Justament Dez. 2004: Vergeltung ist süß

Michael Pawliks Theorie zur Legitimation von Strafe

Thomas Claer

Pawlik CoverBereits die Themenstellung ist radikal, und der Verfasser legt Wert darauf, dies nicht zu bagatellisieren: Wer nach der Legitimation des staatlichen Strafens frage, müsse auch die Möglichkeit zulassen, dass es keine solche gibt. Dass ein solch schockierendes Ergebnis – der sozialen Praxis aller Länder und Zeiten zum Trotz – gar nicht so fern liegt, wie man glaubt, zeigt dieses Buch, in dem Pawlik die Einwände gegen sämtliche nur existierende Strafrechtstheorien darstellt. Wer sich einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Diskussion über die grundsätzliche Legitimität des Strafens verschaffen will, ist mit diesem Büchlein gut beraten, wenngleich sich angesichts des Preises nicht jedem eine private Anschaffung aufdrängen dürfte.
Zunächst zieht Michael Pawlik gegen die wohl noch vorherrschenden Präventionslehren zu Felde, denen zufolge – grob vereinfachend gesprochen – das Strafen sich nur durch seine Wirkung auf die Zukunft rechtfertigen lässt: Es dient der Abschreckung und Warnung und motiviert jeden, sich gesetzestreu zu verhalten, um einer Bestrafung zu entgehen. Und das wiederum liegt gleichzeitig im Interesse aller, deren persönliche Integrität durch eine so funktionierende Rechtsordnung geschützt wird.
Diese Auffassungen, die allen metaphysischen Konstrukten von auszugleichender Schuld und “gebrochenem” und deshalb durch Strafe wiederherzustellendem Recht eine Absage erteilen, sind aufgeklärt und modern, gehen sie doch von dem rationalen und nur den eigenen Nutzen maximierenden Individuum aus. Pawlik zufolge greifen sie dennoch viel zu kurz, da sie nur die Wirkungen der Strafe thematisieren, ohne deren Legitimität überzeugend begründen zu können.
Daher bringt Pawlik die sich ohnehin wieder auf dem Vormarsch befindenden guten alten Vergeltungs-Theorien ins Spiel, freilich nicht die biblische “Auge-um-Auge”-Version, sondern eine “freiheitstheoretisch abgesicherte” Variante. Diese stützt sich entscheidend auf Hegel und sieht das strafrechtlich relevante Unrecht im spezifischen Unrecht des Bürgers eines Staates. Die Strafe wird dann zur Antwort nicht nur auf die Pflichtverletzung gegenüber dem konkreten Opfer, sondern vor allem auf die Loyalitätsverweigerung gegenüber dem Staat.
Wer aber darin dem Autor nicht folgt, etwa weil er die Vernunft der Institution Staat zurückhaltender beurteilt als Hegel, steht am Ende möglicherweise mit leeren Händen da. Ihm mag dann das staatliche Strafen nur als Ausdruck des spezifisch menschlichen “Instinktes des Strafens- und Richtenwollens” (Nietzsche) erscheinen. Im übrigen werden Strafe und Lohn, so Nietzsche an anderer Stelle, nicht zuletzt aus Nützlichkeitsgründen gegeben, weil sie wie Tadel und Lob am empfindlichsten auf die Eitelkeit wirken.

Michael Pawlik
Person, Subjekt, Bürger. Zur Legitimation von Strafe
2004, Duncker & Humblot, Berlin
124 Seiten
EUR 49,80
ISBN: 3-428-11542-2

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