gerechnet, dass wirklich jemand kommen würde. Das war wohl in früheren Wahlkämpfen auch noch nicht vorgekommen. Der Porsche-Arzt präsentierte sich dennoch sehr eloquent, verstieg sich aber zu ziemlich verwegenen Forderungen wie der, künftig allen Rauchern den doppelten Krankenkassen-Beitrag abzuverlangen. Meine Freunde trieben ihn mit ihren Nachfragen, wie man das denn bitte umsetzen wolle, gehörig in die Enge, so dass der Porsche-Arzt immer drastischere Mittel zur Identifikation und Kontrolle der Raucher vorschlug. Nur gut, dachte ich, dass kein Raucher in der Runde anwesend ist. Der Physiker brachte sein Referat mehr schlecht als recht über die Bühne. Der Soziologe aber, der sich offensichtlich nicht vorbereitet hatte, las stockend die Forderungen auf seinem Handzettel vor und kam bei den Erläuterungen der Punkte immer wieder so ins Stottern, dass am Ende kaum jemand verstand, was er eigentlich wollte. Auf die spöttischen Nachfragen meiner Freunde hin rettete der Parteivorsitzende die Situation, indem er ganz allgemein die fruchtbare Diskussion zwischen Parteimitgliedern und engagierten Bürgern lobte. Auf dem Nachhauseweg konnten sich meine Freunde vor Lachen kaum einkriegen.

Bruch mit der Partei
Das Wahlergebnis war enttäuschend. Der Stimmenanteil sank trotz aller Bemühungen von 0,5 auf 0,3 Prozent. Einer meiner Freunde, der bei der Kandidatenvorstellung dabei war, verriet mir, dass er immerhin mit seiner Erststimme aus Mitleid ÖDP gewählt hatte. Tapfer besuchte ich aber von Zeit zu Zeit noch weiter als Nicht-Mitglied die Versammlungen und las die Partei-Zeitschrift, bis sich vor der Bundestagswahl 1998 Bündnis 90 / Die Grünen haargenau die ÖDP-Kernforderung einer ökologischen Steuerreform zu eigen machten und diese nach der Wahl auch umsetzten. Die ÖDP war in meinen Augen nun wirklich überflüssig. Außerdem waren inzwischen für mich auch andere Dinge wichtiger geworden als die Politik. Kurzerhand bestellte ich die Parteizeitung ab und ging nicht mehr zu den Versammlungen. Die ÖDP existiert noch heute und hat vor allem durch die Initiierung von Volksentscheiden, zuletzt in Bayern zum Nichtraucherschutz, auf sich aufmerksam gemacht. Bei der Bundestagswahl 2009 erreichte sie 0,3% der Stimmen.

www.justament.de, 4.10.2010: War die DDR ein Unrechtsstaat?

Warum eine differenzierte Betrachtung weder die DDR verharmlost noch die Würde der Opfer verletzt

Thomas Claer

drum-herum-tc-war-die-ddrAlle Jahre wieder lebt diese Debatte wieder auf, zuletzt anlässlich der 20-jährigen Jubiläen von Mauerfall und Wiedervereinigung: Kann man, darf man oder muss man sogar die DDR als einen „Unrechtsstaat“ ansehen? Regelrecht erbittert wird um die Anwendbarkeit dieses nebulösen Begriffs auf das Staatswesen der fast 41 Jahre bestehenden Deutschen Demokratischen Republik gestritten. Dabei hat die öffentliche Meinung ihre Entscheidung längst getroffen: In einer Umfrage von Infratest dimap im November 2009 erklärten 72 Prozent der Befragten, die DDR sei ein „Unrechtsstaat“ gewesen, nur 19 Prozent hielten sie für keinen „Unrechtsstaat“, weitere 9 Prozent wussten auf diese Frage keine Antwort. Auch in den politischen Debatten sind die „Unrechtsstaats-Befürworter“ klar in der Überzahl. Abgelehnt wird der Begriff, wie es aussieht, inzwischen fast nur noch im Umfeld der Linkspartei. Ausnahmen bilden die SPD-Politiker Erwin Sellering, Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern („kein totaler Unrechtsstaat“), Gesine Schwan („Nicht alles war unrecht, was in diesem Staat geschehen ist.“) und Friedrich Schorlemmer („Mit dem Begriff „Unrechtsstaat“ wird man dem wirklichen Leben in der DDR nicht gerecht.“), wobei letzterer mittlerweile etwas zurückgerudert ist („Man muss über die DDR als politischen Unrechtsstaat reden, aber darf ihn auch nicht auf eine Stufe mit dem Dritten Reich stellen.“) Vor kurzem lehnte auch der letzte Ministerpräsident der DDR, Lothar de Maizière (CDU), die Verwendung des Begriffs “Unrechtsstaat” für die DDR ab, den er für „unglücklich“ hält, denn der Begriff unterstelle, „dass alles, was dort im Namen des Rechts geschehen ist, Unrecht war“.

Indessen erhob sich im Bundesland Brandenburg im Herbst 2009 starker Protest der oppositionellen CDU gegen die Ernennung des Brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg (Die Linke). Dieser hatte einige Jahre zuvor die Klassifizierung der DDR als „Unrechtsstaat“ abgelehnt und den Begriff eine „unwissenschaftliche, moralisierende Verdrängungsvokabel“ genannt. Die Brandenburgische CDU sah darin eine „Verklärung der SED-Diktatur“.
Ferner schoben in Nordrhein-Westfalen die Regierungsparteien SPD und Grüne das schnelle Scheitern der Koalitionsverhandlungen mit der Linkspartei nach der Landtagswahl im vergangenen Mai u.a. darauf, dass sich die Linkspartei hartnäckig geweigert habe, die DDR als einen Unrechtsstaat anzusehen. Außerdem begründete in diesem Jahr das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen die anhaltende Überwachung der Linkspartei damit, „dass sich die Linke immer noch nicht klar von der DDR-Diktatur distanziere“. Als Beleg dafür wurde ein Text der innerparteilichen Gruppierung „Marxistisches Forum“ genannt, in dem es heißt: „Wir verwahren uns gegen die Diffamierung der DDR als Unrechtsstaat.“
Als im Juni dieses Jahres die Kandidatin der Linken für das Bundespräsidentenamt, Luc Jochimsen, die DDR nicht als „Unrechtsstaat nach juristischer Definition“ bezeichnet hatte, da der Begriff „nicht juristisch und staatsrechtlich haltbar“ sei, schlug ihr scharfe Kritik aus allen anderen politischen Lagern entgegen: von „schäbig und beschämend“ (Wolfgang Thierse) bis hin zur „Verhöhnung der Opfer des DDR-Unrechtsregimes“ (CSU-Generalsekretär Hermann Gröhe) reichten die Vorwürfe. Der ebenfalls unterlegene Präsidentschaftskandidat von SPD und Grünen, Joachim Gauck, erklärte daraufhin, man müsse klären, in welchem Zusammenhang der Begriff „Unrechtsstaat“ gebraucht werde – in einer politischen oder in einer wissenschaftlichen Debatte. Politisch gesehen sei die DDR ein Unrechtsstaat gewesen, wobei ihm bewusst sei, dass diese Definition nicht in ein juristisches Seminar passe.

Und hier erhebe ich Einspruch. Als Jurist, der sich mehrere Jahre intensiv mit diesem Thema beschäftigt hat (d. Verf., „Negative Staatlichkeit. Von der „Räuberbande“ zum „Unrechtsstaat“, Diss. Hamburg 2003, Rezension in justament 1/2004, S.24 ), möchte ich an dieser Stelle noch einmal in die Debatte eingreifen. Das juristische Seminar ist hiermit eröffnet.

Was ist ein Unrechtsstaat?
Der Begriff „Unrechtsstaat“ soll also, wie es Luc Jochimsen und mit ihr vermutlich die gesamte Partei „Die Linke“ behauptet, „nicht juristisch und staatsrechtlich haltbar“ sein, gar „unwissenschaftlich“? Zwar gab es schon vor Jahren eine entsprechende Anfrage ans Auswärtige Amt. Die damalige Antwort des wissenschaftlichen Dienstes lautete: „Den Begriff ’Unrechtsstaaten’ gibt es im Völkerrecht nicht. Für Fragen der allgemeinen politischen Begrifflichkeit beansprucht die Bundesregierung keine Definitionshoheit.“ Tatsächlich gibt es aber sehr wohl eine – seit zwei Jahrzehnten kontinuierlich wachsende – rechtswissenschaftliche Literatur zu diesem schillernden Begriff (zahlreiche Nachweise finden sich in meinem angeführten Buch), in welcher auch einige Definitionsversuche unternommen wurden, von denen sich allerdings letztlich keiner durchsetzen konnte, weder im Schrifttum noch in den politischen Debatten. Aber „juristisch nicht haltbar“ oder „unwissenschaftlich“ ist dieser Begriff deshalb noch lange nicht. Es gilt weiter die Freiheit der Wissenschaft! Unterdessen wird gegenwärtig leider vorwiegend mittels vager Gesamteinschätzungen im Ungefähren argumentiert. Oder es wird, wie dies Gerd Roelleke getan hat (Gerd Roellecke: War die DDR ein Unrechtsstaat?. FAZ.net, 15. Juni 2009), der „Unrechtsstaat“ zum schlichten Gegenbegriff des Rechtsstaats verkürzt, womit der Autor bedauerlicherweise hinter seine ursprüngliche, viel differenziertere Definition von 1997 zurückfällt. Wer unter „Unrechtsstaat“ einen „Un-Rechtsstaat“ versteht, also einen Nicht-Rechtsstaat (einen Staat, der kein Rechtsstaat ist), der mag die DDR und mit ihr zahllose andere Staaten der Welt als „Unrechtsstaaten“ ansehen. Wer aber, wie es die meisten stillschweigend tun, den „Unrechtsstaat“ als „Unrechts-Staat“ sieht, also als einen Staat, der in einer noch näher zu bestimmenden Weise mit Unrecht verknüpft ist, der sollte sich einmal den Definitionen des Schrifttums zuwenden.

Definitionen
In meiner damaligen Auseinandersetzung mit der Thematik bemühte ich mich um eine Definition, die möglichst viele der plausiblen Vorschläge zur Begriffsbestimmung aus der damaligen Literatur (u.a. von Ralf Dreier, Ernst-Joachim Lampe, Christian Starck, Uwe Wesel, Gerd Roellecke, Otfried Höffe sowie die klassische von Gustav Radbruch), einschließen sollte. Ich schlug daher eine sehr komplexe Definition des „Unrechtsstaats“ vor, die wie folgt lautete: „Ein Unrechtsstaat ist ein im Umfeld moderner Rechtsstaatlichkeit existierender Staat, der (1) die zeitgebundenen Grunderwartungen der Beobachter und deren eigene rechtliche Standards stark enttäuscht, dem insbesondere (2) wesentliche Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit fehlen (Nicht-Rechtsstaat), der (3) systematisch das selbst gesetzte Recht beugt und/oder „unerträgliches“ Unrecht setzt (bestimmbar nach den jeweiligen rechtskulturkreisspezifischen Maßstäben, sofern sie nicht über die kodifizierten UN-Menschenrechte hinausgehen; räumlich universell gelten dabei gegenwärtig nur die Anerkennung der Rechtssubjektivität jedes Menschen und das Willkürverbot) und (4) in dessen Verfassung, Gesetzgebung, Akten und Gerichtsurteilen sich der fehlende Bezug zu den elementaren rechtlichen Standards seines zeitlichen und räumlichen rechtskulturellen Umfelds manifestiert (Zugrundelegung einer „Unrechtsideologie“).“

Zugegeben, das war reichlich kompliziert ausgedrückt, schon für den wissenschaftlichen Diskurs und erst recht für politische Debatten. Bis auf eine Fußnote bei Wikipedia erhielt ich auch keinerlei Resonanz auf diesen meinen Vorschlag zur Begriffsbestimmung. Daher möchte ich ihn an dieser Stelle einmal ins Allgemeinverständliche übersetzen und näher erläutern, was dann in etwa heißt:

Erklärung
Von „Unrechtsstaaten“ kann man sinnvoller Weise nur im Umfeld moderner Rechtsstaatlichkeit sprechen, also frühestens seit dem späten 19., eher erst seit dem 20. Jahrhundert. Sie müssen die zeitgebundenen Grunderwartungen der Beobachter und deren eigene rechtliche Standards stark enttäuschen. Sie dürfen weiterhin keine Rechtsstaaten im modernen Sinne sein: Entweder garantiert in ihnen der Staat die von ihm aufgestellte Rechtsordnung nicht, oder die Staatsgewalten sind nicht getrennt, oder es fehlen persönliche Grundrechte, oder es gibt keine Rechtssicherheit, oder es fehlt alles zusammen. Solche „Nicht-Rechtsstaaten“ gibt es bis heute, wohin man blickt, im Dutzend.
Ein „Unrechtsstaat“ muss aber etwas noch viel Gravierenderes sein als einfach nur kein Rechtsstaat, denn mit diesem Superlativ belegte der Urheber des Begriffs „Unrechtsstaat“, der große Rechtsphilosoph und Ex-Justizminister in der Weimarer Republik Gustav Radbruch (1878-1949), allein das Dritte Reich. Er hatte dabei Holocaust, Angriffskriege und Führerprinzip im Blick. In seinem viel zitierten Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ (1946) erklärte er, dass nach seiner berühmten „Radbruchschen Formel“ ganze Partien des NS-Rechts kein Recht, sondern Unrecht seien. Wir müssten hoffen, so Radbruch weiter, „dass ein solches Unrecht eine einmalige Verirrung und Verwirrung des deutschen Volkes bleiben werde“, aber wir hätten uns „für alle Fälle“ … „gegen die Wiederkehr eines solchen Unrechtsstaats (Hervorhebung von Radbruch selbst) zu wappnen“. So also führte Radbruch diesen Begriff mit Aplomb in die Rechtswissenschaft ein. Mit weitaus schwächerer Begründung wurde 1963 dann erstmals auch die DDR als „Unrechtsstaat“ bezeichnet, nämlich von dem für seine verunglückten Reden berüchtigten Bundespräsidenten Heinrich Lübke („Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Neger!“).
Anknüpfend an Radbruch muss ein „Unrechtsstaat“ somit „Unrecht“ im Sinne der Radbruchschen Formel produzieren oder das selbst gesetzte Recht beugen, aber jeweils nicht nur gelegentlich oder aus Versehen, sondern systematisch. Was allerdings genau dieses ominöse „unerträgliche Unrecht“ im Radbruchschen Sinne sein kann oder nicht sein kann, diese Frage füllt ganze Bibliotheken. Ist hierfür ein universeller Maßstab anzulegen oder eher das jeweilige rechtskulturelle Umfeld? Ich plädiere hier für jeweils vermittelnde Kriterien, wobei ich als uneingeschränkt universelle Maßstäbe nur die grundsätzliche Anerkennung der Rechtssubjektivität jedes Menschen und das Willkürverbot ansehe. Alles andere erachte ich prinzipiell für rechtskulturkreisspezifisch dehnbar. So würde man beispielsweise derzeit einen systematisch seine Bürger folternden Staat in Mitteleuropa (wo die Europäische Menschenrechtskonvention gilt) leichter als „unerträgliches Unrecht produzierend“ ansehen können als etwa einen im mittleren Osten, wobei die fortschreitende auch rechtskulturelle Globalisierung die Unterschiede möglicherweise eines Tages ganz zum Verschwinden bringen wird.
Besonders wichtig ist mir aber das vierte Merkmal, die „Manifestation eines finalen Elements“. Es ist sozusagen der „subjektive Tatbestand“, der „Wille zum Unrecht“, die „Unrechtsideologie“. Erst ein Staat, dessen Verfassung, Gesetzgebung, Akte und Gerichtsurteile sich als Ausfluss einer Ideologie erweisen, die keinen Bezug mehr zu den elementaren rechtlichen Standards seines zeitlichen und räumlichen rechtskulturellen Umfelds hat, ist ein „Unrechtsstaat“ in diesem Sinne. Wie komme ich auf dieses Kriterium?  Schon im Radbruchschen Rechtsbegriff muss das Recht, um überhaupt Recht zu sein, „bestimmt sein, der Rechtsidee zu dienen“. Umgekehrt gibt es kein Unrecht ohne die Erfüllung eines subjektiven Tatbestands, ohne ein Wissen und Wollen der Unrechtstat. Und warum sollte das nicht auch für Systemunrecht gelten? In seinem legendären Aufsatz „Systemunrecht und Unrechtssysteme“ aus dem Jahr 1994 bezeichnet Ernst-Joachim Lampe Unrechtssysteme als „auf Unrechtsziele hin organisierte Beziehungen von Menschen“ und schließt ausdrücklich auch staatliche Unrechtssysteme, also „Unrechtsstaaten“ ein, die eine Unrechtsideologie aufweisen müssten. Ähnlich sieht das auch Uwe Wesel, der im Unrechtsstaat den „verbrecherischen Willen einer Führung im Zentrum des Staates“ annimmt.
Aber was macht eine Staatsideologie zur „Unrechtsideologie“? Ihr muss, klassisch rechtsphilosophisch gesprochen, jeder Bezug zum Naturrecht, zur Rechtsidee fehlen. Etwas moderner ausgedrückt: Ihr fehlt der Bezug zu den elementaren rechtlichen Standards ihres rechtskulturellen Umfelds. Und das darf nicht nur auf dem Papier stehen, wenn man von einem Unrechtsstaat sprechen will, sondern es muss sich im Handeln des Staates widerspiegeln, manifestieren.

Warum eine solche Definition?
Aber warum um Himmels willen muss man es so kompliziert machen? Ist es nicht einfacher, zu sagen, wie es der Theologe Richard Schröder tut: „Ein Staat, der systematisch Unrecht begeht, ist ein Unrechtsstaat“? Oder wie er an anderer Stelle vorschlägt: „Unrechtsstaat kann man definieren: wo Macht vor Recht geht.“ Natürlich kann man das so machen, aber dann hat man im Ergebnis eben sehr viele Unrechtsstaaten auf der Welt. Haben die USA nicht in Guantanamo das Grund- und Menschenrecht auf Unverletzlichkeit der Würde des Menschen aufs Schwerste verletzt und dagegen zunächst überhaupt nicht und später nur eingeschränkt den Rechtsweg eröffnet? Ist das nicht systematisches Unrecht? Aber wer außer vielleicht Noam Chomsky, der die USA sogar als „Schurkenstaat“ par excellence ansieht, würde ernsthaft so weit gehen wollen, die USA, immerhin die älteste und stabilste Demokratie der Welt, als Unrechtsstaat zu bezeichnen? Und wo überall Macht vor Recht geht … Wer da zu genau hinschaut, sieht am Ende vielleicht nur noch Unrechtsstaaten.
Wenn der Begriff „Unrechtsstaat“ mehr sein soll als ein politischer Kampfbegriff, wenn er überhaupt etwas aussagen soll, dann muss man ihn vom Begriff „Unrecht“ her definieren. Ein Unrechtsstaat begeht nicht nur dauerhaft und systematisch Unrecht, es fehlen ihm nicht nur die rechtsstaatlichen Mechanismen, um das zu verhindern, sondern all das erfolgt gezielt und bewusst als Umsetzung einer entsprechenden Unrechts-Staatsideologie. Anders ist es, wenn ein Staat systematisch Unrecht begeht, weil er nicht gegen Korruption und Schlamperei vorgeht oder weil in ihm Personen ans Ruder gekommen sind, die ihn, den Staat, für ihre privaten Zwecke benutzen. Ebenfalls anders ist es, wenn ein Staat sich bewusst gegen bestimmte rechtsstaatliche Mechanismen entscheidet, weil er schon von seinen geistigen Grundlagen her andere Prioritäten setzt, die jedoch gerade nicht extrem aus dem Rahmen fallen, sondern vielfache Berührungspunkte zu seinem rechtskulturellen Umfeld aufweisen. Und genau hier sind wir am entscheidenden Punkt.

Die DDR – ein Unrechtsstaat?
Die Merkmale 1 bis 3 der Unrechtsstaatlichkeit erfüllte die DDR ohne Frage. Sie hat zumindest durch ihr Grenzregime zeitgebundene Grunderwartungen und die rechtlichen Standards vieler Beobachter stark enttäuscht. „Mauer und Stacheldraht“ quer durch ein kulturell und wirtschaftlich renommiertes mitteleuropäisches Land haben in der ganzen Welt Beachtung gefunden und ganz überwiegend Empörung ausgelöst. Insbesondere dürfte die Erwartungshaltung an einen „sozialistischen“, angeblich dem moralischen Fortschritt und einer leuchtenden Zukunft zugewandten Staat bei vielen Beobachtern anders ausgesehen haben. Gleichzeitig enttäuschte das Grenzregime der DDR nicht nur die westlichen rechtlichen Standards extrem: Das Verlassen des eigenen Staatsterritoriums für die gesamte Bevölkerung eines Landes militärisch zu sanktionieren, war und ist außerhalb der kommunistischen Welt ohne Beispiel. (Allerdings liegen derzeit restriktive Grenzregime sehr im Trend, die Menschen am Betreten bestimmter Staatsterritorien hindern. Aber das wird wahrscheinlich inzwischen niemandes Grunderwartungen mehr enttäuschen.) Hingegen vermochte die übrige Staatspraxis der DDR – trotz Stasiterrors und politischer Justiz – kaum jemals einen solchen Grad der Enttäuschung auszulösen wie das Grenzregime. Das Spitzelwesen und eine obrigkeitshörige Justiz entsprechen – neben einer in vielen Ländern der Welt bis heute üblichen Praxis – auch der westlichen politischen Tradition und wurden erst durch allmählich zunehmende Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit schrittweise zurückgedrängt. Daher nahm sie vermutlich kaum jemand als extreme Verletzung der eigenen Standards wahr.
Kurz fassen kann ich mich bei der Frage der Nichtrechtsstaatlichkeit der DDR. Selbstverständlich fehlten ihr wesentliche Merkmale der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellte eine Rechtsordnung auf, garantierte diese aber nicht der gesamten Bevölkerung, sondern setzte sich gegenüber Andersdenkenden und Ausreisewilligen über sie hinweg. Es gab keine Trennung der Staatsgewalten, Voraussetzung der Staatsordnung war gem. Art. 1 S.2 DDR-Verfassung der Vorrang der Partei. Die Gewährung persönlicher Grundrechte war zwar verfassungsrechtlich garantiert, in der Praxis aber oft nicht erreicht. Die meisten Grundrechte standen unter dem Vorbehalt der gesellschaftlichen Erfordernisse, womit sie vom Staat leicht unterlaufbar waren. Das selbst gesetzte Recht und sogar fundamentale eigene Verfassungsprinzipien beugte der Staat  durch seine Rechtsprechung und die Praxis der Staatssicherheit regelmäßig.
Auch hat die DDR systematisch unerträgliches Unrecht produziert, wenn auch nicht unbedingt von einer universellen räumlich-kulturellen Ebene aus betrachtet. Mit dem in der DDR begangenen Unrecht wurde weder die Rechtspersonalität von Menschen bestritten (im Gegensatz etwa zum „Dritten Reich“) noch erfolgte es willkürlich (im Gegensatz etwa zur Sowjetunion unter Stalin oder zu China unter Mao, wo „Säuberungen“ nach dem Zufallsprinzip allein zur Abschreckung stattgefunden haben.) Jedoch ist unerträgliches Unrecht nach den Maßstäben ihres rechtskulturellen Umfelds aufgrund zahlreicher Verstöße gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention anzunehmen, die von der DDR sogar ausdrücklich anerkannt wurden. Z.B. verletzte die Verurteilung und Inhaftierung politischer Häftlinge wegen Äußerung ihrer abweichenden politischen Meinung nach den einschlägigen DDR-Strafgesetzen in maßgeblicher Weise deren Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK), die regelmäßig praktizierte Folter in DDR-Gefängnissen verletzte das Folterverbot in Art. 3 EMRK und die politisch-ideologisch motivierten Rechtsbeugungen widersprachen dem Anspruch der Verurteilten auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 EMRK. Die Zugangsverweigerung für Andersdenkende und Ausreisewillige (bzw. deren Angehörige) zu höheren Bildungseinrichtungen aus politischen Gründen verletzte deren Recht auf Bildung gem. Art. 2 des Zusatzprotokolls I der EMRK sowie das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK, das auch Benachteiligungen wegen der politischen Anschauungen verbietet. Schließlich wurde durch die Praktiken der Staatssicherheit in unzähligen Fällen der Schutz des Privatlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs (Art. 8 EMRK) missachtet, durch Entführungen und Inhaftierungen politischer Gegner ohne gerichtliche Legitimation deren Recht auf körperliche Bewegungsfreiheit (Art. 5 EMRK) und durch die berüchtigten Stasi-Vernehmungsmethoden das Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) verletzt. In etlichen Fällen kamen die Opfer der Staatssicherheit ums Leben (Verletzung von Art. 2 EMRK).

Der Knackpunkt: die Unrechtsideologie
Bleibt das Merkmal 4, die Manifestation eines finalen Elements. Waren also die Verfassung der DDR, ihre Gesetze, Akte und Gerichtsentscheidungen von einer homogenen Rechts- und Staatsideologie getragen, der die grundsätzliche Kompatibilität mit dem rechtskulturellen Umfeld abging? Fündig wird man bereits in der Präambel ihrer Verfassung – ich rede im Folgenden von der zweiten, der 1968er DDR-Verfassung, die in der DDR stets als die „eigentlich sozialistische Verfassung“ bezeichnet wurde und daher ihrem Selbstverständnis eher entsprach als die „antifaschistisch-demokratische Verfassung“ von 1949. In der Verfassungs-Präambel also begreift sich die DDR als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Diese wird im orthodoxen Marxismus als „Etappe auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft“ aufgefasst, „in der die Bedingungen für den allmählichen Übergang zum Aufbau des Kommunismus heranreifen“. Auf ihrem „Weg des Sozialismus und Kommunismus“, den sie auch als einen „des Friedens, der Demokratie und Völkerfreundschaft“ interpretiert, sieht sich die DDR „in Übereinstimmung mit den Prozessen der geschichtlichen Entwicklung unserer Epoche“. Diese Prozesse, so die zugrunde liegende und auf Karl Marx zurückgehende Vorstellung, sind historisch determiniert und gipfeln (am Ende der Geschichte) in der Errichtung einer klassenlosen Gesellschaft. Auf ihrem Weg in die vermeintlich leuchtende Zukunft glaubte die DDR, wie die Präambel weiter berichtet, die „revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ fortzusetzen. Der I. Abschnitt der DDR-Verfassung über die „Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung“ beschreibt das Selbstverständnis der DDR als eine zum allmählichen Übergang in den Kommunismus heranreifende „entwickelte sozialistische Gesellschaft“: Die DDR sollte ein „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ sein (Art. 1 DDR-Verf.), der Staat sei „die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ (Art. 1 S.2 DDR-Verf.). Es werde „alle politische Macht von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt“ (Art. 2 Abs. I S.1 DDR-Verf.). Dabei sollte die Privilegierung der „Arbeiter und Bauern“ die übrigen Bevölkerungsgruppen weder diskriminieren noch ausgrenzen, denn „die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“ galt als „für immer beseitigt“ (Art.2 Abs. III S. 1 DDR-Verf.). „Das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes“ bildete eine der „unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2 DDR-Verf.). Dieses „Bündnis aller Kräfte des Volkes“ fand schließlich „in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck“ (Art. 3 Abs. 1 DDR-Verf.). Für die „anderen Bevölkerungsgruppen“ in der DDR ging es letztlich darum, sich im eigenen historischen Interesse und nur vorübergehend der Führung der Arbeiterklasse und der Partei unterzuordnen, um auf diese Weise (gleichsam naturgesetzmäßig) die Ankunft des Kommunismus zu beschleunigen. Doch immer sollte gelten: „Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates.“ (Art. 2 Abs. I S.2 DDR-Verf.) Soweit die Selbstdarstellung der DDR-Ideologie.
Erster Einwand: Darf man das glauben? Hat überhaupt irgendjemand in der DDR daran geglaubt, dass der edle Zweck, der Endkommunismus, auch den Einsatz hin und wieder bedenklicher Mittel heilige? War die ganze Ideologie womöglich nur eine geschickte Tarnung des russischen Imperialismus? Nun, sicherlich gab es Zyniker bis hinauf in die Spitze von Staat und Partei, und es gab eine wachsende Mehrheit der DDR-Bevölkerung, die nicht bzw. nicht mehr an die Lehren des Marxismus-Leninismus glaubte. Doch lässt sich dagegen der empirisch belegbare Idealismus (im Sinne von selbstloser, hochstrebender Begeisterung) einer großen Zahl treuer Anhänger der kommunistischen Bewegung ins Feld führen. Mehr als jede andere neuzeitliche Lehre wurde die kommunistische Ideologie vom unbedingten Glauben ihrer Anhänger an die gerechte Sache, an die „historische Mission“ getragen, welcher sich  – so gibt eine umfangreiche Literatur Zeugnis – bis in die höchsten Ebenen der Macht hinein erhielt. Auch die DDR konnte sich bis zu ihrem unrühmlichen Ende auf einen „harten Kern“ überzeugter (und zunehmend wirklichkeitsresistenter) Parteigänger stützen. Keinesfalls lässt sich die Rolle der kommunistischen Weltanschauung in der DDR auf ihre herrschaftszynische Instrumentalisierung zu Machtzwecken reduzieren.
Hat sich diese Ideologie hinreichend in den Gesetzen, Akten und Gerichtsurteilen manifestiert? Man kann das nur uneingeschränkt bejahen, denn nahezu jede der bereits dargestellten Durchbrechungen der eigenen Verfassungsgrundsätze in Judikative und Exekutive fand ihre Rechtfertigung in einer gleichsam über dem positiven Recht stehenden „ideologischen Notwendigkeit“. Insofern lieferte die Staatspraxis der DDR – von den Rechtsbeugungen der Gerichte bis zum Stasi-Terror – eine Art Bestätigung der Unbedingtheit und Kompromisslosigkeit der diesem Staate konstitutiven Ideologie. Sie war das Projekt der Stabilisierung und Verteidigung des für historisch notwendig, richtig und gerecht gehaltenen Status Quo, welcher als die Grundlage einer mit strenger Notwendigkeit eintretenden „lichten Zukunft“ angesehen wurde.
Aber wie hat diese sich in der Staatspraxis hinreichend manifestierende Ideologie sich in ihr rechtskulturelles Umfeld eingefügt? Zunächst liegen sowohl ihre Wurzeln als auch ihre abstrakten Zielsetzungen gleich denen des westlichen Liberalismus und der Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit im beginnenden politischen Modernismus in der Folge der Französischen Revolution. Günter Rohrmoser schreibt: „Die ganze Moderne, ob Sozialismus oder Liberalismus, war seit der Französischen Revolution auf ein Gesellschaftsmodell ausgerichtet, in dem Freiheit und Gleichheit verwirklicht werden sollten, in dem die Menschheit durch Wissenschaft und Technik die Herrschaft über die Natur und über die sozialen Bedingungen erringen sollte. … Der Mensch sollte die individuellen, naturalen und sonstigen Bedingungen seiner Existenz unter die eigene Verfügung bekommen und sich auf diesem gesicherten Grunde dann in Freiheit entfalten können. Das war nicht nur das Ideal von Karl Marx, es war und ist das Ideal aller progressiven Kräfte gewesen. Dieses Ideal entspricht der innersten Logik der Moderne.“ Auch der aus dem Wissenschafts-Determinismus des 19. Jh. entsprungene Marxsche Geschichts-Determinismus findet im ökonomischen Determinismus des westlichen Liberalismus ein Äquivalent. Wie der demokratische Verfassungsstaat bekannte sich die DDR-Ideologie zu universalistischen Prinzipien und ist damit ganz „ein Kind der Aufklärung“. Allerdings beschrieben bereits Horkheimer und Adorno die Tendenz zum „sozialen Zwang“ als eine der in der Aufklärung angelegten Möglichkeiten. Rechtskulturell betrachtet akzentuierte der Staatssozialismus unter den drei klassischen Ausfächerungen der in der Geschichte erstrittenen und schließlich normierten Menschenrechte: den Abwehr-, Gestaltungs-, und Leistungsrechten, die letzteren (als vermeintlich unabdingbare Voraussetzung einer späteren Verwirklichung der beiden erstgenannten) so eklatant, dass daraus ein sich letztlich von den eigenen Wurzeln entfernender Zweig der Aufklärung wurde. Ein zentraler Unterschied zwischen Sozialismus und Nationalsozialismus liegt demnach bereits in der Fundierung des ersteren im Projekt der Aufklärung – letzterer war eines ihrer Gegenprojekte. Um es mit Tony Judt zu sagen: „Es gibt einen elementaren Unterschied zwischen einem System, das Leute ermordet und ausgerottet hat, um seine Projekte durchzusetzen, und einem System, dessen Projekt es war, Leute zu ermorden und auszurotten.“
Was ist in diesem Zusammenhang von der Auffassung Gerd Roelleckes zu halten, für den „beide Regime (also NS- und SED-Regime) aus der Entwicklung der Moderne herausfallen“, weil sie „nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetzen, wie es die moderne Funktionsorientierung verlangt, sondern Arbeiterklasse beziehungsweise arische Rasse für von der Natur herausgehobene Gruppen und Kapitalisten beziehungsweise Juden für von Natur aus minderwertig“ ansehen?  Das, so Roellecke, sei ein verheerender kultureller Rückschritt gewesen, der es rechtfertige, beide Regime in gleichem Sinne Unrechts-Regime zu nennen. Der Fehler dieser Einschätzung, meine ich, liegt in einer Verkennung der kommunistischen Ideologie. Nein, gerade nicht von Natur aus war in ihr die Arbeiterklasse herausgehoben und galten die Kapitalisten als minderwertig, sondern im Rahmen eines politisch-revolutionären Programms sollten die aufgrund gesellschaftlicher Fehlentwicklungen eigentlich Schwächeren die eigentlich Stärkeren auf den Weg in die klassenlose Gesellschaft der Gleichheit führen. Eine Gleichsetzung der kommunistischen Ideologie mit der Rassentheorie des Nationalsozialismus hinsichtlich der fehlenden Anerkennung der „Gleichheit aller Menschen“ halte ich jedenfalls für gänzlich verfehlt, so als ob man die Befürworter einer Frauenquote mit Sexisten oder die Befürworter einer Migrantenquote mit Rassisten gleichsetzen wollte.
In der Staatspraxis der DDR hat sich demnach kein fehlender Bezug zu den elementaren rechtlichen Standards des westlichen Rechtskulturkreises manifestiert. Ihre Basisideologie, an die zumindest ein „harter Kern“ überzeugter Anhänger vermutlich bis zum bitteren Ende glaubte, erweist sich vor allem durch ihren Ursprung (in der Aufklärung) und hinsichtlich fast aller zentralen Zielsetzungen als grundsätzlich kompatibel mit ihrem rechtskulturellen Umfeld. Mangels einer „Unrechtsideologie“ ist die DDR folglich nicht als Unrechtsstaat anzusehen.

Was war die DDR?
Aber liegt in einer solchen Betrachtung nicht eine Verharmlosung der DDR? Wird nicht die Würde der Opfer mit Füßen getreten, wenn man die Unrechtsstaatlichkeit der DDR bestreitet? Eigentlich nicht, meine ich, es wird nur differenziert. Schließlich gibt es doch andere, viel passendere Bezeichnungen für die DDR. Dass sie kein Rechtsstaat, also ein Nicht-Rechtsstaat war, haben wir bereits festgestellt. Man könnte hier ergänzen, dass sie ohne jede Frage eine Diktatur war, denn „Diktaturen sind Staaten im postmonarchischen Umfeld, in denen die Herrschaftsgewalt unbeschränkt einem Einzelnen oder einer Gruppe zusteht und nicht auf verschiedene Organe verteilt ist“ (Creifelds-Rechtswörterbuch). Wegen des Fehlens einer Kontrolle der Staatsgewalt durch das Volk wird die Diktatur auch als begriffliches Gegenstück zur repräsentativen Demokratie angesehen. Damit sind die Verhältnisse in der DDR sicherlich zutreffend beschrieben, unabhängig davon, ob der von Marx und Engels stammende Begriff „Diktatur des Proletariats“ von der DDR zur Kennzeichnung ihrer Herrschaftsform verwendet wurde. Nach meiner Kenntnis wurde er zumindest in der Spätphase der DDR nur noch zur Beschreibung von Sowjetrussland nach der Oktoberrevolution und nicht mehr bezüglich der Verhältnisse in der DDR benutzt. Auch als totalitär kann man die DDR mit Fug und Recht bezeichnen, denn sie garantierte letztlich keine persönlichen Grundrechte und bot ihren Bürgern so keinen grundrechtlichen Schutz gegen staatliche Eingriffe. Die staatliche Ordnung zielte auf die Erfassung und Beherrschung des gesamten politischen, gesellschaftlichen und geistigen Lebens ab, um so dem Einzelnen möglichst jeglichen Spielraum zu nehmen.
Ferner ist noch zu erwähnen, dass die DDR eines sicherlich nicht gewesen ist: ein Schurkenstaat, englisch: Rogue State. Denn dieser, inzwischen offiziell längst nicht mehr verwendete, Begriff entstand erst in den 1990er Jahren in der US-amerikanischen Außenpolitik, um der neuen weltpolitischen Situation nach dem Ende des kalten Krieges Rechnung zu tragen. Gemeint waren damit Länder, die aus US-amerikanischer Sicht unberechenbar und bedrohlich waren und mit denen ein friedliches Zusammenleben nicht möglich sei. Eine rückwirkende Anwendung der Bezeichnung auf die Ostblockstaaten, die sich 40 Jahre lang im alternativlos berechenbaren Zustand einer friedlichen Koexistenz mit der westlichen Welt befanden, verbietet sich daher.

Die DDR – ein Verbrecherstaat?

Zu diskutieren ist aber noch ein weiterer Begriff, den Karl Jaspers in den Sechzigerjahren – bezogen auf das Dritte Reich – geprägt hat: der Verbrecherstaat. Ein solcher ist für Jaspers nicht nur ein Staat, der Verbrechen begeht, sondern einer, der „im Prinzip keine Rechtsordnung stiftet und anerkennt“. Er ist nicht nur das Werk von Verbrechern, sondern selbst ein Verbrechen. So wird staatliche Politik zum Gegenstand der Kriminologie, der Staat zum kriminellen Staat. Darf man also die DDR in diesem Sinne als einen Verbrecherstaat bezeichnen, wie es etwa der Buchtitel von Uwe Wesel von 1994, „Der Honecker-Prozess. Ein Staat vor Gericht“, nahe legt?
Zwar behauptet Ehrhart Neubert im „Schwarzbuch des Kommunismus“, in der DDR „wurde aber auch fast nichts von dem ausgelassen, was Kommunisten der Menschheit angetan haben“. Es habe „nahezu alle politisch motivierten Massenverbrechen“ gegeben. In der Tat war die DDR aber an keinem einzigen Krieg (außer dem kalten) beteiligt. Auch der praktizierte Massenterror fällt quantitativ und qualitativ erheblich hinter den anderer kommunistischer Staaten zurück: In der DDR gab es keine staatlich betriebenen oder in Kauf genommenen systematischen Vernichtungen von Menschenmassen. Von zehn Internierungslagern, die der sowjetische Geheimdienst NKWD 1945 in der SBZ eingerichtet hatte, bestanden nur drei bis in die am 7.10.1949 gegründete DDR hinein fort (bis Anfang 1950 mit ca. 14.000 Insassen) und wurden dann aufgelöst. Pläne der DDR-Führung zur Einrichtung von Isolierungslagern, die seit den Fünfzigerjahren existierten, blieben in den „Schubladen“. Auch gab es in der DDR keine staatlich inszenierten Hungersnöte wie in der Sowjetunion oder China. Gleichwohl gab es in der DDR „unmenschliche Handlungen“ anderer Art, die durchaus als „politische Verbrechen“ zu beurteilen sind: Die Justiz der DDR war bis 1989 ein staatliches Macht- und mitunter auch Terrorinstrument, wenngleich sie seit den 70er Jahren stark formalisiert und abgemildert und alles in allem weit weniger „blutig“ agierte als in den sozialistischen Bruderländern. Zwischen 1949 und 1982 gab es ganze 231 Todesurteile, danach keine mehr. Insgesamt wurden ca. 200.000 Menschen aus politischen Gründen zu Haftstrafen verurteilt. Die Zahl der politischen Gefangenen schwankte meist um die 30.000, 1989 waren es nur noch 5.000. Häufig gab es Amnestien. Die große Mehrheit der willkürlichen Verhaftungen fiel in die Zeit vor Gründung der DDR und ist – wie die Internierungslager und die Enteignungen von Grundeigentümern durch die Bodenreform – der sowjetischen Militäradministration anzulasten. In den Fünfzigerjahren führte die DDR politische Prozesse gegen vermeintliche und tatsächliche Oppositionelle durch. Das herausragende Grunddelikt, mit dem sich die politische Strafjustiz zu befassen hatte, blieb der Versuch, die DDR zu verlassen. „Die Justiz fungierte in der DDR als eine zwar überaus verlässliche, doch gleichwohl nur kleine Säule zur Stabilisierung des DDR-Systems, da ihr Beitrag zur Legitimationsbeschaffung des Regimes relativ unbedeutend blieb (wie ja auch Recht und Gesetz in der marxistisch-leninistischen Ideologie eine eher marginale Rolle spielen). Das Verfahrensaufkommen in allen Bereichen (mit Ausnahme der Ehescheidungen) war – soweit überhaupt ein Rechtsweg zur Verfügung stand – außerordentlich niedrig.“ (Hubert Rottleuthner) Das Grenzregime kostete etwa 1.000 Menschen das Leben. Noch mehr wurden bei Fluchtversuchen teilweise schwer verletzt. Ca. 70.000 Menschen wurden an der Grenze gestellt und anschließend – oft zu Freiheitsstrafen – verurteilt. Darüber hinaus sind auch die gewaltsame Niederschlagung des Arbeiteraufstands am 17.6.1953 (allerdings überwiegend durch sowjetische Panzer), die konspirative Gewalt des Ministeriums für Staatssicherheit bis hin zur individuellen „Zersetzung“ seiner Opfer, die Gewaltaktionen gegen Politiker der anfangs noch unabhängigen Blockparteien CDU und LDP sowie gegen Mittelständler zu Beginn der Fünfzigerjahre, die Zwangsumsiedlungen, der Einsatz von Schlägertrupps der FDJ gegen unangepasste Jugendliche, die physischen und psychischen Foltermethoden gegen Häftlinge sowie schließlich manche offenen und versteckten Repressionen im Alltag der Bürger als politischer Terror und damit als politische Verbrechen aufzufassen.
Jedoch wird der vorliegende Befund dadurch relativiert, dass staatliche Untaten dieser Größenordnung im vergangenen Jahrhundert von zahlreichen nichtkommunistischen Staaten, punktuell auch von liberal-demokratischen Rechtsstaaten, ebenso begangen, gefördert, geduldet oder sogar übertroffen wurden. Nur ein paar Stichworte mögen hier genügen: Atombombenabwürfe der USA 1945 in Japan; politische Verfolgungen, Prozesse und Verurteilungen in den USA während der McCarthy-Ära; gewaltsame Niederschlagung des Volksaufstands im südkoreanischen Kwangju 1980 unter Billigung der dortigen US-amerikanischen Militäradministration; Staatliche Folter, Misshandlungen, Deportationen, Beschlagnahme von Land und Tötungen bis in die unsere Tage in Israel; 800.000 Todesopfer von Demoziden im Britischen Weltreich im 20. Jh. … Die Liste ließe sich fortsetzen. Zudem können die Untaten der DDR, selbst das Grenzregime und der Justizterror der frühen Fünfzigerjahre, kaum als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Sinne des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals gelten, zumal die größten „politischen Verbrechen“ im Osten Deutschlands mit der Gründung der DDR bereits oder fast abgeschlossen waren. Folglich war die DDR ein Staat, der politische Verbrechen beging, allerdings – insbesondere verglichen mit anderen deutschen oder anderen kommunistischen Regimes – in eher „bescheidenem“ Umfang.
War also die Existenz der DDR ein Verbrechen? Die Menge und die Art der begangenen „politischen Verbrechen“ spricht eindeutig gegen die Annahme dieses Superlativs. Ist es aber vielleicht nur ein historischer Zufall, dass sich die „politischen Verbrechen“ der DDR in solchen Grenzen hielten? Wurde die DDR nicht nur durch besondere Umstände, vielleicht durch ihre privilegierte Lage im Zentrum Europas, Stalins frühen Tododer die noch frische nationalsozialistische Vergangenheit, an der Ausrichtung von „Blutbädern“ wie in der Sowjetunion der 20er bis frühen 50er Jahre gehindert, die doch eigentlich ihrem „wahren Staatscharakter“ entsprochen hätten? Bei Ehrhart Neubert heißt es im Schwarzbuch des Kommunismus: „Die kommunistische Idee war und ist tödlich, sie war ein Liquidationsprogramm von Anfang an.“ In der Tat befinden sich in der im „Lexikon der Völkermorde“ zusammengestellten „quantitativen Gesamtübersicht“ der „demozidalen Regime“ im 20. Jahrhundert auffällig viele kommunistische Regierungen und stellt deren Opferbilanz insgesamt alle nichtkommunistischen völkermordenden Regimes in den Schatten. So kommt das Schwarzbuch des Kommunismus zu dem Schluss, das kommunistische System habe, wenn auch in unterschiedlicher Stärke, eine grundsätzlich verbrecherische Dimension. Jede nationale Ausprägung des Kommunismus sei wie über eine Nabelschnur mit der sowjetischen Matrix verbunden gewesen und habe gleichzeitig zur Entwicklung dieser weltweiten Bewegung beigetragen.
Entscheidend für die Bewertung eines Staates als „Verbrecherstaat“ können aber nicht allein die etwaigen – möglicherweise aus seiner Staatsideologie resultierenden – verbrecherischen Potentiale sein. Eine solche Annahme entspräche dem, was in der Rechtswissenschaft „Gesinnungsstrafrecht“ genannt wird und keinem Richter gestattet ist. Die DDR hat, so sagt es ein inzwischen geflügeltes Wort, Aktenberge hinterlassen, aber gerade keine Leichenberge (allenfalls, ich hoffe, es klingt nicht zu zynisch, Leichenhügel). Eine „Mithaftung“ der DDR für die Gräueltaten in der Sowjetunion (deren Behandlung im Schwarzbuch des Kommunismus aus gutem Grund 1953 abbricht; was danach folgte, war – gemessen an den 36 Jahren zuvor – nicht mehr der Rede wert), China (das mit der Sowjetunion und der DDR ideologisch entzweit war) oder Kambodscha kann kaum in Betracht kommen. Dann schon eher umgekehrt eine Mitverantwortung der Großmacht Sowjetunion für die Ereignisse in ihren Satellitenstaaten. Darüber hinaus kann im Falle der DDR von einer „Nichtachtung und Nichtanerkennung jeglicher Rechtsordnung“ im Sinne von Karl Jaspers keine Rede sein. Sogar ist die DDR das klassische Beispiel dafür, dass nicht jeder kommunistische Staat kraft seiner Existenz „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begehen muss, wenngleich kommunistische Staatsformen aus strukturellen Gründen zweifellos eher dazu tendieren als Demokratien. Die DDR war folglich kein Verbrecherstaat.

Gerechtigkeit für die DDR?
Noch ein weiterer Aspekt ist in einer differenzierten Kategorisierung der DDR enthalten: der Aspekt der Gerechtigkeit gegenüber der DDR. Nun kann man einwenden, dass man einem Staat, dessen Propaganda fast ständig die Gerechtigkeit im Munde führte, der aber in vielfacher Hinsicht nicht gerade für gerechte Verhältnisse gesorgt hat, keine Gerechtigkeit schuldig ist. Denn die DDR ist dem Kapitalismus in der ideologischen Auseinandersetzung schließlich auch nicht gerade mit Fairness begegnet. Doch genau deshalb sollte es der Anspruch in einer postideologischen, weltoffenen, toleranten Gesellschaft sein, auch dem untergegangenen einstigen Klassenfeind Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Gerechtigkeit nicht im Sinne von ausgleichender Verteilung der eigenen Besitzstände, sondern im Sinne von Friedrich Nietzsche, der sogar von einer „Genialität der Gerechtigkeit“ sprach in der Bedeutung von: einer Sache, einem Gegenstand oder einer Person gerecht werden. Und das schließt immer auch ein, sie nach ihren eigenen Maßstäben zu beurteilen, sie auch daran zu messen, was sie eigentlich beabsichtigt hat.
Zur Verdeutlichung dessen, was ich meine, möchte ich eine andere Institution ins Spiel bringen, die derzeit ebenfalls in aller Munde ist: Wie ist es denn mit der Kirche? Was würden wohl Joachim Gauck, Wolfgang Thierse und Richard Schröder sagen, wenn man die Kirche als eine Kriminelle Organisation bezeichnete, denn sie hat ja nicht nur die Kreuzzüge, diverse Judenverfolgungen und Hexenverbrennungen auf dem Gewissen, sondern, wie wir in diesen Tagen erfahren, auch unzählige Fälle von Kindesmissbrauch. Und niemand wird behaupten wollen, das sei nur zufällig und vereinzelt geschehen. Nein, das alles gab es weltweit und systematisch. Vor allem konnte das geschehen, weil es keine wirkungsvollen organisatorischen Schutzeinrichtungen dagegen gab. Aber heißt das auch, dass sich in diesen Vorfällen gerade das Ziel, der Sinn und Zweck der Kirche offenbart hätte? Natürlich nicht! Sogar im Gegenteil, wie Martin Mosebach in einem Aufsatz in der Süddeutschen Zeitung sehr schön gezeigt hat. Demnach kann und muss man zwar der Kirche heute den Vorwurf machen, dass sie
Strukturen zugelassen hat, die Unrecht und Verbrechen begünstigen. Aber es wäre sicherlich böswillig, ihr zu unterstellen, sie sei eine Unrechtsorganisation, der es gerade auf die Begehung von Verbrechen ankomme. Und ähnlich verhält es sich mit der – um eine schöne Formulierung von Peter Sloterdijk zu benutzen – „atheistischen Kirche des Kommunismus“. Eine Weltbefreiungsideologie, die sich auf die gleichen Wurzeln und ähnliche Zielsetzungen berufen kann wie der westliche Liberalismus, ist keine Unrechtsideologie. Und ein Staat, der sich von dieser Ideologie leiten ließ und genau dadurch gescheitert ist, ist ein fehlgeschlagenes Experiment der Weltgeschichte, das seinen Opfern viel Leid zugefügt hat, aber kein Unrechtsstaat.

Wer ist denn nun ein Unrechtsstaat?
Wenn die DDR kein Unrechtsstaat war, so könnte man jetzt fragen, wer denn dann? Natürlich war das Dritte Reich der Prototyp des Unrechtsstaats, schon beim Urheber dieses Begriffs, Gustav Radbruch. Aber wer war oder ist sonst noch ein Unrechtsstaat? Das lässt sich, wie ich hoffentlich zeigen konnte, so pauschal nicht sagen und erfordert jeweils eine umfassende Untersuchung, die ich hier nicht leisten kann. Ich würde aber die Sowjetunion unter Stalin und China unter Mao, vielleicht auch Kambodscha unter Pol Pot und Nordkorea unter Kim Il Sung und Kim Jong Il tendenziell schon als Unrechtsstaaten ansehen, trotz Zweifeln hinsichtlich der Unrechts-Ideologie. Aber anders als die DDR haben diese Länder zumindest phasenweise zur Begründung ihrer Massenmorde eine sehr eigenständige ideologische Linie entwickelt, die den klassischen Marxismus sehr weit hinter sich gelassen hat. Doch soll das kein abschließendes Urteil darstellen.

Verselbständigung von Begriffen
Und doch ist es, wenn nicht alles täuscht, zu spät für einen differenzierteren öffentlichen Gebrauch des Begriffs „Unrechtsstaat“. Das Kind ist schon längst in den Brunnen gefallen. Es ist so, wie mit anderen Begriffen auch, die eine ursprüngliche Bedeutung hatten, aber später einen Bedeutungswandel erlebt haben, „Neoliberalismus“ zum Beispiel. Die ersten Neoliberalen traten für soziale Korrekturen des Liberalismus ein, wie manche Wirtschaftsredakteure heute nicht müde werden zu betonen. Aber es hilft nichts: Als neoliberal gilt heute wirtschaftsliberal. Der öffentliche Sprachgebrauch lässt sich in einer freien Gesellschaft nun einmal so wenig reglementieren wie der private. Oder wer wollte heute unbefangen das Wort „Sozialismus“ benutzen, nach allem was war? Ein Sozialdemokrat der gegenwärtig vom „demokratischen Sozialismus“ redet, will sich in erster Linie die Linkspartei als möglichen Koalitionspartner warm halten. Und jemand aus dem politischen Betrieb, der sagt, die DDR sei kein „Unrechtsstaat“ gewesen, ist wahrscheinlich auch auf die Stimmen der Linken scharf. Nur ich selbst kann versichern, dass ich mir nichts, aber auch gar nichts von der Linkspartei erhoffe oder erwarte. Es geht mir einzig und allein um eine differenzierte Betrachtungsweise.

Der Beitrag basiert auf einem Vortrag des Verfassers, der am 17. September auf dem Halle-Forum 2010 in der Gedenkstätte „Roter Ochse“, Halle (Saale) hätte stattfinden sollen. Leider wurde die Veranstaltung zum Thema „War die DDR ein Unrechtsstaat ? Diskursive Forschung versus nostalgische Verklärung“ mangels Finanzierbarkeit durch das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig abgesagt.

PS: Aber ein Jahr später konnte der Vortrag dann auf dem Halle-Forum 2011 doch noch gehalten werden. Der Referent erfuhr dort im Publikum wenig Zustimmung und fast einhellige Ablehnung… 

www.justament.de, 20.9.2010: Falsches Genre

Marcel Proust und der erste Band seiner „Recherche“

Thomas Claer

lit-tc-empfiehlt-proust-rech1Manche Menschen gehen so weit, ihr Leben gedanklich in zwei ungleiche Hälften zu unterteilen: in die Lebenshälfte vor und in die nach der „Verlorenen Zeit“. Dies zeigt die überwältigende Wertschätzung der Lektüre dieses Meisterwerks der literarischen Moderne unter Kennern. Zwischen 1913 und 1927 erschien das siebenbändige Hauptwerk des Arztsohns und Juristen Marcel Proust (1871-1922), der an der Sorbonne Jura studiert und dort 1893 seinen Abschluss erworben hatte, ohne später jemals einen juristischen Beruf auszuüben. Doch fand er während seines Studiums der Rechte Zugang zur gehobenen bürgerlich-adeligen Salonkultur von Paris und avancierte später zum bewunderten Romanschriftsteller. Einen Haken hat seine „Recherche du temps perdu“ allerdings: Ihr Umfang liegt bei weit über 4.000 Seiten. Und da sie dem Leser zudem schon aufgrund ihres durchgehend komplizierten Satzbaus stetige konzentrierte Aufmerksamkeit abfordert, werden wohl nur die wenigsten Interessenten überhaupt einmal im Leben „nach der verlorenen Zeit“ ankommen oder sich zumindest über lange Jahre „in der verlorenen Zeit“ einrichten müssen. So auch der Justament-Kolumnist, der nun aber – nach jahrelanger Leseunterbrechung – immerhin glücklich den Abschluss des ersten der sieben Bände, „In Swanns Welt“, vermelden kann. Dieser erste Band besteht wiederum aus drei Teilen, von denen der erste, „Combray“, noch vergleichsweise bedächtig anhebt – jedenfalls gemessen am wahren Feuerwerk des zweiten Teils, „Eine Liebe von Swann“. Diese gut 250 Seiten bilden quasi einen Roman im Roman, und wer einfach nur überhaupt mal etwas von Proust lesen will, ohne sich mit der gesamten „Recherche“ zu belasten, der mag zu einer der Einzelausgaben der „Liebe von Swann“ greifen.

Der im Zentrum der Handlung stehende Charles Swann, ein vermögender und in Bildung und Geschmack, Takt, Stil und Manieren überaus verfeinerter Pariser Privatier, ist ein Decadin aus dem Fin de siècle (Wende vom 19. zum 20. Jh.), wie er im Buche steht. Doch kann bei ihm von „anstrengungslosem Wohlstand“ keine Rede sein. Vielmehr ist er ein unermüdlich harter Arbeiter auf dem Feld der Liebe. Swann begnügt sich nämlich nicht wie andere Menschen mit den sich aus dem eigenen Umfeld quasi ohne besonderes Zutun ergebenden persönlichen Kontakten, sondern er ist ständig aktiv auf der Suche nach neuen Bekanntschaften vornehmlich weiblichen Geschlechts. Hat er aufgrund rein optischer Erwägungen seine Wahl getroffen, setzt er sein einzig zu diesem Zweck gepflegtes immenses Netzwerk in Bewegung, auf dass ihm jemand eine schickliche Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit der betreffenden Person verschaffe. Bevorzugt vergleicht er das Antlitz oder den Körperbau seiner Freundschaften mit Gestalten aus Gemälden großer Künstler vergangener Epochen, schließlich hat er über zehn Jahre Kunst und Architektur studiert. Inzwischen hat Swann allerdings ein Alter erreicht, in dem er, wie er bemerken muss, größere Mühe als bisher aufwenden muss, um bei seinen Favoritinnen zu landen. Doch ist sein Verlangen jeweils umso größer, je schwieriger, ja eigentlich unmöglicher sich die Kontaktierung und spätere Eroberung, jedenfalls in seinen Augen, ausnimmt. Für die rein leiblichen Genüsse bevorzugt er ohnehin die „vulgäre Schönheit“ von Mädchen aus dem einfachen Volke, die er sich ohne größeren Aufwand mit etwas Taschengeld und ein wenig Standesrenommee gefügig zu machen versteht.

Das ist die Ausgangslage, als die abgründige Odette de Crecy in Swanns Leben tritt. Sie wird beschrieben als von kleiner Gestalt mit breitem Gesicht, breiter Stirn und hervorstehenden Wangenknochen, müden und melancholischen Augen, mit unfrischer Haut, doch ausgestattet mit dem „Reiz des Natürlichen“. Und sie gilt als eine der am besten gekleideten Frauen von Paris. Zwar ist sie so gar nicht „sein Typ“, doch fesselt sie ihn vom ersten Moment an durch ihre ungewöhnliche Ausstrahlung. Schon nach kurzer Zeit trifft man sich regelmäßig in den feinen Pariser Salons (so wie es seit einigen Jahren ja auch in Berlin-Prenzlauer Berg wieder en vogue ist, die Salonkultur zu pflegen) und schreibt sich unentwegt, oft mehrmals täglich (vom Privatkurier überbracht), zärtliche Briefe wie diesen, den Odette mit den Worten beginnt: „Lieber Freund, meine Hand zittert so sehr, dass ich Ihnen kaum zu schreiben vermag…“ Kurz, die beiden werden schließlich ein Paar – und für den nervenschwachen Swann beginnt das große Leiden. Denn von nun an beherrscht ihn, für den inzwischen nichts und niemand außer Odette noch von Interesse ist, nur noch die Eifersucht angesichts von Odettes ausschweifender Lebensführung. Und diese Eifersucht ist – wie sich später herausstellen wird – auch keineswegs aus der Luft gegriffen: Odette pflegte und pflegt auch weiterhin vermutlich unzählige intime Männer-, aber auch Frauenkontakte, deren Umfang womöglich selbst die erotischen Eskapaden eines heute bekannten Wettermoderators in den Schatten stellen dürfte. Swanns Gedanken kreisen jetzt nur noch um Odette: Pausenlos antizipiert er künftige Gespräche mit ihr, konzipiert Briefe an sie oder spioniert ihr nach. Als Odette eine „körperlich schlechte Zeit“ durchlebt, u. a. dick wird, sieht Swann das mit Genugtuung, weil er hofft, sie dadurch tendenziell leichter für sich alleine gewinnen zu können. Doch Odettes Attraktivität in den Augen anderer vermindert sich dadurch, wie Swann enttäuscht feststellen muss, nicht im Geringsten. Allmählich nimmt Odette sogar Einfluss auf sein künstlerisches Urteil. Zunehmend findet er Gefallen an ihrem in seinen Augen eigentlich schlechten Geschmack, wie an allem, „was von ihr kam“.

Oft warnt man ihn, dass Odette im zweifelhaften Ruf stehe, sich von Männern aushalten zu lassen, um sich so ihren aufwändigen Lebensstil zu finanzieren. Aber das ist für Swann eher beruhigend, hofft er doch, sie letztlich durch seine großzügigen Geldtransfers und Geschenke an sich binden zu können. Nichts bereitet ihm so starke Glücksgefühle, wie Odette immer kostspieligere Geschenke machen zu können. Jedoch verblasst Odettes Begeisterung für Swann schon nach einigen Monaten zusehends. Nicht, dass sie ihn jemals abserviert hätte, aber in der Hierarchie ihrer Interessen und Bekanntschaften geht es für Swann doch merklich abwärts. Die Treffen werden seltener, immer wieder ist Odette verhindert. Dabei hat sie keinen blassen Schimmer, welche Schmerzen, welche Qualen sie Swann bereitet. Das liegt völlig außerhalb ihrer Vorstellungskraft. Doch steht sie zu Swann dennoch in bemerkenswerter Loyalität: Das einzig Schlechte über ihn, was jemals über ihre Lippen kommt, ist, dass sie ihn vor anderen der Faulheit bezichtigt, was nicht ganz falsch ist, da er mit seiner seit Jahren betriebenen Studie über den Maler Vermeer so gar nicht vorankommen will. Schließlich unternimmt Odette mit mehreren Freunden, aber ohne Swann, eine von diesem bezahlte jahrelange luxuriöse Transkontinentalreise.

Zu den Pointen des Romans gehört es sicherlich, dass sich der Geistesmensch Swann beständig – nicht nur ökonomisch betrachtet – alles andere als klug verhält, während die von den übrigen Romanfiguren fortwährend als „dumm“, „von geringer Intelligenz“ und „nicht gescheit“ bezeichnete Odette durch ihre überragenden „soft skills“ mutmaßlich alle ihre Ziele erreicht. Am Ende, nach andauernder räumlicher Entfernung von Odette, die seine Liebeskrankheit lindert, seufzt der entnervte Swann darüber, dass er sich Jahre seines Lebens verdorben habe, dass er sterben wollte, dass er seine größte Leidenschaft erlebt habe, „alles wegen einer Frau, die mir nicht gefiel, die nicht mein Genre war!“ Man sollte meinen, er sei nun endlich fertig mit dieser Frau. Doch im sich anschließenden, anfangs sehr essayistisch gehaltenen, dritten Teil des ersten Bandes, „Ortsnamen. Namen überhaupt“ taucht Odette plötzlich wieder auf – und zwar als Madame Swann.

Marcel Proust
In Swanns Welt (Auf der Suche nach der verlorenen Zeit, Band 1)
Deutsch von Eva Rechel-Mertens
Suhrkamp Verlag Taschenbuch 1997
576 Seiten, EUR 13,00
ISBN 3518391712