Justament Okt. 2004: Recht, das sich rechnet

Zwar gibt es die Ökonomische Theorie des Rechts schon seit einigen Jahrzehnten, doch nun erlebt sie angesichts zunehmender Sparzwänge und chronisch leerer Kassen eine neue Blüte. Am Ende könnte unter anderem eine radikal verschlankte Justiz stehen.

Thomas Claer

“Judex non calculat”, heißt es nicht nur hierzulande von alters her. Der Jurist rechnet nicht. Damit war und ist vermutlich auch gemeint, dass sich die Rechtsfindung keinesfalls an den jeweiligen wirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls zu orientieren habe, sondern stets nur an den eigenen ehernen Prinzipien, die für den exorbitanten Streitwert genauso gelten wie für den niedrigen. So wie bekanntlich die blinde Justitia den ohne Ansehen der Person und der Verhältnisse gefällten Richterspruch symbolisiert. “Lex non distinguit”, ist auch so ein Grundsatz. Das Gesetz unterscheidet nicht, weder zwischen arm und reich, noch zwischen angesehen und verachtet. Ökonomische Erwägungen sind ihm fremd.

Blind für wirtschaftliche Gesichtspunkte
Doch wird diese Regel in Zeiten des allgegenwärtigen Finanzierbarkeitsvorbehalts zunehmend hinterfragt.
Ökonomen sehen in der prinzipiellen Blindheit des Rechtssystems für wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht weniger als eine groß angelegte Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen. Geistige Munition für den Angriff auf diverse Aspekte der Gesetzes- und Rechtspraxis liefert ihnen die “Ökonomische Theorie des Rechts”, laut Christian Kirchners gleichnamigem Standardwerk (Berlin 1997) “der Versuch, das Instrumentarium der Wirtschaftswissenschaft auf rechtliche Fragestellungen anzuwenden”. Davon ausgehend wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung eine stärkere “Folgenorientierung”  angemahnt. Es müsse bei allem eben immer auch gefragt werden: Was kostet das? Zwar sei die Ökonomische Theorie des Rechts, räumt Jürgen Coppik ein, der gerade an seiner Dissertation über die gesetzlichen Regulierungsvorgaben für Unternehmensübernahmen aus ökonomischer Sicht arbeitet, “eher als eine Gesetzgebungs- denn als eine Rechtsanwendungstheorie zu verstehen”. Gleichwohl würden sowohl Politiker als auch Richter gefordert, denn Gesetze seien nun einmal meist unvollständig und an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Reichlich Raum also für die Richterschaft, sich in ihren Entscheidungen auch von wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten zu lassen, was schließlich dem Gemeinwohl diene.

Rational und Nutzen maximierend
Dabei ist die Ökonomische Theorie des Rechts im Grunde ein alter Hut, wurde sie doch bereits Anfang der sechziger Jahre vorwiegend in den USA entwickelt. Die Natur gesetzlicher Regelungen lasse sich, so ihre damaligen Verfechter, nur unter der Einbeziehung ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft verstehen. Und deren Mitglieder wiederum, die Individuen, verhielten sich nicht nur im Wirtschaftsleben, sondern auch in allen anderen Lebensbereichen rational und Nutzen maximierend. Seither haben die ökonomischen Theorien – in Auseinandersetzung mit ihren Kritikern – ihr Welt- und vor allem auch ihr Menschenbild zunehmend verfeinert und berücksichtigen heute selbst altruistisches Verhalten, da dieses ebenfalls dem persönlichen Wohlbefinden und folglich der individuellen Nutzenmaximierung dienen könne. Explizit untersucht derzeit die “Neue Institutionenökonomik” die Bedeutung von “Institutionen”, von “auf bestimmten Zielbündeln abgestellten Systemen von Normen einschließlich deren Garantieinstrumenten” (also dem Recht schlechthin), für den Wirtschaftsprozess und beurteilt sie hinsichtlich ihrer Effizienz. Mittlerweile ist die ökonomische Theorie des Rechts auch an zahlreichen deutschen Hochschulen in Lehre und Forschung vertreten, u.a. durch Schäfer und Ott (Universität Hamburg) sowie Kirchner (Humboldt-Universität Berlin).

Schlanke Justiz
Während das ökonomische Paradigma in der Justiz noch auf erhebliche Vorbehalte trifft, rennen Theoretiker der Wirtschaftlichkeit in der Politik bereits Lager übergreifend offene Türen ein. Mit Hochdruck bereiten die Justizminister der Länder die ganz große, wirklich ihren Namen verdienende Justizreform vor, durch die Gerichtsbarkeiten zusammengelegt, ausufernde Beweisaufnahmen eingespart, Rechtsmittel auf Fälle mit bedeutenden Streitwerten beschränkt werden sollen und vieles mehr, was den Steuerzahler entlasten kann. Noch sträubt sich Bundesjustizministerin Zypries, doch auch sie wird den Zug der Zeit kaum aufhalten können. Argumentiert wird ähnlich wie beim Umbau des Sozialstaats: Nur durch die Beschränkung auf das Wesentliche bei Beschneidung von Wildwuchs aller Art könne der Rechtsstaat, so wie der Sozialstaat, im Kern erhalten bleiben.

Trend zur Relativierung von Absolutismen
Selbstverständlich schrillen angesichts dieser Aussichten – in der Justiz wie auf den Montagsdemonstrationen – bei vielen längst die Alarmglocken. Wird nach dem Sozial- nun auch der Rechtsstaat relativiert, dann ist bald schon die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr und von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zur gelenkten Demokratie a la Putin. Vielleicht leben wir ja in einem Zeitalter der schleichenden Relativierung für uns einst konstitutiver Absolutismen: des absoluten Folterverbots, des absoluten Verbots sich als Staat durch Terroristen erpressen zu lassen, des absoluten Primats des Rechts vor der Ökonomie. Die Erklärung dafür dürfte in der so ziemlich alles relativierenden Globalisierung liegen. Im globalen Dorf regiert der Pragmatismus. Niemand wünscht es, aber irgendeiner tut es doch und die anderen müssen nachziehen, wenn sie sich behaupten wollen.

2 responses

  1. Ich bin gerade zufaellig auf Ihrer Page gelandet (war eigentlich auf der Suche
    nach einer anderen Homepage). Ich moechte diese websiete nicht verlassen, ohne Euch ein Lob zu dieser klar strukturierten und schick designten Page zu hinterlassen!

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