Justament Dez. 2004: Kündigen hier und anderswo
Die Rechte der Arbeitnehmer unterscheiden sich von Land zu Land erheblich voneinander – selbst innerhalb der Europäischen Union
Thomas Claer
Noch gerade rechtzeitig vor dem Zusammenbruch des Weltkommunismus konnte sich die damals noch weitaus schlankere Europäische Union 1989 auf eine für alle Mitgliedsländer verbindliche soziale Grundorientierung einigen: die “Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte”. Sie enthielt die in zwölf Kapiteln verankerte Kodifizierung grundlegender Arbeitnehmerrechte – von der Freizügigkeit über die berufliche Bildung, die Chancengleichheit von Männern und Frauen und die Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb bis hin zum Arbeitsschutz und der Eingliederung von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Daneben sind in einschlägigen Richtlinien zahlreiche arbeitnehmerrechtliche Mindeststandards festgelegt.
Mit der Aufnahme eines Kanons zentraler Arbeitnehmerrechte in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch den Europäischen Rat in Nizza im Dezember 2000 ist die Sozialpolitik sogar zu einem Kernbereich der europäischen Politik geworden. Und schließlich haben diese arbeitnehmerrechtlichen Essentials auch Eingang in die am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs in Rom unterzeichnete erste Europäische Verfassung gefunden.
Die “sensiblen” Bereiche wie die Löhne, das Koalitions-, Streik- und Aussperrungsrecht sowie der soziale Schutz der Arbeitnehmer einschließlich des Kündigungsschutzes sind jedoch in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten verblieben. Und hier gibt es teilweise beträchtliche Unterschiede.
Der deutsche Weg
In Deutschland sind bekanntlich die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte gesetzlich geregelt, aber tarifvertraglich abdingbar. Sie liegen gem. §§ 622 ff. BGB je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses bei vier Wochen bis sieben Monaten, in der Probezeit bei zwei Wochen. Zudem muss in Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern jede Kündigung von Arbeitgeberseite bei einem mindestens sechsmonatigen Arbeitsverhältnis sozial gerechtfertigt (i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes) sein, d. h. es müssen jeweils verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Ungerechtfertigt ist eine Kündigung, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens umzusetzen oder ihn umzuschulen, wobei dies zum Teil nur bei fristgemäßem Einspruch des Betriebsrats berücksichtigt wird.
Bei der betriebsbedingten Kündigung ist eine so genannte “Sozialauswahl” erforderlich, wobei der Arbeitgeber die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, etwaige Unterhaltspflichten oder eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu beachten hat. Nicht einzubeziehen sind diejenigen, deren Weiterbeschäftigung – insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes – im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.
Soziale Schweden
Alles in allem noch ein Stück arbeitnehmerfreundlicher ist der Kündigungsschutz im traditionell sozialdemokratischen Schweden ausgestaltet. Die gesetzlichen – jedoch tarifvertraglich abdingbaren – Kündigungsfristen liegen je nach Beschäftigungsdauer zwischen einem Monat und sieben Monaten. Erforderlich ist für jede Kündigung ein “sachlicher Grund”. Ein solcher liegt beispielsweise nicht vor, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.
Nicht in Betracht kommt eine Kündigung wegen persönlichen Verhaltens oder einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, wenn dies dem Arbeitgeber schon seit zwei Monaten bekannt ist. Bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen sind die Arbeitnehmer mit der kürzesten Beschäftigungszeit zuerst an der Reihe. Eine Ausnahme gilt nur in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten. Dort darf der Arbeitgeber zwei seiner Arbeitnehmer trotz verhältnismäßig kurzer Beschäftigungszeit von der Kündigung ausnehmen, wenn sie für den Betrieb wichtig sind.
Bei betriebsbedingten Kündigungen oder bei einer größeren Zahl von Entlassungen müssen die Arbeitgeber frühzeitig mit den örtlichen Arbeitnehmer-Vertretern verhandeln. Gehört der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft an, muss diese auch bei Entlassung aus personenbezogenen Gründen oder bei einer Pflichtverletzung zwei Wochen vor der Kündigung unterrichtet werden. Daraufhin kommt es gegebenenfalls zu einer Beratung mit dem Arbeitgeber. Dieses Verfahren gilt auch für Entlassungen aus Probearbeitsverhältnissen.
Das britische Modell
In Großbritannien beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu zwei Jahren eine Woche, danach pro Beschäftigungsjahr eine weitere Woche, aber höchstens zwölf Wochen. Die Kündigung muss lediglich “fair” sein, d.h. im Verhalten oder den Fähigkeiten des Arbeitnehmers begründet sein oder aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Eine Anhörung des Arbeitnehmervertreters ist nur bei Entlassung von zwanzig oder mehr Arbeitnehmern in Betrieben mit mindestens fünfzig Arbeitnehmern oder im Falle von Beschwerden bei Einzelkündigungen vorgeschrieben.
Auffällig ist die Ähnlichkeit des schwedischen Modells mit dem früheren deutschen, wohingegen sich für die Zukunft wohl eher eine weitere Annäherung des deutschen Kündigungsschutzes an das britische Modell prognostizieren lässt.
Justament Okt. 2004: Böse Geister in Bonn
Die Juristin Juli Zeh schildert in ihrem zweiten Roman die Verwirrungen
pubertierender Schüler
Thomas Claer
Die Erfolgsautorin Juli Zeh – ihr Roman-Debüt “Adler und Engel” (2001) ist
mittlerweile in zwanzig Sprachen übersetzt worden – hat ein Problem, um das
man sie beneiden könnte: den Überdruss an erreichbaren Zielen, “denn was
machst du, wenn du es geschafft hast? Dann stehst du dumm da”, erläuterte
sie kürzlich in einem Interview. Daher setze sie sich grundsätzlich nur
noch Ziele, die immer etwas über dem Erreichbaren lägen. So beabsichtige
sie etwa, “das Buch zu schreiben, das alles in sich aufnimmt, was ich je zu
denken, zu sagen und zu fühlen hatte.” Mit diesem Ziel könne sie
gemütlich mit jedem neuen Versuch scheitern.
Geht’s nicht eine Nummer kleiner?
Vielleicht sollte ihr jemand den Tipp geben, es doch lieber mal eine Nummer
kleiner zu versuchen, denn ihre neue Veröffentlichung “Spieltrieb” will
nicht nur ein vielschichtiger Roman sein, was streckenweise sehr gut
gelingt, sondern auch noch explizit unser Zeitalter erklären, was den Bogen
dann aber weit überspannt und zwischen den Zeilen besser aufgehoben gewesen
wäre.
Die 15-jährige Ada ist Schülerin eines Privatgymnasiums in der alten
Bundeshauptstadt Bonn, dort Jahrgangsbeste und nicht recht ausgelastet, so
dass sie neben ihrem Schulpensum noch wöchentlich drei Werke der
Weltliteratur verschlingt. Ihren von ihr schlichtweg für dumm gehaltenen
Mitschülern bringt sie nur Verachtung entgegen – bis der charismatische,
drei Jahre ältere Halbägypter Alev in ihre Klasse kommt, dessen Charisma
sie in kürzester Zeit verfällt. Er wird als ein zeitgenössischer
Wiedergänger von Mephistopheles gezeichnet, ist impotent und spricht unter
dem halbverdauten Einfluss von Macchiavelli und Nietzsche gelegentlich
zynische Wahrheiten aus, erzählt daneben aber auch jede Menge aberwitziges
Zeug, das von Ada begierig aufgesaugt wird.
Urenkel der Nihilisten
Schließlich hat er sie so weit, dass sie sich mit umfassendstem
Körpereinsatz an der Umsetzung seines Planes, der Verführung und
anschließenden Erpressung des sympathischen Lehrers Smutek beteiligt. Als
einziges Motiv für ihr Vorgehen dient den beiden die Auslebung eines – nach
dem Ende der Begründbarkeit jeglicher Werte und Moral als alleinige
Triebfeder menschlichen Verhaltens angenommenen – Spieltriebes. Die
Pennäler wähnen sich in jugendlichem Größenwahn als Aventgarde auf dem
Weg in eine neue Epoche und als Urenkel der Nihilisten. Dafür werden sie,
als alles auffliegt, von der Jugendrichterin erstaunlich ernst genommen und
tatsächlich für die Vorhut einer künftigen gesellschaftszersetzenden
Teufelsbrut gehalten.
Hölle der Pubertät
Juli Zeh, das beweist sie hier erneut, kann schreiben. Ihre Personen, nicht
zuletzt Adas hysterische Mutter und sämtliche Lehrerfiguren, sind
überzeugend konzipiert, der Plot wohldurchdacht und spannungsreich
inszeniert. Es gelingt ihr, die Hölle Pubertät aus der ungeschminkten
Perspektive von zwei Außenseitern zu schildern, die trotz enormer
Bildungsbeflissenheit letztlich genauso ratlos vor den Schrecken des
Erwachsenwerdens stehen wie ihre oberflächlichen und konsumorientierten
Altersgenossen. Ungeachtet des nicht unerheblichen Umfangs verläuft die
Geschichte meist tempo- und ereignisreich. Selbst die manchmal sehr bemüht
und weit hergeholt wirkenden Vergleiche sowie die eine oder andere
missglückte Naturschilderung wären der Autorin nachzusehen, wenn nur nicht
dieser pathetische und bedeutungsvoll von einer herannahenden Zeitenwende
raunende Rahmen wäre. Man mag die Reflexionen der Verfasserin über Recht,
Moral und den vielfach diagnostizierten Werteverfall für begründet halten
– der plumpe Transport von ideologischer Tendenz zieht das Buch an diesen
Stellen künstlerisch in den Keller: “Wenn das alles ein Spiel ist, sind wir
verloren. Wenn nicht, erst recht.” Du lieber Himmel!
Formal orientiert sich Juli Zeh vornehmlich an den großen Romanen des 19.
Jahrhunderts, die ihr auch die ewig aktuellen Themen der
zwischenmenschlichen Beziehungen an die Hand geben, namentlich das der
Machtausübung über andere, wie es in Dostojewskis “Dämonen” behandelt
wird. Daneben fungiert als großer Stichwortgeber Robert Musil – nicht nur
mit dem fleißig debattierten “Mann ohne Eigenschaften”, sondern mehr noch
mit den “Verwirrungen des Zöglings Törleß”.
Juli Zeh – Spieltrieb. Roman
Schöffling & Co. Verlagsbuchhandlung Frankfurt am Main 2004
566 Seiten
EUR 24,80
ISBN 3-89561-056-9
Juli Zeh, geboren am 30.6.1974 in Bonn. 1,0-Abitur, Jurastudium in Passau
und Leipzig, 1998 erstes juristisches Staatsexamen mit der besten
Abschlussnote in Sachsen, 2003 zweites Staatsexamen. 1996 bis 2000 Studium
am Deutschen Literaturinstitut Leipzig. 1999 bis 2001 Juristischer
Aufbaustudiengang “Recht der Europäischen Integration (Magister,
LL.M.Eur.). Bücher: 2001 Roman “Adler und Engel”; 2002 Reisebericht “Die
Stille ist ein Geräusch – Eine Fahrt nach Bosnien”, 2002 “Recht auf
Beitritt? Ansprüche von Kandidatenstaaten gegen die Europäische Union”,
September 2004 Roman “Spieltrieb”. Diverse Kurzgeschichten und Essays.
Preise: 1999 Preis der Humboldt Universität im Beiragswettbewerb “Recht und
Wandel”; 2000 Caroline Schlegel Preis für Essayistik; 2001 Bremer
Literaturpreis; 2002 Rauriser Literaturpreis und Deutscher Bücherpreis
(bestes Debüt); 2003 Förderpreis zum Hölderlin-Preis; 2003
Ernst-Toller-Preis; 2004 Preis als Inselschreiber auf Sylt.
www.juli-zeh.de
Justament Okt. 2004: Die Wiegandsche Formel
Marc A. Wiegand analysiert, kritisiert und modifiziert Gustav Radbruch
Thomas Claer
Kaum ein deutscher Rechtsphilosoph ist heute so berühmt und einflussreich wie Gustav Radbruch (1878-1949), der überdies als SPD-Politiker und Reichsjustizminister 1921-23 auch noch Vorkämpfer eines humanen und sozialen Strafrechts war. Auf ihn und seine später “Formel” genannte Abgrenzung von Recht und Unrecht aus seinem legendären Aufsatz “Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht” (1946) berief sich die deutsche Rechtsprechung zunächst in den NS- und später in den Politbüro- und Mauerschützenprozessen. Doch blieb die Unterscheidung stets vage und angreifbar. Zudem stieß wohl jeder, der sich näher mit Radbruchs Werk beschäftigte, auf zahlreiche dunkle Stellen, immanente Widersprüche, Ungereimtheiten. Mittlerweile gibt es eine Flut von Veröffentlichungen zur Interpretation des Vieldiskutierten.
Marc A. Wiegand untersucht im ersten Teil seiner durchweg anregenden Leipziger Dissertation, der freilich nur den wahrhaft Hartgesottenen zu empfehlen ist, die Wurzeln der Radbruchschen Rechtsphilosophie und geht dabei bis auf den “Wertbegriff im Südwestdeutschen Neukantianismus” zurück. Im zweiten Teil hingegen wird es plötzlich brisant und sogar tagespolitisch aktuell, wenn man an die jüngsten Landtagswahlergebnisse denkt. Dort analysiert der Verfasser nämlich Radbruchs rechtsphilosophische Zweck- und Parteienlehre, in welcher dieser drei grundsätzliche Rechtszwecke und ihnen korrespondierende Rechtsauffassungen unterscheidet, die er sodann auf das politische Parteienspektrum der Weimarer Republik überträgt. Als Rechtszwecke können das Individuum (Individualismus), die Nation (Überindividualismus) und die Kultur (Transpersonalismus) fungieren. Radbruch ordnete sämliche liberalen und linken Parteien dem Individualismus, das konservative Lager und die Nazis dem Überindividualismus und gar niemanden dem Transpersonalismus (der Benutzung von Personen nur als Mittel zur Erreichung eines übergeordneten Zweckes) zu, worüber man im einzelnen sicherlich diskutieren muss. Wiegand tut dies, konzentriert sich aber vor allem auf die Einordnung des Nationalsozialismus, den er – anders als Radbruch – im Transpersonalismus ansiedelt, weil sein Zweck in einer, wenn auch zweifelhaften, Kulturleistung liege: darin, der arischen Kultur zur Herrschaft zu verhelfen, und nicht nur darin, einem Kollektiv zu dienen. Den im Nationalsozialismus angelegten Transpersonalismus belegt der Autor mittels einer Personalisierung der Bewegung auf ihren Führer, welcher in “Mein Kampf”-Zitaten zu Wort kommt und von Thomas Mann im Essay “Bruder Hitler” als unverantwortliche Künstlernatur charakterisiert wird, die für die Realisierung ihres Lebens(kunst)werks über Leichen geht. Dem Leser kommt hier der Komponist Stockhausen in dem Sinn, der vor drei Jahren das Attentat vom 11. September als ein famoses Kunstwerk bezeichnet hatte. Kurz gesprochen: Es handelt sich hier um ein vermintes Gelände und die Schlussfolgerungen des Autors sind keineswegs logisch zwingend, wenn auch oft plausibler als die von Radbruch. Am Ende glaubt Wiegand, mit dem Transpersonalismus in guter Kantischer Tradition (Der Mensch muss immer ein Selbstzweck sein!) die Zauberformel zur Rechts-Unrechts-Unterscheidung entdeckt zu haben. Dann gäbe es aber vermutlich mehr Unrecht, respektive gesetzliches, als Recht in der Welt!
Marc André Wiegand
Unrichtiges Recht
Mohr Siebeck Verlag Tübingen 2004
252 Seiten
EUR 49,00
ISBN: 3-16-148259-X
Justament Okt. 2004: Recht, das sich rechnet
Zwar gibt es die Ökonomische Theorie des Rechts schon seit einigen Jahrzehnten, doch nun erlebt sie angesichts zunehmender Sparzwänge und chronisch leerer Kassen eine neue Blüte. Am Ende könnte unter anderem eine radikal verschlankte Justiz stehen.
Thomas Claer
“Judex non calculat”, heißt es nicht nur hierzulande von alters her. Der Jurist rechnet nicht. Damit war und ist vermutlich auch gemeint, dass sich die Rechtsfindung keinesfalls an den jeweiligen wirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls zu orientieren habe, sondern stets nur an den eigenen ehernen Prinzipien, die für den exorbitanten Streitwert genauso gelten wie für den niedrigen. So wie bekanntlich die blinde Justitia den ohne Ansehen der Person und der Verhältnisse gefällten Richterspruch symbolisiert. “Lex non distinguit”, ist auch so ein Grundsatz. Das Gesetz unterscheidet nicht, weder zwischen arm und reich, noch zwischen angesehen und verachtet. Ökonomische Erwägungen sind ihm fremd.
Blind für wirtschaftliche Gesichtspunkte
Doch wird diese Regel in Zeiten des allgegenwärtigen Finanzierbarkeitsvorbehalts zunehmend hinterfragt.
Ökonomen sehen in der prinzipiellen Blindheit des Rechtssystems für wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht weniger als eine groß angelegte Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen. Geistige Munition für den Angriff auf diverse Aspekte der Gesetzes- und Rechtspraxis liefert ihnen die “Ökonomische Theorie des Rechts”, laut Christian Kirchners gleichnamigem Standardwerk (Berlin 1997) “der Versuch, das Instrumentarium der Wirtschaftswissenschaft auf rechtliche Fragestellungen anzuwenden”. Davon ausgehend wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung eine stärkere “Folgenorientierung” angemahnt. Es müsse bei allem eben immer auch gefragt werden: Was kostet das? Zwar sei die Ökonomische Theorie des Rechts, räumt Jürgen Coppik ein, der gerade an seiner Dissertation über die gesetzlichen Regulierungsvorgaben für Unternehmensübernahmen aus ökonomischer Sicht arbeitet, “eher als eine Gesetzgebungs- denn als eine Rechtsanwendungstheorie zu verstehen”. Gleichwohl würden sowohl Politiker als auch Richter gefordert, denn Gesetze seien nun einmal meist unvollständig und an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Reichlich Raum also für die Richterschaft, sich in ihren Entscheidungen auch von wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten zu lassen, was schließlich dem Gemeinwohl diene.
Rational und Nutzen maximierend
Dabei ist die Ökonomische Theorie des Rechts im Grunde ein alter Hut, wurde sie doch bereits Anfang der sechziger Jahre vorwiegend in den USA entwickelt. Die Natur gesetzlicher Regelungen lasse sich, so ihre damaligen Verfechter, nur unter der Einbeziehung ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft verstehen. Und deren Mitglieder wiederum, die Individuen, verhielten sich nicht nur im Wirtschaftsleben, sondern auch in allen anderen Lebensbereichen rational und Nutzen maximierend. Seither haben die ökonomischen Theorien – in Auseinandersetzung mit ihren Kritikern – ihr Welt- und vor allem auch ihr Menschenbild zunehmend verfeinert und berücksichtigen heute selbst altruistisches Verhalten, da dieses ebenfalls dem persönlichen Wohlbefinden und folglich der individuellen Nutzenmaximierung dienen könne. Explizit untersucht derzeit die “Neue Institutionenökonomik” die Bedeutung von “Institutionen”, von “auf bestimmten Zielbündeln abgestellten Systemen von Normen einschließlich deren Garantieinstrumenten” (also dem Recht schlechthin), für den Wirtschaftsprozess und beurteilt sie hinsichtlich ihrer Effizienz. Mittlerweile ist die ökonomische Theorie des Rechts auch an zahlreichen deutschen Hochschulen in Lehre und Forschung vertreten, u.a. durch Schäfer und Ott (Universität Hamburg) sowie Kirchner (Humboldt-Universität Berlin).
Schlanke Justiz
Während das ökonomische Paradigma in der Justiz noch auf erhebliche Vorbehalte trifft, rennen Theoretiker der Wirtschaftlichkeit in der Politik bereits Lager übergreifend offene Türen ein. Mit Hochdruck bereiten die Justizminister der Länder die ganz große, wirklich ihren Namen verdienende Justizreform vor, durch die Gerichtsbarkeiten zusammengelegt, ausufernde Beweisaufnahmen eingespart, Rechtsmittel auf Fälle mit bedeutenden Streitwerten beschränkt werden sollen und vieles mehr, was den Steuerzahler entlasten kann. Noch sträubt sich Bundesjustizministerin Zypries, doch auch sie wird den Zug der Zeit kaum aufhalten können. Argumentiert wird ähnlich wie beim Umbau des Sozialstaats: Nur durch die Beschränkung auf das Wesentliche bei Beschneidung von Wildwuchs aller Art könne der Rechtsstaat, so wie der Sozialstaat, im Kern erhalten bleiben.
Trend zur Relativierung von Absolutismen
Selbstverständlich schrillen angesichts dieser Aussichten – in der Justiz wie auf den Montagsdemonstrationen – bei vielen längst die Alarmglocken. Wird nach dem Sozial- nun auch der Rechtsstaat relativiert, dann ist bald schon die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr und von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zur gelenkten Demokratie a la Putin. Vielleicht leben wir ja in einem Zeitalter der schleichenden Relativierung für uns einst konstitutiver Absolutismen: des absoluten Folterverbots, des absoluten Verbots sich als Staat durch Terroristen erpressen zu lassen, des absoluten Primats des Rechts vor der Ökonomie. Die Erklärung dafür dürfte in der so ziemlich alles relativierenden Globalisierung liegen. Im globalen Dorf regiert der Pragmatismus. Niemand wünscht es, aber irgendeiner tut es doch und die anderen müssen nachziehen, wenn sie sich behaupten wollen.
Justament Sept. 2004: Schäume im Nomotop
Peter Sloterdijk vollendet seine Sphären-Trilogie
Thomas Claer
Unter deutschen Intellektuellen, insbesondere bei seinen Fachkollegen, haftet dem Philosophen Peter Sloterdijk, geboren 1947, hartnäckig der zweifelhafte Ruf des unseriösen Gauklers, ja des Scharlatans an, der – eine sensationsgierige Öffentlichkeit bedienend – mit großer Formulierungskunst unverantwortliche Ideen in die Welt setzt. 1998 hatte er mit seiner Elmauer Rede “Regeln für den Menschenpark” für einen Skandal im Kulturbetrieb gesorgt und sich mit seiner Forderung eines “Codex der Anthropotechniken” zur Menschenzüchtung dem Faschismusverdacht ausgesetzt. Wer wie er die vieldeutig-ironische Geste und Darstellung liebt, läuft mitunter Gefahr, auf groteske Weise missverstanden zu werden. Hinzu kommt der in gewissen Kreisen als anstößig geltende Umstand, dass Sloterdijk Fernsehauftritte nicht scheut, wenngleich sich seine Präsenz auf die vorgerücktesten Sendezeiten beschränkt.
Andere sehen in ihm dagegen den glänzender Stilisten, der es unternimmt, die Philosophie auf die Höhe der Zeit zu bringen. Daran arbeitet er auch im nun vorliegenden dritten Band “Schäume” seiner vor sechs Jahren mit “Blasen” begonnenen und ein Jahr darauf mit “Globen” fortgesetzten “Sphärologie”, die dem Leser nicht weniger als eine hochkomplexe Theorie der Gegenwart zumutet. Im Umfang gewichtig (zusammen sind es über 2500 Seiten), inhaltlich gleichwohl von einer beschwingten Leichtigkeit, wird hier alle metaphysische Schwere über Bord geworfen. Der Schaum, traditionell das Denkbild des Unzuverlässigen, Flüchtigen, aber auch Unkonventionellen, dient dabei als Metapher der menschlichen Gesellschaft: eine fragile Struktur, auf unwahrscheinliche Weise zusammenhängende luftige Elemente (die Lebenssphären der Individuen), stets vom Zerplatzen bedroht.
“Schäume”, das sich auch ohne weiteres so lesen lässt, als wäre es der erste der drei Teile, nimmt sich vornehmlich drängender “gesellschaftlicher” Fragen an und macht dabei “anthropogene Inseln” aus, darunter auch das “Nomotop”: Jede Kultureinheit insuliere sich spontan durch ihre normative Verfassung eine Art sittlichen Äther. Die Geltung von Recht und Sitte innerhalb der Gruppe übe einen permanenten selbst-stressierenden Reiz auf die Mitglieder aus und versetze das Kollektiv so in eine symbolische Vibration, die man am ehesten mit der endogen stabilisierten Körpertemperatur eines warmblütigen Lebewesens vergleichen könne. Eine zentrale Rolle spiele dabei die Kommunikation, die aber keinesfalls als ein Miteinander-Einigwerden im Sinne der “Konsensusidealisten” (eine Breitseite gegen den philosophischen Erzrivalen Habermas) gedacht werden dürfe, sondern – viel kühler und nüchterner – als ein bloßes Aufeinander-Bezugnehmen. Ein solcher Kommunikationsbegriff liege näher am Modell des Parasitismus als bei der Verständigung unter Chancengleichen. Das soziale Feld lasse sich so auch als ein Netzwerk von selbstbedienenden Anknüpfungen an den Leistungen anderer verstehen und die Umwelt wird zum Verzeichnis der von einem gegebenen Standort aus parasitierbaren Adressen bzw. zur Liste der Parasiten, auf deren Besuch man gefasst sein sollte.
Gibt es Einwände gegen dieses desillusionierende Panorama zeitgenössischer Anthroposphären? Schopenhauer hat in seiner Parabel die bürgerliche Gesellschaft nicht als “Gruppen frierender Igel”, sondern frierender Stachelschweine charakterisiert (S.305) und es heißt schon seit längerem nicht mehr “Deutsche Bundesbahn”, sondern Deutsche Bahn AG (S.469). Geschenkt.
Peter Sloterdijk
Sphären III. Schäume
Broschiert
Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2004
916 Seiten
EUR 29,90
ISBN: 3-518-41466-6
Justament Sept. 2004: Sport als Klassenkampf
Schon immer lag die Bedeutung des Sports nicht nur in der reinen Körperertüchtigung. Während heute seine Vermarktung im Vordergrund steht, fungierte er bis vor 15 Jahren auch als Fortsetzung des Kalten Krieges zwischen Ost und West mit anderen Mitteln. Derzeit kämpfen noch etwa hundert DDR-Doping-Opfer für eine zivilrechtliche Entschädigung
Thomas Claer
Als in diesen Tagen wieder einmal Athleten aus aller Herren Länder friedlich, aber leidenschaftlich um Medaillen stritten, wurde offensichtlich, wie weit der so genannte Leistungssport im Zeitalter der medialen Allgegenwärtigkeit die zwecklose Freude an der Bewegung hinter sich gelassen hat. Dabei übertraf die diesjährige Olympiade alles Bisherige in zweifacher Hinsicht: Zum einen bescherte sie diversen Branchen – von den Bekleidungs-Ausrüstern bis zu den Medienkonzernen – ein auf nie gekannte Ausmaße angewachsenes Geschäft.
Zum anderen sind die Olympischen Spiele neben der Fußball-Weltmeisterschaft zu dem globalen Schauplatz nationaler Emotionen geworden. Positiv ließe sich insofern vermerken, dass der Leistungsport – von Soziologen seit langem als moderner Kriegs-Ersatz gepriesen – im Verhältnis einiger Staaten zueinander allem Anschein nach tatsächlich an die Stelle früherer kriegerischer Auseinandersetzungen getreten ist.
Medaillen für den Sozialismus
Mit weit größerer Verbissenheit wurde der Kampf um die olympischen Triumphe aber bis vor anderthalb Jahrzehnten im kalten Krieg der politischen Ideologien geführt. Die Überlegenheit eines Gesellschaftssystems, so glaubte man damals, dokumentiere sich in heroischen Weltraumflügen, Mondlandungen – und eben auch in sportlichen Erfolgen. Medaillen mussten also her – egal wie und in welcher Disziplin.
Ein geradezu lückenloses staatliches Talentfrüherkennungs- und Förderungssystem für die verwegensten Sportdisziplinen, wenn sie nur olympisch waren, wurde installiert. Unterstützung fand der aufwändig und bestens geschulte Trainer- und Betreuerstab in einer Riege von Sportärzten, deren Aufgabe allein die körperliche Optimierung der Athleten, der Klassenkämpfer im Trainingsanzug, war.
Sport-Wunderland DDR
Nun ist dieses wohldurchdachte Goldmedaillen-Erringungs-Prinzip jedoch längst nicht in allen Ländern der sozialistischen Welt mit letzter Konsequenz verwirklicht worden. Vielerorts ging man die Sache eher pragmatisch an, konzentrierte sich lediglich auf einige landestypische Disziplinen und überließ ansonsten der ruhmreichen Sowjetunion auch auf diesem Feld die ohnehin beanspruchte Führungsrolle.
Anders war dies in der DDR, die hier mit deutscher Gründlichkeit ganz und gar Erstaunliches leistete: 203 Olympia-Goldmedaillen und 755 Olympiamedaillen insgesamt gingen an den ersten und letzten deutschen Arbeiter- und Bauernstaat.
Von 1976 bis zu ihrem Ende 1990 belegte die DDR in den Länderwertungen sämtlicher Sommer- und Winterolympiaden den zweiten Rang hinter dem Sowjetimperium, ausgenommen die Winterspiele 1984 in Sarajewo, wo man sogar den ersten Platz erringen konnte. Hinzu kamen 768 Weltmeister- und 747 Europameister-Titel sowie unzählige Welt- und Europarekorde, vor allem beim Schwimmen, in den Eis- und Wintersportarten, im Radsport, in der Leichtathletik und beim Gewichtheben.
Gemessen an einer Einwohnerzahl von nicht einmal 17 Millionen ist dies eine geradezu ungeheuerliche Bilanz. Genug Ruhm für die Ewigkeit, könnte man meinen. Wenn das wiedervereinigte Deutschland seit 1990 ebenfalls bemerkenswerte sportliche Erfolge feiern konnte und in der Länderwertung der letzten Sommerolympiade immerhin noch einen beachtlichen fünften Platz belegte, so lag dies nicht zuletzt am überproportionalen Anteil von Sportlern, die entweder noch in der DDR ausgebildet worden sind oder in den Genuss von Ausbildern aus dem abgewickelten DDR-Sportfördersystem gekommen waren.
Schattenseiten: Doping
Nach der Wende stellte sich dann allmählich heraus, dass die perfekten Förderstrukturen allein nicht die einzige Ursache der phänomenalen Erfolge waren. In der DDR wurde – wie überall sonst in der Welt auch – den Sportlern durch den Einsatz leistungssteigernder Wirkstoffe gezielt nachgeholfen. Nur war das sozialistische Deutschland auch hierin perfekter als andere. Oft wurden die – nicht selten minderjährigen – Sportler von Trainern und Sportärzten nicht einmal über die an ihnen vorgenommenen Manipulationen informiert, geschweige denn um Zustimmung dazu ersucht.
Fast 15 Jahre nach der Wende geht die Wissenschaft von bis zu 10 000 Sportlern aus, die in der Ex-DDR mit Doping konfrontiert waren. Bis zu 1000 davon sollen dauerhaft geschädigt worden sein. Berichtet wird von Stimmvertiefungen und übermäßiger Behaarung bei Frauen, weiblicher Brustbildung bei Männern, schweren Stoffwechselstörungen, Leberschäden, Skelettverformungen, Gefäßerkrankungen, Depressionen und Unfruchtbarkeit. Einige Athletinnen brachten behinderte Kinder zur Welt.
Auch die Verschleierung gehörte zum System. Jeder Sportler der DDR hatte sich vor der Ausreise zu internationalen Wettkämpfen einer strengen Laborkontrolle im eigenen Land zu unterziehen, bei welcher überprüft wurde, ob verabreichte Mittel rechtzeitig abgesetzt worden waren. Nicht ein einziges Mal konnte man einem Sportler aus der DDR bei einem internationalen Turnier einen Verstoß gegen die
Doping-Bestimmungen nachweisen.
Zweck-Mittel-Relation
Was in aller Welt, so fragt sich der ungläubig staunende Beobachter aus heutiger Perspektive, konnte die Führung der DDR dazu anhalten, einen so hohen Preis für ihre olympischen Erfolge zu bezahlen, dafür Leben und Gesundheit ihrer Athleten zu riskieren und zu opfern? War der Sozialismus nicht ehedem dazu angetreten, dem Menschen ein menschlicheres Dasein zu ermöglichen? Nun, man wird es – wie so oft – dialektisch betrachtet haben: Der Zweck heiligte die Mittel und der hier zu erreichende Zweck der Medaillenflut war zum Teil der oben geschilderten Sozialismus-über-alles-Ideologie geschuldet. Darüber hinaus manifestierte sich im grausamen Eifer der Sportmediziner aber auch die ganze Tragik des weitgehend ungeliebten Teilstaates, dessen Daseinsberechtigung sich im Gesellschaftssystem erschöpfte, und der sich auf diesem Wege die Anerkennung zu erkaufen versprach, welche ihm sowohl innerhalb als auch außerhalb seiner drakonisch geschützten Grenzen weitgehend verwehrt blieb. Traurige Figuren der Weltgeschichte zelebrierten den Einzug ihres unglückseligen Landes in die Annalen des Sports und merkten nicht, wie dicht sie schon vor dem politischen Abgrund standen.
Wenige Anträge auf Entschädigung
Im wiedervereinigten Deutschland dauerte es zunächst lange, bis die Aufarbeitung dieses zwielichtigen Kapitels der deutschen Sportgeschichte überhaupt in Gang kam. Erst im Jahr 2000 wurde der frühere Präsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR, Manfred Ewald, wegen seiner maßgeblichen Mitwirkung am Dopingsystem vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung verurteilt.
Am 31. August 2002 trat das vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2002 verabschiedete Gesetz zur finanziellen Entschädigung von Dopingopfern des Hochleistungssports der DDR (DOHG) in Kraft, in welchem den Geschädigten “aus humanitären und sozialen Gründen”, so Bundesinnenminister Otto Schily, Einmalzahlungen aus einem zwei Millionen Euro umfassenden Entschädigungsfonds zuerkannt wurden.
Aufgestockt wurde der Fonds um weitere 25 000 Euro, die der Berliner Arzneimittel-Hersteller Schering als Art “Wiedergutmachung” zuschoss. Schering hatte nach der Wende das Unternehmen Jenapharm übernommen, das wiederum das im DDR-Sport als Dopingmittel verwendetete Anabolikum Oral-Turinabol hergestellt hatte.
Anspruchsberechtigt waren Leistungssportler der früheren DDR, denen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind, und die dadurch einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitten haben. Für den Nachweis der Kausalität zwischen der Einnahme von Doping-Mitteln und den nachfolgenden Gesundheitsschäden reichte die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs aus. Die Anträge mussten ein fachärztliches Gutachten beinhalten.
Bis zum Ende der vorgesehenen Frist am 31. März 2003 gingen beim Bundesverwaltungsamt in Köln aber nur 306 Anträge ein – weit weniger als erwartet. Anerkannt wurden schließlich 185.
Die Zurückhaltung der Antragsteller erklärt Ute Vogt, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, damit, “dass viele Opfer anscheinend generell Bedenken hatten, sie müssten sich einer Diskussion stellen, die ihre Sportkarriere im Nachhinein in einem schlechten Licht erscheinen lässt”.
Freuen konnten sich darüber die anerkannten Antragsteller, denn nun verteilten sich die Gelder des Fonds auf weniger Köpfe: An 175 von ihnen wurden bereits Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 9.688 Euro ausgezahlt.
Doping-Opfer auf dem Klageweg
Doch damit gibt sich eine versprengte Schar Schwerstgeschädigter nicht zufrieden. Unter Federführung der früheren Kugelstoßerin Birgit Boese, welche die Anti-Doping-Beratungsstelle des Dopingopfer-Hilfe-Vereins (DOHV) in Berlin leitet, fordert sie Gerechtigkeit, was auch heißt: mehr Geld, am besten in Form einer zusätzlichen Jahresrente. Schließlich müssten viele Opfer, so Birgit Boese, pro Jahr etwa ein Monatsgehalt aufbringen, um die ärztliche Versorgung zu decken.
In einem Pilotprozess streitet derzeit die ehemalige Schwimmerin Karin König vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen das gesamtdeutsche NOK, Rechtsnachfolgerin des NOK der DDR, um weitere 10.000 Euro Entschädigung. Obsiegt sie, droht dem NOK eine Flut von Anschlussklagen.
Auch bezüglich Jenapharm ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen: Zwei Anwaltskanzleien verfolgen derzeit gegenüber der Schering-Tochter die Ansprüche von etwa 100 Doping-Opfern auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. So fällt am Ende immerhin auch etwas für die Juristen ab.
Justament Juni 2004: Kurs halten!
Zwei Kursbücher bieten Orientierung – auch für junge Juristen
Thomas Claer
Bis heute hat die 1965 von Hans Magnus Enzensberger begründete viermal jährlich zu einem Themenschwerpunkt erscheinende Zeitschrift “Kursbuch” überlebt. Stets fühlte sie sich dem erprobten essayistischen Prinzip verpflichtet, sich einem Gegenstand aus unterschiedlichsten Perspektiven und möglichst ohne allzu große fachwissenschaftliche Beschränktheit zu nähern. Dies gilt auch für die aktuelle Nummer, in welcher sich neun Juristen und sieben Nicht-Juristen vereint Gedanken über “Neue Rechtsordnungen” machen. Mit dabei sind so namhafte Autoren wie Klaus Lüdersen, der den strafrechtlichen Schuldbegriff hinterfragt, und Uwe Wesel, den die US-amerikanische Doppelmoral in der Menschenrechtsfrage beschäftigt. Clau Kreß beleuchtet sehr nüchtern und kenntnisreich die völkerrechtliche Diskussion um das Friedenssicherungsrecht nach dem Irak-Feldzug. Klaus Günther berichtet erstaunliches über Anwaltsimperien, Kai Strittmatter porträtiert eindrucksvoll das Rechtssystem in China. Die Zusammenstellung ist gelungen, kaum ein Beitrag fällt ab.
Darüber hinaus sollte beim geneigten jungen Juristen auch die vorhergehende Kursbuch-Nummer auf Interesse stoßen, beschäftigt sie sich doch mit der Generation, welcher sich – grob angesetzt – sowohl Referendare als auch juristische Berufseinsteiger zugehörig fühlen dürfen, den “30jähhrigen”. Zumindest, so muss man einschränken, sofern man einer Einteilung von Gesellschaften in Generationen überhaupt einen nennenswerten Erkenntniswert zubilligt. Doch hier sind wir bereits mitten in der mehr oder weniger engagierten Diskussion, die von achtzehn Generationsgenossen und zwei älteren Generationsbeobachtern, fast allesamt Schriftsteller und Journalisten, um das komplizierte Schwellenalter mit seinen Vorzügen und Schrecken geführt wird. Schweigen wollen wir über das sprachliche und inhaltliche Niveau einiger Beiträge, vor allem wenn es sich bei den Verfassern um ausgewiesene Popliteraten handelt. Viele andere Texte hingegen überzeugen auf ganzer Linie, so Ulrich Rüdenauers köstliche Schilderung eines Klassentreffens zehn Jahre nach dem Abi oder der Vergleich der jeweils in ihrer Jugend von einem Weltkrieg geprägten 30-Jährigen unter Hitler (der furchtbaren Karrieregeneration) und in der jungen Bundesrepublik (der “skeptischen Generation”) mit den eher lauen und harmlosen heutigen 30-Jährigen des Historikers Stephan Schlak. Herauszuheben sind ferner eine brillante Apologie des Verzichts auf politisches Engagement vom SZ-Feuilletonisten Ijoma Mangold und als krönender Abschluss Anna Katharina Hahns bittere Satire “Kommune Kalk”: Im Jahre 2050, das staatliche Renten- und Gesundheitssystem ist weitgehend zusammengebrochen, haben sich inzwischen hoch betagte Ex-Love-Parade-Teilnehmer in einem besetzten Haus zu einer WG zusammengefunden, die sich mit dem Raub von Medikamenten und Lebensmitteln über Wasser hält.
Ina Hartwig und Tilman Spengler (Hrsg.)
Kursbuch 154, “Die 30jährigen”
Rowohlt Verlag Berlin 2003, 200 Seiten
Euro 10,00
ISBN: 3-87134-154-1
Ina Hartwig und Tilman Spengler (Hrsg.)
Kursbuch 155, “Neue Rechtsordnungen”
Rowohlt Verlag Berlin 2004, 192 Seiten
Euro 10,00
ISBN: 3-87134-155-x
Justament Juni 2004: Alte und neue Steuerparadiese
Ob “unpatriotisch” oder nicht: Um dem hiesigen Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, werden Wohn- und Unternehmenssitze verlegt und wandert Kapital auf exotische Bankkonten. Und nun locken auch noch die neuen EU-Beitrittsländer mit verschärftem Steuer-Dumping.
Thomas Claer
Steueroasen gibt es wie Sand am Meer. Jedenfalls, wenn man die Welt von einem Hochsteuer-Land wie Deutschland aus betrachtet. Hierzulande liegt die effektive Durchschnittssteuerbelastung bei 38,7 Prozent (Quelle: IW Köln, Süddeutsche Zeitung vom 30.3.2004), die Staatsquote, also der Anteil der staatlichen und staatlich bedingten wirtschaftlichen Aktivität an der wirtschaftlichen Gesamtleistung der Volkswirtschaft, gar bei deutlich über 50 Prozent. Wer mehr als das steuerfrei gestellte Existenzminimum verdient, weiß ein Lied davon zu singen: Ein höheres Einkommen will sich nicht recht lohnen. Der Staat verdient mit – und das nicht zu knapp. Die staatlich abgeschöpften Gelder landen zwar zum Teil in Infrastruktur, Bildung und Kultur, nicht zuletzt aber auch – denn all das will organisiert sein – in einer mächtigen Bürokratie, die auf Bestandsschutz pocht. So wächst bei vielen mit der Unzufriedenheit ob der Verhältnisse auch die Versuchung, diese zu umgehen, den Fiskus auszutricksen oder ihm schlichtweg zu entrinnen. Und als der ultimativste aller sprichwörtlichen tausend ganz legalen Steuertricks erweist sich gerade im Zeitalter der Globalisierung und fortschreitender Marktliberalisierungen der Gang ins Steuerexil: für Unternehmen, natürliche vermögende (oft prominente) Personen oder – dann schon nicht mehr ganz legal – nur für deren Kapital, das so der Zinsbesteuerung entgehen soll.
Steueroasen und Niedrigsteuergebiete
Das Prinzip der Steueroasen ist simpel. Es handelt sich – so definiert die einschlägige Website http://www.afu-net.de – um Länder oder Gebiete, in denen die Ertragsteuerbelastung auf das Gesamteinkommen oder auf einzelne Einkunftsarten oder Vermögensteile natürlicher oder juristischer Personen und die Erbschaftsteuer erheblich niedriger als die vergleichbare Steuerlast im Wohnsitz- oder Sitzland des Anlegers oder Investors ist. Je nach Belastung spricht man von Steueroasen (bei quasi Nullbesteuerung) oder lediglich von Niedrigsteuergebieten. Meist sind dies kleinere Länder, deren eigenes Steueraufkommen eigentlich gering wäre, böten sie nicht erhebliche steuerliche Anreize sowie Standortvorteile für ausländische Kapitalanleger und Geschäftspartner. Die geringe Steuer erheben diese Länder in der Regel in Form einer gewinnunabhängigen Jahrespauschalabgabe. Dabei ersparen sie sich eine teure Steuerverwaltung.
Häufig haben solche Länder auch keine Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten geschlossen.
Darunter versteht man bilaterale zwischenstaatliche Verträge, aufgrund derer je nach Tatbestand nur jeweils einem der beiden Staaten die Besteuerung zugestanden wird, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Gibt es nun zwischen zwei Staaten kein solches Abkommen, erteilen sie einander in der Regel auch keine Auskünfte in steuerrelevanten Fragen. Gut für die Steuerflüchtlinge.
Weniger gut für sie ist dagegen das Außensteuergesetz (AstG), auf dessen Grundlage die deutschen Finanzämter schon seit 1972 Gewinn- und Einkommensverlagerungen ins Ausland zu korrigieren trachten, indem sie diejenigen, die in den letzten zehn Jahren vor ihrer Auswanderung mindestens fünf Jahre lang als deutsche Staatsangehörige unbeschränkt steuerpflichtig waren, grundsätzlich noch weitere zehn Jahre lang zur Kasse bitten dürfen, wenn sie im Ausland niedrig oder gar nicht besteuert werden. Doch dazu müssen – siehe oben – Einkünfte und Abgabenlast des Steuerflüchtlings erst einmal bekannt sein. Allerdings steigt der internationale Druck auf die Steueroasenländer ständig. Tendenziell ist eher mit einer Aufweichung der Abschirmwirkung zu rechnen.
Andorra, Mauritius, Norderfriedrichskoog
Bei der Auswahl der anzusteuernden Oase hilft dem Steueremigranten in spe die schon erwähnte Internet-Adresse, unter der sich detaillierte Hintergrundinformationen über alle jene Länder und Gebiete finden, die als Ziel einer Steuerflucht geeignet erscheinen. Doch nicht nur die Zwergstaaten dieser Welt von Andorra bis Zypern firmieren dort neben Madeira, Mauritius oder Macao als Steueroasen. Auch unsere Nachbarn Belgien, Dänemark und Holland, ja selbst England – sie alle, die ihre Steuersysteme in den letzten Jahren unter Schmerzen reformiert haben, gelten mittlerweile verglichen mit Deutschland als wahre steuerliche Paradiese. Verglichen mit ganz Deutschland?
Nein, eine kleine Gemeinde auf der Halbinsel Eiderstedt an der Westküste von Schleswig-Holstein geht eigene Wege. Norderfriedrichskoog hat ca. 50 Einwohner mit überwiegend landwirtschaftlicher Betätigung. Alle wahlberechtigten Bürger sind Mitglieder der Gemeindeverwaltung und bestimmen gleichberechtigt über die Geschicke der Gemeinde. Durch die Eindeichung des nördlich angrenzenden Jordfletherkoog erhielt die Gemeinde 1969 ca. 200 ha Land, das 1972 an die einzelnen Hofbesitzer verkauft wurde. Die Bezahlung erfolgt in Raten bis zum Jahr 2008. Durch diese jährlichen Einnahmen ist die Gemeinde in der Lage, ohne öffentliche Mittel auszukommen und erhebt deshalb von den Bürgern keine Kommunalsteuern (Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer). Solange genug Geld in der Gemeindekasse ist, soll dies auch nach 2008 weiter gelten. Insbesondere die Gewerbesteuerfreiheit wird seit Jahren von einer Vielzahl von Unternehmen genutzt, die durch entsprechende Verlegung des Betriebssitzes in den Genuss der Steuervergünstigung kommen wollen. Dies sind aber in erster Linie solche Unternehmen, die keine Produktionsstätten benötigen (wie Bauträger, Leasinggesellschaften oder Unternehmensberatungen).
Patriotismus versus Freizügigkeit
Doch macht die Schwalbe Norderfriedrichskoog allein noch keinen fiskalpolitischen deutschen Reformfrühling, geschweige denn -sommer. Bis zu 550 Milliarden Euro deutsches Schwarzgeld sollen auf ausländischen Bankkonten schlummern, berichtet das “Manager-Magazin” vom 16.4.2004. Das ambitionierte Projekt einer Amnestie für deutsche Steuerflüchtlinge drohe nun für die Bundesregierung zum großen Flop zu werden. Denn trotz seit Beginn dieses Jahres in Aussicht gestellter Straffreiheit und Sonderkonditionen für reumütige Rückkehrer, die ihr Geld in Steueroasen transferiert haben, ist nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) durchaus nicht mit nennenswerten Rückflüssen der versteckten Gelder zu rechnen. Das Risiko, entdeckt zu werden, sei nach wie vor gering. Allein auf Konten in der Schweiz befinden sich, so glaubt die DStG, 150 Milliarden schwarze Euros aus Deutschland. Und unvermindert fließt weiter Kapital in das Land der Eidgenossen. Die Handelskammer Schweiz-Deutschland geht nach einem Bericht des “Handelsblatts” davon aus, dass Monat für Monat zwei- bis dreistellige Millionenbeträge über die deutsche Grenze in die Schweiz gelangen. Nicht weniger attraktiv ist die Schweiz zudem als Asyl-Domizil der deutschen Hochbesteuerungsopfer. Von den 300 reichsten Schweizern stammen nach Informationen von Schweizer Medien fast 100 aus Deutschland. Wer als Deutscher in die Schweiz zieht, zahlt in der Regel eine Steuerpauschale, die mit den dortigen Finanzbehörden verhandelt wird. So soll der persönliche Steuersatz von Michael Schumacher bei 2,5 Prozent liegen …
Die Politik findet Steuerflüchtlinge “unpatriotisch” (Gerhard Schröder) und “asozial” (Sigmar Gabriel). Sie seien “gesellschaftlich zu ächten” (noch einmal Schröder) oder sie sollten gleich besser “auf den heimischen Pass verzichten” (Reinhard Bütikofer). Auch Verdi-Chef Frank Bsirske hält Steuerflucht für “verachtenswürdig”. Dass der Milchkonzern Müller aus Bayern in die Schweiz ziehen will, um die Zahlung von Erbschaftssteuern zu vermeiden, könne Schröder gar “den Joghurt verleiden”. Gänzlich anders beurteilt dies freilich der Steuerzahlerbund, dessen Präsident Karl Heinz Däke seinerseits die Schmähung der Steuerflüchtlinge als eine “ganz schlimme Entgleisung” der Regierungspolitik ansieht. Denn wer jene öffentlich an den Pranger stelle, die im Ausland leben und Steuern zahlen wollten, ächte damit auch ein “elementares Freiheitsrecht”. Ächten müsse man aber, so Däke, nicht die Steuerflüchtlinge, “sondern das Steuersystem, das die Leute ins Ausland treibt”.
Paradiesische Beitrittsländer
Noch einmal dramatisch verschärft hat sich die Situation seit dem jüngsten Beitritt der zehn neuen Länder zur Europäischen Union. Die Beitrittsstaaten bestechen durch deutlich niedrigere Steuersätze, abgespeckte Steuergesetze und üppige Unterstützungen für Investoren. Letztere haben nun die Möglichkeit, sich in Ländern mit effektiven Durchschnittssteuerbelastungen von 17,8 (Lettland), 14,5 (Zypern) oder gar 13,1 Prozent (Litauen) zu engagieren (Quelle: ZEW/ Ernst&Young, Süddeutsche Zeitung vom 23.4.2004). Doch im Vordergrund steht weniger die Konkurrenz zu den alten EU-Ländern. Vor allem kämpfen die neuen Mitglieder im Wettbewerb um westliche Investoren gegeneinander. Die nächsten Steuersenkungen für Unternehmen sind schon geplant: Tschechien will die Körperschaftssteuern bis 2006 von 28 auf 24 Prozent senken, Estland bis 2007 von 26 auf 20 Prozent, Zypern schon ab 2005 auf sagenhafte zehn Prozent. Und nach Ablauf der Übergangsfristen, in denen es noch für einige Jahre Beschränkungen in der personalen und wirtschaftlichen Freizügigkeit zwischen etlichen neuen und alten EU-Staaten gibt, würden die Beitrittsgebiete faktisch zur inländischen Niedrigsteuerzone. Eine fortschreitende Abwanderung deutscher Unternehmen gen Osten brächte aber weiter sinkende Steuereinnahmen für den deutschen Fiskus mit sich. Schon fordern deutsche Politiker die neuen EU-Länder zur fiskalpolitischen Mäßigung auf (Schröder) oder gar, den Beitrittsländern die Subventionen zu kürzen (Stoiber). Fernziel bleibt ein einheitliches europäisches Firmensteuerrecht. Doch bislang konnten sich die EU-Staaten lediglich auf einen Verhaltenskodex gegen “wettbewerbsfeindliche Steuervergünstigungen” einigen, einen unverbindlichen Papiertiger.
Was ist zu tun?
Für “Attac”, den Verein der zornigen Globalisierungsgegner, ist die Sache klar: Man fordert u.a. die “Schließung der Steueroasen und Bekämpfung der internationalen Steuerflucht durch die Einführung eines internationalen Kontrollmitteilungsverfahrens”. Und “um dies international durchzusetzen, ist scharf zu verhandeln und ggf. wirtschaftlicher Druck gegenüber den Oasenländer auszuüben”. Dagegen favorisieren heimische Steuer-Profis wie Friedrich Merz, Paul Kirchhoff und diverse Wirtschaftsweise schon seit längerem eine radikale Vereinfachung und Absenkung der Steuersätze hierzulande – schon um im globalen Wettbewerb nicht vollends den Anschluss zu verlieren. Doch scheint dies derzeit politisch ebenso wenig durchsetzbar wie die internationalen Kontrollen. Schließlich lebt in Deutschland eine mächtige und politisch einflussreiche Branche von nichts anderem als dem Aufspüren von Abschreibungsmöglichkeiten, Sonderregelungen und besonderen Härten.
Justament Mai 2004: Alles veloziferisch
Goethe hat die großen Fragen unserer Zeit bereits antizipiert, sagt Manfred Osten
Thomas Claer
Der promovierte Jurist und Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung a. D. Manfred Osten, Jahrgang 1938, ist einem kleinen, aber feinen Fernsehpublikum als häufiger Gesprächspartner in Alexander Kluges mitternächtlichen Kulturmagazinen zu Themen der Philosophie, Musik, Literatur und Geschichte bekannt. Dort und in zahlreichen Veröffentlichungen ging er wiederholt seinen Lieblingspassionen nach: Napoleon, Goethe und Japan (wo er lange Jahre als Diplomat im auswärtigen Dienst verbrachte). Der vorliegende Band behandelt die ungebrochene, ja in der Gegenwart sogar noch gesteigerte Aktualität des klassischsten aller deutschen Dichter. In dessen Wahlverwandtschaften, im West-östlichen Divan und in beiden Teilen des Faust, die hier untersucht werden, sieht Osten “Schläfer”-Texte, die ihre wahre Explosivität erst heute zu entfalten vermögen. Der Titel “Alles veloziferisch” ist eine Wortschöpfung Goethes, eine Verbindung aus der Eile (lateinisch velocitas) und dem Teufel (Luzifer) zur Kennzeichnung der ihm verhängnisvoll erscheinenden Tendenz zur stetigen Beschleunigung in der Moderne. “… alles aber mein Teuerster” schrieb Goethe 1825 an Zelter, “ist jetzt ultra, alles transzendiert unaufhaltsam, im Denken wie im Tun.” Für Osten erscheint nun Faust, der sich bereitwillig unter das sehr moderne Joch der Eile begibt – “Fluch vor allem der Geduld!” – als “der moderne Blitzkrieger der Erfüllung jener Wünsche einer Forderungs- und Anspruchsgesellschaft, die alles will, und zwar sofort.” Doch trotz Beschleunigung der Einzelvorgänge in allen Lebensbereichen reduziere sich der Netto-Zeitgewinn und Lebenszeit gehe verloren. Auch in anderen Protagonisten des goetheschen Spätwerks entdeckt Manfred Osten “Zeitgenossen des einundzwanzigsten Jahrhunderts”. Im zweiten Teil des Faust wird in der Homunculus-Szene (im 2. Akt) sogar die künstliche Erschaffung des Menschen durchexerziert. Aber von ganz besonderer Brisanz ist, gerade angesichts der heutigen weltpolitischen Herausforderungen, Goethes Begegnung mit dem unerwarteten Phänomen einer religiös begründeten generellen Verweigerung aller übereilenden Tendenzen seiner Zeit im Orient, festgehalten im West-östlichen Divan. Den unbedingten Befürworter jeder Art von “Entschleunigungen” fasziniert die aus Zuversicht und Schicksalsergebung entspringende Ruhe des Islam. Er bewundert Mohammed und den Koran, nimmt an einem mohammedanischen Gottesdienst teil, versucht sich in arabischen Schreibübungen und setzt sich dem Verdacht aus, selbst ein “Muselman” zu sein. Am Ende steht sein “bestürzend modernes Fazit” (Osten): “Das eigentliche, einzige und tiefste Thema der Welt- und Menschheitsgeschichte, dem alle übrigen untergeordnet sind, bleibt der Konflikt des Unglaubens und Glaubens.”
Manfred Osten
“Alles veloziferisch” oder Goethes Entdeckung der Langsamkeit. Zur Modernität eines Klassikers im 21. Jahrhundert
Insel Verlag Frankfurt am Main und Leipzig 2003
110 Seiten, Euro 14,90
ISBN: 3-458-171592
