Category Archives: Über Bücher

www.justament.de, 18.1.2010: Er irrt sich ständig!

Rainer Erlingers unterhaltsame Moralkolumnen als Taschenbuch

Thomas Claer

Cover ErlingerWas richtig und was falsch ist im Leben, wie man sich in dieser oder jener Situation am besten verhalten sollte, wer weiß das schon immer ganz genau? Da ist es doch schön, dass es jemanden gibt, der mehr weiß als wir alle. Unzählige Leser des Magazins der Süddeutschen Zeitung fiebern Woche für Woche der Erlinger-Kolumne entgegen, die es inzwischen zu einiger Berühmtheit gebracht hat. Jeden Freitag beantwortet Dr. jur Dr. med Rainer Erlinger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht aus München, eine konkrete Frage der Alltagsmoral, die ihm von einer Leserin oder einem Leser angetragen wurde. Er führt das Problem dann zumeist auf widerstreitende moralphilosophische Grundprinzipien zurück, wägt das Für und Wider gewissenhaft ab – und fällt dann sein salomonisches Urteil. Das Problem und gleichzeitig das Schöne dabei ist aber, dass seine Ratschläge so oft dem eigenen Urteil widersprechen. Man kann sich als langjähriger süchtiger Leser seiner Kolumne so wunderbar über ihn aufregen!
Beispielhaft seien hier nur drei besonders eklatante Fehlurteile aufgeführt: Erster Fall: Es fragt ein Leser, der neben einer türkischen Frau mit Kopftuch an der Supermarktkasse steht und sieht, wie diese Gummibärchen mit Gelatinezusatz für ihre Kinder kauft, allen Ernstes, ob er die Dame nicht eigentlich darauf hinweisen müsste, dass der Gelatinezusatz vom Schwein stammt und daher in ihren Augen doch bestimmt nicht helal sein wird. Und was antwortet Erlinger darauf? Gewiss doch, man müsse sich stets um seine Mitmenschen bemühen und sie darauf aufmerksam machen, wenn ihnen Unheil drohe – und sei es auch nur nach ihren eigenen Maßstäben. Ich spare mir hier eine ausführliche Begründung meiner Auffassung, dass sich jemand, der so fragt, nicht wundern sollte, wenn er – Pardon! – mal “eine reingehauen” bekommt. Die einzig angebrachte Antwort auf ein solches Ansinnen wäre der Satz – Nochmal pardon! – “Verarschen kann ich mich alleine.”
Zweiter Fall: Da wurde unser Moralkolumnist regelrecht ausfällig gegen Knoblauch- und sogar Bärlauchesser. Die sollten das, Erlinger zufolge, entweder bleiben lassen oder nicht unter Menschen gehen. Ja, wo leben wir denn? Es verbietet sich zwar an dieser Stelle, noch irgendetwas gegen die Raucher zu sagen, das wäre übelstes Nachtreten. Aber wer Knoblauch isst, tut das in der Regel nicht im Büro, und die Folgeausdünstungen sind denen der Raucher nach der Zigarettenpause in der Intensität vergleichbar. Schließlich fiele es doch auch nicht dem militantesten Nichtraucher ein, den Rauchern den sozialen Umgang nach ihrem Laster zu verbieten. Sollen die Knoblauchverächter doch einfach Abstand halten!

Dritter Fall: Ein Leser aus München fragte, ob es unmoralisch sei, wenn er als Student manchmal zur Aufbesserung seines Salärs im Park herumliegende Pfandflaschen mitnehme. Man habe ihn ermahnt, er würde so die Obdachlosen um ihre Einnahmequelle bringen. Genau, sagt Erlinger, die Pfandflaschen sind für die Obdachlosen. So schlecht gehe es keinem Studenten, dass er so etwas machen müsse. Na meine Herren! In unserem Berliner Kiez sammelt einer, wahrscheinlich ein “Hartzer”, tagaus, tagein Pfandflaschen in großer Zahl. Wenn er vor mir am Pfandflaschenautomat bei Edeka steht, muss ich manchmal schon sehr lange warten, bis er endlich alle im Gerät versenkt hat. Der ist mitnichten ein Obdachloser, der wohnt schräg gegenüber von uns. “Nach Pfandflascheneinnahmen” hat er sicherlich mehr im Portemonnaie als so mancher Student – außer im Winter, da sieht es deutlich schlechter aus. Ist dieser Mann jetzt auch unmoralisch, weil er den Obdachlosen etwas wegnimmt? Oder ist derjenige unmoralisch, der diesem Manne “seine Pfandflschen” wegnimmt, weil die doch zu seinem Lebensunterhalt beitragen? Oder sind womöglich alle die unmoralisch, die ihre Pfandflaschen für ihn liegen lassen, da er sich doch seine Einnahmen bestimmt nicht auf sein Hartz IV anrechnen lässt? Andererseits arbeitet er härter für sein Geld als manch anderer …
Sicherheitshalber keinen Kommentar gebe ich zu folgendem Fall ab: Ein Leser hat ein 9-Uhr-S-Bahnticket. Sein Zug, den er unbedingt nehmen muss, um rechtzeitig bei der Arbeit zu sein, fährt um 8.58 Uhr ab. Bis zur nächsten Station gibt es niemals Kontrollen. Unmoralisch? Klar, sagt Erlinger. Auch bei Kleinigkeiten, sagt er, muss es immer ums Prinzip gehen. Selbstverständlich begrüßt er auch die Kündigungen wegen eines Kassenbons, eines Brötchens oder einer Frikadelle im Grundsatz und plädiert allenfalls für punktuelle Gnade im Einzelfall. Manchmal spricht Erlinger aber auch dem Leser aus dem Herzen: Wer nur verschenkt, was ihm selbst gefällt, aber dem Beschenkten vielleicht nicht, beschenkt sich doch letztlich nur selber. Dies und vieles andere nachlesen kann man mittlerweile in mehreren Sammelbänden, von denen der hier anzuzeigende nun auch als Taschenbuch vorliegt. Da kann man nur allen Lesern eine muntere Diskussion wünschen!

Rainer Erlinger
Wenn Sie mich fragen: Antworten zu Fragen der Alltagsmoral
Taschenbuch
Goldmann Verlag 2009
272 Seiten, EUR 7,95
ISBN-10: 3442169941

Justament Dez. 2009: Juristin lehrt das Dichten

Martina Weber gibt eine Anleitung zum “Lyrik schreiben und veröffentlichen”

Thomas Claer

14 LIT TC empfiehlt Martina Weber 21ivOqb%2BjCL._SL500_AA180_Manche Zeitgenossen, die ausdrücken wollen, dass etwas vielleicht schön formuliert, aber völlig unwichtig und überflüssig ist, dass ihm jede Relevanz für die eigentlich wichtigen Dinge des Lebens, nämlich die geschäftlichen, abgeht, die nennen das Besagte schlicht und ergreifend “Lyrik”. Wenn einer “Lyrik” redet oder schreibt, dann kommt er nicht zum Punkt und raubt seinen Mitmenschen nur ihre Zeit und Aufmerksamkeit. Und dieser Ausdrucksweise liegt scheinbar ein weit verbreitetes Urteil über die eigentliche Lyrik, also die Dichtkunst, zugrunde. Seit einigen Jahrzehnten schon sind Gedichte, so scheint es, aber so was von verpönt, geradezu ein Anachronismus. Schließlich machen Gedichtbände auch nur einen winzigen Bruchteil der Umsätze an literarischen Büchern aus.

Und doch hat sich in den letzten Jahren, abseits vom Mainstream, etwas entwickelt, das in dem vorliegenden, bereits in zweiter Auflage erschienenen Bändchen der Frankfurter Juristin und Lyrikerin Martina Weber seinen Ausdruck findet: “Viele Menschen haben ein echtes Bedürfnis, literarische Texte zu schreiben, wissen aber nicht, wie sie es anfangen sollen …”, heißt es im Vorwort. An Leser mit solchen Interessen und Ambitionen, die auch die immer zahlreicher werdenden Poetenwerkstätten und Seminare für literarisches Schreiben bevölkern, richtet sich das vorliegende Werk. Es besteht, analog zu seinem Subtitel, aus zwei Teilen: einem ersten, der die Dichtkunst als ein durch gezielte Aufmerksamkeit und Übung erlernbares Handwerk darstellt, und einem zweiten, der aufzeigt, wie und auf welche Weise die Gedichte im Wege der “Veröffentlichung” den Weg zu den Lesern finden können. Neben der Verfasserin haben noch mehrere andere Autoren, überwiegend ihrerseits Lyriker, einzelne Passagen und Kapitel beigesteuert.

Schon auf den ersten Seiten werden sich all jene bestätigt fühlen, die solcher Ratgeber-Literatur, erst recht einer auf literarisches Schreiben bezogenen, skeptisch gegenüber stehen: “Aus der Offenheit des Lyrikbegriffs folgt, dass man niemandem sagen kann, wie er ein Gedicht zu schreiben hat”, räumt die Autorin ein. Ein Gedicht kann so ziemlich alles und nichts sein, solange es nur aus mindestens zwei Zeilen besteht, erfahren wir. Was also kann eine Anleitung zum Dichten da überhaupt noch leisten? Zunächst zeigt die Autorin auf, was nach ihrer Ansicht gute Lyrik ausmacht und woran man schlechte erkennen kann: Gute Lyrik erzeugt im Leser Gefühle, überrascht den Leser, z.B. durch Zeilensprünge, unerwartete inhaltliche Wendungen, Brüche im Gedankengang und im Rhythmus, ungewöhnliche Bilder und Aussagen, Mehrdeutigkeit, Pointen, Wortspiele, Witz und Humor. Zu vermeiden wären hingegen Klischees, Trivialität und Abstrakta (“Drei Orangen sind sinnlicher als Obst.”). Alle diese Punkte, an deren Evidenz wohl kaum jemand zweifeln dürfte, werden in den folgenden Kapiteln noch ausführlich erläutert und mit Beispielen besonders gelungener, manchmal auch missratener Lyrik untermauert. Vor allem diese mit Bedacht ausgewählten Zitate machen auch dem interessierten Laien schnell deutlich, ob, wann und warum ein Gedicht etwas taugt. Auf diese Weise präpariert kann der Leser dann eigene Versuche unternehmen. Die durchweg brauchbaren Tipps zur Veröffentlichung der Resultate tun ihr übriges.

Indessen verdichten sich die Anzeichen für eine Lyrik-Renaissance weiter: Nicht nur, dass unsere Schulkinder nach dem Pisa-Schock inzwischen wieder so viele Gedichte einpauken müssen, wie seit 1968 nicht mehr. In der “Wetten, dass…?”-Sendung vom 7.11.2009 präsentierte Popstar Lady Gaga ein riesiges Tattoo mit Versen von Rainer Maria Rilke auf ihrem linken Oberarm. Lyrik ist en vogue, heißt das. Vielleicht wird ja die Lyrik im Zeitalter der neuen Medien – gerade wegen ihrer Kürze und Prägnanz – sogar die literarische Form der Zukunft sein. Allen, die nun selber dichten wollen, ob mit oder ohne Ratgeber, sei noch das rekordverdächtig kurze Gedicht Erich Kästners ans Herz gelegt: Es gibt nichts Gutes / Außer: Man tut es.

Martina Weber
Zwischen Handwerk und Inspiration. Lyrik schreiben und veröffentlichen
2. vollständig überarbeitete Auflage
Uschtrin Verlag München 2008
236 Seiten, EUR 18,90
ISBN 978-3-932522-09-3

Informationen:
http://www.uschtrin.de/weber.html

Justament Okt. 2009: Entzückendes Pumphöschen

Martin Mosebachs “Die Türkin” als Taschenbuch

Thomas Claer

Cover MosebachSo kann es kommen in unserer “durchmischten und durchrassten Gesellschaft” (Den Begriff prägte vor langer Zeit der heutige EU-Sonderbeauftragte für Demokratie- äääh Bürokratieabbau in Brüssel.): Ein 36-jähriger frisch gebackener Doktor der Kunstgeschichte verliebt sich Hals über Kopf in eine überaus hübsche blutjunge türkische Wäschereimitarbeiterin, die alsbald von ihrer Familie in die Türkei zurückgeholt wird. Der pedantisch streberhafte Ehrgeizling, ein regelrechter Kotzbrocken, der sich bevorzugt um den Zustand seiner Oberhemden sorgt, wirft daraufhin alle Karrierepläne über den Haufen – eigentlich sollte er bei einem angesehenen Antiquar in New York anheuern – und folgt der Angebeteten ins ländlich-patriarchalische Milieu nach Lykien im Südwesten der Türkei. Dort erlebt er letztlich sein blaues Wunder, gewinnt aber tiefe Einblicke in die fremdartige Landschaft, Tradition und Kultur.

Davon handelt, kurz gesprochen, der bereits 1999 erschienene Roman “Die Türkin” des inzwischen viel gerühmten schriftstellernden Juristen Martin Mosebach. Seit dieser sich, bedingt durch seine Auszeichnung mit dem Büchner-Preis 2007, ein breiteres Publikum erschlossen hat, kommt es nun vermehrt zu Neuauflagen seiner früheren Werke als Taschenbuch, so geschehen auch mit der “Türkin”.

Zweifellos gehört Mosebach zu den Schriftstellern, die polarisieren: Er pflegt einen opulenten, gehobenen, also nicht gerade zeitgemäßen Sprachstil, der neben viel Bewunderung auch häufig Vorbehalte im Literaturbetrieb weckt. Hinzu kommt der Vorwurf, er transportiere in seinen Romanen ein durch und durch reaktionäres Weltbild. Vor allem müht sich mein lieber Kollege Thomas Wagner von der “Jungen Welt” seit Jahren nach Kräften, ihm ein solches nachzuweisen. Nicht den Büchner-Preis, nein, den Ernst-Jünger-Preis, den man allerdings erst noch eigens dafür ins Leben rufen müsse, hätte Mosebach verdient gehabt, sagte mir Wagner vor etwas über einem Jahr auf einer Feier. Und so ging ich also entsprechend sensibilisiert in meine erste Begegnung mit dem Romanautor Mosebach.

Nun, es stimmt schon: Die Bewunderung des Helden für die Geordnetheit der engen patriarchalischen Welt, dass die Pumphosen und Kopftücher die schönen Frauen doch sehr gut kleiden, dass Männer und Frauen aus gutem Grund streng getrennt und die Frauen mit Recht in Abgeschlossenheit gehalten werden, ja dass auch Zwangsheiraten irgendwie doch ganz in Ordnung seien – alle diese Gedanken des Erzählers kann man durchaus reaktionär finden. Doch ist das gewiss kein Einwand gegen den Roman, denn es entspricht seiner inneren Logik, und schließlich ist das Hinterfragen unserer westlich-aufgeklärten Selbstgewissheit so legitim wie es künstlerisch ergiebig sein kann. Problematisch ist eher die sprachlich-stilistische Seite, denn dem sehr hohen Anspruch, den der Autor erhebt, vermag er nicht immer gerecht zu werden. So geraten ihm die reflektierenden Passagen des Helden, insbesondere dessen ausgiebige Landschaftsschilderungen und die schwüle Ausbreitung seiner Liebesqualen, mitunter zu einer fast schon quälenden Langatmigkeit, wofür aber andererseits der überaus dramatische und rasante Schluss des Romans entschädigt. Im übrigen rechtfertigt der namenlose Romanheld seine chronisch uncharmante Art mit den bedenkenswerten Worten: “Was gemeinhin als charmant gilt, ist doch bei Licht gesehen oft recht ekelhaft. Es wird in sachliche und vernünftige Beziehungen da immer etwas Schmieriges hineingemischt, und geschmiert werden soll ja auch, es sollen Vorteile erreicht und eingestrichen und Zugeständnisse erzwungen werden, die den, der sie macht, schädigen, denn die Gegenleistung soll ja in dem bewussten Charme bestehen.” (S.216 f.) Fazit: Leser mit besonderer Affinität zur Thematik können getrost zugreifen, andere sollten sich lieber an die übrigen Roman des Verfassers halten.

Martin Mosebach
Die Türkin
Deutscher Taschenbuchverlag München 2008
287 Seiten, EUR 8,90
ISBN 342313674X

www.justament.de, 23.3.2009: Mensch bleiben!

Nietzsche ist ein verkannter Rechtsphilosoph, findet Jens Petersen

Thomas Claer

Cover NietzscheWie der Leibhaftige persönlich muss uns guten, anständigen Juristen der Philosoph Friedrich Nietzsche (1844-1900) vorkommen. Denn nahezu alles, was uns lieb und teuer ist, wozu man uns jahrelang – gleichsam mit Zuckerbrot und Peitsche – erzogen hat, wurde von diesem Denker aufs Entschiedenste abgelehnt: Nietzsche befürwortete ausdrücklich eine Rangordnung und Ungleichheit der Menschen vor dem Gesetz, der Staat war für ihn „das kälteste aller kalten Ungeheuer“ und eine „organisierte Unmoralität“, staatliches Strafen war in seinen Augen nichts Anderes als Rache und jede Strafzumessung willkürlich. Hinzu kommt seine Auffassung, dass „es kein Recht gibt, das nicht in seinem Fundamente Anmaßung, Usurpation, Gewalttat ist“. Und schließlich beruhten alle Systeme, ob die seiner philosophischen Kollegen Kant und Hegel oder das der Rechtsdogmatik, auf einem „Mangel an Rechtschaffenheit“.

Es verwundert nicht, dass Rechtsgelehrte die längste Zeit einen großen Bogen um diesen Philosophen machten, zumal der sich aufgrund seiner unsystematischen und aphoristischen Darstellungsweise auch jeder geordneten Untersuchung zu entziehen schien. Doch spätestens seit den Wendejahren vor zwei Jahrzehnten gilt der einst von den Nazis instrumentalisierte Nietzsche als nicht mehr allzu sehr politisch anrüchig und wird inzwischen weltweit als der große Theoretiker und Prophet der Moderne („Gott ist tot!“) geschätzt und verehrt. So kam es, dass sich ihm eines Tages auch die Juristen nicht mehr länger verweigern konnten. Mit besonderer Gründlichkeit hat sich nun Jens Petersen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Historischen Institut in Rom, des Themas angenommen und aus Nietzsches umfangreichem Gesamtwerk so ziemlich alles zusammengetragen, was sich im juristischen Kontext verwerten lässt. Und siehe da: Die Gedanken des Systemverweigerers Nietzsche zu Recht und Gerechtigkeit erweisen sich als erstaunlich systematisch. Vor allem aber setzt der Verfasser viel daran, Nietzsche als Rechtsphilosophen zu etablieren, der bei aller ätzenden Kritik am Bestehenden durchaus eine konstruktive Vorstellung von Gerechtigkeit hatte. Die entscheidende Passage aus „Menschliches; Allzumenschliches“ lautet: „Es gibt freilich auch eine ganz andere Gattung der Genialität: die der Gerechtigkeit … Ihre Art ist es, mit herzlichem Unwillen allem aus dem Weg zu gehen, was das Urteil über die Dinge blendet und verwirrt; sie ist folglich eine Gegnerin der Überzeugungen, denn sie will jedem, sei es ein Belebtes oder Totes, Wirkliches oder Gedachtes, das Seine geben – und dazu muss sie es rein erkennen; sie stellt daher jedes Ding in das beste Licht und geht um dasselbe mit sorgsamem Auge herum.“ Das ist zwar, wie auch der Verfasser erkennt, „keine auf das Recht selbst bezogene inhaltliche Idee der Gerechtigkeit“, aber doch eine „Erscheinungsform juristischer Urteilskraft“. Letztere wiederum hält Nietzsche für ganz entscheidend, denn „die schrecklichsten Leiden sind gerade aus dem Gerechtigkeitstriebe ohne Urteilskraft über die Menschen gekommen“. Doch dürfe andererseits, so Nietzsche, der Gerechte kein „kalter Dämon der Erkenntnis“ sein, der eine „eisige Atmosphäre einer übermenschlich, schrecklichen Autorität“ ausbreite. Erst dadurch, dass er „ein Mensch ist, … stellt ihn dies alles in eine einsame Höhe hin, als das ehrwürdigste Exemplar der Gattung Mensch“. Ganz Ähnliches verlangte einst auch Adolf Tegtmeier (Jürgen von Manger) als Schwiegermuttermörder von seinem Richter: „Man muss doch irgendwie, äh, Mensch bleiben, näch?“

Jens Petersen

Nietzsches Genialität der Gerechtigkeit

De Gruyter Recht, Berlin 2008

251 Seiten, EUR 48,00

ISBN 978-3-89949-473-0

Justament Dez. 2008: Alles ist flüchtig

Montaignes Essais für kurz Angebundene nebst Reisetagebüchern

Thomas Claer

Cover MontaigneDa hatte einer – ein Jurist – mit Ende dreißig schon genug vom Lärm der Welt, hängte nach dem Tode seines Vaters den ungeliebten Job als “Parlementsrat” in Bordeaux an den Nagel, zog sich, ausgestattet mit einem auskömmlichen Erbe, zurück in sein Schloss in der Dordogne, legte dort im Turmzimmer eine für damalige Verhältnisse sehr umfangreiche Bibliothek an, las und las und begann schließlich zu schreiben – was und worüber er wollte, über alles und nichts, aber immer zugleich auch über sich selbst. Diese Versuche, die “Essais”, deren erste beiden Bände zehn Jahre später, im Jahre 1580, erschienen, markierten, so sehen es heute viele, den Beginn der modernen Subjektivität. Ohne wissenschaftliche Systematik vorgehend, nur durch Intuition, Reflexion und Verstand stieß Michel de Montaigne (1533-1592) auf Erkenntnisse über die menschliche Seele, die seiner Zeit weit voraus waren: Unser Selbst ist keine feste Größe, sondern von flüchtiger, widersprüchlicher Natur. Widersprüchlich sind auch unsere Ansichten aller Dinge, je nachdem, von welcher Seite wir sie betrachten. Und ob wir etwas als Wohltat oder Übel empfinden, wird nicht von den Dingen selbst, sondern von unserer Einstellung zu ihnen bestimmt. Bei Montaigne mischt sich radikale Skepsis mit Stoizismus als Lebenshaltung und darüber hinaus ganz ausdrücklich mit einer Bejahung aller Sinnesfreuden. Vollkommen unideologisch, gänzlich frei von Rechthaberei, wenn auch mit Freude am Disput und an der Polemik, tritt er uns als freier Geist entgegen, nicht immer ganz frei von Eitelkeit, doch immer mit augenzwinkerndem Understatement.
Die Essais wurden nach ihrer Publikation ein überraschender Erfolg, das heißt, es gab viel Lob aus belesenen Kreisen – Bestseller im heutigen Sinne kannte man damals noch nicht. Ihr Autor genoss fortan ein solches Renommee, dass nicht einmal die katholische Kirche es wagte, seine Schriften auf den Index zu setzen. (Das tat sie erst hundert Jahre später). Montaigne ließ sich daraufhin zu einem fulminanten beruflichen Comeback als Bürgermeister von Bordeaux (1582-1585) überreden. Wiederholt vermittelte er in seinen letzten Lebensjahren als “Elder Statesman” zwischen den Streitparteien der Religionskriege seiner Zeit. Sein Terminkalender erlaubte ihm gerade noch die Veröffentlichung eines dritten Bandes seiner Essais (1588).
“Dass ein solcher Mann wie Montaigne geschrieben hat, dadurch ist die Lust, auf dieser Erde zu leben, vermehrt worden”. Also sprach Friedrich Nietzsche (1844-1900) – und wie er wurden zahlreiche andere vom Begründer der Essayistik beeinflusst. Anziehend machte Montaigne aber nicht zuletzt auch die implizite Unterweisung seiner Leser in Fragen der Lebenstechnik, was ihn – leider – auch zum Vorläufer der Ratgeberliteratur unserer Tage  à la “Sorge dich nicht, lebe!” macht. Auf einen solchen Markt scheint der hier besprochene Auswahlband ein wenig zu schielen, wie schon der Titel “Von der Kunst, das Leben zu lieben” ahnen lässt. Selbst das Vorwort des verdienstvollen Übersetzers Hans Stilett ist nicht ganz frei von solcher Tendenz. Dennoch werden all jene, die vielleicht dreihundert Seiten, aber nicht über eintausendsiebenhundert Seiten Essais bewältigen können, weil ihre Lebensumstände ihnen mehr nicht gestatten, kaum um eine solche Kurzfassung herumkommen. Es sei hier versichert, dass es sich lohnt. Cover Montaigne TagebuchGleichermaßen lohnt sich das “Tagebuch einer Reise durch Italien, die Schweiz und Deutschland in den Jahren 1580 und 1581”, die Montaigne als Individualreisender auf dem Pferde unternahm. Besonders lobend äußert er sich darin über die rustikale (süd-)deutsche Küche, wo im Gasthaus alle aus einem gemeinsamen Topf deftige Reissuppe löffeln. Allerdings versteht es sich, dass Montigne nicht wirklich allein, sondern stets “mit seinem Gefolge” unterwegs war. Für einen Edelmann dieser Zeit waren ein paar Diener eben unterster Standard.

Michel de Montaigne
Von der Kunst, das Leben zu lieben
Deutscher Taschenbuch Verlag München 2007
300 Seiten, EUR 9,50
ISBN 978-3-423-13618-1

Michel de Montaigne
Tagebuch einer Reise durch Italien, die Schweiz und Deutschland in den Jahren 1580 und 1581
Insel Verlag Frankfurt am Main 1988
366 Seiten, EUR 10,00
ISBN 3-458-32774-6

Justament Dez. 2008: Juristen als Komiker

Thomas Claer

Cover AhrensHier ist im alten Jahr noch etwas abzuarbeiten. So einiges hat sich angehäuft auf dem Schreibtisch des Rezensenten in Sachen Juristerei und Humor.
Zunächst ist da die Audio-CD “Humoristisches aus der Justiz”, auf der kuriose Gerichtsurteile von Schauspielern in eine Hörspielfassung gebracht werden. Jeweils wird erst der Fall, dann die Gerichtsverhandlung teilweise nachgespielt. Viele deutsche Dialekte sind da zu vernehmen, und allerhand Hintergrundgeräusche sollen für Alltagsnähe sorgen. All das wirkt reichlich bemüht. Die eigentliche Komik, die zumeist in der trockenen, nicht selten unfreiwillig lächerlichen Juristensprache und in deren Kontrast zum blühenden Leben liegt, wird durch diese Form der Darbietung regelmäßig unterlaufen.
Schon eher funktionieren da Sammlungen Juristischer Stilblüten in Buchform wie die
des Göttinger Oberstaatsanwalts Wilfried Ahrens. Nur legt er mittlerweile schon deren vierte in wenigen Jahren vor, so dass gewisse Abnutzungserscheinungen im bewährten Schema nicht zu übersehen sind. Immer mehr eher belanglose missverständliche Formulierungen haben ins Buch gefunden, z.B. wenn die Polizei über einen Bericht schreibt: “Schwerer Diebstahl aus Wohnung von einem Zwergkaninchen”. Darüber, dass hier rein sprachlich auch das Kaninchen als Täter in Betracht käme oder aber die Entwendung von Kaninchenutensilien als schwerer Diebstahl gewertet würde, wird bestenfalls noch ein achtjähriges Kind lachen können. Und so geht es leider über viele Seiten weiter. Nur gelegentlich findet sich ein Highlight wie dieses: “Herr Bechert lehnte einen Alcotest ab mit dem Hinweis, dass dieser das Gerät sprengen würde.”
cover heinischSchließlich soll an dieser Stelle auf einen nur noch antiquarisch erhältlichen Justiz-Comic aus dem Jahre 1998 hingewiesen werden, der illusionslos die ersten Schritte eines jungen Berufsanfängers auf dem Anwaltsmarkt begleitet. Vor allem geht es hier um brisante Fälle aus dem Straßenverkehrsrecht, die den Helden in allerhand Turbulenzen stürzen. Wer sich über Juristisches amüsieren will, kommt mit “Wenzel & Sohn: 3 * abgeschleppt” vielleicht am ehesten auf seine Kosten.

NJW Audio-CD
Humoristisches aus der Justiz
Verlag C.H. Beck München 2007
EUR 17,60
ISBN-10: 3406572332

Wilfried Ahrens
Der Polizist rettet sich durch einen Seitensprung. Neue juristische Stilblüten
Verlag C.H. Beck München 2008
156 Seiten
EUR 8,95
ISBN-10: 3406568122

Philipp Heinisch & Michael Schmuck
Wenzel & Sohn, Kanzlei für heikle Fälle: 3*abgeschleppt (Justiz-Comic)
Verlag Reno Service Berlin 1998
48 Seiten
ISBN 3-9806339-7-7
(vergriffen)

Justament Okt. 2008: Überall Zivilbullen!

Sven Regener vollendet mit “Der kleine Bruder” seine Lehmann-Trilogie

Thomas Claer

Cover Kleiner BruderDen Ritterschlag als Romanautor erhielt Sven Regener, geboren 1961 in Bremen und bekannt als Sänger und Texter der Band Element Of Crime, im Literarischen Quartett. Großkritiker Marcel Reich-Ranicki erklärte seiner Runde, dass er beim Lesen von Regeners Debüt, “Herr Lehmann” (2001), wiederholt in schallendes Gelächter ausgebrochen sei. Kritikerkollege Helmut Karasek gab hingegen zu, in einigen traurigen Szenen des Romans den Tränen nahe gewesen zu sein. Nur Frau Radisch konnte der Geschichte des Kreuzberger Bierzapfers Frank Lehmann, die exakt an dessen 30. Geburtstag am Tag des Berliner Mauerfalls 1989 endete, nicht viel abgewinnen. Gleichwohl wurde das Buch zum Kassenschlager, und die anschließende gelungene Verfilmung mit Christian Ulmen und Detlev Buck in den Hauptrollen sorgte für nochmals steigende Popularität. 2004 legte der Autor dann mit “Neue Vahr Süd” einen ausführlichen Rückblick auf Frank Lehmanns Bundeswehr- und WG-Zeit 1980 in Bremen nach, der ebenfalls mit viel Witz und einer kenntnisreichen Schilderung der damaligen Verhältnisse zu überzeugen wusste. Der dritte und abschließende Teil der Roman-Trilogie sollte, so war es seit langem angekündigt, die Zeit zwischen dem Aufbruch Frank Lehmanns nach Berlin im Herbst 1980 (so endete “Neue Vahr Süd”) und dem Beginn von “Herr Lehmann” im Herbst 1989 behandeln.
Jedoch knüpft die Handlung im jüngst erschienenen “Kleinen Bruder” zwar direkt ans Ende des Vorgängers an, umfasst dann aber nur ganze zwei Tage. In denen allerdings werden bereits alle Weichen so gestellt, dass sich die Metamorphose vom Bundeswehr-Abbrecher zum Kneipenwirt als ganz folgerichtig darstellt. Zwei ganz entscheidende und ereignisreiche Tage im Leben des Frank Lehmann also, der sich von heute auf morgen in einem völlig ungewohnten Umfeld wiederfindet und gezwungen ist, sich kurzfristig eine neue Existenz aufzubauen. Und das neue Umfeld, die Kreuzberger Szene der frühen Achtziger, hat es in sich: Ohne Unterbrechung wird literweise Bier getrunken, permanent werden Selbstgedrehte geraucht, ständig brüllt irgendjemand “Scheiße” oder “Arsch”, die Gespräche sind zumeist redundant, es wird erbärmlich gefroren in den ofenbeheizten Altbauten, die Hygiene lässt zu wünschen übrig, der Smog von den vielen verbrannten Briketts zersetzt die Atemwege, die Menschen dort sind entweder Künstler oder Hausbesetzer oder beides, und jeder Neuankömmling wird zunächst allerorts verdächtigt, ein “Zivilbulle” zu sein. Den Lebensunterhalt bestreitet man entweder mit Taxifahren oder, wie auch bald schon Frank Lehmann, in der Kneipe. Dabei wollte Frank doch eigentlich zuerst seinen älteren Bruder finden, seine einzige Anlaufstelle in Berlin, doch der wandert bald schon als Schrottskulpturen-Künstler nach New York aus, und “der kleine Bruder” wird in Kreuzberg seinen Platz einnehmen.
Nun hat auch diese fast schon naturalistische Milieuschilderung ihre komischen Seiten, vor allem die bereits aus “Herr Lehmann” bekannten Figuren wie Karl Schmidt (nicht zu verwechseln mit Carl Schmitt!) und Erwin Kächele reizen die Lachmuskeln. Doch insgesamt hat dieser dritte Teil nur wenig von der Heiterkeit seiner Vorgänger, ist in vielfacher Hinsicht eher bedrückend. Auch fehlt diesmal eine Liebesgeschichte. Viel schlimmer ist aber, dass uns der Autor so einfach mit dem Ende der Geschichte im November 1989 abspeisen will. Das geht nicht, Herr Regener! Was macht einer wie Frank Lehmann nach der Wende? Wird er, wie viele andere, nach Prenzlauer Berg ziehen? Wir wollen es, wir müssen es erfahren. Bitte eine Fortsetzung!

Sven Regener
Der kleine Bruder
Eichborn Verlag Frankfurt am Main 2008
282 Seiten, EUR 19,95
ISBN 978-3-8218-0744-7

Justament Sept. 2008: Juristen als Literaten

Thomas Claer

Literatur Recht CoverSchriftstellernde Juristen gibt es zuhauf. Doch wenn zwei prominente und mit Preisen überhäufte Autoren über den Einfluss ihrer juristischen Ausbildung auf ihr literarisches Werk Auskunft geben, hört man gerne zu. Nachzulesen sind die Schilderungen von Juli Zeh, geboren 1974 in Bonn, und Martin Mosebach, geboren 1951 in Frankfurt am Main, auf einer Tagung namens “Literatur und Recht” in dem vorzüglichen Sammelband “Literatur, Recht, Musik”. Dieser harrte schon geraume Zeit auf dem Schreibtisch des Rezensenten einer Besprechung und erhielt nun endlich die ihm gebührende Aufmerksamkeit, auch wenn die erwähnte Tagung bereits 2005 stattgefunden hat.
Einserjuristin Juli Zeh wollte nach dem zweien Staatsexamen eigentlich Richterin werden, entschied sich aber dann “nach einigen schlaflosen Nächten” dagegen, weil sie sich nicht zutraute, nur nebenher Schriftstellerin zu sein, auf das Schreiben aber keinesfalls verzichten wollte. Seitdem begrenzt sie ihre juristische Tätigkeit auf ihre Dissertation im Völkerrecht, an der sie schon einige Jahre nebenher werkelt. Aktuell hat sie noch eine Verfassungsbeschwerde gegen den biometrischen Reisepass eingelegt. Außer ihren von der Literaturkritik zuletzt eher zwiespältig aufgenommenen Romanen verfasst sie vor allem Essays und mischt sich permanent und streitlustig in politische und sonstige Debatten ein. Ihre Bücher (“Adler und Engel”, “Spieltrieb”, “Schilf”) sind voll mit Bezügen zur Juristerei. Ihr künstlerisches Schaffen, so die Autorin, sähe völlig anders aus, wenn sie dem Recht nicht begegnet wäre: “Ich weiß noch nicht einmal, ob ich überhaupt in der Lage wäre, Romane zu schreiben, wenn ich nicht Jura studiert hätte.” Das Verfassen von Romanen erfordere strukturierte Denkvorgänge, und die juristische Ausbildung habe eine “ganz wertvolle Konstruktionsfähigkeit” in ihrem Denken geschaffen, die ihr dabei helfe, “große Formen und große Texte einfach zu verwalten”.
Martin Mosebach, Büchnerpreisträger von 2007, ist hingegen mit der Rechtswissenschaft nie recht warm geworden. Er habe großen Respekt vor Amtsrichtern oder Rechtsanwälten, die Romane schreiben, doch würde seine Vitalität für beides zugleich nicht hinreichen. Dafür sei das Romanschreiben für ihn zu anstrengend. Doch räumt er für sich “eine gewisse Zähmung und Erziehung durch die Jurisprudenz ein im Bedürfnis, Charaktere wahrscheinlich zu machen”. Er erkenne aber leider erst in großem zeitlichen Abstand, was für interessante Aspekte die Welt des Rechts in sich berge. In seinem umfangreichen literarischen Werk wirft er nur ein einziges Mal einen Blick auf das juristische Milieu, im Roman “Eine lange Nacht” (2000), der Geschichte eines verkrachten Juristen und schöngeistigen Taugenichts.

Hermann Weber (Hrsg.)
Literatur, Recht, Musik. Tagung im Nordkolleg Rendsburg
BWV Berliner Wissenschafts-Verlag 2007
224 Seiten, EUR 40,00
ISBN: 978-3-8305-1339-1

Justament Sept. 2008: Eheleute-Report

Was Päpste streng verschlossen hielten

Thomas Claer

Ehen CoverDas Mittelalter, also jene Epoche relativer historischer Ereignisarmut, die eine um Übersichtlichkeit bemühte westliche Geschichtsschreibung auf etwa 500 bis 1500 nach Christi Geburt datiert hat, wird gemeinhin als finster angesehen. Auch das Spätmittelalter gilt uns heute noch als rückständig, was die weit verbreitete Vorstellung einschließt, im Geschlechtsleben der mittelalterlichen Frauen und Männer habe Puritanismus vorgeherrscht und das Verhältnis zwischen Eheleuten und Liebespaaren sei von Prüderie beherrscht gewesen. Diese Annahme jedoch wird durch die hier zu besprechende Publikation des emeritierten Züricher Historikers Ludwig Schmugge, “Ehen vor Gericht”, maßgeblich erschüttert. In einer Mischung aus erzählender Darstellung, Statistik und umfassender Analyse des sozialen und rechtlichen Hintergrundes berichtet er von mehr als 6.000 Bittschriften deutschsprachiger Eheleute an den Papst aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, die in den vatikanischen Geheimarchiven entdeckt wurden. Bis zum Jahre 1913 schlummerten diese Quellen in vergessenen und vermauerten Räumen des Vatikans, blieben dann weitere 70 Jahre für die Benutzung gesperrt und sind erst seit 1983 der Forschung zugänglich.
Jeder Verfasser dieser Bittschriften hatte seinerzeit in irgendeiner Weise gegen das Kirchenrecht verstoßen und war in der Folge oft sozial diskriminiert. Daher baten die Betreffenden den Heiligen Vater um Gnade und erhielten von ihm zumeist Absolution und Dispens. (Im Vergeben kleinerer Sünden war die katholische Kirche schon immer großzügig.) Seit dem 13. Jahrhundert konnten die Päpste die steigende Flut von Anträgen (es sollen mehrere Dutzend pro Tag gewesen sein) aber nicht mehr alleine bewältigen, und so übertrug man die Bearbeitung auf ein eigenes Amt, die Pönitentiarie, die sich im 15. Jahrhundert als zentraler Gerichtshof der römischen Kirche für Buß-, Beicht- und Gnadensachen zu einer veritablen Behörde ausweitete. Dort wirkten gegen Ende des Mittelalters über 200 Mitarbeiter unter Leitung eines Kardinals. Und die Sachbearbeiter sahen sich Fällen wie diesem gegenüber, der ursprünglich 1456 am Churer Ehegericht verhandelt worden war: Magdalena aus Schiers, 20 Jahre alt, hatte Klage gegen ihren Mann Bartholomeus, 18 Jahre alt, erhoben. Der Mann verlangte die Mitgift seiner Frau. Sie behauptete jedoch, er sei nicht ihr legitimer Ehemann, denn er sei impotent und habe die Ehe mit ihr nie vollzogen, weshalb sie ihn bald nach der Hochzeit verlassen habe. Sie stellte den Antrag auf Scheidung. Bartholomeus jedoch sagte aus, sich “im Verkehr mit anderen Frauen als potent erwiesen zu haben, wenn auch nicht immer und auf jede Weise”. “Wenn die Klägerin auf dem Rücken liegt, kann ich den Akt nicht vollziehen”, fährt er fort, “aber auf der Seite liegend geht es” (S.159 f.).
Aus diesem und zahlreichen anderen Fällen, in denen selten ein Blatt vor den Mund genommen wird,  ergibt sich ein buntes Panorama der Epoche, in welcher man, so der Verfasser, eine “lockere Sexualpraxis” feststellen könne, die durchaus moderne Züge aufweise. Es ergebe sich der Eindruck eines “vielfach unverklemmten sexuellen Umgangs zwischen den Geschlechtern”, der offenbar auch vor der Ehe in allen Schichten der Bevölkerung praktiziert worden sei. Auch sei das Zusammenleben von Paaren ohne Trauschein weit verbreitet gewesen.
Ganz so streng und finster kann es also damals gar nicht gewesen sein, denkt man sich. Vielleicht liegt die Finsternis aber gerade darin, dass solche Fragen überhaupt die Gerichte beschäftigt haben.

Ludwig Schmugge
Ehen vor Gericht
Paare der Renaissance vor dem Papst
Berlin University Press 2008
291 Seiten, EUR 44,90
ISBN-10: 3940432237

Justament April 2008: Triumph des Rechtsstaats

SZ-Feuilletonist Willi Winkler schreibt die Geschichte der RAF

Thomas Claer

Cover WinklerWilli Winkler, geboren 1957, ist der Gott des Spaß-Feuilletons. Wie kein anderer der schreibenden Zunft verkörpert er die ironische Weltsicht schlechthin, zugleich aber auch das ewig Subversive. Nichts ist ihm heilig, alles zieht er ins Lächerliche. Großzügigkeit ist seine Sache dabei keineswegs, eher eine geradezu verbissene Detailbesessenheit. In der Süddeutschen haben sie ihn inzwischen vorwiegend auf die Medienseite verbannt, wo er sich u.a. an den Zumutungen des deutschen Fernsehprogramms abarbeiten darf. Gut zupass kommt ihm hier seine herzliche Boshaftigkeit, und so mancher fürchtet seine scharfzüngigen Verrisse. Für Dampfpolemiker Henryk Broder ist er “ein Asket, der von schwarzem Kaffee und filterlosen Zigaretten lebt, ein kleiner Samurai, der sich züchtigt, bevor er andere peinigt.” Kann so einer, von dem bisher kaum ein ironiefreier Feuilleton-Satz überliefert ist, überhaupt seriöse Sachbücher schreiben? Er kann, das beweist nach “Bob Dylan” (2001), “Kino” (2002) und “Karl Philipp Moritz” (2006) nun auch “Die Geschichte der RAF”.
Selbstredend geht es Winkler in seinem bislang ambitioniertesten und voluminösesten Werk um keine bloße Chronologie der Ereignisse. Vielmehr hat er sich auch deren Deutung bis hin zu den vielen noch immer offenen Streitfragen auf die Fahne geschrieben. Wer war wann wo genau dabei? Waren die Selbstmorde in Stammheim tatsächlich welche? Was geschah wirklich auf dem Bahnhof in Bad Kleinen? Winkler untersucht all das mit einer – insbesondere für seine Verhältnisse – bemerkenswerten Sachlichkeit, räumt auch – wo nötig energisch – mit Legenden auf. So stützen seine Recherchen zwar im Wesentlichen die offizielle Geschichtsschreibung, doch attestiert er den staatlichen Organen nicht selten Schlamperei und Fahrlässigkeit, die der Legendenbildung erst richtig Vorschub leisten konnten.
Mit sichtlichem Vergnügen fängt der Verfasser das spezifisch altbundesrepublikanische Milieu ein, in welchem die RAF erst wachsen und gedeihen konnte: Auf der einen Seite die altbackene und selbstgerechte, autoritäre und naziverstrickte Mehrheitsgesellschaft und als deren Speerspitze die immer wieder genüsslich zitierte BILD. Auf der anderen Seite die von sich und ihrer Bedeutsamkeit berauschte Studentenbewegung, die ein Klima des Fanatismus erzeugte, in welchem sich ein paar versprengte Wirrköpfe als Vollstrecker des historisch Notwendigen fühlen konnten. So wird der damalige Terroristen-Strafverteidiger und spätere Innenminister Otto Schily mit Worten zitiert, die er heute nicht mehr bestätigen mag: “Alle rechtsstaatlichen Errungenschaften beruhen auf revolutionärer Gewalt.” Klar sei die RAF eine Verbrecherbande gewesen, so Winkler, aber eben nicht nur. Seine These ist, dass der wehrhafte westdeutsche Staat in seiner Unerbittlichkeit gegenüber allem Abweichenden nicht wenig zur späteren Eskalation der Gewalt beigetragen hat. Doch habe der Rechtsstaat dadurch einen großen Sieg errungen, dass er – entgegen dem Kalkül der Terroristen – gerade nicht zum Polizeistaat geworden ist. Schließlich kann dem Buch ein Vorwurf nicht erspart werden: dass – warum auch immer, jedenfalls bedauerlicherweise – an einem Personenregister gespart wurde. Hätte Willi Winkler sein Buch an dieser Stelle selbst rezensiert, dann hätte er gewiss noch mehr Tadelnswertes beanstandet. Er findet ja immer ein Haar in der Suppe. Aber uns hat es eben gefallen, was soll man machen?

Willi Winkler
Die Geschichte der RAF
Rowohlt Verlag Berlin 2007
528 Seiten, 22,90 €
ISBN-10: 3871345105