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www.justament, 25.1.2016: Westschokolade für den “großen Meister”

Zum Tod des DDR-Juristen Wolfgang Schnur. Ein persönlicher Rückblick

Thomas Claer

ADN-ZB-Gahlbeck-16.12.89-eng-Leipzig: Gründungsparteitag Demokratischer Aufbruch. Vorsitzender Wolfgang Schnur eröffnete den Gründungsparteitag der sozial und ökologisch ausgerichteten Partei im Kongreßsaal des Brühlzentrums.

 Wolfgang Schnur (Foto: Wikipedia)

Damals, irgendwann im Winter 1988/89, saßen wir in einem langen Flur und warteten. Ich war 16 oder 17. Schon zwei Jahre hatten meine Mutter und ich auf unsere Ausreise aus der DDR gelauert – zu meinem Vater, der bereits im Westen lebte und uns ständig Briefe und Pakete schickte. Jemand gab uns dann den Tipp, zu Wolfgang Schnur in Rostock zu gehen. Er sei einer von nur drei in der DDR zugelassenen Einzelanwälten, sagte man uns. (Laut Wikipedia sollen es tatsächlich 20 gewesen sein, nach anderer Quelle zwölf; fest steht nur, dass es nicht sehr viele waren.) Er war spezialisiert auf die Vertretung von Dissidenten, Bürgerrechtlern, Wehrdienstverweigerern und Ausreisewilligen. Als Vertrauensanwalt der Evangelischen Kirche hatte er einen großartigen Ruf. Er galt als Freund der Unterdrückten, als Helfer in der Not gegen staatliche Willkür. Was wir seinerzeit noch nicht wissen konnten und erst gut ein Jahr später, während der Wende, als wir schon längst im Westen waren, aus den Medien erfahren sollten: Schnur war ein ranghoher Mitarbeiter der Staatssicherheit, der seine Mandanten systematisch ausspionierte, um sie an die staatlichen Stellen zu verraten. Eigentlich nicht sonderlich überraschend, wenn man darüber nachdenkt, aber für viele seiner damaligen Mandanten zutiefst enttäuschend. Unsere Enttäuschung über ihn hielt sich allerdings in Grenzen…

Wir saßen also irgendwann im Winter 1988/89 in Wolfgang Schnurs Kanzlei in Rostock in diesem langen Flur und warteten. Und da ging jemand vorbei und raunte uns zu: „Der große Meister kommt gleich.“ Er kam dann bald darauf auch wirklich und bat uns in sein Büro. Nett war er, freundlich, verbindlich. Viel könne er ja auch nicht für uns tun, aber er werde mal sehen, was sich machen lässt. Es klang eher vage. Vor allem schärfte er uns ein, uns weiterhin unbedingt ruhig zu verhalten und auf jegliche Provokationen der Staatsmacht zu verzichten. Meine Mutter drückte ihm noch hundert Westmark und ein paar Tafeln Schokolade aus der Bundesrepublik in die Hand. Nach nur zehn Minuten waren wir wieder draußen. In der Tür stehend wünschte er uns noch eine baldige Ausreise und fragte mich beiläufig nach meinen Zukunftsplänen im Westen. Ich sagte darauf wohl so etwas wie: „Erst Abitur machen, und dann mal sehen…“ Und sodann sprach Wolfgang Schnur den prophetischen Satz: „Vielleicht wird aus dem jungen Mann ja später auch mal ein Jurist.“

Während der Wende wurde Schnur erst Mitbegründer und dann Vorsitzender der Bürgerbewegung „Demokratischer Aufbruch“, die sich vor den ersten freien Wahlen in der DDR im März 1990 mit Ost-CDU und DSU zur “Allianz für Deutschland” zusammenschloss. Monatelang galt er als Favorit für das Amt des DDR-Ministerpräsidenten. (Im Februar 1990 machte er übrigens eine junge Frau zur Pressesprecherin des „Demokratischen Aufbruchs“. Ihr Name: Angela Merkel. Schnur hatte lange Jahre enge Kontakte zu ihrem Vater, dem Kirchenfunktionär Horst Kasner, gehabt.) Die Offenlegung seiner Stasi-Akte wenige Tage vor den Wahlen, die ihn als Stasi-Spitzel überführte, war das Ende seiner kurzen Karriere als Politiker. 1991 eröffnete er eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, doch schon 1993 wurde ihm die Anwaltszulassung wegen Mandantenverrats und „Unwürdigkeit“ entzogen. Seitdem arbeitete Schnur als Investitions- und Projektberater. 1996 verurteilte ihn das Landgericht Berlin noch zu einer Bewährungsstrafe wegen politischer Verdächtigung (§ 241a StGB), weil er seine früheren Mandanten, die Bürgerrechtler Stephan Krawczyk und Freya Klier, seinerzeit bei der Staatsmacht angeschwärzt hatte. Laut BILD-Zeitung lebte Schnur zuletzt verarmt und zurückgezogen in Wien.

Im Mai 1989, ein paar Monate nach unserem Mandantengespräch bei Wolfgang Schnur, wurde unsere Ausreise in den Westen endlich genehmigt. Wir wissen bis heute nicht, ob er in irgendeiner Weise, beschleunigend oder bremsend, daran mitgewirkt hat. Danach fragen können wir ihn nun auch nicht mehr. Am vorletzten Samstag ist Wolfgang Schnur, die mysteriöse Eminenz aus dem Schattenreich des Klassenkampfes, 71-jährig in einem Wiener Krankenhaus gestorben.

www.justament.de, 18.1.2010: Er irrt sich ständig!

Rainer Erlingers unterhaltsame Moralkolumnen als Taschenbuch

Thomas Claer

Cover ErlingerWas richtig und was falsch ist im Leben, wie man sich in dieser oder jener Situation am besten verhalten sollte, wer weiß das schon immer ganz genau? Da ist es doch schön, dass es jemanden gibt, der mehr weiß als wir alle. Unzählige Leser des Magazins der Süddeutschen Zeitung fiebern Woche für Woche der Erlinger-Kolumne entgegen, die es inzwischen zu einiger Berühmtheit gebracht hat. Jeden Freitag beantwortet Dr. jur Dr. med Rainer Erlinger, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht aus München, eine konkrete Frage der Alltagsmoral, die ihm von einer Leserin oder einem Leser angetragen wurde. Er führt das Problem dann zumeist auf widerstreitende moralphilosophische Grundprinzipien zurück, wägt das Für und Wider gewissenhaft ab – und fällt dann sein salomonisches Urteil. Das Problem und gleichzeitig das Schöne dabei ist aber, dass seine Ratschläge so oft dem eigenen Urteil widersprechen. Man kann sich als langjähriger süchtiger Leser seiner Kolumne so wunderbar über ihn aufregen!
Beispielhaft seien hier nur drei besonders eklatante Fehlurteile aufgeführt: Erster Fall: Es fragt ein Leser, der neben einer türkischen Frau mit Kopftuch an der Supermarktkasse steht und sieht, wie diese Gummibärchen mit Gelatinezusatz für ihre Kinder kauft, allen Ernstes, ob er die Dame nicht eigentlich darauf hinweisen müsste, dass der Gelatinezusatz vom Schwein stammt und daher in ihren Augen doch bestimmt nicht helal sein wird. Und was antwortet Erlinger darauf? Gewiss doch, man müsse sich stets um seine Mitmenschen bemühen und sie darauf aufmerksam machen, wenn ihnen Unheil drohe – und sei es auch nur nach ihren eigenen Maßstäben. Ich spare mir hier eine ausführliche Begründung meiner Auffassung, dass sich jemand, der so fragt, nicht wundern sollte, wenn er – Pardon! – mal “eine reingehauen” bekommt. Die einzig angebrachte Antwort auf ein solches Ansinnen wäre der Satz – Nochmal pardon! – “Verarschen kann ich mich alleine.”
Zweiter Fall: Da wurde unser Moralkolumnist regelrecht ausfällig gegen Knoblauch- und sogar Bärlauchesser. Die sollten das, Erlinger zufolge, entweder bleiben lassen oder nicht unter Menschen gehen. Ja, wo leben wir denn? Es verbietet sich zwar an dieser Stelle, noch irgendetwas gegen die Raucher zu sagen, das wäre übelstes Nachtreten. Aber wer Knoblauch isst, tut das in der Regel nicht im Büro, und die Folgeausdünstungen sind denen der Raucher nach der Zigarettenpause in der Intensität vergleichbar. Schließlich fiele es doch auch nicht dem militantesten Nichtraucher ein, den Rauchern den sozialen Umgang nach ihrem Laster zu verbieten. Sollen die Knoblauchverächter doch einfach Abstand halten!

Dritter Fall: Ein Leser aus München fragte, ob es unmoralisch sei, wenn er als Student manchmal zur Aufbesserung seines Salärs im Park herumliegende Pfandflaschen mitnehme. Man habe ihn ermahnt, er würde so die Obdachlosen um ihre Einnahmequelle bringen. Genau, sagt Erlinger, die Pfandflaschen sind für die Obdachlosen. So schlecht gehe es keinem Studenten, dass er so etwas machen müsse. Na meine Herren! In unserem Berliner Kiez sammelt einer, wahrscheinlich ein “Hartzer”, tagaus, tagein Pfandflaschen in großer Zahl. Wenn er vor mir am Pfandflaschenautomat bei Edeka steht, muss ich manchmal schon sehr lange warten, bis er endlich alle im Gerät versenkt hat. Der ist mitnichten ein Obdachloser, der wohnt schräg gegenüber von uns. “Nach Pfandflascheneinnahmen” hat er sicherlich mehr im Portemonnaie als so mancher Student – außer im Winter, da sieht es deutlich schlechter aus. Ist dieser Mann jetzt auch unmoralisch, weil er den Obdachlosen etwas wegnimmt? Oder ist derjenige unmoralisch, der diesem Manne “seine Pfandflschen” wegnimmt, weil die doch zu seinem Lebensunterhalt beitragen? Oder sind womöglich alle die unmoralisch, die ihre Pfandflaschen für ihn liegen lassen, da er sich doch seine Einnahmen bestimmt nicht auf sein Hartz IV anrechnen lässt? Andererseits arbeitet er härter für sein Geld als manch anderer …
Sicherheitshalber keinen Kommentar gebe ich zu folgendem Fall ab: Ein Leser hat ein 9-Uhr-S-Bahnticket. Sein Zug, den er unbedingt nehmen muss, um rechtzeitig bei der Arbeit zu sein, fährt um 8.58 Uhr ab. Bis zur nächsten Station gibt es niemals Kontrollen. Unmoralisch? Klar, sagt Erlinger. Auch bei Kleinigkeiten, sagt er, muss es immer ums Prinzip gehen. Selbstverständlich begrüßt er auch die Kündigungen wegen eines Kassenbons, eines Brötchens oder einer Frikadelle im Grundsatz und plädiert allenfalls für punktuelle Gnade im Einzelfall. Manchmal spricht Erlinger aber auch dem Leser aus dem Herzen: Wer nur verschenkt, was ihm selbst gefällt, aber dem Beschenkten vielleicht nicht, beschenkt sich doch letztlich nur selber. Dies und vieles andere nachlesen kann man mittlerweile in mehreren Sammelbänden, von denen der hier anzuzeigende nun auch als Taschenbuch vorliegt. Da kann man nur allen Lesern eine muntere Diskussion wünschen!

Rainer Erlinger
Wenn Sie mich fragen: Antworten zu Fragen der Alltagsmoral
Taschenbuch
Goldmann Verlag 2009
272 Seiten, EUR 7,95
ISBN-10: 3442169941

Justament Feb. 2005: Liebling Wohnzimmer

Wer das Risiko beim Start in die Selbständigkeit möglichst gering halten will, gründet eine Heim-Kanzlei

Thomas Claer

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Juristen ist hinreichend bekannt. Achtzig Prozent der Absolventen drängt es derzeit – oft mangels Alternative – in den Anwaltsberuf. Doch nur ganze elf Prozent von ihnen finden eine feste Anstellung bei einer Kanzlei. So bleiben den meisten nur drei Alternativen: sich mit anderen zusammenzutun und ein Büro zu teilen, auf eigene Faust einen Geschäftsraum anzumieten oder die Kanzlei von der eigenen Wohnung aus zu betreiben.
Die beiden ersten Varianten sind schon deshalb aussichtsreicher, weil sie einen professionelleren Eindruck vermitteln, insbesondere dann, wenn die Lage stimmt. Aber hier beginnt schon das Dilemma: Wer sein Büro in einer Gegend mit zahlungskräftiger Klientel ansiedelt, muss zunächst kräftig investieren, denn die Mieten dort sind nicht billig. Und abgesehen von der gegenwärtig geradezu berüchtigten Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe, insbesondere an angehende Anwälte, ist eine Verschuldung auch nicht jedermanns Sache. Schließlich ist es angesichts der Dichte auf dem Rechtsberatungsmarkt keineswegs ausgemacht, dass die gepumpten Gelder auch eines Tages wieder eingefahren werden. Die jüngste alarmierende Zunahme von Anwalts-Insolvenzen spricht hier eine deutliche Sprache.

Was zu bedenken ist
Wer solche Risiken also scheut, dem bleibt als Kanzleisitz noch die eigene Wohnung, was die anstehenden Investitionskosten schon einmal drastisch senkt und den Nachtschlaf erheblich verbessern kann. Doch sind dazu einige kritische Vorüberlegungen unverzichtbar. Wer nicht bereits seine fachliche Spezialisierung gefunden hat und seine Tätigkeit nur auf diese beschränken will, muss als Generalist beginnen, da er es sich schlichtweg nicht leisten kann, die ersten versprengten Mandanten gleich wieder nach Hause zu schicken.
Da Anwälte ohne Spezialbereich aber bei “Otto Normalverbraucher” meist auf Misstrauen stoßen, empfiehlt sich auf Fragen nach dem Fachgebiet die Antwort “allgemeines Zivilrecht”, womit tatsächlich die meisten der zu erwartenden Fälle ungefähr umrissen sind. Doch sollte der Hinweis nicht fehlen, dass auch Fälle aus anderen Rechtsbereichen, sofern sie keine außergewöhnlichen Probleme beinhalten, übernommen werden können.
Die Mandanten-Klientel dürfte anfangs nahezu ausschließlich aus Bekannten und Nachbarn bestehen und auch bei gutem Gelingen erst allmählich durch Mund-zu-Mund-Propaganda spürbar wachsen. Probleme kann natürlich die mangelnde Zahlungsbereitschaft im Bekanntenkreis bringen, denn was als unentgeltliche Gefälligkeit gern in Anspruch genommen wird, ist plötzlich gar nicht mehr so dringlich, wenn es etwas kosten soll. Meist zahlt sich in der Anfangsphase aber eine gewisse Großzügigkeit des Kanzleigründers beim Honorar aus, vor allem gegenüber den “Multiplikatoren”, also den Zeitgenossen, die “Gott und die Welt kennen”.
Durch die in § 4 Abs. II S.1 RVG ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit der Gebührenunterschreitung in außergerichtlichen Angelegenheiten lassen sich durchaus ein paar Mandanten zum “Schnäppchenpreis” ködern. Doch Vorsicht ist geboten: Nach einem Urteil des OLG Hamm vom 3.August 2004 müssen Pauschalvergütungen unterhalb der RVG-Sätze “in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen” (4 U 94/04). Bei einem Gebührenrahmen zwischen 10 und 50 Euro – für außergerichtliche Tätigkeiten wie etwa das Verfassen eines Schriftsatzes oder ein Beratungsgespräch -, so die strengen Richter weiter, lasse sich ein solches angemessenes Verhältnis nicht mehr verwirklichen. Das müssen auch die Mandanten einsehen.

Raum und Ausstattung
Anders als es die landläufige Bezeichnung suggeriert, ist das Wohnzimmer – womöglich mit Fernseher und Sesselgarnitur – eher nicht die typische Räumlichkeit der Heim-Kanzlei. Empfehlenswert ist ein separates (also kein Durchgangs-) Zimmer, in welchem möglichst wenig auf Wohn- oder gar Schlafnutzung hindeutet. Hingegen sollten eine (auch mit nichtjuristischer Literatur bestückte) Bücherwand oder eine kleine Hausbar der Seriosität der Kanzlei keinen Abbruch tun.
In der Büroausstattung darf sich der Kanzleigründer zunächst auf Computer mit Internetanschluss, Telefon, Faxgerät, Kleinkopierer, Schreibtisch, Bürostühle, ein paar Stempel und die elementarste juristische Literatur, darunter ein Einführungsbuch zur Kanzleigründung,  beschränken. Unverzichtbar sind möglichst schicke eigene Anwalts-Visitenkarten, vorteilhaft ein individuell konzipiertes Anwalts-Briefpapier, was sich aber, um Kosten zu senken, notfalls auch am eigenen PC herstellen lässt.

Das Kanzleischild
Von großer Wichtigkeit ist fraglos das außen am Wohnhaus anzubringende Kanzleischild, an dem ausnahmsweise nicht gespart werden sollte, denn dieses entscheidet über die Frequentierung der Kanzlei durch die Bewohner der eigenen und umliegenden Straßen. Der Vermieter ist vor dessen Anbringung zu konsultieren, wird aber in der Regel nichts dagegen (und gegen die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung) haben, wenn man ihm klarmacht, dass mit dem ganz großen Publikumsandrang vorläufig eher weniger zu rechnen ist.
Je nach individueller Planung wird der Kanzleigründer zum beschleunigten Anlaufen seiner Geschäfte den Einsatz gezielter Marketinginstrumente in Erwägung ziehen. Bis aber die Einnahmen aus der Kanzlei die Lebenshaltungskosten decken, geht es allerdings kaum ohne einen adäquaten Nebenjob, und auch in dieser Hinsicht sind der Kreativität – ob Taxi fahren oder Post austragen – keine Grenzen gesetzt. Schließlich wusste schon Martin Luther (1483-1546): “Der Jurist, der nicht mehr ist als ein Jurist, ist ein arm Ding.”