Justament Dez. 2004: Strafrecht ohne Staatsanwalt

Jens-Uwe Krause erzählt unterhaltsam und kenntnisreich die Kriminalgeschichte der Antike

Thomas Claer

Krause Cover Das staatliche Gewaltmonopol war auch in unseren Breiten die längste Zeit keine Selbstverständlichkeit. Noch Goethe erboste sich über die erst zu seiner Zeit aufkommende Allgegenwärtigkeit der “Polizey”, die, wie er zu berichten wusste, schon einschreite, sobald nur jemand auf der Straße laut mit der Peitsche zu knallen beginne. Dagegen stand den Bürgern der europäischen Antike, selbst wenn sie Opfer von Gewalt- oder Eigentumsdelikten wurden, kaum öffentlich-organisierte Hilfe zur Seite, ohne dass sie aber deshalb dem Verbrechen hilflos ausgesetzt gewesen wären.
Nachbarn und Passanten fühlten sich in der Regel zum aktiven Beistand verpflichtet, und das Verbrechensopfer war gut beraten, durch lautstarkes Geschrei ihre Aufmerksamkeit zu erregen. Schließlich galt es, den Übeltäter im Wege der Selbsthilfe wenn möglich auf der Stelle dingfest zu machen und der meist wenig schlagkräftigen öffentlichen Verwaltung zu übergeben, die ihn dann in Gewahrsam nahm oder sogleich hinrichten ließ.
Viele aufschlussreiche Episoden über den Umgang der altgriechischen Stadtstaaten und des Römischen Reiches mit der Kriminalität, der Straferfolgung und der strafrechtlichen Sanktionierung finden sich in Jens-Uwe Krauses knappem und mit viel Akribie zusammengetragenem Band. Der Leser gewinnt eine anschauliche Vorstellung von der altertümlichen Rechtspraxis, der es weit weniger um Gerechtigkeit als vielmehr um praktikable Regeln zur Bewahrung des inneren Friedens ging.
So stellte sich die Untersuchung von Straftaten und die Fahndung nach den Tätern insbesondere in Griechenland als reine Privatsache dar. Bei den meisten Delikten blieb es auch nur dem Opfer vorbehalten, vor Gericht Privatklage gegen den Täter zu erheben. Andere Straftaten hingegen, vorwiegend solche gegen die Gemeinschaft,  konnten von jedermann im Wege der Popularklage vor Gericht gebracht werden. Im übrigen aber galt: Wo kein (An-) Kläger, da kein Richter. Eine öffentliche Anklagebehörde wie unsere Staatsanwaltschaft war unbekannt.
Es versteht sich von selbst, dass von dieser Selbsthilfe-Justiz (nicht zu verwechseln mit der Selbst- und Lynchjustiz etwa in Western-Filmen) vornehmlich die Vermögenden und Mächtigen profitierten, welche die Mittel besaßen, eine Strafverfolgung zu organisieren und das Kostenrisiko von Gerichtsprozessen zu tragen. Andererseits blieb durch ein solchermaßen schlankes Gemeinwesen aber auch die Steuer- und Abgabenlast für die (nicht versklavte) Allgemeinheit gering.

Jens-Uwe Krause
Kriminalgeschichte der Antike
2004, Verlag C. H. Beck München
228 Seiten
EUR 24,90
ISBN: 3-406-52240-8

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