Category Archives: Über Recht

justament.de, 22.4.2024: Mr. Menschenwürde

Immanuel Kant zum 300. Geburtstag

Thomas Claer

Wohl kein anderer Philosoph verkörpert so unmittelbar den Geist unseres Grundgesetzes. Was in Art. 1 als Grundlage unserer Rechtsordnung postuliert wird, ihre Bindung an die unantastbare Menschenwürde, geht direkt auf den großen Aufklärer Immanuel Kant (1724-1804) zurück. Das Individuum ist demnach gleichsam heilig und darf niemals zum bloßen Mittel zur Erreichung übergeordneter Zwecke degradiert werden. Anders gesagt: Ein Staat soll in erster Linie für seine Bürger dasein und nicht umgekehrt. Dies ist eine fundamentale Richtungsentscheidung, die unser Gemeinwesen elementar von Autokratien unterscheidet, in denen ein Menschenleben keinlerlei Bedeutung hat.

Wie kann es dann aber sein, dass ausgerechnet der russische Gewaltherrscher Wladimir Putin einmal bekräftigt hat, dass er den Königsberger Philosophen schätze? Jener Putin, der seine Untertanen in geistiger Unmündigkeit und wirtschaftlicher Armut hält. Der alle, die nicht nach seiner Pfeife tanzen, ermorden oder ins Lager sperren lässt. Der in seiner nun schon mehr als zwei Jahre währenden “Spezialoperation” hunderttausendfach junge Menschen in den Tod geschickt hat, nur um seinem “Imperium” (dem bereits größten Flächenstaat der Erde) noch ein paar weitere Quadratkilometer Land einzuverleiben und dabei sein Nachbarvolk auszulöschen (das es ja angeblich gar nicht gibt). Man kann es sich wohl nur so erklären, dass Kant für Putin sehr nützlich ist, um dem Westen immer wieder dessen eigene Widersprüchlichkeit vor Augen zu führen. Indem er z.B. Flüchtlinge aus Elendsgebieten in großer Zahl anlockt und versucht, sie in die Europäische Union zu schleusen, damit diese dort zur Überlastung der Aufnahmesysteme beitragen und innere Zwietracht säen sollen, um so letztlich russlandfreundlichen Populistenparteien Zulauf zu verschaffen. Gleichzeitig will er dadurch den Westen zur Inhumanität gegenüber den Flüchtlingen zwingen, zum Verrat an den eigenen Prinzipien, zur Doppelmoral. Der Kantische Universalismus ist nämlich dann nicht mehr aufrecht zu erhalten, wenn – zugespitzt formuliert – die ganze Welt ihn gleichzeitig am selben Ort einfordert. Natürlich geht Putins teuflischer Plan nur solange auf, wie in seinem Land (und bei seinem Freund Lukaschenko) weiterhin so viel Mangel herrscht, dass niemand von den Flüchtenden auf die Idee käme, sich dort ansiedeln zu wollen…

Zurück zu Kant. Nicht nur für unsere Verfassung hat er Pate gestanden, sondern auch für große Teile des Völkerrechts und nicht zuletzt für die Charta der Vereinten Nationen. Die internationale Friedensordnung hat er in seinen Schriften ebenso antizipiert wie die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit, die Unterscheidung von Recht und Moral. Solange zumindest das Kant-Denkmal in Kaliningrad noch steht, gibt es nach wie vor Hoffnung, dass das Licht der Aufklärung eines Tages auch wieder in Russland aufscheinen wird.

justament.de, 6.12.2021: Mehr als desselbe in Hellgrün

Recht kulinarisch: Gerichtskantinentest nach Neueröffnung im Landgericht am Tegeler Weg in Berlin-Charlottenburg

Thomas Claer

Man hatte ja schon fast nicht mehr daran geglaubt, dass die Landgerichts-Kantine am Tegeler Weg eines Tages wieder öffnen würde. Mehrere Jahre lang wollte sich, warum auch immer, offenbar partout kein Betreiber finden. Immerhin waren die großzügigen Räume im obersten Stockwerk des Gerichtsgebäudes mit dem prächtigen Blick auf den Schlosspark Charlottenburg zu jener Zeit unverschlossen geblieben, und wer wollte, konnte sich aus einem dort aufgestellten Getränke-Automaten versorgen und einsam den schönen Ausblick genießen. Doch dann war irgendwann auch noch der Automat defekt. Es war zum Verzweifeln… Vor ein paar Monaten jedoch geschah dann das kaum noch für möglich Gehaltene: Eine Kette namens Gastfroh hat den Betrieb übernommen. Und seitdem gibt es dort endlich wieder die von Gerichtsmitarbeitern und Anwohnern so langersehnte Kantinenverköstigung.

Die erste signifikante Veränderung im Vergleich zu früher betrifft die Optik der Räume: Diese erstrahlen nun in einem leuchtenden Hellgrün. Doch auch der tägliche Speiseplan ist nunmehr – was man vom Angebot des früheren Betreibers nicht unbedingt sagen konnte – voll und ganz in der Gegenwart angekommen. Täglich vier Mittagsgerichte, die sich gottlob längst nicht nur auf deutsche Hausmannskost oder gar den unvermeidlichen Kantinen-Klassiker Currywurst mit Pommes Frites beschränken, erwarten die hungrigen Besucher. Gekocht wird vielfältig, nicht selten sogar international. Ein vegetarisches Gericht ist immer dabei, mitunter sogar “Wellness-Food”. Und was ganz wichtig ist: Das Preisniveau ist durchaus moderat, vor allem gemessen daran, was einem hier geboten wird. Schon ab 3,50 Euro kommt man beim vegetarischen Essen zum Zuge, der Spitzenpreis für die “Empfehlung des Tages” liegt bei immer noch überschaubaren 5,80 Euro. Ein Wermutstropfen ist allerdings der Zuschlag von 50 Cent, der von externen Kantinenbesucher erhoben wird. Doch ist diese kleine Abschreckungs-Maßnahme verständlich, denn sonst ließe sich der Ansturm aus den umliegenden Straßen womöglich nicht mehr bewältigen.

Das Entscheidende ist nämlich: In dieser Kantine schmeckt es in der Regel ganz ausgezeichnet. Und das ist nicht nur meine unmaßgebliche Sicht der Dinge, denn beim Essen bin ich zugegebenermaßen leicht zufriedenzustellen, Hauptsache die Portionen sind groß genug (was aber hier glücklicherweise auch der Fall ist, zumindest meistens). Weitaus schwerer wiegt jedoch der Umstand, dass meine Frau in aller Regel keine Einwände gegen dieses Kantinenessen vorzubringen hat, was schon als äußerst bemerkenswert gelten kann, da man es ihr ansonsten beim Kochen kaum jemals rechtzumachen vermag… Noch ein Wort zum Kaffee: Der kostet nur 60 Cent und ist gar nicht schlecht. Meine Frau lobt vor allem die schöne Form der Tassen (siehe Foto).

Fazit: Die neue Gerichtskantine am Tegeler Weg  ist für Mitarbeiter und Anwohner ein Segen. Das Gesamturteil lautet: voll befriedigend (12 Punkte).

Informationen: https://www.gastfroh.de/resources/speisekarten/landgericht_berlin.pdf

justament.de, 26.7.2021: Erinnerungen an Alfred Biolek (1934-2021)

Ein persönlicher Rückblick

Thomas Claer

Da hat einer sein zweites juristisches Staatsexamen, das muss man sich einmal vorstellen, als Drittbester seines Jahrgangs abgelegt, promoviert, anschließend ein paar Jahre als Justitiar beim ZDF gearbeitet – und kehrt dann der Rechtswissenschaft für immer den Rücken. Irgendwann sagte jemand, als der junge Justitiar in der Kantine fortwährend Witze erzählte: „Was macht der eigentlich in der Rechtsabteilung? Wieso steht der nicht vor der Kamera?!“ Und so kam es dann schließlich auch. Alfred Biolek wurde Fernsehunterhalter, Showmaster, Talkmaster, Fernsehkoch. Und als solcher war er eines der prägenden Fernsehgesichter meiner Kindheit und Jugend. Was mir und allen in meiner Familie als erstes ins Auge sprang, als wir um 1980 herum manchmal „Bio’s Bahnhof“ guckten, war, dass er eine frappierende Ähnlichkeit mit meinem Onkel Karl in Karl-Marx-Stadt hatte: das vorstehende Kinn, die markante Kopfform, die Nase leicht nach unten gebogen, die listigen kleinen Augen hinter den runden Brillengläsern, ja sogar seine Gestik, Mimik und Bewegungen. Bioleks Familie stammte aus Freistadt in Österreichisch-Schlesien, heute Tschechien, was ja gar nicht so weit von Sachsen entfernt ist. Vielleicht gibt es da ja tatsächlich eine weitläufige genetische Verbindung…
Was Alfred Biolek neben der Juristerei besonders gut konnte, war die hohe Kunst des Plauderns. Wenn er die Gäste in seinen Sendungen befragte, dann trieb er sie niemals in die Enge. Bohrendes Insistieren und aggressives Nachfragen lagen ihm fern. Stets blieb er höflich und taktvoll, strahlte eine überwältigende Menschenfreundlichkeit aus. In den Neunzigern allerdings schaute ich mir seine Sendungen einige Jahre lang nicht mehr an, weil ich sie zu seicht fand. Wahrscheinlich bin ich in jenen Jahren eine Art „angry young man“ gewesen, doch das hielt nicht lange an. Über seine Kochsendung „Alfredissimo“ fand ich zurück in die Spur.
Die Schlusspointe dieses Nachrufs sollte eigentlich sein, dass ich ihm mein Linsensuppe-mit-Tomaten-Rezept verdanke. Aber das stimmt gar nicht. Dieses Rezept muss, wie mir mit etwas Nachdenken bewusst wird, aus dem anderen der beiden Kochbücher stammen, die ich damals in meinem Studentenwohnheim-Zimmer stehen hatte: aus „Aldidente. Die besten Rezepte mit Aldi-Produkten“. Die Biolek-Rezepte sind mir hingegen immer zu umständlich gewesen, so dass die zwei Mark, die mich das Biolek-Kochbuch auf dem Bielefelder Flohmarkt vor mehr als 25 Jahren gekostet hat, sich zumindest bisher leider als Fehlinvestition erwiesen haben. Aber vielleicht ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, jetzt, wo ich deutlich mehr Zeit habe. Und als – allerdings sehr traurig stimmender – Anlass hierzu könnte dienen, dass am vergangenen Freitag der große Unterhalter Alfred Biolek, unser hochgeschätzter Juristen-Kollege, gewissermaßen… den Kochlöffel abgegeben hat.

P.S.: Meine Frau sagt, wir hätten doch ein Rezept aus dem Biolek-Kochbuch übernommen: den italienischen Kartoffelsalat mit Oliven und Lauch. Bin mir da allerdings nicht sicher und werde es bei Gelegenheit mal überprüfen.

justament.de, 30.9.2019: Rückkehr nach Bielefeld

Recht historisch Spezial: Justament-Autor Thomas Claer über eine nostalgische Sommerreise an die Orte seiner Juristenausbildung

Immer musste ich an die abgründigen Worte des Schriftstellers Uwe Johnson (1934-1984) denken: „Da, wo ich herkomm‘, das gibt es nicht mehr.“ Gemeint war damit vordergründig das alte Mecklenburg vor der DDR-Zeit, aber im Grunde genommen gilt dieser Satz doch universell: Kommt man an die Orte seiner früheren Lebensetappen, dann erkennt man sie oft kaum mehr wieder. Einerseits, weil sie sich in der Zwischenzeit tatsächlich stark verändert haben und womöglich gar nicht mehr sie selbst sind. (Besonders krass gilt dies, wenn der Staat, in dem man aufgewachsen ist, gar nicht mehr existiert. Meine Cousine aus Karl-Marx-Stadt, heute Chemnitz, pflegt immer zu sagen: „Es gibt die Straße, die Stadt und das Land nicht mehr, in denen ich aufgewachsen bin.“) Und andererseits sieht man diese Orte natürlich auch deshalb mit anderen Augen, weil man selbst schon längst nicht mehr der ist, der man seinerzeit noch war, als man in ihnen gelebt hatte…

17 Jahre ist es nun schon her, dass meine Frau und ich unsere Zelte in Bielefeld, der entgegen allen abstrusen Gerüchten sehr real existierenden Stadt am Teutoburger Wald, abgebrochen haben und nach Berlin gezogen sind. Nur einmal noch, im Jahr 2003, bin ich ganz kurz dort gewesen, um meine Doktorarbeit zu verteidigen. Seitdem nicht mehr. Dabei haben wir seinerzeit fast ein ganzes Jahrzehnt in der ostwestfälischen Provinz-Metropole verbracht. In den unteren Semestern hatte ich sogar noch lange Haare. Aber am Ende wollten wir, und ganz besonders meine Frau, nur noch weg von dort und auf ins Ungewisse, auf nach Berlin!

Keine Sekunde haben wir diesen Schritt seitdem bereut. Und wir können auch wirklich nicht behaupten, dass uns in den letzten 17 Jahren in Berlin etwas von Bielefeld gefehlt hätte. Aber irgendwann, mit ganz viel Abstand, sind dann doch nostalgische Erinnerungen in uns aufgestiegen. An all die schönen Momente unserer Jugendzeit. An diese Stadt, von der wir erst mit langer Verzögerung gemerkt haben, wie sehr sie uns trotz all ihrer Enge und Begrenztheit ans Herz gewachsen ist. In diesem Sommer wussten wir dann: Es ist Zeit, dort noch einmal hinzufahren und all die Orte unseres früheren Lebens noch einmal zu besuchen. Gerade einmal 2 ½ Stunden braucht der ICE für eine Strecke von Berlin nach Bielefeld. Ankunft um 10.30 Uhr und zurück um 21.30 Uhr. Dazwischen liegen 11 Stunden bei untypischstem Bielefelder Wetter: blauem Himmel und strahlendem Sonnenschein. (Ein alter Bielefeld-Witz lautet: Woran merkt man, dass es Sommer wird in Bielefeld? Der Regen wird wärmer.)

Wir kommen aus dem Bahnhof und laufen die Straße zum Jahnplatz entlang. Kein einziges der Geschäfte kommt mir irgendwie bekannt vor. Meine Frau glaubt immerhin, sich an ein oder zwei Läden zu erinnern, die es damals schon gegeben hat. Alles andere ist neu. Selbst der Saturn-Markt ist nicht mehr am selben Ort wie früher. Dort am Jahnplatz, wo wir uns immer den großen türkischen Vorspeisenteller geteilt haben, ist jetzt überhaupt kein Imbiss mehr. Der Aldi in der Herforder Straße, wo ich immer auf dem Rückweg vom Repetitorium eingekauft habe? Nicht mehr da. Aber ich möchte doch wenigstens noch mal in meinen liebsten Schallplattenladen. Ist der etwa auch nicht mehr…? Nein, auch ihn gibt es nicht mehr. Aber vielleicht den anderen, den Secondhandladen oben in der Passage? Die ganze obere Etage der City-Passage steht mittlerweile leer. Unten, wo früher das Antiquariat war, in dem wir unsere hübsche E.T.A. Hoffmann-Gesamtausgabe erstanden haben, ist jetzt ein Tattoo-Laden. Überhaupt scheint die ganze Passage fast nur noch aus Tattoo-Läden zu bestehen. Das ist wohl zurzeit sehr angesagt in Bielefeld. Wir sehen auch sehr viele tätowierte Leute auf der Straße, beinahe mehr als in Berlin. Die Imbiss-Läden sehen viel cooler aus als früher, von den Schildern und der Einrichtung her. Fast wie in Berlin in den hippen Bezirken. Die Preise sind auch nicht mehr so sehr anders. Damals, zu unserer Zeit, kostete der Döner in Bielefeld 6,50 DM, was schon sehr teuer für uns war. In Berlin bekamen wir ihn dann bereits für ein bis zwei Euro. Jetzt liegt der Preis hier wie dort bei ca. 3,50 Euro. Auch die Leute auf der Straße wirken nicht viel anders als in Berlin. Es gibt viel mehr Ausländer im Straßenbild als früher.

Wir fahren raus zur Uni, zu unserer geliebten Uni! Da ist aber ganz viel abgesperrt. Überall Bauarbeiten. Pünktlich zum 50-jährigen Jubiläum der Universität – ich erinnere mich noch gut an das 25-jährige Jubiläum kurz nach meiner Immatrikulation, als ich in den Genuss einer Rede von Niklas Luhmann kam – ist leider längst noch nicht alles fertig geworden. Wohin man blickt, stehen große Pappwände zwischen Staub und Schmutz. Aber als wir dann in der Mitte der riesigen Halle zu den vielen bunten Spruchbändern an der Galerie aufblicken, die dort noch immer genauso hängen wie vor zwei Jahrzehnten – Asta, Schwule Gruppe, Feministische AG, Internationale Solidarität und so weiter –, läuft es mir wohlig kalt den Rücken hinunter. Allerdings knurrt uns schon mächtig der Magen, doch zu unserer großen Enttäuschung hat wegen der Bauarbeiten die Mensa nicht geöffnet. Wie hatte ich mich auf das leckere Alternativ-Essen gefreut: diese unvergesslichen köstlichen Gemüse-Bratlinge und die riesigen Nachtisch-Portionen mit Obstjoghurt. Aber es kommt noch schlimmer: Auch die Cafeteria ist wegen der Bauarbeiten geschlossen. Dort, wo wir uns immer eine Tasse Kaffee für 50 Pfennig geteilt haben, was mir eigentlich schon viel zu teuer war… Stattdessen gehen wir zum Mittagessen nun also ins „Westend“ am anderen Ende des Hauptgebäudes, wo wir uns früher manchmal außerhalb der Mensa-Öffnungszeiten verköstigt hatten. Das „Westend“ heißt natürlich auch nicht mehr so, aber immerhin bekommt man dort noch etwas zu essen, wenn auch gänzlich anderes als zu unseren Zeiten. Nach dem Essen setzen wir uns an einen der kleinen Tische auf der Galerie und lassen unsere Blicke schweifen. Meine Frau hat hier früher stundenlang gesessen, sagt sie, und mit Freundinnen gequatscht.

Nun gehen wir zu unserem alten Studentenwohnheim hinter der Uni, wo wir die ersten fünf Jahre (meine Frau die ersten vier Jahre) in Bielefeld zum unschlagbaren Mietpreis von 245 DM gewohnt haben. Auf diesem Weg habe ich ca. im dritten Semester nach Fertigstellung einer BGB-Hausarbeit, die mich fast in den Wahnsinn getrieben hätte, nachts um eins am Himmel ein kleines UFO gesehen, das in Zickzacklinien über dem Studentenwohnheim kreiste… Genau 18 Quadratmeter betrug die Wohnfläche in den Apartments, das berühmte „Weltraum-Klo“ schon inbegriffen. Doch nun trauten wir unseren Augen kaum. Was war denn mit unserem Studentenwohnheim passiert?? Da stand ja ein völlig anderes Gebäude. Doch, bei genauerem Betrachten erkannten wir noch eine entfernte Ähnlichkeit mit unserem Wohnheim. Man hatte es offenbar völlig entkernt und aufgehübscht. Jetzt waren es Luxus-Wohnungen geworden…

Wir wandern durch den Wald hinter unserem alten Wohnheim zum Tierpark Olderdissen. Nach unserer Erinnerung bestand dieser Wald vor allem aus Nadelbäumen. Nun bemerken wir aber fast überall nur noch Laubbäume, warum auch immer… Es ist ein wunderschöner Weg, den wir früher so oft gegangen sind. Diese liebliche, hügelige Landschaft und dieser atemberaubende Blick auf den Vorort Dornberg! Ach, wie schön das damals doch war, zwischen all dem schrecklichen Paragraphen-Lernen diese schöne Natur zu genießen. Um auch noch alle Tiere im Zoo zu besichtigen, der früher niemals so gut besucht war wie an diesem schönen Sommertag, fehlen uns aber Zeit und Kraft, denn wir haben ja noch einiges vor.

Als nächstes fahren wir nach Baumheide, den einzigen „sozialen Brennpunkt“ in Bielefeld. Dort wohnten wir vier Jahre lang super günstig in einer Genossenschaftswohnung, als unsere Wohnzeit im Studentenwohnheim hinter der Uni abgelaufen war. Bis Baumheide fährt man vom Zentrum der Stadt, dem Jahnplatz, mit der U-Bahn nur 12 Minuten. In Berlin würde das als super zentral gelten, nach Bielefelder Maßstäben aber liegt es schon fast am Ende der Welt. Über drei bis vier U-Bahnstationen (über der Erde) fährt man nur durch trostlosestes Gewerbegebiet – und kommt dann in eine total idyllische Stadtrand-Siedlung direkt am Wald. Die Häuser, die damals, als wir 1998 dort eingezogen waren, alle gerade frisch saniert worden waren, sehen jetzt teilweise etwas mitgenommen aus. Aber ansonsten bin ich auch jetzt noch ganz angetan von Bielefeld-Baumheide. Den riesigen Marktkauf direkt an der U-Bahn-Station gab es damals schon. Nur innendrin erkennen wir nichts mehr wieder. Die Sozialstruktur galt schon damals als problematisch. Inzwischen scheint sich dies noch verstärkt zu haben, wie die Graffitis am U-Bahnhof vermuten lassen. Aber verglichen mit Berlin ist das wirklich lächerlich! Genau wie seinerzeit wirkt ansonsten alles supergepflegt. Kein Müll liegt in den Straßen. An unserem früheren Hausaufgang steht noch genau ein uns bekannter Name geschrieben, alle anderen sind neu. Die älteren Damen, die damals so streng die Einhaltung des Putzplans kontrolliert hatten, wohnen begreiflicherweise nicht mehr dort. Stattdessen lesen wir ganz viele türkische und arabische Namen auf den Klingelschildern. Was uns aber angenehm überrascht, ist, dass wir keine verächtlichen Blicke mehr erleben müssen. Damals wurde insbesondere meine koreanische Frau, manchmal auch wir beide, von überwiegend älteren Damen immer wieder feindselig angestarrt. Irgendwann merkten wir, dass dies wohl Russlanddeutsche waren, die in Baumheide in großer Zahl lebten und offenbar ein sehr rassistisches Weltbild hatten. Glücklicherweise hat sich dies offensichtlich nicht auf die jüngere Generation übertragen.

Wir laufen durch den Wald und kommen auf den einfach nur zauberhaften Landweg von Baumheide nach Milse. Dort marschiert man – genau wie vor 20 Jahren – inmitten zirpender Grillen durch die goldgelben Felder. Nur dass uns diesmal, etwas häufiger als damals, gelegentlich ein vorbeifahrendes Auto oder Fahrrad begegnet. Wir fragen uns, ob es solche idyllischen Orte eigentlich überall gibt oder nur hier am Stadtrand von Bielefeld. In Milse erreichen wir die U-Bahn-Endstation. Viel Zeit bleibt uns nun nicht mehr in Bielefeld. Für den Botanischen Garten reicht sie leider nicht mehr, aber dafür noch für einen Besuch auf der Sparrenburg. Dort hat sich aber auch eine Menge getan. Früher war es einfach nur eine alte Burg, um die sich kaum jemand kümmerte. Heute sind überall Schilder angebracht, die die wechselvolle Geschichte dieser Burg erklären. Große Informationstafeln widmen sich vor allem auch der Fledermauspopulation in den alten Mauern. Und so viele Besucher haben an diesem lauen Sommerabend den Weg zur Burg gefunden! Vor allem sieht man jede Menge Studenten auf den Mauern sitzen, die dort lässig mit einer Flasche Bier in der Hand in den Sonnenuntergang blicken. So schön, wie wir es jetzt erleben, hatten wir Bielefeld gar nicht in Erinnerung!

Auf dem Weg zum Bahnhof, in dessen Nähe wir uns schon gleich nach unserer Ankunft einen Asia-Imbiss zum Abendessen ausgeguckt hatten, sagt meine Frau zu mir: „Hier in Bielefeld ist es wirklich gar nicht schlecht. Hier kann man gut wohnen.“ Und fügt dann aber noch hinzu: „Als Spießer.“

justament.de, 20.5.2019: Stechuhr 2.0? George Orwell 2.0!

Anmerkungen zum EuGH-Urteil über die Erfassung der Arbeitszeit

Thomas Claer

Ob sich die Luxemburger EuGH-Richter wirklich im Klaren darüber gewesen sind, was sie da – in bester Absicht – entschieden haben? Laut ihrem jüngsten Urteil (EuGH C-55/18 vom 14.5.2019) müssen die Mitgliedstaaten der EU künftig Arbeitgeber dazu verpflichten, die sogenannte tatsächliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten genau zu erfassen, ob Überstunden, Home Office oder Außendienst. Was zunächst wie ein Griff in die Mottenkiste der Lohnsklaven-Disziplinierung aus dem Industrie-Zeitalter aussieht, hat freilich eine ganz andere Zielrichtung. Denn längst ist die Verschmelzung von Arbeits- und Freizeit, die vielgepriesene neue Flexibilität, immer öfter zum Verlustgeschäft für Arbeitnehmer geworden. Wer Tag und Nacht für seinen Chef erreichbar ist, sich Arbeit mit nach Hause nimmt und von früh bis spät dienstliche Mails checkt, gerät leicht in die Selbstausbeutungs-Falle. Nun sollen die Beschäftigten also mittels Zeit-Controlling vor ihren Chefs geschützt werden – und womöglich auch vor ihrem eigenen Ehrgeiz oder Pflichtgefühl. Ausdrücklich berufen sich die Richter auf die Grundrechte-Charta der Europäischen Union. Demnach ist die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen ein unabdingbares Arbeitnehmer-Grundrecht, das sich aus der Menschenwürde ableitet. Höchstens 48 Stunden Arbeit pro Woche sind erlaubt, täglich sind mindestens 11 Stunden Ruhezeit ohne Unterbrechung und mindestens einmal in der Woche 24 Stunden Ruhezeit zu gewähren.

Aber wie soll man sich die technische Umsetzung einer solchen Arbeitszeit-Erfassung, solch einer Stechuhr 2.0, vorstellen? Die Chipkarte im Büro wäre noch die konservative Variante, weitaus zeitgemäßer (und wohl kaum noch aufzuhalten!) wären ein entsprechendes Programm auf dem Laptop oder eine App auf dem Smartphone. Jedes Login in den dienstlichen E-Mail-Account von außerhalb der Diensträume würde dann also genau nach Minuten und Sekunden gezählt und der bezahlten Arbeitszeit zugeschlagen.

Wie so etwas allerdings mit den Richtlinien des Datenschutzes vereinbar sein könnte, steht derzeit noch in den Sternen. Denn wenn der Arbeitgeber Programme auf dem Laptop oder Handy seines Angestellten installierte – wären dann dem Missbrauch persönlichster und sensibelster Daten nicht Tür und Tor geöffnet? Wäre es da nicht nur noch ein kleiner Schritt zum vielzitierten gläsernen Mitarbeiter?

Vermutlich käme alles sogar noch viel schlimmer: Denn so wie heute bereits jeder Fußballprofi während seiner Pflichtspiele und im Training unter lückenloser technischer Beobachtung steht, wäre dann nämlich auch in diversen Büro-Jobs für die Arbeitgeber vollkommen transparent, wie viel Zeit ihre Angestellten für die Erfüllung dieser oder jener Aufgabe benötigen, das heißt: wie effektiv sie funktionieren. Konnten „Minderleister“, die Mühe haben, alle ihre Aufgaben in der regulären Arbeitszeit zu schaffen, dies bisher noch gut kaschieren“, indem sie sich unauffällig Arbeit mit nach Hause nahmen, wird dies künftig nicht mehr so leicht möglich sein. Für Firmenchefs ist das natürlich großartig: Nur die nachweislich effektiven Mitarbeiter werden gehalten, der Rest wird früher oder später („betriebsbedingt“) gefeuert. Und wer in der Arbeitszeit mal eben schnell privat im Netz unterwegs ist, fliegt dann natürlich auch gleich auf – und später womöglich ebenfalls raus.

Die eigentliche Problematik liegt aber im zugrundegelegten Menschenbild. Bei Lichte betrachtet ist die EuGH-Entscheidung nämlich nicht weniger als ein Anschlag auf die elementarsten Freiheitsrechte des Individuums. Konsequent zu Ende gedacht, müssten jedem Arbeitnehmer, sobald dies technisch möglich und rentabel umsetzbar wäre (und das wird es schon sehr bald sein!), Dioden an den Kopf geheftet oder besser gleich ins Gehirn implantiert werden, die seine Denkströme erfassen. Wer im Büro einen Moment lang einfach nur döst und vor sich hin träumt (was sich anhand der Durchblutung der einzelnen Gehirnregionen leicht feststellen lässt), arbeitet in dieser Zeit schließlich nicht. Und schon gar nicht arbeitet der, bei dem, was sich ebenfalls leicht feststellen lässt, z.B. die Gehirnregionen für sexuelle Erregung aktiviert sind. Oder die für Hunger und Durst. Andererseits müsste es dann aber auch der (bezahlten) Arbeitszeit zugerechnet werden, wenn jemand den ganzen Feierabend und die halbe Nacht über einem dienstlichen Problem brütet. Genau genommen dürfte man so etwas aber gar nicht tun, denn dann hätte man doch die Ruhezeit nicht eingehalten! Aber wie sinnvoll ist es überhaupt, nur das Tippen eines Textes, den man vielleicht längst fertig formuliert im Kopf mit sich herumträgt, zur Arbeitszeit zu zählen, nicht aber die gedankliche Vorarbeit, die man z.B. längst in der Warteschlange an der Supermarktkasse verrichtet hat? Kurz gesagt, wer wirklich die „tatsächliche Arbeitszeit“ der Arbeitnehmer genau messen will, wie es die EuGH-Richter von allen Arbeitgebern gefordert haben, wird um eine vollständige technische Überwachung ihrer Gehirnaktivitäten nicht herumkommen. So würde letztlich „Stechuhr 2.0“ zu „George Orwell 2.0“.

Aber ist so etwas denn wirklich ernsthaft zu befürchten? Nein, zum Glück ist es das nicht. Jede Überwachung der menschlichen Gehirnaktivität durch den Arbeitgeber würde natürlich eklatant gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihre Menschenwürde verstoßen und hätte rechtlich somit keinen Bestand. Zumindest nicht hier und jetzt. Woanders in der Welt – und in einer dystopischen Zukunft vielleicht irgendwann auch hierzulande – liegt die vollständige und dann natürlich auch ihrerseits voll automatisierte Kontrolle über das menschliche Denken leider durchaus im Bereich des Vorstellbaren. Im Übrigen hätten wir dann genau das verwirklicht, was von alters her schon alle Religionen behaupten: Jeder Mensch steht in seinem Denken und Tun permanent unter der Beobachtung einer höheren Instanz, die ihm am Ende seines Lebens die „moralische Bilanz“ seiner Handlungen und Gedanken präsentiert.

So weit sind wir also glücklicherweise noch nicht gekommen. Dennoch sind die EuGH-Richter in ihrem scheinbar so arbeitnehmerfreundlichen Urteil einen kleinen, aber bereits gefährlichen Schritt in diese Richtung gegangen. Wenn uns unsere individuellen Freiheitsrechte also lieb sind, dann muss eine technische Überwachung von Laptop und Handy durch den Arbeitgeber weiterhin Tabu bleiben. Es liegt nun am Gesetzgeber, hier einen Riegel vorzuschieben. Sollen die Arbeitnehmer doch selbst manuelle Stundenlisten führen, um den Vorgaben der Luxemburger Richter Genüge zu tun.

www.justament.de, 10.12.2018: 50 Jahre Schlacht am Tegeler Weg

Ein Film- und Diskussionsabend in Berlin-Charlottenburg

Thomas Claer

Landgericht Berlin (Foto: TC)

Gestern im „Haus am Mierendorffplatz“. Der kleine Raum ist rappelvoll. Auf der Leinwand läuft ein Dokumentarfilm aus den Achtzigern. Hier, rund ums nahe gelegene Landgericht Berlin am Tegeler Weg, wurde Rechtsgeschichte geschrieben. Damals, vor fünfzig Jahren, tobte dort die legendäre „Schlacht am Tegeler Weg“. Während im Gericht über die Aberkennung der Anwaltszulassung des damaligen Apo-Anwalts Horst Mahler wegen „Unwürdigkeit“ gestritten wurde (er hatte zuvor an einer Demonstration gegen die Springer-Presse teilgenommen), hatten sich draußen hunderte Studenten und Sympathisanten versammelt und lieferten sich eine wilde Straßenschlacht mit der Polizei. Am Ende standen 130 verletzte Polizisten. Einige der damaligen Demonstrationsteilnehmer sind anwesend, auch die Regisseurin des gezeigten Films. Nur leider fehlt Alt-Aktivist und LinksanwaltHans-Christian Ströbele, mittlerweile 79. Zunächst hatte er seine Teilnahme zugesagt, musste dann aber leider doch aus gesundheitlichen Gründen passen. Bei der letzten Großdemo gegen den Mietenwahnsinn sei er noch dabei gewesen, heißt es.

Überhaupt besteht das Publikum hauptsächlich aus rüstigen Siebzigern, die in der anschließenden munteren Diskussion genüsslich in ihren Erinnerungen schwelgen. Die große Streitfrage ist mal wieder, wie schon im Dokumentarfilm, wie denn der LkW mit den Pflastersteinen, die später von den Demonstranten auf die Polizisten geworfen wurden, durch die Absperrungen der Polizei gelangen konnte. Zwei Theorien habe es damals gegeben: Verfassungsschutz und CIA. Demgegenüber zitiert ein Anwohner die Meinung seiner Nachbarin: In den Straßen seien doch damals überall die Straßenbahnschienen abmontiert und Pflastersteine aus den Straßen in LkWs verladen worden. Nein, widerspricht ein anderer, die besagten Steine seien doch viel größer gewesen, das habe man im Film doch deutlich erkennen können. Und ein Dritter berichtet, dass ein Polizist sogar zugegeben habe, als „agent provocateure“ gehandelt zu haben, doch den lassen wiederum andere nicht als zuverlässigen Zeugen gelten. Nein, diese Frage ist wohl einfach nicht mehr abschließend zu klären…

Eine Anekdote reiht sich an die nächste. Ein Herr im Pullover berichtet, wie er damals in der S-Bahn von Bauarbeitern angespuckt worden sei, die ihn als „Scheiß-Student“ beschimpften. Auch die Straßenbauarbeiter vor Ort hätten wohl übelste Beleidigungen in Richtung der Demonstranten gerufen. 90 Prozent der Zeitungslandschaft war Springer-Presse. Und die habe gehetzt, was das Zeug hielt. Ja, so war das damals. Eine aufregende Zeit sei das gewesen, da sind sich alle einig. Aber wie ist es denn heute? Doch eigentlich fast genauso aufregend! Und nun gehen die Meinungen munter auseinander. Die Gelbwesten in Frankreich? Ganz großartig, finden die einen. Oh nein, echauffieren sich die anderen. Und Rechts und Links lägen manchmal eben doch dicht beieinander, das sähe man doch an Horst Mahler, damals linker Apo-Aktivist, heute wegen mehrfacher Volksverhetzung verurteilter Rechtsextremist. Und in Frankreich stünden Rechte und Linke schon Seite an Seite, in Italien und Griechenland koalierten sie miteinander. Nein, das machen wir nicht mit, protestieren mehrere ältere Damen. Keine Gleichsetzung von Rechts- und Linksradikalismus! Das sei doch ein himmelweiter Unterschied! Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Diskussionsfreude der Aktivisten von einst auch nach 50 Jahren noch kaum nachgelassen hat und dass politisches Temperament wohl auch keine Frage von Alt oder Jung ist.

“der stacheldraht”, Nr. 9/2011: Kritik: Keine Unrechtsideologie?

Bericht über meinen Vortrag im „Roten Ochsen“ auf dem Halle-Forum 2011 zum Thema „War die DDR ein Unrechtsstaat? Diskursive Forschung versus ostalgische Verklärung“ in der Zeitschrift „der stacheldraht“, Nr. 9/2011:

http://www.uokg.de/download/20280

Gefährliche Tendenzen deutscher Geschichtsdarstellung

Das Halle-Forum 2011 beschäftigte sich mit dem Thema „War die DDR ein Unrechtsstaat? Diskursive Forschung versus ostalgische Verklärung“. Den Eröffnungsvortrag hielt der Berliner Jurist und Herausgeber der Zeitschrift „Justament“, Dr. Thomas Claer. Nach eigener Auskunft selbst ein Kind der DDR, reiste er später in die Bundesrepublik aus und schlug dort eine akademische Laufbahn als Rechtstheoretiker ein.

Dr. Claer erwies sich als einer derjenigen „diskursiven Forscher“, die auf die Hauptfrage der Veranstaltung eine negative Antwort geben und entsprechend argumentieren. Nein, so Claers grundlegendes Fazit, die DDR war kein Unrechtsstaat! Diese Charakteristik treffe nur für eine bislang bekannte Diktatur zu, nämlich für Nazi-Deutschland, für die damit verbundenen Verbrechen, die singulär seien und für die es nichts Vergleichbares gäbe. Vor Beginn seines Vortrages ließ der Jurist für jeden Teilnehmer der Tagung ein Thesenpapier zur Verfügung stellen: „Warum eine differenzierende Betrachtung weder die DDR verharmlost noch die Würde der Opfer verletzt“. Claer verliert sich dort in einer Reihe rechtstheoretischer Betrachtungen, die schließlich in zwei ausschlaggebenden Thesen gipfeln: 1. Das letztlich entscheidende Merkmal eines „Unrechtsstaates“ ist eine „Unrechtsideologie“; der „Unrechtsstaat“ sei mehr als nur „Nicht-Rechtsstaat“. 2. Ein „Unrechtsstaat“ müsse Unrecht im Sinne der Radbruchschen Formel zielgerichtet produzieren.

Doch was heißt das konkret? Eigenartigerweise blieb der Referent diesbezüglich eine Erklärung schuldig, gab aber den lapidaren Hinweis, daß genau das, was nach Radbruch „unerträgliches Unrecht“ sein soll, „hier leider ausgespart bleiben“ muß. Dennoch: Durch die Hintertür formuliert Claer eine klare und unmißverständliche Antwort, die aufhorchen und zugleich erschaudern läßt.

Er sieht im Marxismus als politikbestimmende und etablierte Weltanschauungsdoktrin in der DDR eben keine Unrechtsideologie als Grundlage für eine machtbesessene Parteinomenklatur. Im Gegenteil: Claer behauptet allen Ernstes die Gleichartigkeit der Zielsetzungen des westlichen Liberalismus und des Marxismus als angeblicher „Weltbefreiungsideologie“. Die DDR wird somit als „fehlgeschlagenes Experiment“ verklärt – zugegeben mit „viel Leid“ für die Opfer des Systems (unermeßliches Leid, das also in einer Werteskala offenbar nur von minderwertigem Range ist). Denn schließlich war und ist es eine gute Idee, die dem Ganzen zugrunde lag, folgt man der erschreckenden Logik Claers, der den zahlreichen Meinungsbekundungen und Entgegnungen der Teilnehmer des Halle-Forums wohl kaum zu folgen in der Lage war.

Claer beruft sich in seinem Vortrag auf die Traditionen der Aufklärung und der Moderne – und damit auch auf Karl Marx, den er hier verwurzelt sieht. Natürlich – Marx war ein Kind seiner Zeit, doch er war zugleich visionärer Machtmensch, der die Utopie des neuen Menschen hervorbrachte. Der Marxismus zielte auf alles andere als auf Rechtsstaatlichkeit oder Aufklärung. Der „bürgerliche Rechtsboden“ war ihm suspekt, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie galt es zu überwinden – nicht herzustellen, wie es Claer suggeriert. Und dafür definierte Marx völlig andere Bezüge, sein Denken und Handeln galt nicht dem „Diskurs der Moderne“, auf den sich Claer immer wieder beruft, sondern auf deren Überwindung und schließlich Vernichtung, denn Diskurs heißt auch Offenheit. Doch von einer offenen Gesellschaft kann man in Anlehnung an den großen Geisteswissenschaftler Karl Popper weder im Marxismusbild des 19. Jahrhunderts noch in dem des realen Sozialismus in der DDR sprechen. Nicht liberale Individualität, sondern das kollektive Diktat bestimmte den Marxismus, und das auch mit strafrechtlichen Mitteln. Ein Gespür für die politische Strafjustiz in der DDR war indes den Ausführungen Claers nicht zu entnehmen. Das kommt wohl auch nicht von ungefähr. Schließlich war es der Bundesgerichtshof selbst, der nach 1990
DDR-Unrecht quasi im Nachhinein legalisierte.
Man fühlt sich fast an die Worte eines bekannten Politikers erinnert, der einmal sagte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.“ Und in diesem Kontext verweist nun Claer auf Radbruch: Unrecht ja, wenn es „unerträglich“ ist. Was das konkret heißt, ist bis heute umstritten. Nur eines scheint klar und politisch korrekt zu sein: der Unrechtsstaat ist aus diesem Verständnis oder vielleicht besser Unverständnis heraus gesehen einmalig präsent und kann nur am Dritten Reich festgemacht werden, also, was nicht sein kann, das nicht sein darf…

Der Einblick in die Denkweise und in den akademischen Diskurs an deutschen Universitäten und Hochschulen, namentlich durch den Vortrag Dr. Thomas Claers, der sich auf zahlreiche seiner Zunftkollegen beruft und mit diesen in Einklang steht, mag für die Teilnehmer des Halle-Forums – die wie ich selbst Opfer der Willkürjustiz der SED waren – sowohl ernüchternd als auch erschreckend und äußerst befremdlich gewesen sein. Für die deutsche Geschichtsdeutung ist dieses Statement fatal!

Dr. Claer möchte ich auffordern, einerseits die „Würde der Opfer“ mit derartigen Verlautbarungen, wie vorgetragen, nicht in Frage zu stellen, denn es gibt keine Opfer erster und zweiter Klasse. Andererseits möge er den breiteren Diskurs zur Thematik ernst nehmen. Eine „differenzierende“ Betrachtung ist nötig und erschöpft sich keineswegs in einem politischen Schlagabtausch, sie ist aber auch wichtig und erforderlich, um die verbrecherischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und ausgehend von deutschem Boden zu verstehen, namentlich die Verwurzelung der ideologischen Vordenker der Linkspartei.

Doch den Anfängen zu wehren hat die deutsch-deutsche Zivilgesellschaft nach dem Untergang des Kommunismus als Staatsgebilde vor über zwanzig Jahren offenbar längst verpaßt.

Dr. Georg Beyer, Gevelsberg
(Roter Ochse 1974/75, Cottbus bis 1976)

 

Richtigstellungen:

Ich bin nicht Herausgeber, sondern verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift Justament. Von einer “akademischen Laufbahn als Rechtstheoretiker” kann nicht unbedingt die Rede sein. Ich habe nie behauptet, dass es keine weiteren “Unrechtsstaaten” außer dem Dritten Reich gebe oder gegeben habe; nur für Deutschland habe ich diese Aussage getroffen. Die absolute Singularität der Nazi-Verbrechen, für die es nichts Vergleichbares gebe, habe ich ebenfalls nicht behauptet. Die “Unrechtsideologie” ist für mich keineswegs das entscheidende Merkmal eines “Unrechtsstaates”, sondern nur eins unter vielen. Entscheidend (wenn auch nicht alleinentscheidend) ist sie bei mir nur für die Kategorisierung der DDR als kein “Unrechtsstaat”. Was “unerträgliches Unrecht” bei Radbruch im einzelnen bedeutet, musste ich im Vortrag aussparen, weil es zeitlich völlig den Rahmen gesprengt hätte. Wer mag, kann es in meinem Buch “Negative Staatlichkeit” (Hamburg 2003) sehr detailliert nachlesen. Die These der Gleichartigkeit zentraler Zielsetzungen des Marxismus und westlichen Liberalismus stammt übrigens vom dezidiert konservativen Kulturphilosophen Günther Rohrmoser, der alles andere als ein Marxist oder DDR-Versteher war. Dass der Marxismus eine Art Weltbefreiungsideologie ist, lässt sich m.E. kaum vernünftig bestreiten. Dass er praktisch auch als Unterdrückungsideologie gewirkt hat, ebensowenig. Eine Verklärung der DDR liegt mir völlig fern, was auch ihre Kategorisierung in meinem Vortrag als Nicht-Rechtsstaat, Diktatur und totalitärer Staat beweist. Dass der Marxismus von Anfang an bereits den Keim des Totalitären in sich trug, bestreite ich ebenfalls nicht. Wohl aber, dass er sich darauf reduzieren lässt. Dass der Marxismus von Anbeginn keine “offene Gesellschaft” im Sinne Karl Poppers (den ich ganz besonders schätze) im Sinn hatte, würde ich auch unterschreiben. Daraus folgt aber nur, wenig überraschend, dass er kein Liberalismus war. Der Konservatismus des 19. Jh. strebte sicherlich noch weniger eine “offene Gesellschaft” an als der Marxismus. Mir ist nicht klar, warum es die Würde der Opfer verletzen soll, wenn man die DDR “nur” als Nicht-Rechtsstaat, Diktatur und totalitären Staat, aber nicht als Unrechtsstaat ansieht. Nach meiner Meinung folgt daraus auch keineswegs eine Unterscheidung von “Opfern erster und zweiter Klasse”.

Thomas Claer, Berlin, 1.7.2018 

www.justament.de, 29.1.2018: Nur drei Bundesrichter aus dem Osten

Elitenforschung: Ostdeutsche in Spitzenpositionen extrem unterrepräsentiert

Thomas Claer

Vor einigen Wochen auf einer Veranstaltung zum Thema „100 Jahre Oktoberrevolution“. Interessante Vorträge von Historikern und Politikwissenschaftlern, älteren und jüngeren, Männern und Frauen. Aber niemand von ihnen stammt selbst aus den neuen Bundesländern. Sollten Ostdeutsche also an der wissenschaftlichen Erforschung der eigenen biographischen Hintergründe wenig interessiert sein? Wohl kaum, es muss wohl an der generell schwachen Repräsentanz des Ostens in der Professorenzunft liegen. Und nicht nur dort. Auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen sieht es, so das Ergebnis einer Untersuchung des Soziologie-Professors Raj Kollmorgen von der Hochschule Zittau-Görlitz, hierzulande ähnlich aus: Immerhin ca. 17 Prozent der gesamtdeutschen Bevölkerung wurden in Ostdeutschland geboren, doch nur 2,8 Prozent der Inhaber von Spitzenpositionen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung stammen aus dem Osten. Von 190 Vorständen der DAX-Konzerne haben gerade einmal drei eine DDR-/Post-DDR-Vergangenheit. Noch krasser ist das Missverhältnis in der Justiz: Nur ganze drei von 457 Bundesrichtern kommen aus dem Osten, was einer Quote von deutlich unter einem Prozent entspricht. Bei den Generälen der Bundeswehr sind es 0,5 Prozent. Selbst Migranten und Flüchtlinge schneiden kaum schlechter ab als Ostdeutsche.

Wirklich überraschend sind diese Zahlen nicht. Wer etwa eine wissenschaftliche Karriere anvisiert, muss sich schließlich auf dem Weg zur Professur mit einem jahrelang äußerst prekären Status bescheiden: finanziell einerseits und durch die ausgedehnte persönliche Abhängigkeit vom akademischen Förderer andererseits. Und das bei ungewissem Ausgang. Dieses Wagnis nehmen offenbar eher Westdeutsche mit gesichertem wirtschaftlichen Hintergrund in Kauf. Ostdeutsche haben durchschnittlich ein weitaus geringeres Vermögen als Westdeutsche, ihnen fehlt es aber häufig auch an Mut und Risikobereitschaft sowie vor allem an Selbstbewusstsein und Durchsetzungskraft. Das, was der Soziologe Pierre Bourdieu in Frankreich festgestellt hat (popularisiert zum Beispiel durch den Film „Ziemlich beste Freunde“), lässt sich auch auf die Sozialisation im Westen und Osten Deutschlands übertragen: Es bestehen spezifische kulturelle Codes, die sogenannten feinen Unterschiede. Doch während es in Frankreichs Oberschicht nicht zuletzt ein alter elitärer Standesdünkel ist, der alle anderen ausgrenzt, die Kenntnis von klassischer Literatur, Malerei, Musik und guter Küche in Verbindung mit guten Manieren, sind (west-)deutsche Eliten überwiegend Parvenüs, erst in der Nachkriegszeit zu Macht und Reichtum gelangt. Kennzeichnend für sie ist eher eine burschikose Kumpelhaftigkeit unter Ihresgleichen und eine rüpelhafte Schroffheit gegenüber anderen. Wer hingegen das ostdeutsche Erziehungssystem durchlaufen hat, ist vor allem auf Disziplin und Gehorsam konditioniert und kann die bestehenden Defizite an Selbstsicherheit und Ichbewusstsein später zumeist nicht mehr aufholen.

Mehr Informationen: http://www.spiegel.de/video/ostdeutschland-eliten-kommen-aus-dem-westen-video-1823346.html

Salzgitter Zeitung, 27.9.2015: Jurist: Diktatur – kein Unrechtsstaat

Bericht über meinen Vortrag am 26.9.2015 bei den 21. Helmstedter Universitätstagen zum Thema “Die schwierige Einheit”

Adresse dieses Artikels: http://www.salzgitter-zeitung.de/helmstedt/article152035665/Jurist-Diktatur-kein-Unrechtsstaat.html#

Helmstedt.  Ein Anwalt sorgt mit seiner Definition für Diskussionen.

Von Stefani Koch

27.09.2015 – 16:44 Uhr

Referierte zum Thema „Unrechtsstaat“: der Jurist Thomas Claer.

War die DDR ein Unrechtsstaat? Der Jurist Dr. Thomas Claer sagt: Nein. Und eckt mit dieser Meinung bei den Helmstedter Universitätstagen durchaus an. Schließlich hatte die Mehrheit der Besucher seines Vortrages eingangs die Hand gehoben, als er fragte, wer die DDR für einen Unrechtsstaat halte.
Eine Definition des Begriffes allerdings hatte er zunächst nicht mitgeliefert. Aus juristischer Sicht beleuchtete der 1971 in Wismar geborene Claer dann das Thema. Wichtigstes Kriterium für Claer: Einem Unrechtsstaat müsse auch eine Unrechts-Ideologie zugrunde liegen. Und das sei in der DDR nicht der Fall gewesen. „Die DDR sollte ein Staat der Arbeiter und Bauern sein. Ein Staat, in dem alle Menschen gleich sind“, erklärte der Jurist seine Sicht der Dinge. Gestattete jedoch auch die Frage, ob das nicht eine Verharmlosung der DDR sei. „Eigentlich nicht. Meiner Meinung nach wird nur differenziert.“ Festhalten könne man aus seiner Sicht, dass die DDR eine Diktatur war. Ebenso ein „Nicht-Rechtsstaat“ und ein totalitärer Staat. Und ein Verbrecher-Staat? „Die DDR war ein Staat, der politische Verbrechen beging, aber eher in bescheidenem Umfang“, argumentierte Claer. Und: „Die DDR hat Aktenberge hinterlassen – keine Leichenberge. Ich hoffe, das klingt jetzt nicht zu zynisch: Wenn schon, dann Leichenhügel.“
Unrechtsstaaten seien seiner Definition nach das Dritte Reich sowie unter anderen die Sowjetunion unter Stalin – tendenziell –, China unter Mao – ebenfalls zumindest tendenziell – und Nordkorea (tendenziell).
Allerdings sei das Kind in Sachen DDR in der öffentlichen Meinung längst in den Brunnen gefallen. Im alltäglichen Sprachgebrauch sei der Begriff Unrechtsstaat längst übernommen worden. „Mir geht es in diesem Zusammenhang einzig und allein um eine differenzierte Betrachtungsweise.“ Und die sorgte in der Pause und der Abschließenden Podiumsdiskussion für reichlich Gesprächsstoff.

www.justament.de, 14.8.2017: Good-bye, Schrecki!

Zum Tod des Jura-Professors und CDU-Politikers Waldemar Schreckenberger. Ein persönlicher Rückblick

Thomas Claer

Waldemar Schreckenberger

Das Wintersemester 2000/01 verbrachte ich in Speyer am Rhein. An der dortigen Hochschule für Verwaltungswissenschaften absolvierte ich die Verwaltungsstation meines Referendariats – und traf auf Waldemar Schreckenberger, der die Vorlesung „Recht – Politik – Öffentlichkeit“ leitete. Mir war sein Name gleich irgendwie bekannt vorgekommen. Und tatsächlich: Meine Recherche ergab, dass er tatsächlich der Schreckenberger war, der erste Kanzleramtschef unter Helmut Kohl und frühere Justizminister von Rheinland-Pfalz. In einem lustigen Lied von Georg Ringsgwandl, „Wuide unterwegs“, wird er namentlich erwähnt, was mir sofort wieder einfiel. Nun war die Vorlesung „Recht – Politik – Öffentlichkeit“ keine Pflichtveranstaltung, in der es relevante Scheine einzusammeln galt. Schon beim ersten Termin erklärte Prof. Schreckenberger, der in dem anhaltenden Gegrummel im überfüllten kleinen Seminarraum kaum zu verstehen war, dass künftig doch bitte nur noch diejenigen kommen sollten, die ein wirkliches Interesse am Thema mitbrächten. Beim nächsten Mal waren es dann nur noch fünf oder sechs Teilnehmer – aber die blieben bis zum Ende des Semesters, und glücklicherweise war ich mit dabei! Von nun an glich die Veranstaltung nämlich einem lockeren Plausch, in dem „Schrecki“, wie er einst sogar vor laufenden Kameras von seinem Chef und einstigen Schulfreund Helmut Kohl genannt wurde, über seine bis 1989 währende Zeit in Bonn aus dem Nähkästchen plauderte. Das geschah freilich sehr gelehrt und mit gelegentlichen Ausflügen in die klassische Rechts- und Staatsphilosophie, zu Rousseau, Hobbes und Bodin. Vor allem aber erwies sich Waldemar Schreckenberger als ein glänzender Erzähler, der im kleinen Kreis eine pointierte Anekdote nach der anderen zum Besten gab. Besonders gefiel mir, dass er nichts von der trockenen Paragraphenreiterei hatte, wie sie anderen Professoren des Rechts so oft zu eigen war. Schreckenberger war ein brillanter politischer Kopf, der nicht umsonst den Ruf hatte, der strategische Denker an der Seite des Instinktpolitikers Helmut Kohl gewesen zu sein. Dass er nicht unbedingt meine bevorzugte politische Richtung vertrat, störte mich nicht im geringsten, zumal er sich als moderater Konservativer und als immer auf Ausgleich bedachter Fachmann präsentierte, der uns auch eine gehörige Portion Lebensklugheit mit auf den Weg gab. Sein Tipp für unser weiteres Leben (nicht nur) als Juristen lautete: „Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Gegenüber wirklich denkt, und es empfiehlt sich eigentlich immer, das zu wissen, dann hören Sie nicht so sehr auf seine Worte, reden kann ja jeder schließlich Vieles, sondern schauen Sie ihm gerade ins Gesicht. Mit etwas Übung werden Sie bald erraten, was er denkt.“ Und im Hinblick auf den mittlerweile schon aberwitzig aufgeblähten Lernstoff fürs juristische Examen äußerte er die Hoffnung, dass sich dieses System der deutschen Juristenausbildung früher oder später von selbst ad absurdum führen werde. Was mir auch noch im Gedächtnis geblieben ist: Einmal drückte er uns gegenüber seine Befürchtung aus, für die Einführung des Privatfernsehens in Deutschland, an der er ganz maßgeblich mitgewirkt habe, irgendwann einmal in der Hölle schmoren zu müssen… Also für mich ist er eher ein Kandidat für den, spärlich gefüllten, Juristen-Himmel! Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, ist Waldemar Schreckenberger schon am 4. August 87-jährig in Heidelberg gestorben.