Justament März 2004: Von Staaten und Räuberbanden

Die Systematisierung “negativer Staatlichkeit” und das Beispiel DDR

Jörn Reinhardt

TC CoverAus der Perspektive des klassischen Völkerrechts sind die Dinge noch einfach. Ein Staat ist dann ein Staat, wenn er die drei Elemente aufweist, die ihn definieren, also seine Staatsgewalt über ein Staatsvolk auf einem Staatsgebiet ausübt. Die Einfachheit der Formel liegt darin, dass sie ganz ohne tiefgreifende Wertungen auskommt. Ob Diktaturen oder Demokratien, das Völkerrecht lässt alle an seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Dass Staaten dennoch wertenden Betrachtungen ausgesetzt sind, versteht sich von selbst. In der Völkerrechtsordnung haben sich über kulturelle und ideologische Barrieren hinweg mittlerweile Grundlinien einer verbindlichen Ordnung herauskristallisiert, die Staaten schauen kritisch auf die interne Verfasstheit der jeweils anderen.
Thomas Claer geht in seiner Dissertation der Frage nach, ob und wie sich dabei allgemeinverbindliche Kriterien gewinnen lassen, anhand derer man entscheiden könnte, ob ein Staat ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat ist und wann das Maß des Unrechts so groß wird, dass man ihm sogar die Staatlichkeit selbst absprechen muss, weil er nicht mehr ist als eine “Räuberbande”, wie Augustinus das formuliert hat. Eine Systematisierung “negativer Staatlichkeit” nennt dies der Autor und zeichnet im ersten Teil der Arbeit die großen Linien der Rechts- und Staatsphilosophie nach, die er jeweils in Zwischenergebnisse festhält. Im zweiten Teil werden die gefundenen Begriffsbestimmungen dann auf eine konkrete Frage angewandt: “Was war die DDR?”. Man merkt an der engagierten Diskussion zu diesem Punkt, dass es diese Frage ist, die den Autor erkennbar dazu motiviert hat, den ganzen Forschungsaufwand zu betreiben.
Nun, was war die DDR? Ein “Nicht – Rechtsstaat”, meint Claer, weil alle rechtsstaatlichen Grundsätze vom Staat beliebig unterlaufen werden konnten, aber noch kein “Unrechtsstaat”. Man mag das so sehen. Die kritische Anmerkung, die man wohl machen muss, ist dass der Autor offen lässt, welche rechtlichen Konsequenzen er aus der gefundenen Bewertung ableiten will. Was würde dies zum Beispiel für die Mauerschützenprozesse bedeuten? Ein anderer Einwand betrifft die Argumentation zur Bewertung des Grenzregimes. Hier stützt sich Claer auf eine so beliebte, wie fragwürdige Argumentation. Das Unrecht des Grenzregimes, schreibt er, werde “dadurch relativiert, dass staatliche Untaten dieser Größenordnung im vergangenen Jahrhundert von zahlreichen nichtkommunistischen Staaten, punktuell auch von liberal-demokratischen Rechtsstaaten, ebenso begangen, gefördert, geduldet oder sogar übertroffen wurden”. Können die Verbrechen eines Staates dazu führen, dass die Verbrechen eines anderen Staates keine Verbrechen mehr sind? Dass dieser Schluss nicht tragfähig ist, macht man sich am besten anhand einer Formel aus dem öffentlichen Recht klar. Sie lautet: Keine Gleichheit im Unrecht. jr

Thomas Claer
Negative Staatlichkeit
Von der “Räuberbande” zum “Unrechtsstaat”
Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2003

322 Seiten, € 95,00
ISBN 3-8300-0895-3

Justament März 2004: Drei Koreaner in Bielefeld

Was südkoreanische Jurastudenten und -doktoranden über ihr Gastgeberland Deutschland denken

Thomas Claer

Unter den ausländischen Studierenden an deutschen Universitäten stellen die Südkoreaner nach den Chinesen die zweitgrößte “Landsmannschaft” aus Fernost. Darunter sind – im regulären oder im Promotionsstudium – auch etliche (angehende) Juristen. Warum fiel ihre Wahl gerade auf Deutschland, was denken Sie über ihr Gastgeberland und sein Rechtssystem? Und was gefällt ihnen in Deutschland besser, was finden sie hier schlechter als in ihrer Heimat? Wir haben drei in Bielefeld lebende koreanische Studenten befragt.

Hyung-Dun Kwon, 37 Jahre, Promotionsstudent
Ich bin 1996 nach Deutschland gekommen um in meinem Spezialgebiet, Verfassungsrecht mit Schwerpunkt Medienrecht, zu promovieren. Deutschland war für mich besonders interessant, weil bei der Kodifikation unserer südkoreanischen Verfassung 1948 auch Einflüsse aus Deutschland eine wichtige Rolle spielten: Es wurden damals nicht nur liberale, sondern auch soziale Grundsätze in die Verfassung geschrieben. Auch die weitere Entwicklung der koreanischen Verfassung war stark vom Bonner Grundgesetz beeinflusst. Der heutige deutsche Rechtsstaat ist dem koreanischen zwar formal recht ähnlich, funktioniert aber insgesamt besser, wie man beispielsweise an den Kontrollsystemen für Machtmissbrauch in der Politik sehen kann. Auch halte ich das deutsche Sozialsystem trotz aller gegenwärtigen Probleme für besser als das koreanische, vor allem gilt das für das Solidarprinzip in der Krankenversicherung. In Korea müssen Arme, wenn sie schwer krank werden, häufig auf ihr Leben verzichten, weil sie sich die erforderliche Behandlung nicht leisten können. Gut sind in Deutschland auch der Umweltschutz und die vielen sicheren Fahrrad- und Fußgängerwege. Schlecht finde ich in Deutschland die viele Bürokratie, auch den Umgang der Beamten mit ausländischen Studenten. An das deutsche Essen habe ich mich mit der Zeit etwas gewöhnt, aber das schlechte und wechselhafte Wetter stört mich noch immer. Sehr beeindruckt hat mich, wie manchmal deutsche Studenten im Seminar ihrem Professor widersprechen. Das wäre in Korea kaum vorstellbar. Eine hierarchisch strukturierte Gesellschaft wie die koreanische hat Vor- und Nachteile. Aber in der Wissenschaft sind flache Hierarchien sicherlich günstiger.

Sang-Mi Lee, 27 Jahre, Studentin der Rechtswissenschaften
Ich habe in Korea bereits ein Germanistikstudium abgeschlossen und studiere nun seit drei Jahren in Deutschland Jura. Deutschland habe ich mir ausgesucht, weil ich durch mein vorheriges Studium schon einige Sprach- und kulturelle Kenntnisse über das Land erlangen konnte. Meine Angst vor einem Leben allein im Ausland war daher bezüglich Deutschland am geringsten. Sehr ungewöhnlich war es anfangs für mich, das Studium selbst organisieren zu müssen. Dieses deutsche System der studentischen Freiheit hat sicherlich große Vorteile, aber zum Studium ist viel Selbstdisziplin erforderlich. Meine Mitbewohner in der WG zum Beispiel gehen ausnahmslos jede Woche auf irgendwelche Partys. Das ist schon anders als in Korea, wo insgesamt intensiver gelernt wird. Gut gefällt mir, dass im deutschen Jurastudium bereits von Anfang an Fälle gelöst werden und nicht wie in Korea erst im Hauptstudium. Sehr gerne mag ich das deutsche Bier, das hier auch viel billiger ist als in Korea. Allerdings finde ich das Freizeitangebot in Korea besser, es gibt hier nicht so viele Sachen zum Genießen, z.B. kaum Karaoke-Bars und nur wenige Internet-Cafes. Schlecht finde ich in Deutschland die kurzen Öffnungszeiten der Geschäfte. Das ist schon manchmal sehr unpraktisch.

Wan-Tae Kim, 36 Jahre, Promotionsstudent
Ich bin 1994 nach Deutschland gekommen, habe den Jura-LL.M-Studiengang in Bielefeld abgeschlossen und promoviere nun an der Uni Frankfurt am Main. Deutschland schien mir als Studienort im Hinblick auf sein Wissenschaftsniveau, die vielfältigen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur, aber auch von der Lebensqualität her sehr geeignet zu sein. Die Verwirklichung von Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip galt als vorbildlich. Die Krankenversicherungskosten und die Studiengebühren waren damals sehr günstig. Zwar sind die Rechtssysteme in Deutschland und Korea sehr ähnlich, doch die Rechtsanwendung ist in Korea eher amerikanisch. Allgemein ist das Lebenstempo in Deutschland langsam. Man braucht hier für alle Dinge viel Geduld. Die Regulierungen und Gesetze sind sehr umfangreich und es gibt keinen ausreichenden Service im Dienstleistungsbereich. Die Deutschen sind logisch, rational, sparsam und verantwortungsvoll. Vorteilhaft an Deutschland ist, dass hier sehr viel Freizeit genossen wird. Negativ an Deutschland finde ich die viel zu starke Bürokratisierung und eine oft sinnlose und überflüssige Genauigkeit, wenn ich an manche Ausweiskontrollen denke, bei denen auf dem Personalausweis bestanden und nicht ersatzweise der Führerschein akzeptiert wird.

Justament März 2004: Im “asiatischen Jahrhundert”

Die globale Dominanz des Westens könnte bald zu Ende gehen

Thomas Claer

Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, das Sowjetimperium war kollabiert, in Amerika wurde das Ende der Geschichte ausgerufen und in Europa eine “neue Unübersichtlichkeit” der weltpolitischen Lage festgestellt, wirbelte eine überraschende Attacke aus Fernost die Koordinaten des westlichen politischen Denkens durcheinander. Thesen, die zunächst nur in intellektuellen Debatten der östlichen Hemisphäre beheimatet waren, wurden nun auch von den Präsidenten Singapurs und Malaysias verkündet: Der Sieg des Westens über den Weltkommunismus, hieß es, werde schnell verblassen angesichts der Aussicht auf eine schon bald und mit Gewissheit eintretende wirtschaftliche, politische und kulturelle Vorherrschaft des asiatischen Kontinents, denn “die Asiaten” verfügten über Tugenden, welche den Amerikanern und Europäern größtenteils abgingen, wie Ordnung, Disziplin, Familienzusammenhalt, harte Arbeit, Kollektivismus und Enthaltsamkeit gegenüber der Hemmungslosigkeit, der Faulheit, dem Individualismus, der Kriminalität, der minderwertigen Bildung und der Missachtung der Autorität im Westen. Vor allem der in der ostasiatischen Kultur verwurzelte Primat von Gruppeninteressen über Einzelinteressen habe eine rapide Entwicklung wie etwa die in den Tigerstaaten möglich gemacht.

“Asiatische Werte” und “konfuzianischer Kapitalismus”
Im Westen wurde diese Argumentation – was in der Tat auch nahe liegend war – als gänzlich unzulässige Pauschalierung zurückgewiesen. Angesichts der bald aufziehenden Asienkrise schien sie sich sogar selbst ad absurdum zu führen. Bei solch dramatischen hausgemachten Finanzkatastrophen, so glaubte man bei uns, konnte es doch mit den “asiatischen Werten” nun wirklich nicht weit her sein. Heute aber, nach der eindrucksvollen Bewältigung der ost- und südostasiatischen Finanzkrise in kollektiven Kraftakten und der Rückkehr zu alten Wachstumsraten, während insbesondere das “alte Europa” eher auf der Stelle tritt, ist die Diskussion längst wieder neu entflammt. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie kam zum Ergebnis, dass China bis 2014 Deutschland in der Wirtschaftskraft überholen werde (Quelle: Spiegel Online vom 23.1.2004).
Das Zauberwort heißt “Konfuzianischer Kapitalismus” (siehe dazu das nebenstehende Interview) und beschreibt ein ökonomisch-rechtlich-kulturelles Modell, das hierzulande den einen Verlockung, den anderen nur Schrecken bedeutet. Seine größten Fans hat es fraglos im wirtschaftsliberalen Lager. So rühmte die politisch eher konservative “Wirtschaftswoche”, die vor Jahresfrist den Irakkrieg bejubelte und sich zur Verhinderung eines EU-Beitritts der Türkei für keine Deutschtümelei zu schade ist, die Vorbildlichkeit der aufstrebenden Länder Ostasiens für das schwerfällige und reformunwillige Deutschland. In einer ihrer Ausgaben mit dem Titel “Das asiatische Jahrhundert” (der gleich noch ein China-Sonderheft nachgelegt wurde) befand das Blatt vor einigen Monaten, es sei nur als eine Rückkehr zur weltpolitischen Normalität zu begreifen, wenn das Zentrum der Welt sich, was nun zu erwarten sei, nach dreihundertjähriger westlicher Dominanz wieder in Richtung Ostasien, namentlich ins Reich der Mitte, verschiebe. Die der wirtschaftlichen Entwicklung (angeblich) so förderlichen “asiatischen Werte” seien vor langer Zeit auch die unseren gewesen, inzwischen aber aufgrund übertriebener politisch-rechtlicher Emanzipationsbewegungen bedauerlicherweise verloren gegangen.

Politische Fronten paradox
Hier zeigt sich eine bemerkenswerte Umkehrung der gewohnten politischen Argumentationsmuster: Ausgerechnet der Konservatismus, der sonst zumindest stillschweigend die Überlegenheit der eigenen Verhältnisse voraussetzt, orientiert sich an exotischen Vorbildern und anerkennt die Traditionen fremder Völker (wobei er das natürlich nicht aus aufgeklärter Weltoffenheit tut, sondern aus taktischem Kalkül um den hiesigen Sozialabbau voranzutreiben). Im linken Spektrum hingegen, wo man den Respekt vor der Kultur des Anderen hochhält, werden die aufstrebenden fernöstlichen Länder überwiegend als sozial- und gesellschaftspolitische Entwicklungsgebiete betrachtet, denen dringend eine Annäherung an das eigene Modell empfohlen wird. Neu ist solche paternalistische Attitüde nicht: In Thomas Manns Roman “Der Zauberberg” (1924) verkörpert der italienische Freimaurer und Humanist Settembrini den historisch engen Zusammenhang zwischen modernem Fortschrittsdenken und eurozentrischer, um nicht zu sagen kulturimperialistischer Tendenz. Nach Settembrinis Darstellung lagen zwei Prinzipien im Kampf um die Welt: die Macht und das Recht, die Tyrannei und die Freiheit, das Prinzip des Beharrens und dasjenige der gärenden Bewegung, des Fortschritts. Man könne das eine das asiatische Prinzip, das andere das europäische nennen, denn Europa sei das Land der Kritik und der umgestaltenden Tätigkeit, während der östliche Erdteil die Unbeweglichkeit, die untätige Ruhe verkörpere. (Wie doch, so muss man heute feststellen, das Blatt sich wenden kann!) Der Sieg, so Settembrini weiter, würde am Ende der Aufklärung zufallen, die letztlich auch immer mehr Erde Asiens erobern werde.

Rechtskultur in asiatischen Ländern
Tatsächlich hat es in Asien seitdem zwar eine starke westliche Beeinflussung, aber gewiss keinen bedingungslosen Verzicht auf die eigenen Traditionen gegeben. Vielmehr entstanden immer wieder spezifische Synthesen aus Alt und Neu. Gesetzestechnisch und institutionell unterscheiden sich etwa die Rechtssysteme Japans oder Südkoreas heute nicht mehr wesentlich von denen westlicher Staaten. Auch China orientiert sich organisatorisch immer stärker an westlichen Vorbildern, ohne dabei freilich auf eigene Prioritäten zu verzichten. Was sich aber – und dies gilt tendenziell für den gesamten ost- und südostasiatischen Kulturraum – sehr von westlichen Ländern unterscheidet, ist die geringe Relevanz von Recht und Gesetz im Alltag, was wiederum als Wirtschaftsfaktor eine erhebliche Bedeutung hat. Konflikte werden in weitaus geringerem Umfang mit Hilfe rechtlicher Kommunikationscodes (geschweige denn vor Gericht) ausgetragen. Dies ist traditionell tief verwurzelt. So lehrte Konfuzius (551-479 v. Chr.): “Will man Gehorsam durch Gesetze und Ordnung durch Strafe, dann wird sich das Volk den Gesetzen und Strafen zu entziehen versuchen und alle Skrupel verlieren. Wird hingegen nach sittlichen Grundsätzen regiert und die Ordnung durch Beachtung der Riten und der gewohnten Formen des Umgangs erreicht, so hat das Volk nicht nur Skrupel, sondern es wird auch aus Überzeugung folgen.”
Ist aber eine durch und durch verrechtlichte Gesellschaft wie die unsere wirklich zukunftstauglicher als eine solche mit nur subsidiär eingreifendem Rechtssystem, wenn letztere möglicherweise eine größere wirtschaftliche Effizienz mit sich bringt? Es kann, so Niklas Luhmann (“Das Recht der Gesellschaft”, Frankfurt 1995) durchaus sein, “dass die gegenwärtige Prominenz des Rechtssystems und die Angewiesenheit der Gesellschaft selbst und der meisten ihrer Funktionssysteme auf ein Funktionieren des Rechtscodes nichts weiter ist als eine europäische Anomalie, die sich in der Evolution einer Weltgesellschaft abschwächen wird.”

Information
Ausführlicher und mit zahlreichen Belegen behandelt der Verfasser die Thematik auch im Rahmen seiner Dissertationsschrift “Negative Staatlichkeit”

Interview: Konfuzianischer Kapitalismus

Jeong-Soo Kang ist Korrespondent der liberalen südkoreanischen Zeitung Hankyore und studiert Wirtschaftswissenschaften in Berlin. Er arbeitet unter anderem an einem Vergleich der Sozialsysteme Deutschlands und Südkoreas.

Herr Kang, was ist “konfuzianischer Kapitalismus”?

Der Begriff beschreibt ein Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell, dessen Besonderheit in der Verknüpfung von modernen Technologien und konfuzianischer Tradition liegt. Benutzt wird er vom amerikanischen Historiker Bruce Cumings und anderen Sozialwissenschaftlern, um die rasante Wirtschaftsentwicklung in mehreren Ländern Asiens während der letzten Jahrzehnte zu erklären. Es handelt sich um einen ambivalenten Begriff, der sowohl anerkennend wegen der erreichten Wirtschaftskraft als auch in einem abwertenden Sinne, nämlich als Synonym für mangelnde gesellschaftliche Modernität, verwendet wird. Oft wird dem “konfuzianischen Kapitalismus” (vor allem dem in Südkorea) auch der “konfuzianische Sozialismus” in Nordkorea gegenübergestellt. Nur teilweise passt der Begriff auf das Ursprungsland des Konfuzianismus, China, da dort die Führung wichtigen Elementen des Konfuzianismus, vor allem dessen emanzipationsfeindlichem Frauenbild, distanziert gegenüber steht. “Konfuzianisch” bedeutet im hier diskutierten Zusammenhang vor allem die Anerkennung von “Chung” und “Hyo”, d.h. der unbedingten Loyalität gegenüber dem Staat und Autoritätspersonen wie den Eltern, dem König (heute der Regierung) und den Lehrern. Nach traditioneller Überzeugung bekommen die Herrscher ihren Auftrag direkt vom Himmel. Jeder Widerstand gegen Autoritäten gilt daher letztlich als unmoralisch. Diese Tradition stützt die Hierarchien in der Gesellschaft, nicht zuletzt am Arbeitsplatz und in der Schule.

Was kennzeichnet den “konfuzianischen Kapitalismus” speziell in Ihrer Heimat Südkorea?

Die Wirtschaft entwickelte sich in den vergangenen Jahrzehnten vor allem durch staatlichen Interventionismus. In den 70er und 80er Jahren gab es groß angelegte Wirtschaftsförderprogramme und astronomische Subventionen, zunächst für die Stahl-, später für die Auto- und Elektroindustrie. Aus dieser Zeit stammt das System der “Chaebols”, der alles beherrschenden Wirtschaftskonglomerate. Die Gewerkschaften wurden von Anfang an schwach gehalten. Seit der OECD-Mitgliedschaft 1992 und vor allem seit der Wirtschaftskrise in den späten 90ern wurde der staatliche Einfluss auf die Wirtschaft aber etwas zurückgefahren. Doch in den Betrieben und den Schulen gilt überwiegend noch immer das Prinzip des strikten Gehorsams. Selbst Gewalt wird, wenn sie von Autoritäten kommt, oft bereitwillig akzeptiert und nur selten hinterfragt. Bis vor wenigen Jahren gab es kaum Anzeigen gegen Lehrer, die ihre Schüler schlugen, und wegen sexueller Belästigung durch Vorgesetzte am Arbeitsplatz.

Wie bewerten Sie den “konfuzianischen Kapitalismus”?

Dem Modell liegt eine einseitige, ich finde sogar falsche Interpretation unserer Traditionen zugrunde. Im Konfuzianismus gibt es nämlich neben den zentralen Grundsätzen des Gehorsams und der strengen Hierarchien durchaus auch Kategorien wie die Nächstenliebe oder die der Herstellung von Chancengleichheit durch allgemeine Bildung, was aber heute praktisch ausgeblendet wird. Die Bezugnahme auf die konfuzianische Tradition dient leider nur der Legitimierung gesellschaftlicher Ungleichheit und einer verschärften Selektion durch Bildung. Korea muss sich aber von den so verstandenen konfuzianischen Traditionen befreien, denn die ausgeprägten “horizontalen Hierarchien” stellen inzwischen ein Hindernis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dar. Was auf früheren Stufen noch von Nutzen war, wirkt momentan eher nachteilig. Auch braucht die Gesellschaft sicherlich breitere Eliten als derzeit. Doch angesichts der Dynamik, die unser Land in der Vergangenheit gezeigt hat, bin ich auch für die Zukunft optimistisch.

Justament März 2004: Pauken im Land der Morgenstille

Das südkoreanische Juristenausbildungssystem übertrifft das deutsche an Rigorosität

Thomas Claer

Einen Namen gemacht hat sich Südkorea als Tigerstaat, der – abgesehen vom Asien-Krisen-Knick Mitte der Neunziger – seit Jahrzehnten ein exorbitantes Wirtschaftswachstum vorweisen kann und bei “ungehindertem Geschehensablauf” wohl in nicht allzu ferner Zukunft zum stagnierenden Nachbarn Japan aufschließen wird. In der für Deutschland so blamablen PISA-Studie belegten die Schüler Südkoreas hinter Finnland den zweiten Platz (was in den koreanischen Medien kaum Beachtung fand). Wie funktioniert in einem solchen aufstrebenden Land die Juristenausbildung?

Wenige Juristen
So wie in Deutschland muss, wer sich in Südkorea examinierter Jurist nennen will, zwei Staatsprüfungen bestehen. Die Parallelen sind nicht zufällig, wurde doch das formale Rechtssystem in Korea während der japanischen Kolonialherrschaft (1907-1945) etabliert und hatte Japan wiederum das seine nach dem Muster Preußens errichtet. Doch bildet Korea keine Einheitsjuristen aus. Es gibt drei unterschiedliche Staatsexamen: ein zivilrechtliches, das zwar auch das Strafrecht, hingegen das öffentliche Recht nur in Grundzügen umfasst, ferner ein öffentlich-rechtliches für alle Verwaltungsberufe und schließlich eins für den diplomatischen Dienst. Auch bewegt sich, anders als in Deutschland, das derzeit unter einer Juristenschwemme leidet, die Zahl der erfolgreich abschließenden Juristen in Korea bis heute auf eher preußischem Niveau: Genau 1000 Absolventen (bei ca. 50 Millionen Einwohnern) – diese Zahl ist festgeschrieben – kommen pro Jahr durchs zweite zivilrechtliche Staatsexamen. Bis 1997 waren es nur 500. Im öffentlich-rechtlichen und im Diplomaten-Examen lässt man noch deutlich weniger Kandidaten bestehen. Und diese wenigen Glücklichen haben – wie die vielen unglücklichen “Durchfaller” – einen nervenaufreibenden Lernmarathon durchlaufen, der selbst die gewiss nicht komfortable deutsche Examensvorbereitung in den Schatten stellt.

Voraussetzungen
Um sich für eines der koreanischen Staatsexamen anzumelden, bedarf es keinerlei formaler Voraussetzungen. Ein Jurastudium ist zwar hilfreich, aber genauso wenig vorgeschrieben wie ein bestimmter Schulabschluss. Wer es so will oder muss (z.B. weil er keinen der begehrten und streng limitierten Studienplätze bekommen hat), bereitet sich selbständig aufs Examen vor. Der jetzige Präsident der Republik Korea, Roh Moo Hyun, ist Jurist geworden, ohne jemals an einer Universität studiert zu haben. Das – wie alle Studiengänge in Korea – ziemlich verschulte Jurastudium ist zwar inhaltlich voll und ganz auf die Staatsexamen fixiert, bietet aber einen eigenen universitätsinternen Bachelor-Abschluss an, den auch üblicherweise der jeweils gesamte Jahrgang erreicht. Fast alle Jura-Studenten versuchen sich anschließend aber auch im ersten Staatsexamen, das immerhin ca. 10 Prozent von ihnen bestehen. Hinzu kommen noch die etwa zwanzig Prozent der erfolgreichen Examens-Prüflinge, die zuvor nicht Jura, sondern etwas anderes oder gar nicht studiert haben. Wer beim Examen scheitert oder diesen Weg gar nicht erst einschlagen will, kann immer noch einen aufbauenden Master-Studiengang absolvieren, der wiederum unverzichtbar für eine spätere Promotion ist, welche ihrerseits den Weg zu einer, in Korea nicht sonderlich attraktiven, Professur an einer Universität ebnen kann – und das alles ohne Staatsexamen.

Examensindustrie
Die eigentliche Examensvorbereitung erfolgt aber – wie in Deutschland – in den allermeisten Fällen beim “Rep”. Die absolvierten privaten examensvorbereitenden Kurse dauern mindestens ein Jahr, oft aber auch länger – je nach Selbsteinschätzung der Kandidaten. Manche sollen bis zu 10 Jahre für ihr Examen lernen. Die Intensität ist beträchtlich. Üblicherweise quartieren sich die Kursteilnehmer in den Lernräumen der Repetitorien ein (Übernachtungen sind in den Preisen von umgerechnet ca. 1000 Euro monatlich bereits enthalten) und büffeln dort buchstäblich Tag und Nacht. In der Nähe der renommierten Seoul-Uni, der koreanischen Eliteuniversität schlechthin, gibt es einen so genannten “Juristenexamensbezirk”, in dem sich eine Vielzahl dieser “Paukschulen” befindet.

Staatsexamen
Die zentrale Prüfung zum ersten Staatsexamen findet jeweils einmal jährlich für einige Tage in der Hauptstadt Seoul statt. Im ersten Durchgang müssen die zigtausend Kandidaten durch einen Multiple-Choice-Test, dessen Bestehen die Voraussetzung für die Teilnahme am zweiten Durchgang ist und der das Feld der Aspiranten bereits deutlich dezimiert. Dann folgt der Klausuren-Teil, zu dem neben der üblichen Fallbearbeitung, wie wir sie kennen, auch regelmäßig “Besinnungs-Aufsätze” mit Aufgabenstellungen wie “Stellen Sie Ihre Kenntnisse über die Meinungsfreiheit dar!” gehören. Wer hier zu den besten 1000 gehört, hat es so gut wie geschafft. Die abschließende mündliche Prüfung der “Sieger” dient dann nur noch der gelegentlichen Auslese aufgrund eines mangelhaften Persönlichkeitsbildes.

Vorbereitungsdienst
Auf das erfolgreiche erste Examen folgt dann ein zweijähriger staatlicher Vorbereitungsdienst, ähnlich unserem Referendariat. Im ersten Jahr erhalten die verbeamteten und besoldeten angehenden Juristen einen schulartigen, aber rechtspraxisnahen Unterricht an einem Institut. Das zweite Jahr wird nur noch in der Praxis absolviert. Grundsätzlich jeder besteht das darauf folgende zweite Staatsexamen. Allerdings verliert bei einem – nur selten vorkommenden – Scheitern im zweiten Examen auch das erste seine Gültigkeit. Je nach Examensnote dürfen die Absolventen dann Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte (von denen es in Korea nur einen Bruchteil der in Deutschland zugelassenen Zahl gibt) werden. In jedem Falle haben die auf solche Weise examinierten Juristen exzellente Berufs- und Verdienstaussichten.

Justament Dez. 2003: Auf der Flucht vor den Paragraphen

Prominente Ex-Juristen waren und sind zumeist keineswegs traurig über ein Leben ohne die von ihnen mühsam erlernte Rechtswissenschaft

Thomas Claer

So alt wie die Juristerei ist vermutlich auch der Verdruss an ihr. Und so mancher, dem es möglich war, hat sich ihr, die ihm so viel Kopf- und Seelenschmerz verursacht hat, früher oder später auch wieder entzogen. Dies war vor über 200 Jahren so und ist es auch noch heute – wie zahlreiche prominente Beispiele zeigen.

Dichterjurist (1)
Ohne Zweifel war Deutschlands bis heute berühmtester Dichter schon zu seinen Lebzeiten prominent. Doch obwohl Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) in jungen Jahren die Jurisprudenz – ähnlich wie der Held seines großen Dramas – durchaus mit heißem Bemühen studiert hatte, erlangte er seinen Ruhm vornehmlich durch Dichtkunst und Farbenlehre.
Zunächst deutete aber alles auf eine Juristenlaufbahn des späteren Geheimrats hin: Den Grundstein dafür legte Goethes Vater, der seinem Sohn vom sechsten Lebensjahr an Privatunterricht mit Schwerpunkt Latein und Rechtslehre erteilen ließ, um ihn – nichts geringeres war seine Absicht – zielstrebig auf das juristische Studium vorzubereiten. Im Wintersemester 1965/66 immatrikulierte sich der gerade 16jährige dann zum Studium der Rechte in Leipzig, doch bald begannen ihn die Vorlesungen zu langweilen – ihm war der Stoff schon von seinen Privatlehrern eingebläut worden. Lieber hörte er Veranstaltungen in Geschichte, Philosophie und Naturwissenschaften. Das Studium schleppte sich hin. Nach krankheitsbedingter Unterbrechung setzte der nun fast 21jährige seine Studien 1770 in Straßburg fort, wo er allmählich Geschmack an der Rechtswissenschaft zu finden schien: “Die Jurisprudenz fangt an, mir sehr zu gefallen. So ists doch mit allem wie mit dem Merseburger Biere, das erste Mal schauert man, und hat mans eine Woche getrunken, so kann mans nicht mehr lassen.”, schrieb er an Klettenberg. Im September bestand er das “Vorexamen” (so genannt, weil damals üblicherweise noch eine Promotion nachgelegt wurde) mit “cum laude”. Seine – so heißt es jedenfalls in den Quellen – im Sommer 1771 angefertigte juristische Doktorarbeit “De legislatoribus”, in der sich Goethe für eine staatliche Regelung der kirchlichen Kultusordnung einsetzte, wurde zunächst als zu starke theologische Provokation von der Fakultät abgelehnt. Gleichwohl vollendete Goethe am 6. August 1771 seine Promotion, indem er eine Disputation über 56 lateinische Rechtsthesen mit “cum applauso” bestand.
Kurz darauf beantragte er beim Frankfurter Schöffengericht die Zulassung zum Advokat und führte bereits am 16. Oktober 1771 seinen ersten Prozess, dem in den nächsten vier Jahren 27 weitere folgten. Weil Goethe aber anfangs zu allzu stürmischen schriftlichen Plädoyers neigte, wurde er dafür schon bald mit einem Gerichtsverweis gerügt. Mit der Zeit fand der junge Rechtsanwalt dann zwar zur angemessenen stilistischen Trockenheit, doch wuchs damit andererseits auch sein Überdruss am Beruf: “Unter all meinen Talenten ist meine Jurisprudenz der geringsten eins. Das bißchen Theorie, und Menschenverstand, richtens nicht aus.”, schrieb er Ende 1773 an Kestner.
Zudem stellte sich mit den “Leiden des jungen Werthers” (1774) auch endlich der literarische Erfolg ein, so dass er 1775 die Anwaltsrobe an den Nagel hängte und auf Einladung des Herzogs von Sachsen-Weimar an dessen Hof wechselte, wo er schnell zum hohen Staatsbeamten und schließlich 1776 auch zum Geheimrat aufstieg. Fortan – und seit 1815 auch als Staatsminister – blieben Goethes Belastungen durch seine Ämter überschaubar. Der Herzog hielt ihm den Rücken, Goethe schrieb, forschte und reiste – und blieb von der Juristerei verschont.

Soziologenriege
Gleich von drei abtrünnigen deutschen Juristen maßgeblich geprägt wurde im vergangenen Jahrhundert der relativ junge Wissenschaftszweig der Soziologie. Als deren geistiger Wegbereiter schlechthin gilt der – seit dem Mauerfall viel geschmähte, aktuell aber wieder als einer “unserer Besten” gehandelte – Nationalökonom, Geschichtsphilosoph und Revolutionär Karl Marx (1818-1883). Auch er hat einmal, nämlich 1835 in Bonn, mit einem Jurastudium angefangen. Doch bereits ein Jahr später wechselte er nach Berlin, wo sich seine Studien im langen Schatten Hegels mehr und mehr auf die Philosophie verlagerten und er der Rechtswissenschaft irgendwann verloren ging. (Dass ein Jurastudium im übrigen kein schlechtes Rüstzeug für angehende Revolutionäre sein muss, belegt neben Marx auch dessen Epigone, der Sowjetunionsbegründer Wladimir Iljitsch Lenin (1870-1924), welcher von 1887 bis 1891 in Samara zum Juristen geschult wurde und bereits zu dieser Zeit in revolutionären Zellen aktiv war.)
Zur vollen Blüte brachten die Soziologie dann der habilitierte Jurist Max Weber (1864-1920) und schließlich der Begründer der Systemtheorie Niklas Luhmann (1927-1998), der nach seinem Jurastudium zunächst in der Verwaltung tätig war und sich als Privatdozent durchschlug, bis er 1968 als Professor für Soziologie an die Universität Bielefeld berufen wurde, wo er seinen Weltruhm begründete.

Dichterjurist (2)
Das Leiden an der juristischen Tätigkeit verkörpert wie kaum ein anderer der Schriftsteller Franz Kafka (1883-1924), der zu den großen Lichtgestalten der literarischen Moderne zählt. Im Wintersemester 1901/02 immatrikulierte sich Kafka an der Friedrich-Karls-Universität in Prag zunächst für Jura, wechselte bald zur Germanistik, dann zur Kunstwissenschaft, kehrte dann aber wieder zur Rechtswissenschaft zurück und blieb tapfer bei der Stange, obwohl er aus seiner Abneigung gegen sein Fach nie ein Hehl machte. Im Grundstudium hatte er – was damals möglich war – bis zur Zwischenprüfung im Sommersemester 2003 (Note: “gut”) ganz überwiegend Veranstaltungen zur Rechtsgeschichte belegt. Erst in den höheren Semestern durchlief er die heutigen dogmatischen Fächer und absolvierte schließlich im April 1906 die juristische Staatsprüfung mit “genügend”. Im Juni 1906 erhielt er nach nur drei zusätzlichen mündlichen Prüfungen auch seinen Doktortitel (Gesamtnote: “genügend”).
Ökonomischer und familiärer Druck bestimmten dann auch seine Berufswahl. Mit Hilfe eines Onkels fand er Aufnahme in den Vorbereitungsdienst einer Versicherungsgesellschaft, der ihn zeitlich so ausfüllte, dass er kaum noch zum Schreiben kam. Nur wenig besser wurde es vom August 1908 an, als er als Jurist in der Prager Arbeiter-Unfallversicherung mit der damals revolutionären Einstufung der Arbeiter in Gefahrenklassen betraut wurde. Ca. ab 1912 führte Kafka, von dessen Einkommen inzwischen auch zahlreiche Familienangehörige lebten, der seine Neigung zur Schriftstellerei aber nicht mehr länger unterdrücken konnte, ein “Doppelleben”: Am Tage erlitt er die “Schrecken des Bureaus”, nachts schrieb er seine Werke. Zu kurz kam dabei der Schlaf. 1917 hatte er seinen ersten Blutsturz. Um aus dem verhassten Büroalltag auszubrechen, meldete er sich sogar als Kriegsfreiwilliger, fiel aber durch den Gesundheitstest. Schließlich wurde er zu seiner großen Erleichterung 1922 pensioniert, lebte aber nur noch zwei weitere Jahre bis er an Tuberkulose starb.

Fernsehkoch
Auch TV-Entertainer und Fernsehkoch Alfred Biolek (Jahrgang 1934) studierte – auf Wunsch seines Vaters – zunächst in München, Wien und Freiburg Jura und legte 1958 sein erstes Staatsexamen ab. Zu dieser Zeit hatte er die Absicht, eines Tages die Rechtsanwaltskanzlei seines Vaters zu übernehmen. Nach einigen Jahren als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni Freiburg folgte 1962 seine 77seitige Doktorarbeit über “Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers und des Herstellers mangelhafter Ware nach englischem Recht”.
Gleich nach dem zweiten Staatsexamen fand Biolek 1963 eine Anstellung als Assessor im Justitiariat des gerade frisch gegründeten ZDF in Mainz. Sein aus heutiger Sicht kurios anmutender Wechsel kaum zwei Jahre später von der Rechts- auf die Unterhaltungsschiene war aber den besonderen damaligen Umständen geschuldet: Allen Leuten, so Biolek, die man für ein bisschen talentiert hielt, habe man in dieser “Goldgräberzeit” eine Chance gegeben. Als sich die ZDF-Mitarbeiter, die damals noch durchweg in Hotels wohnten, allabendlich in Restaurants trafen, war Jurist Dr. Biolek stets vor Ort, brillierte mit seinen Späßen – und wurde so als Mitarbeiter für das Fernsehprogramm entdeckt. 1970 wechselte er als Produzent zur Bavaria München, bevor er 1974 als Assistent von Rudi Carell beim WDR in Köln einstieg und dort 1978 seine erste eigene Fernsehshow moderierte, der weitere Formate folgten. Seit 1990 ist Biolek zudem Professor der Münchener Kunsthochschule für Medien und seit 1994 dank “Alfredissimo” Deutschlands heimlicher Küchenchef.
Inzwischen fühlt sich Alfred Biolek nach eigenem Bekunden nicht mehr als Jurist. Das Jurastudium sei für ihn eine Art Lebenserfahrung gewesen, da das breit gestreute Fach nun einmal sehr viel über das Leben vermittle. Wenn er aber heute juristischen Rat benötige, hole er ihn sich von professionellen Juristen. Gleichwohl habe sein juristischer Doktortitel durchaus dazu beigetragen, sein seriöses Image zu prägen.

Medienstars
Da die Juristerei hierzulande mittlerweile ein Massenfach geworden ist und als solches weniger denn je nur zum Einstieg in die juristischen Berufe prädestiniert, kann es auch nicht verwundern, dass dieser oder jener angesagte Fernsehprominente eine juristische Ausbildung teilweise oder auch vollständig durchlaufen hat. Von selbst versteht sich dies naturgemäß in der politischen Klasse – mit dem Medien-Kanzler in der ersten Reihe – und parallel dazu im politischen Journalismus, wo derzeit etwa Ulrich Wickert, Ulrich Deppendorf oder Wolf von Lojewski die juristische Fahne hochhalten. Doch auch der erfolgreichste deutschsprachige Popsänger Herbert Grönemeyer (geb. 1956) und der Spaßgesellschaftsprotagonist Stefan Raab (geb. 1966) studierten einige Universitätssemester Jura, bevor sie quasi nebenbei, Grönemeyer als Klavierspieler im Theater und Raab als Ulknudel auf einem Casting für den Musiksender VIVA, für “höhere Aufgaben” entdeckt wurden.
Kurzum machen selbst die Abtrünnigen des deutschen Juristenstandes dem Leumund ihrer Zunft, multifunktionale Generalisten hervorzubringen, nachhaltig Ehre. Die Juristen sollten ihre Renegaten in Ehren halten.

Justament Okt. 2003: Die neue Bibel

Norbert Bolz brilliert mit einer klugen Apologie des Kapitalismus

Thomas Claer

Bolz CoverAus Titel und Layout spricht eine gesunde Unbescheidenheit: Gut eineinhalb Jahrhunderte nach Erscheinen eines der vielleicht einflussreichsten Texte der Menschheit bringt der Kulturwissenschaftler Norbert Bolz (geboren 1953) ein neues Manifest heraus, das den Kapitalismus nicht weniger schonungslos, lakonisch und messerscharf analysiert als weiland das kommunistische Original. Aber die Schlussfolgerung ist entgegengesetzt: Statt die Armen und Entrechteten zur Vereinigung mit ihresgleichen zwecks Weltrevolution anzuhalten, stellt Bolz den westlichen, “konsumistischen” Lebensstil als herausragende zivilisatorische Leistung heraus. Er diene der nachhaltigen Befriedung der Bestie Mensch, was welthistorisch gesehen einmalig sei. Dabei hält Bolz nahezu alles, was seit Marx gegen den Kapitalismus vorgebracht wurde, für zutreffend. Doch gelte es, vor den eingehend diagnostizierten und letztlich unbestreitbaren Symptomen wie Entfremdung, Bürokratismus und Sinnentleerung die Vorzeichen umzukehren: “Wir müssen erkennen, dass Entfremdung die Bedingung für alles das ist, was wir als Freiheit schätzen.” Der Konsumismus fungiere in all seiner Oberflächlichkeit als Immunsystem der Weltgesellschaft gegen den Virus der fanatischen Religionen. Praktische Moralität lasse sich viel wirkungsvoller ökonomisch als ethisch begründen: Erst durch Handel und Geldgeschäfte würden die Grundbedingungen von Humanität gesichert. Wer dies begriffen habe, werde nicht mehr länger versuchen, den westlichen Universalismus der Menschenrechte zu exportieren, sondern vielmehr die “Risikostaaten” mit dem konsumistischen Virus zu infizieren. Im Grunde genommen, so Bolz, habe der kapitalistische Konsumismus viele Merkmale einer Religion (nicht zufällig sei von “Konsumtempeln” die Rede, in denen “neuheidnische Kulte” begangen würden) und befinde sich im permanenten Weltkampf gegen die andere quasi Weltreligion, den antiamerikanischen Traditionalismus. Beide Seiten seien auf ihre Art gleichermaßen rational wie irrational. Wer aber im “Westen” über einen Werteverlust jammere, verkenne den spezifischen Werteverzicht der modernen Gesellschaft, die eben nicht mehr zu bieten habe als Rechtsstaatlichkeit, formale Demokratie, Liberalismus und soziale Marktwirtschaft. Doch sei gerade dies ihre Stärke gegenüber den exzessiv sinn- und dadurch auch viel eher gewaltorientierten Traditionalismen und Fundamentalismen. Der Verfasser, Professor für Medienwissenschaft in Berlin, geht dem Phänomen des Konsumismus in allen erdenklichen Lebensbereichen nach und macht schließlich auch vor der Liebe nicht halt. Jeder Satz ist ein Volltreffer, ein Apercu folgt dem anderen. Ein großer Wurf.

Norbert Bolz
Das konsumistische Manifest
Wilhelm Fink Verlag, München 2002
156 Seiten, Euro 10,00
ISBN: 3-770-53744-0

Justament Oktober 2003: Das vergessene Davor

Karl Heinz Bohrer beklagt die Fernerinnerungslosigkeit der Deutschen

Thomas Claer

Bohrer CoverFür den deutschen Juristen ist das Grundgesetz eine Art Heiligtum. Dies hat durchaus seine Berechtigung, wenn man bedenkt, dass wohl kein anderer Verfassungstext jemals von der politischen und akademischen Creme seines Landes jahrzehntelang als einzig legitimer Gegenstand kollektiven Stolzes propagiert worden ist. Mit Konzepten wie dem besagten Verfassungspatriotismus oder der Utopie eines vereinigten Europa dominierten die Sozialwissenschaftler Jürgen Habermas und Karl-Otto Apel (und mit ihnen die Historiker Ulrich Wehler und Hans Mommsen) maßgeblich die Diskurse der alten Bundesrepublik und blieben einflussreich bis in die Gegenwart. Zu den kritischen Wegbegleitern dieser heimlichen Hausgötter des deutschen Establishments zählt Karl Heinz Bohrer (Jahrgang 1932), ehemals Leiter des FAZ-Literaturteils, emeritierter Bielefelder Literaturwissenschaftler und Herausgeber des “Merkur. Zeitschrift für europäisches Denken”. Vor allem im letztgenannten Blatt, dem Sprachrohr intellektueller Unabhängigkeit in Deutschland schlechthin, kommentiert er seit den 80er Jahren wortgewaltig und pointiert die deutschen Zustände und Befindlichkeiten und geißelt diese am liebsten als hoffnungslos provinziell – jedenfalls von  seiner Wahlheimat Paris aus betrachtet. Auch in seiner neuesten Veröffentlichung “Ekstasen der Zeit”, einer Zusammenstellung von sechs Vorträgen aus den letzten fünf Jahren, darunter die viel beachteten Gadamer-Vorlesungen von 2001, geht er mit Deutschland hart ins Gericht. Er beklagt eine spezifisch deutsche “Erinnerungslosigkeit”, nämlich die Nichtexistenz eines Verhältnisses zur deutschen Geschichte jenseits des Nationalsozialismus, als ein fatales Defizit der gesellschaftskritischen Intelligenz: “Statt eine lange, oft düstere, immer interessante, ja beeindruckende Geschichte der Deutschen zu erinnern, glaubt man, sie unter normative Kontrolle stellen zu müssen, das heißt als Geschichte zu beseitigen.” Aus dieser Geisteshaltung resultiere auch der Erfolg des Verfassungspatriotismus, “konform gehend mit der radikalen Negierung von Fernerinnerung.” Ein “generalisierbares Recht” ohne historische Tiefendimension könne aber keine affektive kollektive Besetzung produzieren, wie sie für den Begriff Patriotismus nun einmal in Anspruch zu nehmen sei. Insbesondere bedeute die Fokussierung aller geschichtlichen Erinnerung auf den Holocaust bei Verschwinden jeder emotionalen Beziehung zu den Zeiträumen davor einen Eskapismus, der Moralismus an die Stelle von Geschichte setze, die Aufhebung von Geschichte, um den Folgen zu entkommen. Und all das, so Bohrer, löse bei europäischen Beobachtern Irritationen aus, um nicht zu sagen: mache die Deutschen ihnen erneut verdächtig.

Karl Heinz Bohrer
Ekstasen der Zeit. Augenblick, Gegenwart, Erinnerung
Hanser Verlag München Wien 2003,
132 Seiten, Euro 14,90
ISBN: 3-446-20320-6

Justament Okt. 2003: Die perfekte Beziehungsbörse

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Attraktiver Architekt und freundliche Dozentin (Foto: TC)

Ein Erfahrungsbericht vom Lehrgang für neue Arbeitslose “Information – Beratung – Training”

Thomas Claer

Immerhin bringt der inzwischen nahezu flächendeckend durchgesetzte Abbau der Verbeamtung von Rechtsreferendaren für die Betroffenen neben z. T. empfindlichen Einkommenseinbußen auch ein kleines Bonbon nach dem Examen: Nunmehr gilt der zweijährige Vorbereitungsdienst als reguläre Arbeitszeit mit der Folge, dass für junge Volljuristen – anders als bislang – Ansprüche beim Arbeitsamt entstanden sind. Da zudem – schließlich sind immer breitere Bevölkerungsschichten betroffen – der einstmals stigmatisierende Effekt einer Arbeitslosmeldung spürbar im Schwinden begriffen ist, treibt es derzeit nicht wenige der juristischen Berufsanfänger aus den Prüfungssälen geradewegs in die Flure der Arbeitsämter.

Ein Lehrgang wird zur Pflicht
Doch auch dort ist seit geraumer Zeit, nämlich seit dem “Job-Aktiv-Gesetz” vom 1.4.2002, nichts mehr wie es war. Wer sich neu arbeitslos meldet, wird nun – so jedenfalls erging es dem Verfasser im Berliner Arbeitsamt Müllerstraße – nicht mehr umgehend dem zuständigen Vermittler zugeführt, sondern hat zwecks Steigerung der Effizienz zunächst einmal einen zweitägigen Einführungslehrgang zu absolvieren, den nicht unbedingt das Arbeitsamt selbst durchführen muss, sondern der auch – und so erlebte es der Verfasser – auf einen externen Bildungsträger übertragen werden kann. Dieser klärt dann die Teilnehmer umfassend über das Los des Arbeitslosen an sich auf, über seine Rechte und Pflichten und alle erdenklichen Tipps und Tricks, bis jeder schließlich wohl präpariert seinem jeweiligen Vermittler gegenübertreten kann.

Schlechte Karten für allein erziehende Mütter
Einundzwanzig frischgebackene Arbeitslose aus dem Stadtbezirk Wedding waren zum zweitägigen Kurs in den Schulungsraum der BWK, Betriebsstätte Schöneberg, gekommen. Die Zuspätkommer wurden, statt dafür angeranzt zu werden, von der überaus freundlichen Dozentin mit einem aufmunternden: “Schön, dass Sie da sind.” begrüßt. Die anfangs frostige Atmosphäre erwärmte sich zusehends, als nach einem ersten Überblick über die maßgeblichen Bestimmungen des SGB III die persönliche Vorstellung der Teilnehmer einsetzte. Zu vernehmen waren berufliche Biographien, wie sie unterschiedlicher nicht sein können: Das Spektrum reichte von der aus drei Architekten, jeweils zwei Ingenieuren und Juristen sowie einer Lebensmittelchemikerin bestehenden Akademikerfraktion über diverse nicht studierte Berufe bis zu einer jungen, gänzlich ungelernten Verkäuferin im “ambulanten Handel”(vulgo Marktfrau), bislang angestellt bei ihrem Ehemann. Es gab die Altenpflegerin, die künftig eine Bäckerei betreiben will, den früheren Totengräber, der zuletzt Fahrkartenkontrolleur in der S-Bahn war, den Hotelfachmann und den Schornsteinfeger, die Steuerfachgehilfin und die Floristin, die Zahnarzthelferin und die “Gebäudefachkraft” (offenbar eine Art Hausmeister) und schließlich den Konkurs gegangenen Baufirmeninhaber, der Wert darauf legte, keinen Computer bedienen zu können. Robert Lembke hätte seine Freude gehabt. Auffällig war allerdings, wie viele der weiblichen Kursteilnehmer im gebärfähigen Alter sich als Mütter, ganz überwiegend als allein erziehende, outeten und unisono ihre mangelnde Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt beklagten. Nach wie vor stellt offensichtlich die eigene Nachkommenschaft, zumal unter den hiesigen Verhältnissen, ein erhebliches sozialökonomisches Risiko dar, das letztlich vor allem an jenen hängen bleibt, welchen die Natur die Last des Kindergebärens auferlegt hat.

Nützliche Kontakte
Als fruchtbar in einem gänzlich anderen Sinne und als der eigentliche Clou des Lehrgangs erwiesen sich aber die Pausen zwischen den Unterrichtsblöcken – als ob sie mit Bedacht so extensiv ausgelegt worden wären. Es entstand auf den Fluren und in der Kantine ein munterer Austausch zwischen den nun nicht mehr anonymen Neuarbeitslosen: Dienste wurden wechselseitig angeboten und nachgefragt, Sympathien und Gemeinsamkeiten entdeckt, mitunter eine potenziell symbiosefähige Kompatibilität der Profile ausgemacht, ja vereinzelt sogar schon gemeinsame berufliche Zukunftspläne geschmiedet.
Meine Rechtsanwalts-Visitenkarten gingen weg wie warme Semmeln. Viele fragten mich wegen irgendwelcher rechtlichen Probleme um Rat. Der Hotelfachmann hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall, der frühere Fahrkartenkontrolleur war mit seiner Kündigung nicht einverstanden und die “Gebäudefachkraft” erregte sich über die ordnungsbehördliche Behandlung seines Hundes als Kampfhund. So blieb am Ende das gute Gefühl, vielleicht sogar den einen oder anderen künftigen Mandanten gewonnen zu haben.

Und tatsächlich klingelte schon am zweiten Abend nach dem Lehrgang mein Telefon. Es war die Floristin. Doch diese benötigte keine rechtliche Hilfe, sondern erkundigte sich , ob ich ihr nicht die Telefonnummer von dem süßen Architekten geben könnte, der neben mir gesessen hätte …

Justament Sept. 2003: Jammern verdirbt den Stil!

Gesammelte Essays von Hans Magnus Enzensberger

Thomas Claer

Enzensberger CoverDer Erfinder des Essays, jener bis heute nur undeutlich bestimmbaren literarischen Gattung, die von allem und nichts handeln kann und in den Bibliotheken mangels präziser Kategorisierbarkeit ein Nomadendasein fristet, war ein Jurist. Vor allem legte Michel de Montaigne (1533-1592) Wert auf die vorurteilsfreie Herangehensweise an die Gegenstände seiner “Versuche”. Wenn er einen Essay zu schreiben beginne, notierte er, kenne er dessen Ergebnis noch nicht und lasse sich letztlich selbst von den Resultaten seiner Gedankenführung überraschen. Ähnliches nimmt der Lyriker und Essayist Hans Magnus Enzensberger, Jahrgang 1929 und seit Jahrzehnten zu den herausragenden deutschen Intellektuellen zählend, für sich in Anspruch. Zum 40jährigen Jubiläum des Suhrkamp-Verlages ist nun eine Sammlung von 17 seiner gelungensten Essays aus den vergangenen 27 Jahren erschienen. Das Themenspektrum reicht von Überlegungen zum Analphabetentum (1985) über eine köstliche Beschreibung des real existierenden Sozialismus (1982) bis zum “digitalen Evangelium” (2000), einer fulminanten Analyse unserer gesellschaftlichen Realitäten mit beängstigenden Ausblicken.
Darin kommt Enzensberger etwa zu dem Schluss, dass die neue Gesellschaft aus vier Klassen bestehe: Aus den erfolgreichen und flexiblen”Chamäleons” in den führenden Positionen, den nahezu ebenso erfolgreichen, aber gänzlich unflexiblen “Igeln” in der Bürokratie, den sonstigen erbittert um ihren Arbeitsplatz kämpfenden “Bibern” und schließlich aus einer stetig wachsenden Unterklasse, für die es kein Totemtier gebe, da die Natur keine überflüssigen Arten kenne. Letztere Klasse stelle global bereits die Mehrheit und tauge nicht einmal mehr dazu, ausgebeutet zu werden.
Der Autor, der stets betont, dass die Zuverlässigkeit nicht zu seinen Tugenden zähle, durchläuft mitunter bemerkenswerte ideologische Metamorphosen zwischen anarchischem Weltverbesserungsgeist (“Plädoyer für den Hauslehrer”, 1982), elitärer Massenverachtung (“Das Nullmedium”, gemeint ist das Fernsehen, 1988) und bedrückend stammtischkompatiblem Lamento (wie beim Geißeln von Asylbewerberzahlen in “Über die Gutmütigkeit”, 1998). Doch erfährt der Leser auch Erhellendes über den Luxus, den “ewigen Widersacher der Gleichheit” (“Dialog über den Luxus”, 2001): Heute sei die Abgrenzung von der Mehrheit mit Geld allein nicht mehr zu erreichen und könne beispielsweise im Privileg liegen, über die eigene Lebenszeit so zu verfügen, wie es einem passt.
Im übrigen lässt Enzensberger Trauergesänge über die schwindende gesellschaftliche Relevanz der Kultur nicht gelten. Abgesehen davon, dass Jammern den Stil verderbe, gehe die Kultur ihrer Rolle als sozialer Code der Herrschenden verlustig und sei bald nur noch auf ihre eigenen Kräfte angewiesen – für Enzensberger durchaus keine betrübliche Aussicht.

Hans Magnus Enzensberger
Nomaden im Regal. Essays
Edition Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main
198 Seiten, € 8,00
ISBN 3-518-12443-9

Justament Sept. 2003: Frösche im Kochtopf

Eine Zusammenstellung sämtlicher Fernsehgespräche Alexander Kluges mit dem Soziologen Dirk Baecker

Thomas Claer

Kluge CoverÜber das Lamento, das Privatfernsehen führe ausschließlich zur kulturellen Verelendung, kann der Kenner nur müde lächeln. Die ambitioniertesten und kurzweiligsten Kultursendungen des deutschen Fernsehens werden seit fünfzehn Jahren zu später Stunde auf RTL und Sat 1 ausgestrahlt. Allerdings gehört es wohl auch zum besonderen Reiz von “News & Stories” oder “Prime Time”, dass der Zuschauer aus einer Welt komplexer Gedankengebäude und ästhetischer Bilder am Ende doch wieder in das gewohnte fröhlich-banale TV-Einerlei entlassen wird.
Verantwortlich für die viel gerühmten Kulturmagazine ist der 1932 geborene promovierte Jurist, Literat und Filmemacher Alexander Kluge, dem in diesem Jahr der Georg-Büchner-Preis verliehen wurde. Ihm gelang 1987 die Durchsetzung einer Sendelizenz für unabhängige Kulturprogramme im Privatfernsehen. Seitdem geht auf RTL und Sat 1 – produziert von der Firma “dctp” – das von Kluge so genannte “Fernsehen der Autoren” auf Sendung, das vornehmlich Bücher, Filme und Musiktheater, aber auch immer wieder Themen aus der Naturwissenschaft oder der Alltagskultur behandelt. Erlaubt ist alles, was den Geist anregt. Besonderes Markenzeichen dieser Magazine sind ihre Interviews, in denen der Meister selbst (von der Kamera stets ausgeblendet) einen Gast zum intellektuellen Pingpongspiel bittet. Untermalt werden die Dialoge von effektvollen Einblendungen der gerade in Rede stehenden Begriffe und Sentenzen in weißer oder roter Schrift vor pechschwarzem Hintergrund sowie durch flüchtige Porträts just zitierter Geistesgrößen.
Kluge, seit den späten 50er Jahren auch als Rechtsanwalt zugelassen, verbindet hier seine Neigung zum Philosophieren mit der zum Film. Während der junge Alexander Kluge, so wird es jedenfalls kolportiert, die Wahlstation seines Rechtsreferendariats am Frankfurter Institut für Sozialforschung absolvierte, habe Theodor W. Adorno ihn zum Kino-Altmeister Fritz Lang vermittelt – angeblich um ihn von Schriftstellerträumen zu befreien. Doch Kluge filmte – sein Spielfilmdebüt “Abschied von gestern” wurde im September 1966 bei den Filmfestspielen in Venedig gezeigt – und schrieb in einem fort – darunter so grandiose Literatur sui generis wie die 2000seitige “Chronik der Gefühle” (2000).
Zur dritten Passion wurden ihm schließlich die beschriebenen Kultursendungen, in denen sich über die Jahre hin ein “harter Kern” von immer wieder aufs Neue eingeladenen Interviewpartnern herauskristallisiert hat: Neben dem schon 1995 verstorbenen Dramatiker Heiner Müller, dem Goethe- und Japanexperten Manfred Osten (Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung, wie Kluge promovierter Jurist) und dem Philosophen Josef Vogel gehört zu ihnen auch der Soziologe Dirk Baecker, der beim berühmten Bielefelder Systemtheoretiker Niklas Luhmann (1927-1998, ebenfalls “gelernter” Jurist) promovierte. Der Titel der nun als Buch erschienenen Zusammenstellung sämtlicher Fernsehdialoge zwischen Kluge und Baecker, “Vom Nutzen ungelöster Probleme”, kann aber wohl nur als Verlegenheitslösung gelten, denn die hier abgehandelte thematische Bandbreite geht weit über das Problemlösen hinaus.
Über Luhmanns Schmallippigkeit, die unvermeidliche Langsamkeit des Denkens, künstliche Intelligenzen als Kannibalen der Information und die Funktionsweise des modernen Managements wird ebenso räsoniert wie über den Nutzen und die Gefahren der Bürokratie, das Phänomen Stress und die Lebenserwartung von Organisationen. Baecker erweist sich als ein Meister des treffenden Gedankenblitzes im freien Spiel der Assoziationen. Erst in der geschriebenen Form wird deutlich, wie sich die Diskutanten manchmal missverstehen, aneinander vorbei denken und reden, um dann doch wieder zusammenzufinden.

Besonders eindrucksvoll geraten Baecker seine, zum Teil von Fachkollegen übernommenen, Parabeln aus dem Tierreich: Sperrt man etwa einige Bienen in eine geöffnete leere Glasflasche, deren Boden auf die einzige Lichtquelle im Raum gerichtet ist, suchen sie so systematisch wie vergeblich den Flaschenboden nach einem Ausweg ab und können ihrem Gefängnis so niemals entfliehen. Wird das Experiment variiert, indem man – eigentlich viel einfacher strukturierte – Fliegen in die Flasche setzt, finden diese durch ihre unsystematischen Ausbruchsversuche in alle Richtungen schon nach kurzer Zeit ins Freie. Oder: Wirft man einen Frosch in siedendes Wasser, wird er sofort und unter Aufbietung aller Kräfte versuchen herauszuspringen. Setzt der Experimentator ihn hingegen in kaltes Wasser, das sich nur langsam und allmählich erwärmt, leistet der Frosch keinen Widerstand, selbst wenn er schließlich gekocht wird.
Allerdings – es soll am Ende nicht verschwiegen werden – trüben etliche sprachliche Fehler, vor allem im ersten Kapitel, den guten Gesamteindruck dieser Publikation. Dabei sollen doch gute Korrekturleser derzeit auf dem Markt so billig zu haben sein – vor allem, wenn es sich bei ihnen um ausgebildete Juristen handelt …

Dirk Baecker/ Alexander Kluge
Vom Nutzen ungelöster Probleme
Merve Verlag, Berlin, 2003
144 Seiten, € 12,80
ISBN 3-883-96186-8