Justament Juni 2005: Billig und gerecht
Miriam Schoeps erforscht die schwankenden Maßstäbe der “guten Sitten”
Thomas Claer
Im Jahre 1901 schuf eine förmliche Leipziger Herrenrunde einen der unsterblichen Klassiker der deutschen Rechtsprechung: Das Reichsgericht entwickelte seine legendäre Anstandsformel (RGZ 48,124), nach der ein Verhalten dann gegen die “guten Sitten” verstoße, wenn es dem “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden” widerspreche. Was noch heute vor Gericht auch zur Begründung der Unwirksamkeit jedes Wuchergeschäfts zitiert wird, bezog sich damals auf das sprichwörtlich älteste Gewerbe der Welt, die noch bis vor 30 Jahren so genannte “Gewerbsunzucht”: Schuldverhältnisse, die ein geschlechtliches Verhalten gegen Bezahlung (den “Dirnenlohn”) zum Gegenstand hatten, wurden gem. § 138 BGB für nichtig erklärt. Lange war dies, wenn nicht in der Bevölkerung, so doch in einer bigotten Rechtsprechung, Konsens in Deutschland, bis vor knapp vier Jahrzehnten mit der sexuellen Revolution ein Wertewandel einsetzte, dessen Erschütterungen bis heute spürbar sind.
In ihrer Bielefelder Dissertation untersucht Miriam Schoeps die rechtlichen Beurteilungen der käuflichen Liebe und ihrer mannigfaltigen Geschwister wie Pornographie und Telefonsex im Spannungsfeld einer noch immer im Wandel begriffenen Sexualmoral. Dabei lesen sich die einschlägigen, oft divergierenden Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahrzehnte wie eine Serie verzweifelter Rückzugsgefechte, denen nicht selten eine geballte Ladung unfreiwilliger Komik anhaftet. So urteilte das VG Neustadt noch 1985, dass durch den Betrieb eines Bordells “das Anstandsgefühl eines größeren Teils der Bevölkerung und auch der Jugend beeinträchtigt werden kann.” Heute sind Erotikindustrie und -gewerbe längst zu gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Wirtschaftsfaktoren geworden. Die Nachfrage beläuft sich in Deutschland nach Schätzungen auf etwa 1,2 Millionen sexuelle Dienstleistungen pro Tag.
Die Gerichte modifizierten derweil ihre Rechtsprechung weg vom angeblich seit jeher bestehenden Sittengesetz hin zum “dynamischen Begriff der Sittenwidrigkeit”, welcher die “guten Sitten” als dem geschichtlichen Wandel unterworfen und durch die vorherrschenden sozialethischen Überzeugungen der Rechtsgemeinschaft geprägt ansieht. Soll heißen: Erlaubt ist im Wesentlichen, was gefällt.
Miriam Schoeps
Die rechtliche Beurteilung kommerzialisierten Sexualverhaltens anhand außerrechtlicher Maßstäbe
Verlag Dr. Kovac Hamburg 2003
309 Seiten
EUR 95,00
ISBN: 3-8300-0914-3
Justament April 2005: Klassenkampf im Gerichtssaal
Helmut Brunn und Thomas Kirn erzählen von den “Linksanwälten” der 70er Jahre
Thomas Claer
Die Thematik ist in doppelter Hinsicht aktuell. Zum einen ist mit der jubiläumsbedingten ausufernden medialen Inszenierung der NS-Verbrechensgeschichte auch die andere finstere deutsche Sensations-Story der letzten Jahrzehnte, der RAF-Terrorismus, wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Eine vieldiskutierte Ausstellung und ein nicht nur alle Zeitgrenzen verwischender, in seiner Aussage zweifelhafter Film geben dafür die anschaulichsten Beispiele. Zum anderen aber erleben wir derzeit eine durchaus an die 70er Jahre erinnernde Debatte um die angemessene Reaktion des Rechtsstaats auf die terroristische Herausforderung. So werden Begriffe wie “Feindstrafrecht”, die damals von Seiten der Terroristen selbst ins Spiel gebracht wurden, inzwischen wieder eifrig diskutiert – wie jüngst auf dem Strafverteidigertag im März in Aachen. Vielleicht, so lässt sich aus heutiger Sicht befürchten, waren die versprengten brutalen Wichtigtuer des “roten Jahrzehnts” ja nur die Vorboten eines globalen Terrorismus, der seine größten Schrecken (womöglich auch für die Institution Rechtsstaat) erst noch entfalten wird. Rechtsanwalt Helmut Brunn (Jahrgang 1945), selbst ehemaliger Aktivist der 68er Bewegung, und der etwa gleichaltrige Thomas Kirn, langjähriger Gerichtsreporter der FAZ, erzählen nun die drei Jahrzehnte zurückliegende Epoche aus juristischer Perspektive und sind dabei stets um eine sachliche, ausgewogene Beurteilung der Ereignisse bemüht.
Die “Linksanwälte”, das waren etwa 600 meist junge Rechtsanwälte (von damals ca. 30000 Anwälten insgesamt), die ihre Tätigkeit als Beitrag zum Klassenkampf und zur Überwindung des kapitalistischen Systems verstanden. Sie verteidigten als Strafverteidiger bevorzugt Terrorverdächtige, bestanden dabei auf die strikte Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen, wurden vom Staate schließlich mit strafrechtlichen oder standesrechtlichen Verfahren überzogen und des Sympathisierens mit dem Terrorismus beschuldigt. Anders als es der Titel suggeriert, wird das Geschehen hier aber nicht in erster Linie an diesen Personen festgemacht. (Ein Namensregister fehlt sogar ganz, was eigentlich unverzeihlich ist.) Vielmehr lassen die Autoren einen Panoramablick über das relevante Geschehen kreisen und folgen dabei weder einer Chronologie, noch sonst einer erkennbaren Struktur. Sie denken und erzählen in Assoziationen und Anekdoten – und gerade das macht das Buch so lesenswert und unterhaltsam. Auf diejenigen, die mit der Materie schon eng vertraut sind, wird manche Wiederauftischung des Altbekannten ermüdend wirken. Alle anderen, zumal die Jüngeren, die damals Kinder oder noch nicht geboren waren, bekommen einen tiefen Einblick in eine merkwürdige Zeit und erfahren daneben noch allerhand Kurioses. So wurde der heutige Bundestagsabgeordnete Ströbele von der Verteidigung des Top-Terroristen Andreas Baader gemäß § 138 a StPO allein deshalb ausgeschlossen, weil er sich als Sozialisten bezeichnet und die Mandanten mit “Genossen” angeredet habe. Der heutige Innenminister Schily wurde als Wahlverteidiger der inhaftierten Terroristen Baader, Ensslin und Raspe dringend des Kassiberschmuggels aus der Isolationszelle verdächtigt. Und Terrorist Baader, so wird es bis heute kolportiert, habe während eines ungestörten Gesprächs mit einer Wahlverteidigerin ein Kind gezeugt.
Helmut Brunn/Thomas Kirn
Rechtsanwälte – Linksanwälte. 1071 bis 1981 – Das rote Jahrzehnt vor Gericht
Eichborn Verlag Frankfurt am Main 2004
396 Seiten
EUR 22,90
ISBN: 3 8218-55586-X
Justament Feb. 2005: Privilegiert und diskriminiert
Jens Bisky berichtet von seiner Jugend in der DDR
Thomas Claer
Als Chronist des Berliner Geisteslebens und treffsicherer Kommentator der politischen und kulturellen Großwetterlage zählt der SZ-Feuilletonist Jens Bisky (Jahrgang 1966) heute zu den ausgewiesenen “Edelfedern” unseres Landes. Dass jemand mit seiner Herkunft und seinem familiären Hintergrund – Vater Lothar war Rektor der Potsdamer Hochschule für Film und Fernsehen und ist Vorsitzender der PDS – auf eine bewegte Jugend zurückblicken kann, also allerhand Mitteilenswertes erlebt hat, wird niemanden überraschen.
Zwei Umstände sind es vor allem, die seine Autobiographie aus der Masse der Kindheits- und Jugenderinnerungen der “Zonenkinder” herausheben: Zum einen geht der Autor, fern jeder Schönfärberei und Selbstgerechtigkeit, hart mit sich selbst und seiner Rolle in diesem Staate ins Gericht, obgleich das -angesichts der ihm zuteil gewordenen “Gnade der späten Geburt” und eher begrenzter schuldhafter persönlicher Verstrickungen – eigentlich niemand von ihm erwarten durfte. Zum anderen verfügt er schlicht über eine Sprache, die dem vielfach nur diffus Empfundenen und nuanciert Wahrgenommenen Form und Gestalt gibt. Dabei ist Bisky eigentlich kein Erzähler, die Darstellung von Geschehensabläufen ist seine Sache nicht unbedingt. So hätte man sich einzelne Abschnitte knapper gewünscht. Doch gelingen ihm, besonders zum Ende hin, die immer wieder eingeschobenen reflektierenden Passagen so außerordentlich gut, dass man sich an die stärksten Momente autobiographischen Schreibens seit Augustinus erinnert fühlt.
Nüchtern und schonungslos schildert der Autor sein früheres kindliches Ich, den immer strebsamen Pionierrats- und FDJ-Leitungs-Vorsitzenden, den ehrgeizigen Gedichts-Rezitator, später dann den erst linientreuen, dann zweifelnden SED-Genossen und NVA-Offiziersschüler, der ein Doppelleben zwischen Kasernenhof und Schwulenszene führt. Ganz nebenbei erfährt der Leser kaum Vorstellbares über die Ausgrenzung und Demütigung von Schwulen in der NVA. Die tägliche Schizophrenie zwischen staatlich und innerfamiliär geforderter Leistungs- und Anpassungsbereitschaft einerseits und hemmungslosem Freiheitsdrang andererseits zermürbt den Erzähler zusehends, fördert aber auch seine Reflexion. Die Verbohrtheit, mit der er bis zur Wende an seiner sozialistischen Überzeugung festhält und immer neue Wege findet, sie mit dem realen Leben in Einklang zu bringen, wird eindrucksvoll vorgeführt. Mit dem Ende der DDR werden dann Rückblicke möglich, die das Erlebte in völlig neuem Licht erscheinen lassen: Die Mutter und der langjährige Partner entpuppen sich als Stasi-Spitzel. Viele Erinnerungen erweisen sich als trügerisch. So sind es gerade auch die vielen kleinen privaten Tragödien, die die untergegangene DDR ausmachen.
Am Schluss des Buches, als sich anlässlich der Promotionsfeier des Autors diverse Freunde und Weggefährten aus Ost und West in Berlin versammeln, gerät dann doch etwas zu sehr ins Hollywoodeske. Dessen ungeachtet hat Jens Bisky ein wichtiges Buch geschrieben, kämpft es doch an zwei Fronten zugleich: zum einen gegen die derzeit sehr angesagte Verharmlosung und Verniedlichung, welche die DDR auf ihre folkloristische Komik reduziert, zum anderen gegen die westdeutsche Arroganz der unverdient Wohlbehüteten, die glaubt, sich über das Leben in der DDR ein moralisches Urteil anmaßen zu können.
Jens Bisky
Geboren am 13. August. Der Sozialismus und ich
2004, Rowohlt Verlag
256 Seiten
EUR 17,90
ISBN: 3-87134-507-5
Justament Dez. 2004: Abenteurer des Geistes
Die erste deutschsprachige Koestler-Biographie von Christian Buckard
Thomas Claer
In den letzten Jahren ist der Schriftsteller und Journalist Arthur Koestler (1905-1983), der wie kaum ein anderer die Widersprüche und Extreme des 20. Jahrhunderts geradezu personifiziert hat, etwas in Vergessenheit geraten. Dies dürfte sich angesichts seines im kommenden September anstehenden hundertsten Geburtstags aber bald ändern. Einen Vorgeschmack liefert die (nach mehreren englischsprachigen) erste in deutscher Sprache verfasste Koestler-Biographie des Berliner Autors Christian Buckard.
Koestler gehörte, ähnlich wie sein Freund und Weggefährte George Orwell, zu jenen – für das “Jahrhundert der Extreme” typischen – von politischen Obsessionen besessenen Intellektuellen, die nicht nur vom Schreibtisch aus für ihre oft fanatisch verfolgten Überzeugungen stritten, sondern sich mit Vorliebe auch direkt ins Getümmel der Bürger- und Weltkriege stürzten. Aus einer jüdisch-ungarisch-österreichischen Familie in Budapest stammend, studierte Koestler zunächst Maschinenbau an der Technischen Hochschule Wien, verbrannte aber kurz vor den Examensprüfungen im Anschluss an eine nächtliche Diskussion mit einem Kommilitonen über die menschliche Willensfreiheit sämtliche Leistungsnachweise und wanderte als mittelloser glühender Zionist nach Palästina aus, wo er in einem Kibbuz schuftete. Über viele Umwege gelangte er Ende der zwanziger Jahre nach Berlin und machte dort als Journalist beim Ullstein-Verlag Karriere. Bald verschrieb er sich voll und ganz dem Kommunismus, floh vor den Nazis nach Paris, kämpfte im Spanischen Bürgerkrieg und saß als Spion in Francos Todeszelle, aus der er aber in letzter Sekunde durch die diplomatische Intervention britischer Parlamentarier gerettet werden konnte.
Als mutmaßlich erster westlicher linker Intellektueller brach er 1939 angesichts der Stalinschen Säuberungen in Moskau auf spektakuläre Weise mit dem Kommunismus und erlangte durch seinen Roman “Sonnenfinsternis” große Berühmtheit als Begründer der daraufhin jahrzehntelang florierenden “Renegatenliteratur” enttäuschter Ex-Kommunisten. Den Weltkrieg verbrachte er anfangs in einem französischen Internierungslager, später als Freiwilliger auf Seiten der Alliierten an der Front.
Nach dem Krieg lebte Koestler als Schriftsteller in London und verfasste neben einigen Romanen und einer umfangreichen Autobiographie eine Reihe viel beachteter, aber auch immer wieder angefeindeter Sachbücher zu den vielfältigsten Themen, darunter einigen juristischen. So beschrieb und debattierte er in “Reflections on hanging” (“Die Rache ist mein”) die Theorie und Praxis der Todesstrafe und engagierte sich in späten Jahren – dabei einmal mehr viele einstige Weggefährten vor den Kopf stoßend – für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Konsequenterweise wählte der schwerkranke Koestler schließlich den Freitod, in welchen ihn seine 23 Jahre jüngere Frau begleitete.
Den brisanten und bereits vielfach dokumentierten Lebenslauf beleuchtet Buckard nun aufs Neue. Er tut dies unter Heranziehung bislang unveröffentlichter Dokumente, vergessener früher Arbeiten und vieler Gespräche mit Zeitzeugen. Manches gewinnt dabei eine erstaunliche Aktualität, vor allem der heute vielen Europäern befremdlich anmutende und doch ungebrochen starke Einfluss politischer Ideen auf das Denken und Handeln von Menschen.
Christian Buckard
Arthur Koestler. Ein extremes Leben
2004, Verlag C.H. Beck München
416 Seiten
EUR 24,90
ISBN: 3-406-52177-0
Justament Dez. 2004: Vergeltung ist süß
Michael Pawliks Theorie zur Legitimation von Strafe
Thomas Claer
Bereits die Themenstellung ist radikal, und der Verfasser legt Wert darauf, dies nicht zu bagatellisieren: Wer nach der Legitimation des staatlichen Strafens frage, müsse auch die Möglichkeit zulassen, dass es keine solche gibt. Dass ein solch schockierendes Ergebnis – der sozialen Praxis aller Länder und Zeiten zum Trotz – gar nicht so fern liegt, wie man glaubt, zeigt dieses Buch, in dem Pawlik die Einwände gegen sämtliche nur existierende Strafrechtstheorien darstellt. Wer sich einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Diskussion über die grundsätzliche Legitimität des Strafens verschaffen will, ist mit diesem Büchlein gut beraten, wenngleich sich angesichts des Preises nicht jedem eine private Anschaffung aufdrängen dürfte.
Zunächst zieht Michael Pawlik gegen die wohl noch vorherrschenden Präventionslehren zu Felde, denen zufolge – grob vereinfachend gesprochen – das Strafen sich nur durch seine Wirkung auf die Zukunft rechtfertigen lässt: Es dient der Abschreckung und Warnung und motiviert jeden, sich gesetzestreu zu verhalten, um einer Bestrafung zu entgehen. Und das wiederum liegt gleichzeitig im Interesse aller, deren persönliche Integrität durch eine so funktionierende Rechtsordnung geschützt wird.
Diese Auffassungen, die allen metaphysischen Konstrukten von auszugleichender Schuld und “gebrochenem” und deshalb durch Strafe wiederherzustellendem Recht eine Absage erteilen, sind aufgeklärt und modern, gehen sie doch von dem rationalen und nur den eigenen Nutzen maximierenden Individuum aus. Pawlik zufolge greifen sie dennoch viel zu kurz, da sie nur die Wirkungen der Strafe thematisieren, ohne deren Legitimität überzeugend begründen zu können.
Daher bringt Pawlik die sich ohnehin wieder auf dem Vormarsch befindenden guten alten Vergeltungs-Theorien ins Spiel, freilich nicht die biblische “Auge-um-Auge”-Version, sondern eine “freiheitstheoretisch abgesicherte” Variante. Diese stützt sich entscheidend auf Hegel und sieht das strafrechtlich relevante Unrecht im spezifischen Unrecht des Bürgers eines Staates. Die Strafe wird dann zur Antwort nicht nur auf die Pflichtverletzung gegenüber dem konkreten Opfer, sondern vor allem auf die Loyalitätsverweigerung gegenüber dem Staat.
Wer aber darin dem Autor nicht folgt, etwa weil er die Vernunft der Institution Staat zurückhaltender beurteilt als Hegel, steht am Ende möglicherweise mit leeren Händen da. Ihm mag dann das staatliche Strafen nur als Ausdruck des spezifisch menschlichen “Instinktes des Strafens- und Richtenwollens” (Nietzsche) erscheinen. Im übrigen werden Strafe und Lohn, so Nietzsche an anderer Stelle, nicht zuletzt aus Nützlichkeitsgründen gegeben, weil sie wie Tadel und Lob am empfindlichsten auf die Eitelkeit wirken.
Michael Pawlik
Person, Subjekt, Bürger. Zur Legitimation von Strafe
2004, Duncker & Humblot, Berlin
124 Seiten
EUR 49,80
ISBN: 3-428-11542-2
Justament Dez. 2004: Strafrecht ohne Staatsanwalt
Jens-Uwe Krause erzählt unterhaltsam und kenntnisreich die Kriminalgeschichte der Antike
Thomas Claer
Das staatliche Gewaltmonopol war auch in unseren Breiten die längste Zeit keine Selbstverständlichkeit. Noch Goethe erboste sich über die erst zu seiner Zeit aufkommende Allgegenwärtigkeit der “Polizey”, die, wie er zu berichten wusste, schon einschreite, sobald nur jemand auf der Straße laut mit der Peitsche zu knallen beginne. Dagegen stand den Bürgern der europäischen Antike, selbst wenn sie Opfer von Gewalt- oder Eigentumsdelikten wurden, kaum öffentlich-organisierte Hilfe zur Seite, ohne dass sie aber deshalb dem Verbrechen hilflos ausgesetzt gewesen wären.
Nachbarn und Passanten fühlten sich in der Regel zum aktiven Beistand verpflichtet, und das Verbrechensopfer war gut beraten, durch lautstarkes Geschrei ihre Aufmerksamkeit zu erregen. Schließlich galt es, den Übeltäter im Wege der Selbsthilfe wenn möglich auf der Stelle dingfest zu machen und der meist wenig schlagkräftigen öffentlichen Verwaltung zu übergeben, die ihn dann in Gewahrsam nahm oder sogleich hinrichten ließ.
Viele aufschlussreiche Episoden über den Umgang der altgriechischen Stadtstaaten und des Römischen Reiches mit der Kriminalität, der Straferfolgung und der strafrechtlichen Sanktionierung finden sich in Jens-Uwe Krauses knappem und mit viel Akribie zusammengetragenem Band. Der Leser gewinnt eine anschauliche Vorstellung von der altertümlichen Rechtspraxis, der es weit weniger um Gerechtigkeit als vielmehr um praktikable Regeln zur Bewahrung des inneren Friedens ging.
So stellte sich die Untersuchung von Straftaten und die Fahndung nach den Tätern insbesondere in Griechenland als reine Privatsache dar. Bei den meisten Delikten blieb es auch nur dem Opfer vorbehalten, vor Gericht Privatklage gegen den Täter zu erheben. Andere Straftaten hingegen, vorwiegend solche gegen die Gemeinschaft, konnten von jedermann im Wege der Popularklage vor Gericht gebracht werden. Im übrigen aber galt: Wo kein (An-) Kläger, da kein Richter. Eine öffentliche Anklagebehörde wie unsere Staatsanwaltschaft war unbekannt.
Es versteht sich von selbst, dass von dieser Selbsthilfe-Justiz (nicht zu verwechseln mit der Selbst- und Lynchjustiz etwa in Western-Filmen) vornehmlich die Vermögenden und Mächtigen profitierten, welche die Mittel besaßen, eine Strafverfolgung zu organisieren und das Kostenrisiko von Gerichtsprozessen zu tragen. Andererseits blieb durch ein solchermaßen schlankes Gemeinwesen aber auch die Steuer- und Abgabenlast für die (nicht versklavte) Allgemeinheit gering.
Jens-Uwe Krause
Kriminalgeschichte der Antike
2004, Verlag C. H. Beck München
228 Seiten
EUR 24,90
ISBN: 3-406-52240-8
Justament Okt. 2004: Böse Geister in Bonn
Die Juristin Juli Zeh schildert in ihrem zweiten Roman die Verwirrungen
pubertierender Schüler
Thomas Claer
Die Erfolgsautorin Juli Zeh – ihr Roman-Debüt “Adler und Engel” (2001) ist
mittlerweile in zwanzig Sprachen übersetzt worden – hat ein Problem, um das
man sie beneiden könnte: den Überdruss an erreichbaren Zielen, “denn was
machst du, wenn du es geschafft hast? Dann stehst du dumm da”, erläuterte
sie kürzlich in einem Interview. Daher setze sie sich grundsätzlich nur
noch Ziele, die immer etwas über dem Erreichbaren lägen. So beabsichtige
sie etwa, “das Buch zu schreiben, das alles in sich aufnimmt, was ich je zu
denken, zu sagen und zu fühlen hatte.” Mit diesem Ziel könne sie
gemütlich mit jedem neuen Versuch scheitern.
Geht’s nicht eine Nummer kleiner?
Vielleicht sollte ihr jemand den Tipp geben, es doch lieber mal eine Nummer
kleiner zu versuchen, denn ihre neue Veröffentlichung “Spieltrieb” will
nicht nur ein vielschichtiger Roman sein, was streckenweise sehr gut
gelingt, sondern auch noch explizit unser Zeitalter erklären, was den Bogen
dann aber weit überspannt und zwischen den Zeilen besser aufgehoben gewesen
wäre.
Die 15-jährige Ada ist Schülerin eines Privatgymnasiums in der alten
Bundeshauptstadt Bonn, dort Jahrgangsbeste und nicht recht ausgelastet, so
dass sie neben ihrem Schulpensum noch wöchentlich drei Werke der
Weltliteratur verschlingt. Ihren von ihr schlichtweg für dumm gehaltenen
Mitschülern bringt sie nur Verachtung entgegen – bis der charismatische,
drei Jahre ältere Halbägypter Alev in ihre Klasse kommt, dessen Charisma
sie in kürzester Zeit verfällt. Er wird als ein zeitgenössischer
Wiedergänger von Mephistopheles gezeichnet, ist impotent und spricht unter
dem halbverdauten Einfluss von Macchiavelli und Nietzsche gelegentlich
zynische Wahrheiten aus, erzählt daneben aber auch jede Menge aberwitziges
Zeug, das von Ada begierig aufgesaugt wird.
Urenkel der Nihilisten
Schließlich hat er sie so weit, dass sie sich mit umfassendstem
Körpereinsatz an der Umsetzung seines Planes, der Verführung und
anschließenden Erpressung des sympathischen Lehrers Smutek beteiligt. Als
einziges Motiv für ihr Vorgehen dient den beiden die Auslebung eines – nach
dem Ende der Begründbarkeit jeglicher Werte und Moral als alleinige
Triebfeder menschlichen Verhaltens angenommenen – Spieltriebes. Die
Pennäler wähnen sich in jugendlichem Größenwahn als Aventgarde auf dem
Weg in eine neue Epoche und als Urenkel der Nihilisten. Dafür werden sie,
als alles auffliegt, von der Jugendrichterin erstaunlich ernst genommen und
tatsächlich für die Vorhut einer künftigen gesellschaftszersetzenden
Teufelsbrut gehalten.
Hölle der Pubertät
Juli Zeh, das beweist sie hier erneut, kann schreiben. Ihre Personen, nicht
zuletzt Adas hysterische Mutter und sämtliche Lehrerfiguren, sind
überzeugend konzipiert, der Plot wohldurchdacht und spannungsreich
inszeniert. Es gelingt ihr, die Hölle Pubertät aus der ungeschminkten
Perspektive von zwei Außenseitern zu schildern, die trotz enormer
Bildungsbeflissenheit letztlich genauso ratlos vor den Schrecken des
Erwachsenwerdens stehen wie ihre oberflächlichen und konsumorientierten
Altersgenossen. Ungeachtet des nicht unerheblichen Umfangs verläuft die
Geschichte meist tempo- und ereignisreich. Selbst die manchmal sehr bemüht
und weit hergeholt wirkenden Vergleiche sowie die eine oder andere
missglückte Naturschilderung wären der Autorin nachzusehen, wenn nur nicht
dieser pathetische und bedeutungsvoll von einer herannahenden Zeitenwende
raunende Rahmen wäre. Man mag die Reflexionen der Verfasserin über Recht,
Moral und den vielfach diagnostizierten Werteverfall für begründet halten
– der plumpe Transport von ideologischer Tendenz zieht das Buch an diesen
Stellen künstlerisch in den Keller: “Wenn das alles ein Spiel ist, sind wir
verloren. Wenn nicht, erst recht.” Du lieber Himmel!
Formal orientiert sich Juli Zeh vornehmlich an den großen Romanen des 19.
Jahrhunderts, die ihr auch die ewig aktuellen Themen der
zwischenmenschlichen Beziehungen an die Hand geben, namentlich das der
Machtausübung über andere, wie es in Dostojewskis “Dämonen” behandelt
wird. Daneben fungiert als großer Stichwortgeber Robert Musil – nicht nur
mit dem fleißig debattierten “Mann ohne Eigenschaften”, sondern mehr noch
mit den “Verwirrungen des Zöglings Törleß”.
Juli Zeh – Spieltrieb. Roman
Schöffling & Co. Verlagsbuchhandlung Frankfurt am Main 2004
566 Seiten
EUR 24,80
ISBN 3-89561-056-9
Juli Zeh, geboren am 30.6.1974 in Bonn. 1,0-Abitur, Jurastudium in Passau
und Leipzig, 1998 erstes juristisches Staatsexamen mit der besten
Abschlussnote in Sachsen, 2003 zweites Staatsexamen. 1996 bis 2000 Studium
am Deutschen Literaturinstitut Leipzig. 1999 bis 2001 Juristischer
Aufbaustudiengang “Recht der Europäischen Integration (Magister,
LL.M.Eur.). Bücher: 2001 Roman “Adler und Engel”; 2002 Reisebericht “Die
Stille ist ein Geräusch – Eine Fahrt nach Bosnien”, 2002 “Recht auf
Beitritt? Ansprüche von Kandidatenstaaten gegen die Europäische Union”,
September 2004 Roman “Spieltrieb”. Diverse Kurzgeschichten und Essays.
Preise: 1999 Preis der Humboldt Universität im Beiragswettbewerb “Recht und
Wandel”; 2000 Caroline Schlegel Preis für Essayistik; 2001 Bremer
Literaturpreis; 2002 Rauriser Literaturpreis und Deutscher Bücherpreis
(bestes Debüt); 2003 Förderpreis zum Hölderlin-Preis; 2003
Ernst-Toller-Preis; 2004 Preis als Inselschreiber auf Sylt.
www.juli-zeh.de
Justament Okt. 2004: Die Wiegandsche Formel
Marc A. Wiegand analysiert, kritisiert und modifiziert Gustav Radbruch
Thomas Claer
Kaum ein deutscher Rechtsphilosoph ist heute so berühmt und einflussreich wie Gustav Radbruch (1878-1949), der überdies als SPD-Politiker und Reichsjustizminister 1921-23 auch noch Vorkämpfer eines humanen und sozialen Strafrechts war. Auf ihn und seine später “Formel” genannte Abgrenzung von Recht und Unrecht aus seinem legendären Aufsatz “Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht” (1946) berief sich die deutsche Rechtsprechung zunächst in den NS- und später in den Politbüro- und Mauerschützenprozessen. Doch blieb die Unterscheidung stets vage und angreifbar. Zudem stieß wohl jeder, der sich näher mit Radbruchs Werk beschäftigte, auf zahlreiche dunkle Stellen, immanente Widersprüche, Ungereimtheiten. Mittlerweile gibt es eine Flut von Veröffentlichungen zur Interpretation des Vieldiskutierten.
Marc A. Wiegand untersucht im ersten Teil seiner durchweg anregenden Leipziger Dissertation, der freilich nur den wahrhaft Hartgesottenen zu empfehlen ist, die Wurzeln der Radbruchschen Rechtsphilosophie und geht dabei bis auf den “Wertbegriff im Südwestdeutschen Neukantianismus” zurück. Im zweiten Teil hingegen wird es plötzlich brisant und sogar tagespolitisch aktuell, wenn man an die jüngsten Landtagswahlergebnisse denkt. Dort analysiert der Verfasser nämlich Radbruchs rechtsphilosophische Zweck- und Parteienlehre, in welcher dieser drei grundsätzliche Rechtszwecke und ihnen korrespondierende Rechtsauffassungen unterscheidet, die er sodann auf das politische Parteienspektrum der Weimarer Republik überträgt. Als Rechtszwecke können das Individuum (Individualismus), die Nation (Überindividualismus) und die Kultur (Transpersonalismus) fungieren. Radbruch ordnete sämliche liberalen und linken Parteien dem Individualismus, das konservative Lager und die Nazis dem Überindividualismus und gar niemanden dem Transpersonalismus (der Benutzung von Personen nur als Mittel zur Erreichung eines übergeordneten Zweckes) zu, worüber man im einzelnen sicherlich diskutieren muss. Wiegand tut dies, konzentriert sich aber vor allem auf die Einordnung des Nationalsozialismus, den er – anders als Radbruch – im Transpersonalismus ansiedelt, weil sein Zweck in einer, wenn auch zweifelhaften, Kulturleistung liege: darin, der arischen Kultur zur Herrschaft zu verhelfen, und nicht nur darin, einem Kollektiv zu dienen. Den im Nationalsozialismus angelegten Transpersonalismus belegt der Autor mittels einer Personalisierung der Bewegung auf ihren Führer, welcher in “Mein Kampf”-Zitaten zu Wort kommt und von Thomas Mann im Essay “Bruder Hitler” als unverantwortliche Künstlernatur charakterisiert wird, die für die Realisierung ihres Lebens(kunst)werks über Leichen geht. Dem Leser kommt hier der Komponist Stockhausen in dem Sinn, der vor drei Jahren das Attentat vom 11. September als ein famoses Kunstwerk bezeichnet hatte. Kurz gesprochen: Es handelt sich hier um ein vermintes Gelände und die Schlussfolgerungen des Autors sind keineswegs logisch zwingend, wenn auch oft plausibler als die von Radbruch. Am Ende glaubt Wiegand, mit dem Transpersonalismus in guter Kantischer Tradition (Der Mensch muss immer ein Selbstzweck sein!) die Zauberformel zur Rechts-Unrechts-Unterscheidung entdeckt zu haben. Dann gäbe es aber vermutlich mehr Unrecht, respektive gesetzliches, als Recht in der Welt!
Marc André Wiegand
Unrichtiges Recht
Mohr Siebeck Verlag Tübingen 2004
252 Seiten
EUR 49,00
ISBN: 3-16-148259-X
Justament Sept. 2004: Schäume im Nomotop
Peter Sloterdijk vollendet seine Sphären-Trilogie
Thomas Claer
Unter deutschen Intellektuellen, insbesondere bei seinen Fachkollegen, haftet dem Philosophen Peter Sloterdijk, geboren 1947, hartnäckig der zweifelhafte Ruf des unseriösen Gauklers, ja des Scharlatans an, der – eine sensationsgierige Öffentlichkeit bedienend – mit großer Formulierungskunst unverantwortliche Ideen in die Welt setzt. 1998 hatte er mit seiner Elmauer Rede “Regeln für den Menschenpark” für einen Skandal im Kulturbetrieb gesorgt und sich mit seiner Forderung eines “Codex der Anthropotechniken” zur Menschenzüchtung dem Faschismusverdacht ausgesetzt. Wer wie er die vieldeutig-ironische Geste und Darstellung liebt, läuft mitunter Gefahr, auf groteske Weise missverstanden zu werden. Hinzu kommt der in gewissen Kreisen als anstößig geltende Umstand, dass Sloterdijk Fernsehauftritte nicht scheut, wenngleich sich seine Präsenz auf die vorgerücktesten Sendezeiten beschränkt.
Andere sehen in ihm dagegen den glänzender Stilisten, der es unternimmt, die Philosophie auf die Höhe der Zeit zu bringen. Daran arbeitet er auch im nun vorliegenden dritten Band “Schäume” seiner vor sechs Jahren mit “Blasen” begonnenen und ein Jahr darauf mit “Globen” fortgesetzten “Sphärologie”, die dem Leser nicht weniger als eine hochkomplexe Theorie der Gegenwart zumutet. Im Umfang gewichtig (zusammen sind es über 2500 Seiten), inhaltlich gleichwohl von einer beschwingten Leichtigkeit, wird hier alle metaphysische Schwere über Bord geworfen. Der Schaum, traditionell das Denkbild des Unzuverlässigen, Flüchtigen, aber auch Unkonventionellen, dient dabei als Metapher der menschlichen Gesellschaft: eine fragile Struktur, auf unwahrscheinliche Weise zusammenhängende luftige Elemente (die Lebenssphären der Individuen), stets vom Zerplatzen bedroht.
“Schäume”, das sich auch ohne weiteres so lesen lässt, als wäre es der erste der drei Teile, nimmt sich vornehmlich drängender “gesellschaftlicher” Fragen an und macht dabei “anthropogene Inseln” aus, darunter auch das “Nomotop”: Jede Kultureinheit insuliere sich spontan durch ihre normative Verfassung eine Art sittlichen Äther. Die Geltung von Recht und Sitte innerhalb der Gruppe übe einen permanenten selbst-stressierenden Reiz auf die Mitglieder aus und versetze das Kollektiv so in eine symbolische Vibration, die man am ehesten mit der endogen stabilisierten Körpertemperatur eines warmblütigen Lebewesens vergleichen könne. Eine zentrale Rolle spiele dabei die Kommunikation, die aber keinesfalls als ein Miteinander-Einigwerden im Sinne der “Konsensusidealisten” (eine Breitseite gegen den philosophischen Erzrivalen Habermas) gedacht werden dürfe, sondern – viel kühler und nüchterner – als ein bloßes Aufeinander-Bezugnehmen. Ein solcher Kommunikationsbegriff liege näher am Modell des Parasitismus als bei der Verständigung unter Chancengleichen. Das soziale Feld lasse sich so auch als ein Netzwerk von selbstbedienenden Anknüpfungen an den Leistungen anderer verstehen und die Umwelt wird zum Verzeichnis der von einem gegebenen Standort aus parasitierbaren Adressen bzw. zur Liste der Parasiten, auf deren Besuch man gefasst sein sollte.
Gibt es Einwände gegen dieses desillusionierende Panorama zeitgenössischer Anthroposphären? Schopenhauer hat in seiner Parabel die bürgerliche Gesellschaft nicht als “Gruppen frierender Igel”, sondern frierender Stachelschweine charakterisiert (S.305) und es heißt schon seit längerem nicht mehr “Deutsche Bundesbahn”, sondern Deutsche Bahn AG (S.469). Geschenkt.
Peter Sloterdijk
Sphären III. Schäume
Broschiert
Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2004
916 Seiten
EUR 29,90
ISBN: 3-518-41466-6
Justament Juni 2004: Kurs halten!
Zwei Kursbücher bieten Orientierung – auch für junge Juristen
Thomas Claer
Bis heute hat die 1965 von Hans Magnus Enzensberger begründete viermal jährlich zu einem Themenschwerpunkt erscheinende Zeitschrift “Kursbuch” überlebt. Stets fühlte sie sich dem erprobten essayistischen Prinzip verpflichtet, sich einem Gegenstand aus unterschiedlichsten Perspektiven und möglichst ohne allzu große fachwissenschaftliche Beschränktheit zu nähern. Dies gilt auch für die aktuelle Nummer, in welcher sich neun Juristen und sieben Nicht-Juristen vereint Gedanken über “Neue Rechtsordnungen” machen. Mit dabei sind so namhafte Autoren wie Klaus Lüdersen, der den strafrechtlichen Schuldbegriff hinterfragt, und Uwe Wesel, den die US-amerikanische Doppelmoral in der Menschenrechtsfrage beschäftigt. Clau Kreß beleuchtet sehr nüchtern und kenntnisreich die völkerrechtliche Diskussion um das Friedenssicherungsrecht nach dem Irak-Feldzug. Klaus Günther berichtet erstaunliches über Anwaltsimperien, Kai Strittmatter porträtiert eindrucksvoll das Rechtssystem in China. Die Zusammenstellung ist gelungen, kaum ein Beitrag fällt ab.
Darüber hinaus sollte beim geneigten jungen Juristen auch die vorhergehende Kursbuch-Nummer auf Interesse stoßen, beschäftigt sie sich doch mit der Generation, welcher sich – grob angesetzt – sowohl Referendare als auch juristische Berufseinsteiger zugehörig fühlen dürfen, den “30jähhrigen”. Zumindest, so muss man einschränken, sofern man einer Einteilung von Gesellschaften in Generationen überhaupt einen nennenswerten Erkenntniswert zubilligt. Doch hier sind wir bereits mitten in der mehr oder weniger engagierten Diskussion, die von achtzehn Generationsgenossen und zwei älteren Generationsbeobachtern, fast allesamt Schriftsteller und Journalisten, um das komplizierte Schwellenalter mit seinen Vorzügen und Schrecken geführt wird. Schweigen wollen wir über das sprachliche und inhaltliche Niveau einiger Beiträge, vor allem wenn es sich bei den Verfassern um ausgewiesene Popliteraten handelt. Viele andere Texte hingegen überzeugen auf ganzer Linie, so Ulrich Rüdenauers köstliche Schilderung eines Klassentreffens zehn Jahre nach dem Abi oder der Vergleich der jeweils in ihrer Jugend von einem Weltkrieg geprägten 30-Jährigen unter Hitler (der furchtbaren Karrieregeneration) und in der jungen Bundesrepublik (der “skeptischen Generation”) mit den eher lauen und harmlosen heutigen 30-Jährigen des Historikers Stephan Schlak. Herauszuheben sind ferner eine brillante Apologie des Verzichts auf politisches Engagement vom SZ-Feuilletonisten Ijoma Mangold und als krönender Abschluss Anna Katharina Hahns bittere Satire “Kommune Kalk”: Im Jahre 2050, das staatliche Renten- und Gesundheitssystem ist weitgehend zusammengebrochen, haben sich inzwischen hoch betagte Ex-Love-Parade-Teilnehmer in einem besetzten Haus zu einer WG zusammengefunden, die sich mit dem Raub von Medikamenten und Lebensmitteln über Wasser hält.
Ina Hartwig und Tilman Spengler (Hrsg.)
Kursbuch 154, “Die 30jährigen”
Rowohlt Verlag Berlin 2003, 200 Seiten
Euro 10,00
ISBN: 3-87134-154-1
Ina Hartwig und Tilman Spengler (Hrsg.)
Kursbuch 155, “Neue Rechtsordnungen”
Rowohlt Verlag Berlin 2004, 192 Seiten
Euro 10,00
ISBN: 3-87134-155-x