Justament April 2007: Guter Rat – mal teuer, mal billig

Die neueste Rechtsprechung zu den Anwaltshonoraren

Thomas Claer

Die Schere geht auseinander, wohin man auch blickt. Selbst beim Aldi-Markt, der früheren Hochburg des Egalitarismus, liegen inzwischen Welten zwischen dem billigsten und dem teuersten Wurstaufschnitt: Die spanische Edelsalami kostet mit 1,80 € für 80 g schon das Siebenfache von der einfachsten Mortadella (Öko-Test: gut; 59 Cent für 200 g). Und so ist es überall. Dass die Vorstandsvorsitzenden der Dax-Konzerne vielleicht das annähernd Fünfhundertfache eines ostdeutschen Friseurs verdienen – geschenkt. Da ist nichts anderes zu erwarten, schließlich gibt es hier ja auch gewisse Unterschiede in der Qualifikation. Anders ist es schon bei den Einkommensunterschieden zwischen, sagen wir, Harald Schmidt und den vielen ebenso brillanten Kabarettisten, die es noch nie zu einem Fernsehauftritt gebracht haben. Oder noch augenfälliger: zwischen Stefan Raab und den vielen Büroclowns unserer Republik. Oder zwischen den Redakteuren einer überregionalen Tageszeitung und denen eines Hochschulmagazins. Maßgeblich entscheiden hier Zufall und Zeit über das jeweilige Wohl und Wehe. Ernsthaft empören werden sich darüber nur Leute, die es auch ungerecht finden, dass der Preis einer Ware nicht nur vom Aufwand bei ihrer Herstellung sondern auch von ihrer Absetzbarkeit auf dem Markt bestimmt wird. Und wie es in fast allen anderen Branchen geschieht, so spreizen sich also auch die Anwaltshonorare derzeit besonders munter nach oben und nach unten, jeweils freundlich unterstützt von der aktuellen deutschen Rechtsprechung.

Sonderpreis 20 Euro in Ordnung
Zum einen entschied das OLG Stuttgart (Urteil vom 28.1.2006 – 2 U 134/06), dass die Werbung eines Rechtsanwalts, für den Pauschalbetrag von 20, – Euro inkl. Mehrwertsteuer eine außergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, seit der zum 1.7.2006 erfolgten Änderung des § 34 RVG nicht mehr gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren fällt. Demnach gilt die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruht. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich sogar, dass Dumping-Preise von Rechtsanwälten, sofern es sich um reine Beratungsleistungen handelt, überhaupt nicht mehr zu beanstanden sind, weder kostenrechtlich noch wettbewerbsrechtlich. Damit kassierte das OLG das landgerichtliche Verbot entsprechender Dumpingpreis-Werbung durch das LG Ravensburg vom 28.7.2006. In seinen Urteils-Anmerkungen im Anwaltsblatt 3/07, S. 232 f. untersucht RA Udo Henke, Berlin, die Tragweite dieser Entscheidung: Denkbar seien neben Dumping-Preisen von 20 € oder 9,99 € (wie in Freiburg, vgl. dazu LG Freiburg 10 O 72/00) nämlich künftig auch Null-Euro-Angebote oder gar Sonderangebote, bei denen die Mandanten noch Kaffee und Kuchen oder gar einen Barbetrag von 5 € zur anwaltlichen Beratungsleistung ausgehändigt bekommen. Wenn auf ein solches Angebot, so Henke weiter, in einem kleinen Ort vielleicht 100 Rechtsuchende die Kanzlei aufsuchen würden, kostete diese Werbemaßnahme das Büro nur 500 €. Für diesen Betrag könne man noch nicht einmal eine kleine Anzeige in einer lokalen Tageszeitung schalten. Dies mache deutlich, dass solche Angebote weniger als kontinuierliche Preispolitik, sondern als Akquisemaßnahme aufzufassen seien. Kontinuierlich hingegen werden niedrigste Preise für anwaltliche Beratungen bereits seit geraumer Zeit im Internet gezahlt, wo auf Seiten wie frag-einen-anwalt.de die Rechtsuchenden die Honorare festlegen, die sie im äußersten Fall für ihr Anliegen zu bezahlen bereit wären. Meist ist das nicht allzu viel.

Erfolgshonorare bald ein großer Renner?
Zum anderen entschied das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. 12. 2006 – 1 BvR 2576/04), dass das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare Ausnahmetatbestände zulassen müsse. Der Gesetzgeber habe bis zum 30. Juni 2008 eine entsprechende gesetzliche Neuregelung zu treffen. Insbesondere, so der Erste Senat des Gerichts, müsse es künftig möglich sein, auch besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung zu tragen, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Auch Rechtsuchende, die auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beanspruchen können, könnten vor der Entscheidung stehen, ob es ihnen die eigene wirtschaftliche Lage vernünftigerweise erlaubt, die finanziellen Risiken einzugehen, die angesichts des unsicheren Ausgangs der Angelegenheit mit der Inanspruchnahme qualifizierter rechtlicher Betreuung und Unterstützung verbunden seien. Nicht wenige Betroffene würden das Kostenrisiko auf Grund verständiger Erwägungen scheuen und daher von der Verfolgung ihrer Rechte absehen. Für diese Rechtsuchenden, so die Richter, sei das Bedürfnis anzuerkennen, das geschilderte Risiko durch Vereinbarung einer erfolgsbasierten
Vergütung zumindest teilweise auf den vertretenden Rechtsanwalt zu verlagern. Und was bedeutet das letztlich auch? Der Anwalt wird sich sein erhöhtes Risiko durch eine dementsprechend erhöhte Erfolgsprämie vergüten lassen. Ob in der Entscheidung des BVerfG nun lediglich die völlig undramatische Regelung eines Ausnahmetatbestandes liegt oder sie vielmehr ein Einfalltor zu amerikanischen Verhältnissen ist, das wird die Zukunft zeigen. Das Auseinanderdriften von Hoch- und Niedrigpreisen aber ist, daran wird niemand zweifeln, schlichtweg ein Zug der Zeit.

Justament April 2007: Wider den Zeitgeist

Julian Nida-Rümelin verteidigt unser herkömmliches Demokratie- und Sozialstaatsmodell

Thomas Claer

Cover NidaDieses Buch des Münchener Philosophie-Professors und früheren Kulturstaatsministers ist eigentlich eher ein kleiner Sammelband, besteht es doch aus vier recht unterschiedlichen Texten, die in den letzten Jahren jeweils bereits für sich allein im Umlauf waren: einem Universitäts- und einem Tagungsvortrag, einem Beitrag zu einem anderen Sammelband und einem erweiterten Aufsatz aus der Frankfurter Rundschau. Neben der im Titel aufgeworfenen Frage nach dem Wahrheitsanspruch der Demokratie, die im ersten Abschnitt des Buches behandelt wird, geht es noch um die Problematik der Universalität und Partikularität, ferner um die alte Frage der Begründung von Ethik und Moral und schließlich findet sich auch eine engagierte Verteidigung der Gleichheit als Basiswert neben der Freiheit. Am Ende weiß der Leser recht gut Bescheid über die Meinung des Verfassers zu den großen Themen der Zeit, ihre philosophische Begründung und Hinterfragung. Die hin und wieder auftretenden Überschneidungen und Wiederholungen haben insofern auch ihr Gutes, als einem dadurch der ziemlich komplizierte Stoff mehrfach begegnet, was dem Verständnis tendenziell zuträglich ist. Doch wird, wer keine fachphilosophische Vorbildung in den behandelten Gebieten hat, aufstöhnen angesichts der “Perspektive einer globalen und demokratischen Zivilgesellschaft als Ausweitung der lokalen und nationalen Netzwerke der Kooperation und der Begründungsspiele, gegründet auf deskriptiven und normativen Konsensen, die durch Deliberation gestiftet und stabilisiert werden” (S.51). Weitgehend im Dickicht der Begriffe verirrt hat sich der Leser spätestens, wenn es auf S.141 heißt: “Die Eigenständigkeit des Normativen gegenüber dem Axiologischen lässt sich verschärfen zu der These, dass das Axiologische gegenüber dem Normativen derivativ sei.” Aha. Was Nida-Rümelin in diesem oft anstrengenden Fachjargon sagen will, ist etwa folgendes: Die Demokratie darf kein neutrales Spiel des Interessenausgleichs sein. Sie verkörpert einen nicht zu unterschätzenden Wert an sich, indem sie, anders als alle anderen Gesellschaftssysteme, als öffentlicher Vernunftgebrauch fungiert. Denn trotz aller potentiell schädlicher Einflüsse wie subjektiver Vorlieben, Interessen oder kollektiver Identitäten geht es in ihr letztlich und maßgeblich doch immer um Argumente, um die gestritten und über die abgestimmt wird. Insofern muss die Demokratie einen rationalen Wahrheitsanspruch erheben. Die modischen kulturrelativistischen Strömungen taugen nicht viel, denn wir können gemäß unseren Denkstrukturen gar nicht anders, “als für Überzeugungen, die uns wohlbegründet erscheinen, universelle Geltung zu beanspruchen” (S.73). Zu unseren unverzichtbaren Grundwerten gehört neben der Freiheit auch die Gleichheit. Wer sie aufgibt, würde “das normative Fundament der politischen Moderne und der Europäischen Demokratie zerstören” (S.134 f.). Neben dem Neoliberalismus versucht auch eine diffuse große Koalition aus mitfühlenden Konservativen und linken Modernisierern, begleitet von einem Großteil der heutigen Sozialphilosophie, den Grundwert der Gleichheit durch eine bloße Solidarität zu ersetzen. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein, verkörpert vom Sozialstaat alten Typs, weicht so dem bloßen Empfang von Alimenten wie Hartz IV. Dadurch kehren mit rasantem Tempo die Strukturen der alten Ständeordnung wieder. Soweit der Verfasser. Das Problem ist nur, wie sich in einer globalisierten Welt ein solches konventionelles Sozialstaatskonzept ohne den hohen Preis weit reichender Abschottung verteidigen lässt.

Julian Nida-Rümelin
Demokratie und Wahrheit
Verlag C.H. Beck München 2006
160 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-406-54985-3

Justament März 2007: Kollegen Diktatoren

Wohin eine juristische Ausbildung auch führen kann

Thomas Claer

Wenn Prominente sterben und dadurch noch einmal ganz besonders im Zentrum des medialen Interesses stehen, erfährt man aus den Nachrufen Dinge, die auch schon vorher zu erfahren waren, denn die Informationen waren jederzeit frei zugänglich. Aber dazu hätte man sich mehr für sie interessieren müssen und das hat man nicht getan. Und warum auch? Da man sich ohnehin ihrer ständigen Präsenz auf allen Kanälen erwehren muss, ist hier in der Regel nichts Überraschendes mehr zu erwarten. Zu den Prominenten im medialen Sinne zählen aber neben den notorischen Talkshowgästen, vom Partyluder bis zum Elder Statesman, auch die jeweiligen Objekte der Berichterstattung in den Nachrichtensendungen. Und niemand kann sich hier – der Befristung der Macht in den Demokratien sei es gedankt – einer größeren Dauerhaftigkeit der Erscheinung erfreuen als dämonische Diktatoren. Was sind die höchstens acht Jahre Amtszeit eines US-Präsidenten, ja selbst die ganz und gar außergewöhnlichen 16 Jahre Kanzlerschaft des Dicken vom Rhein (in Deutschland nur noch von 19 Jahren Bismarck getoppt) gegen die Herrschaftsdauer von Oberschurken wie Stalin (1922-1953), Fidel Castro (1959 bis heute) oder dem gerade frisch exekutierten Sadam Hussein (1979 bis 2003). Die extensive Kenntnis solcher Gestalten verbindet Generationen von Medienrezipienten. Der Hintergrund ist simpel: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass sich ein Herrscher eines Landes freiwillig aufs Altenteil begibt, man muss ihnen die Macht schon entreißen: durch Abwahl, Putsch, Revolution oder Intervention, je nachdem.
Und nun erfährt man also im Nachruf: Saddam Hussein war Jurist. Ohne Abschluss zwar, aber er studierte im Exil von 1959 bis 1963 Jura an der Universität Kairo. Das kennen wir ja in Deutschland auch: Regelstudienzeit vollständig absolviert, aber am Ende keinen Abschluss. In den meisten Ländern der Welt ist so etwas sehr ungewöhnlich. Wer nach oftmals strengen Aufnahmeprüfungen den begehrten Studiengang beginnen darf, der führt ihn, sofern er nicht die Mitarbeit verweigert, auch zu Ende. Anders ist es bekanntlich in Deutschland und anders war es auch im Falle Saddam Husseins, damals an der Uni Kairo. Es gibt allerdings Hinweise, wonach Saddam nur zum Schein (und weniger zum Scheinerwerb) studiert und sich tatsächlich im Wesentlichen der politischen Arbeit gewidmet hat. So soll er in dieser Zeit erste Kontakte zur CIA geknüpft und den erfolgreichen Putsch der Ba’th-Partei im Irak mit vorbereitet haben. Können wir also beruhigt aufatmen und annehmen, dass eine anständige juristische Ausbildung vielleicht treue Staatsdiener, doch jedenfalls keinen blutrünstigen Despoten hervorbringen kann? Denn wer Recht studiert, so glauben wir gemeinhin, wird schließlich doch irgendwo für Fragen der Gerechtigkeit sensibilisiert. Und immerhin haben, soviel ist sicher, weder Hitler noch Stalin jemals Jura studiert.
Doch was ist mit der zweiten Reihe der Tyrannen? Der spätere professionelle Revolutionär Wladimir Iljitsch Lenin war gelernter Jurist. Allerdings konnte er erst 1891 nach einem Gnadenerweis sein Jurastudium beenden. 1887 war er von der Universität Kasan verwiesen worden, nachdem er an einem Studentenprotest teilgenommen und die Polizei die Verbindung zu seinem Bruder aufgedeckt hatte. Dieser war zuvor wegen versuchten Mordes an Zar Alexander III. hingerichtet worden. Lenins spätere Arbeit als Rechtsanwalt beschränkte sich auf einige wenige Fälle. Der wie Saddam jüngst verschiedene Diktator Augusto Pinochet (Amtszeit 1973 bis 1990) erwarb 1953 an der Universidad de Chile einen Abschluss im Fach Jura. Auch der unverwüstliche Fidel Castro begann 1945 ein Jura-Studium an der Universität von Havanna. 1950 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften und eröffnete eine Rechtsanwaltskanzlei, die er bis 1952 führte. Und Slobodan Miloševic (Sorry, Peter Handke, dass er in dieser Reihe erscheint!), Amtszeit 1989 bis 2000, schloss 1964 sein Studium der Rechtswissenschaften mit dem juristischen Staatsexamen an der Universität Belgrad ab.
Liegt hier am Ende, die bange Frage bleibt uns nicht erspart, also nicht nur keine Unvereinbarkeit, sondern sogar eine auffällige Häufung vor, eine Korrelation zwischen juristischer Ausbildung und späterer Karriere als Diktator? Es sieht fast so aus, doch dürfte das einem anderen, viel banaleren Umstand geschuldet sein: Durch ihre formale Schematik unter Einschluss des Gesetzgebungs-Know-hows begünstigt vermutlich jede Juristenausbildung eine angestrebte politische Karriere bis hin zur Leitung der Staatsgeschäfte, gleich unter welcher politischen Konstellation sie sich dann verwirklichte. Man betrachte als Kontrollgruppe nur die bisherigen deutschen Bundeskanzler: drei Juristen (Adenauer, Kiesinger und Schröder) stehen zwei Historikern (Brandt und Kohl), jeweils einem BWLer (Erhard) und Weltökonomen (Schmidt-Schnauze) sowie einer Physikerin (Angie) gegenüber. Eher gegen diesen Befund scheint die Kontrollgruppe der Ost-Staatsratsvorsitzenden zu sprechen: ein Tischler (Ulbricht), ein Dachdecker (Honecker) und ein Lehrer (Krenz). Aber das liegt mutmaßlich an den besonderen Bedingungen des Arbeiter- und Bauern-Staates und der deutschen Teilung. Dafür sind Juristen (neben Beamten und Lehrern) derzeit und von jeher in sämtlichen deutschen Parlamenten überrepräsentiert, was letztlich auch die Wahrscheinlichkeit steigert, dass es einmal einer von ihnen nach ganz oben schafft.

Justament März 2007: Ich möchte Teil einer Jugendbewegung sein

Die Welterklärungsformel des Völkermordforschers Gunnar Heinsohn

Thomas Claer

Cover HeinsohnEs gibt Bücher, nach deren Lektüre man die Welt mit anderen Augen sieht. Das seit der Erstausgabe 2003 nun schon in achter Auflage vorliegende Thesenbuch des Bremer Völkermordforschers Gunnar Heinsohn zählt gewiss dazu. Nun ist einem ja jede Bereicherung des eigenen Horizonts durch die Eröffnung neuer Perspektiven willkommen. Aber besonders gilt das, wenn endlich einmal jahrzehntelang unangetastete Tabus aufgegriffen und ohne die Vorurteile einer politisch korrekten Gesinnung nüchtern untersucht werden. Heinsohn hat gemeinsam mit einigen anderen auf diesem Gebiet forschenden Sozialwissenschaftlern die weltpolitischen Faktoren Bio- und Geburtenpolitik aus der Schmuddelecke herausgeholt, in der sie sich seit Hitlers “Mein Kampf” befanden. Nach ihrer Beobachtung gab es während aller bedeutenden welthistorischen Ereignisse in den jeweiligen Gesellschaften einen signifikanten Überhang an “überzähligen Söhnen”, das heißt jungen Männern, für die man aufgrund der in jeder Gesellschaft naturgemäß begrenzten Zahl an einflussreichen Positionen keine Verwendung hatte. Dieser “youth bulge”, so der Autor, musste sich in irgendeiner Form entladen und tat es nur zu oft durch (Bürger-) Kriege, Revolutionen oder gar Völkermorde. Die jeweiligen Anlässe dafür seien dabei relativ beliebig gewesen. Eine zumindest subjektiv empfundene Ungerechtigkeit oder ein erhabenes Ziel, für das sich die in ihren Familien zweit-, dritt- oder viertgeborenen zornigen jungen Männer einsetzen konnten, ließ sich dann schon finden. Von jungen Frauen ist in diesem Zusammenhang nur deshalb nicht die Rede, weil diese historisch erst spät und nur in Gesellschaften ohne “youth bulge” als Konkurrenten der jungen Männer um die begehrten gesellschaftlichen Stellungen in Erscheinung getreten sind. Ob vor der französischen Revolution, den Kreuzzügen, der europäischen Eroberung Amerikas oder den Weltkriegen: Stets gab es einen kräftigen youth bulge. Selbst den in historischer Perspektive vergleichsweise harmlosen Ereignissen von 1968 in der westlichen Welt ging ein kleiner youth bulge der Nachkriegs-Babyboomer voraus. Wie entstehen aber solche Jungmänner-Überhänge? Keineswegs sind sie der “Normalzustand”, denn schon in den ältesten Kulturen gab es ein reichhaltiges Wissen und eine entwickelte Praxis der Empfängnisverhütung und Geburtenkontrolle (bis hin zur Kleinkindstötung). Doch wurde und wird dies mitunter von den jeweils Mächtigen aus politischem Kalkül gezielt unterdrückt und sanktioniert. Bestes Beispiel dafür ist laut Heinsohn die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit, von welcher vor allem die weisen Hebammen betroffen waren. Sie fungierte als grausames Mittel zur Wiederbevölkerung Europas nach den Pest-Katastrophen im Spätmittelalter, denen nicht weniger als die Hälfte aller Europäer zum Opfer fiel. Die Folge dieser Bevölkerungsexplosion (und des modernen, auf Privateigentum basierenden Wirtschafssystems) war der märchenhafte Aufstieg der Länder Europas zu den maßgeblichen Weltmächten der Neuzeit. Und auch der vor unseren Augen sich vollziehende größte youth bulge der Menschheitsgeschichte in der muslimischen Welt wird nicht zuletzt von der politischen Agitation extremistischer Ideologen getragen, man denke nur an Pakistan und Palästina. Am Ende aber steht ein optimistischer Ausblick: Durch die zunehmende Verstädterung und den damit einhergehenden Abbau der ländlich-patriarchalischen Mentalität sei global mit einer deutlichen Senkung des Bevölkerungswachstums ab 2025 zu rechnen. Bis dahin könne es allerdings noch sehr ungemütlich werden.

Gunnar Heinsohn
Söhne und Weltmacht. Terror im Aufstieg und Fall der Nationen
orell füssli Verlag 8. Auflage 2006
190 Seiten, 24,00 €
ISBN 978-3-280-06008-7

Justament März 2007: Weltwirtschaft im Übernahmefieber

Der Boom bei Fusionen und Übernahmen hält an

Thomas Claer

Der in Finanzfragen damals noch ziemlich unbedarfte Jurastudent Harry F. (Name von der Redaktion geändert) erbte im Sommer 2001 von seiner Großmutter die stolze Summe von immerhin 4.500,- DM. Was sollte er mit dem Geld anfangen? Noch vor kurzem war der Diskurs über die Wertentwicklung von Aktien, bevorzugt denen der Deutschen Telekom und des Neuen Marktes, unter angehenden Juristen das Partythema Nummer eins gewesen. Von exorbitanten Zuwächsen war die Rede, von Schwindel erregenden Summen, dass einem Hören und Sehen verging. Doch Harry F. stand außen vor und blieb äußerlich gelassen. Nur insgeheim ärgerte er sich, dass Kommilitonen, von deren geistigen Kapazitäten er nicht die allerhöchste Meinung hatte, so spielend leicht ihr Geld verdienten und ihm dagegen solches verwehrt blieb. Doch auch Harry F. war nicht entgangen, dass nun, im Sommer 2001, die Partygespräche dieser Art plötzlich verstummt waren. Nicht ohne eine gewisse Schadenfreude sah er im Wirtschaftsteil seiner Tageszeitung die dramatisch abfallenden Kurven des DAX und des Neuen Marktes. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, so fragte er sich, die Rückschläge zum Einstieg zu nutzen und mit dem Erbe von der Oma selbst zum großen Finanz-Coup anzusetzen? Bei den Online-Recherchen auf seinem frisch erworbenen ersten internettauglichen Computer mit minutengenauer Abrechnung der Surfzeiten landete er bald auf einer der damals zahlreichen Anlagespezi-Diskussionsseiten  – heute gibt es sie längst nicht mehr. Dort also fand er eine sehr ausführliche Abhandlung über substanzhaltige und günstig bewertete Unternehmen, deren Aktien vor Rückschlägen der gerade erlebten Art zuverlässig geschützt seien. Als besondere Perle zum Schnäppchenpreis wurde der deutsche Wert “Stinnes Logistics” angepriesen, der auf ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von gerade einmal acht komme und eine Dividendenrendite von über drei Prozent aufweise. Und schließlich, so hieß es dort weiter, sei die Logistik einer der großen künftigen Wachstumsmärkte. Als Harry F., dem das alles einleuchtete, noch in seine Überlegungen über das Für und Wider eines solchen Investments vertieft war, erreichte ihn jene Nachricht, die die Welt erschütterte. Es war der 11. September 2001. Sein erster Gedanke war ein Zitat des berühmten Börsengurus André Kostolany: “Kaufen”, solle man, “wenn die Kanonen donnern!”. Tatsächlich ging die Börse an diesem Tag nochmals ein paar Prozente abwärts, auch Stinnes konnte sich dem nicht entziehen. Harry F. kaufte anderntags bei seiner Hausbank 120 Stinnes-Aktien zum Kurs von 18,35 € für genau 4306,74 DM.

Freude bei den Aktionären
Das erwies sich als gutes Timing, denn schon zum Jahreswechsel 2002, als man erstmals die frisch gedruckten Euro-Scheine in den Händen halten durfte, hatte sich die Börse etwas erholt. Die Stinnes-Aktie war sogar überproportional auf 23,50 € gestiegen. Wenn Harry F. beim Spazierengehen mit seiner Freundin einen der riesigen Lkws mit der Aufschrift “Schenker. Stinnes Logistics” vorbeibrausen sah, erklärte er ihr: “Siehst du, da arbeitet unser Geld für uns.” Doch bald schon wendete sich für den Gesamtmarkt das Blatt. Wirtschaftskrise und Kriegsängste wegen des bevorstehenden Irak-Feldzugs der Amerikaner drückten den DAX bis auf ein Viertel seiner Höchststände von 2000. Der Neue Markt löste sich gar in heiße Luft auf. Nun erst erkannte Harry F. den wahren Wert seiner Stinnes-Anteile, denn ihr Kursverlauf hatte sich längst vom Gesamtmarkt abgekoppelt. Großen Anteil daran hatte allerdings die Crew um den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn. Als Teil ihrer Strategie, die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn im Hinblick auf ihren künftigen Börsengang (der bis heute noch nicht realisiert wurde) zu erhöhen, hatte sie ein Auge auf Stinnes geworfen. Und Übernahmefantasien helfen regelmäßig dem Aktienkurs, denn im Falle des Kaufs einer Aktiengesellschaft müssen die Altaktionäre von den Erwerbern abgefunden werden. Regelmäßig bedeutet das einen erheblichen Aufschlag auf den Aktienkurs. Anders als mitunter zu beobachten erwiesen sich die Gerüchte in diesem Fall als substantiiert: Im Sommer 2002 unterbreitete die Deutsche Bahn AG mit halbseitigen Zeitungsanzeigen allen Stinnes-Aktionären das Angebot, ihre Anteile für 32,75 € je Aktie an die Bahn zu veräußern. Harry F. frohlockte, denn noch vor Ablauf der ihm von der Bahn eingeräumten Veräußerungsfrist hatte er seine Stinnes-Papiere länger als ein Jahr gehalten. Seine Gewinne, die er alsbald mit großer Genugtuung realisierte, waren somit steuerfrei. Besonders abgebrühte Stinnes-Aktionäre, zu denen Harry F. aber nicht zählte, gingen auf das Angebot der Bahn nicht ein und ließen es auf einen sogenannten Squeeze Out ankommen, wurden also nach einigen weiteren Monaten für eine noch höhere Abfindung gegen ihren Willen von den Papieren getrennt. Ungeachtet dessen hatte Harry F. mit der Transformation seiner angelegten 4306,74 DM in 3930 € ganz nebenbei sogar der zumindest gefühlten Teuro-Inflation ein Schnippchen geschlagen.

Altes Rekordjahr übertroffen 
Nun war die besagte Übernahme von Stinnes durch die Bahn zu jener Zeit bekanntlich kein Einzel- und auch nicht einmal ein besonders spektakulärer Fall: Daimler fusionierte mit Chrysler, die Allianz kaufte die Dresdner Bank, Mannesmann wurde von Vodafone übernommen und so fort. Im bisherigen Rekordjahr 2000 schlossen sich weltweit Firmen im Wert von 3,17 Billionen Dollar zusammen. Dann brach die Fusionswelle in der Folge des Börsencrashs regelrecht in sich zusammen. Seitdem haben die Unternehmen aber ihre Hausaufgaben gemacht: Weil sie sich in den vergangenen Jahren spürbar entschulden und im zurückliegenden Jahr sogar Rekordgewinne erzielen konnten, ist nun mittlerweile auch wieder reichlich Geld vorhanden. So kletterten nach Angaben des Datenanbieters Thomson Financial die versuchten oder bereits vollzogenen Fusionen und Übernahmen im Jahre 2006 weltweit auf den neuen Rekordwert von 3,3 Billionen Dollar. Die meisten Fusionen und Übernahmen hat es demnach es in Europa gegeben (1,2 Billionen Euro), die zweitmeisten in den USA (1,1 Billionen Euro). Im asiatisch-pazifischen Raum ohne Japan hatten Übernahmen und Fusionen ein Volumen von knapp 290 Milliarden Euro. In Deutschland stieg das Übernahmevolumen um 63 Prozent auf 236 Milliarden Euro. Dabei haben deutsche Unternehmen ihre Zukäufe im Ausland sogar verdoppelt. Doch ob der größte Coup, die Übernahme der spanischen Endesa durch den Eon-Konzern am Ende gelingen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Umgekehrt waren aber auch deutsche Unternehmen verstärkt das Ziel von – teils auch erfolgreichen – Übernahmeversuchen aus dem Ausland: Der Verkauf der Handysparte von Siemens an die taiwanesische BenQ AG wurde in Deutschland als regelrechter Schock wahrgenommen. Zum hässlichen Kulturkampf gar entwickelte sich die feindliche Übernahme des französischen Stahlriesen Arcelor durch den indischen Konkurrenten Mittal. Die Globalisierung, so musste das alte Europa lernen, ist nun einmal keine Einbahnstraße. Wie das letztgenannte Beispiel, aber auch die beabsichtigte Endesa-Übernahme durch Eon zeigen, erfolgen Firmenübernahmen nicht immer im gegenseitigen Einvernehmen. Insgesamt hat es im vergangenen Jahr 355 feindliche Übernahmeangebote gegeben, was 94 Prozent mehr als im Jahr 2005 waren. Der bisherige Rekord lag bei 272 feindlichen Übernahmeangeboten im Jahr 1999.

Profiteure und Verlierer
Doch nicht nur für die Aktionäre der Übernahmekandidaten war der jüngste Übernahmeboom einträglich. Am meisten profitierten die Investmentbanken von den Geschäften: Sie kassierten rund 14,2 Milliarden Euro allein an Gebühren, sodass auch die Gehälter der Investmentbanker entsprechend hoch ausfielen. Allein das amerikanische Investmenthaus Goldman Sachs wickelte Übernahmen und Fusionen im Wert von knapp 760 Milliarden Euro ab. Sein Gewinn stieg damit auf den Rekordwert von 9,5 Milliarden Dollar. Damit ist die Investmentbank die Nummer eins auf diesem Gebiet. Das Salär ihres Chefs Lloyd Blankfein soll 2006 bei insgesamt 54 Millionen Dollar gelegen haben. Da aber jeder Deal und jede Due Dilligance auch rechtlich betreut sein musste, hatten auch die auf M&A spezialisierten Anwälte der Topkanzleien ein gutes Auskommen. Doch wo viel Licht ist, da ist bekanntermaßen immer auch viel Schatten. Die Verlierer der Fusionswelle waren die bisherigen Inhaber jener Arbeitsplätze, die durch Rationalisierungen, Restrukturierungen und betriebliche Optimierungen infolge der neuen Konstellationen abgebaut wurden. In der Summe jedoch ging die Arbeitslosigkeit im Vorjahr dank robustem Wirtschaftswachstum und dem Aufschwung flexibler Arbeitsformen wie der Zeitarbeit sogar deutlich zurück.

Gründe für den Boom
Vor allem vier Gründe für den anhaltenden Übernahmeboom werden von Experten ins Feld geführt: Das kräftige Wachstum der Weltwirtschaft, die gute Performance an den Aktienmärkten, die niedrigen Zinsen und die hohe Liquidität der Märkte. Letzteres bedeutet vor allem, dass den Firmenkäufern reichlich Geld zur Verfügung stand. Dies galt aber nicht nur für Unternehmen, die zur Stärkung ihrer eigenen operativen Geschäftstätigkeit zukauften, sondern auch für Finanzinvestoren wie Blackstone, KKR und Permira, deren Kaufkraft von der Investmentbank Morgan Stanley auf 1,6 Billionen Euro geschätzt wird. Solche Private-Equity-Firmen, die auf Beteiligungen spezialisiert sind, übernehmen Firmen meist für einige Jahre, nehmen sie dann von der Börse, um sie dann möglichst mit Gewinn wieder zu veräußern. Hier orten Experten ein Risiko für ein Anhalten der Übernahme-Welle in der Zukunft, denn die von den Rendite-Erwartungen ihrer Investoren getriebenen Private-Equity-Fonds neigten gerade in einem extrem guten gesamtwirtschaftlichen Umfeld dazu, den Bogen zu überspannen. Nach Einschätzung der Investmentbanken sind die Übernahmen aber breiter über alle Branchen gestreut und solider finanziert als im Jahr 2000. Anders als damals seien sie heute fast durchweg strategisch sinnvoll und die Preise “noch vernünftig”. Bezahlten Käufer um die Jahrhundertwende häufig mit eigenen Aktien, finanzieren sie Zukäufe jetzt überwiegend bar oder durch Kredit.
Nicht von der aktuellen Hochkonjunktur der Übernahmen wie auch der jüngsten Börsenhausse profitieren konnte allerdings Harry F. Nachdem er seine juristische Ausbildung abgeschlossen hatte, kehrte er der Börse den Rücken und zählte somit auch nicht zu den glücklichen Schering-Aktionären, denen ihre Papiere mit sattem Aufschlag von Bayer abgekauft wurden. Vielmehr baute er sich mit den Gewinnen aus seinen Transaktionen eine kleine Existenz als freier Anwalt auf. Seine Tätigkeitsfelder: Zivilrecht querbeet, aber kein Wertpapierrecht und keine Mergers & Acquisitions.

Justament Dez. 2006: Juristische Theologie

Friedrich Wilhelm Graf untersucht das Verhältnis zwischen göttlichen und menschlichen Gesetzen

Thomas Claer

Graf CoverIn der Rechtswissenschaft wird der Begriff “Dogmatik”, jener Schmähwort vergangener politischer Debatten, mit welchem das Gegenüber der unverzeihlichen Ignoranz und Verbiestertheit bezichtigt wurde, in einem durchaus positiven Sinne benutzt. Wem das im ersten Semester des Jurastudiums klar geworden ist, der bekommt bereits eine Ahnung von der vielfach unterschätzten Nähe der Juristerei zur traditionell dogmatischsten aller Wissenschaften, der Theologie.

Nur dass es vermutlich seit den 68-er Umbrüchen mehr ungläubige Theologen gibt als ungläubige Juristen. Dabei ist das Religiöse, anders als es sich ein hochmütiger Fortschrittsglaube lange gewünscht hat, längst wieder ein großes Thema geworden – selbst hierzulande, zumal Benedikt XVI. (“Wir sind Papst!”) das seinige dazu beiträgt. Schon wird der Konflikt zwischen Gläubigen und Ungläubigen zur zentralen Auseinandersetzung unseres Jahrhunderts erklärt. Genüsslich vermerkt der liberale Theologe Friedrich Wilhelm Graf, Autor von “Die Wiederkehr der Götter” (2004), die neue Bedeutsamkeit der Glaubensfragen und entlarvt in seinem aktuellen Essay auch noch die Sphäre des Rechts als durchgängig religiös kontaminiert. Von den “konfessions-kulturell codierten Subtexten” in den Deutungskämpfen um tragende Begriffe der Verfassung bis zum Gottesbezug in der GG-Präambel, der nicht recht zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates passen will, entdeckt er immer neue Bezüge, Anknüpfungspunkte und verborgene Voraussetzungen. Aber das kann schon deshalb nicht überraschen, weil es sich bei den drei unseren Kulturkreis bestimmenden monotheistischen Glaubenslehren jeweils um dezidierte Gesetzesreligionen handelt. Dies hat die Entstehung des säkularen Rechtsstaats nicht einfacher gemacht. Nicht nur der KORAN, auch die BIBEL lehrt die Gläubigen, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen (Apostelgeschichte, Kap. 5). Folglich kommt es auf Strategien an, die oftmals unheimliche Macht der göttlichen Gesetze zu beschränken. Hier wirbt Graf in erster Linie für mehr Toleranz und um eine konsequentere Gleichbehandlung aller Konfessionen vor dem Gesetz. Der Verfasser greift in seinem lehrreichen – und durch eine opulente Bebilderung auch sehr anschaulichen – Text einige politisch brisante Fragen auf und vermittelt dem Leser das diesbezügliche Hintergrundwissen.

 

Friedrich Wilhelm Graf

Moses Vermächtnis

Über göttliche und menschliche Gesetze

Verlag C.H. Beck München 2006

100 Seiten, € 12,-

ISBN: 987 3 406 54221 3

Justament Dez. 2006: Nietzsche in Blond

Der Philosoph Peter Sloterdijk ortet das Ressentiment als Haupttriebkraft der Geschichte

Thomas Claer

Sloterdijk CoverDas Zeitalter der umfassenden Welterklärungen durch philosophische Systeme ist bekanntlich seit geraumer Zeit vorüber. Allenfalls mit ironischer Distanz greift die zeitgenössische Philosophie die ehrwürdigen Lehrsätze vergangener Epochen noch auf – in der Überzeugung, dass ganzheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit in einer atomisierten Welt nicht mehr zu haben sind. Und doch arbeitet einer mit beharrlichem Fleiß an einem groß angelegten Welterklärungs-System, das gleichwohl gänzlich metaphysikfrei daherkommt und durch assoziative thematische Offenheit ebenso wie durch eine überaus luzide Sprache besticht. Drohte Peter Sloterdijks Sphären-Trilogie, deren dritter Band an dieser Stelle besprochen wurde (justament 4/2004), noch an ihrer Überfülle zu ersticken, nimmt sich die hier anzuzeigende essayistisch gehaltene Zugabe als ein Geniestreich ersten Ranges aus. Der Verfasser legt mit einem beherzten Brückenschlag zwischen psychologischer Anthropologie auf der einen sowie Politik und (vor allem jüngerer) Geschichte auf der anderen Seite nicht weniger vor als eine globale Deutung der Menschheitshistorie – und zwar – “zwei berühmte Kollegen aus dem Jahr 1848” lassen grüßen – als “eine Geschichte der Zornverwertungen”. Das griechische Kennwort für das “Organ” in der Brust von Helden und Menschen, von dem die großen Aufwallungen ausgehen, lautet thymos – es bezeichnet den Regungsherd des stolzen Selbst. Die Psychoanalyse hingegen, die seit dem 20. Jahrhundert als psychologisches Leitwissen dient, habe, so Sloterdijk, die Natur ihres Gegenstands in wesentlicher Hinsicht verkannt, indem sie die conditio humana insgesamt von der Erotik zu erklären versuche. Sie bringe dasn Wort Stolz nur mit Neurosen in Verbindung und habe keine zureichende Erklärung für menschliche Dispositionen wie Mut, Beherztheit, Geltungsdrang, Verlangen nach Gerechtigkeit, Gefühl für Würde und Ehre sowie kämpferisch-rächerische Energien, welche Sloterdijk der “Thymotik des Menschen” zurechnet. Aus dem angestauten und gleichsam verfestigten Zorn entstehe dann das Ressentiment, das Friedrich Nietzsche (1844-1900) als “Basiseffekt des metaphysischen Zeitalters und seiner modernen Nachspiele” (Sloterdijk) entlarvte, also der Epoche monotheistischen Religionen und der modernen Emanzipationsbewegungen bis hin zu den Großtotalitarismen des vergangenen Jahrhunderts. Anknüpfend an Nietzsche beschreibt der Autor zunächst die “Thymotik” im allgemeinen, dann in längeren Kapiteln ausführlich die thymotischen Wurzeln des katholizismus und Kommunismus und schließlich die aktuelle “Zornzerstreuung in der Ära der Mitte”. Dabei zeigt er sich nicht zuletzt dadurch auf der Höhe der Zeit, dass er siene Befunde in eine metaphorische Sprache der Ökonomie übersetzt: Von Zorngeschäften ist die Rede, Weltbankemn des Zorns sieht der Verfasser am Werk. Am Ende spricht er dem politischen Islam aufgrund dessen Mangels an politisch-kultureller Substanz mit Nachdruck die Fähigkeit ab, als Erbe des Kommunismus eine “Weltbank der Dissidenz” zu errichten.

Sloterdijks Darstellung ist geistreich, originell, mit einem Wort brillant. Doch ist sie dadurch auch alles andere als politisch korrekt. Auf Ablehnung vielerorts wird etwa seine Interpretation des Kommunismus als primärer und dem NS kausal vorhergehender Linksfaschismus stoßen. Jedoch ist Sloterdijk, soviel ist sicher, anders als weiland Ernst Nolte national-apologetischer Motive gänzlich unverdächtig. Das “vertikale Denken”, so bekannte er einst, erfolge eben nicht in rechts-Links-Schemata.

 

Peter Sloterdijk

Zorn und Zeit. Politisch-psychologischer Versuch

Suhrkamp Verlag Frankfurt 2006

356 S., 22,80 €

ISBN 3-518418-40-8   

 

 

 

Justament Dez. 2006: Jura-Jux

Jörg-Michael Günthers Klassiker des juristischen Humors

Thomas Claer

14_LITERATUR_Max und Moritz_TCAuch wenn mitunter anderes behauptet wird: Juristerei und Humor sind so unvereinbar wie Feuer und Wasser. Und es kann auch nicht anders sein, denn es liegt in der Logik des Systems, reproduziert es sich doch in seiner staatsexamensgelenkten Selektion alles Subversiven, der Normstabilisierung Abträglichen jahraus, jahrein zuverlässig selbst. Wer es in seiner juristischen Ausbildung einmal gewagt hat, in seine Arbeiten das Stilmittel der Ironie einfließen zu lassen, kann ein Lied davon singen. Rasch hat sich entweder der Kandidat von der Ironie oder die Jurisprudenz vom Kandidaten befreit. Eine Welt des heiligen Ernstes ist also die Welt des Rechts, der jedoch gerade dadurch eine unerhörte Komik innewohnt. Zwar gibt es in der juristischen Welt nicht viel zu lachen, über sie hingegen lacht es sich prächtig. Jedoch erschließt sich das vollständige Ausmaß der systemimmanenten Komik zwangsläufig nur denen, die die Juristenausbildung selbst durchlaufen haben. Der folglich immer sehr begrenzte Konsumentenkreis juristischer Humorika mag auch der Grund dafür sein, dass die erstmals in den Jahren 1988 und 1989 publizierten Meisterwerke “Der Fall Max und Moritz” und “Der Fall Struwwelpeter” von Jörg-Michael Günther noch immer auf eine Neuauflage warten. Aber so what? Der geneigte Leser kann heute dank Ebay oder Amazon ohne größeren Aufwand fündig werden. Lediglich eine aktualisierte Überarbeitung hinsichtlich der damals zugrunde gelegten und heute oftmals veralteten Gesetzestexte wäre dann doch einmal wünschenswert …
Der Verfasser nimmt sich also der beiden vermutlich berühmtesten Pionierwerke des Comicgenres an – 1865 verfasst von Wilhelm Busch und schon 1845 von Dr. Heinrich Hoffmann – und ermittelt jeweils in einem juristischen Gutachten vornehmlich die Strafbarkeit der beteiligten Kunstfiguren: vom Hausfriedensbruch der Buben Max und Moritz bei der armen Witwe Bolte bis zur Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Max’ und Moritz’ – durch die Dorfbewohner, von der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht durch Struwwelpeters Eltern bis zur unterlassenen Hilfeleistung der Männer mit den großen Stangen bezüglich des frierenden Hans Guck-in-die-Luft. Berücksichtigt werden aber auch zivilrechtliche Aspekte wie etwa die Ansprüche des fliegenden Robert gegen den Regenschirmhersteller bis hin zu völkerrechtlichen Erwägungen wie möglichen Verstößen des fliegenden Robert gegen internationale Raumfahrtabkommen. Methodisch begründet Jörg-Michael Günther die Anwendbarkeit heutiger Rechtssätze auf längst historisierte und dazu frei erfundene Taten mit der Annahme, dass die Straftaten zumindest mit jeder Aufführung der Werke gleichsam erneut begangen würden. Dieser Weg sei, wie Günther im Vorwort zum “Fall Struwwelpeter” süffisant bemerkt und belegt, erfreulicherweise zwischenzeitlich allgemein in der Rechtswissenschaft anerkannt. Und die Gegenstände seiner juristischen Expertise sind wahrhaft gut gewählt. Eine solche Fülle von prüfungswürdigen etwaigen Rechtsverstößen auf engstem Raum wird sich woanders in der Literatur kaum finden lassen. Vor allem aber macht der jederzeit durchgehaltene knochentrockene Gutachtenstil die Untersuchung ein ums andere Mal zum Brüllen komisch. So führt sich auch ganz nebenbei die oft zitierte juratypische “lebensnahe Betrachtungsweise” ad absurdum.
Struwwelpeter CoverEin besonderes Highlight liegt zweifellos in der Erörterung der Täterfrage bezüglich der Tötung von Max und Moritz in der Mühle des Meisters Müller. Denn schließlich hat ihm Bauer Mecke die Buben Max und Moritz im verschlossenen Sack mit den Worten übergeben: “Meister Müller, he, heran! Mahl er das, so schnell er kann!” Wer ist hier Täter, wer Gehilfe? Oder haben wir es gar mit einer mittelbaren Täterschaft, einem Täter hinter dem Täter zu tun? Der Rechtsprechung zu Folge ist für die Feststellung des für eine Täterschaft unverzichtbaren Täterwillens vor allem das Tatinteresse maßgeblich. Und hieran fehlt es Meister Müller, sodass dieser demnach nur als Gehilfe des Bauern Mecke fungiert hat. Dagegen kommt der Verfasser mit der überwiegenden Meinung der Literatur zum Ergebnis, dass Meister Müller, da er den Geschehensablauf jederzeit in den Händen hielt, selbst die Tat begangen hat. Wegen des zudem einschlägigen Mordmerkmals “Grausamkeit” hat sich Meister Müller, der um die mechanische Wirkung seiner Mühle wusste, letztlich sogar wegen Mordes strafbar gemacht.
In den Folgejahren hat Jörg-Michael Günther noch mit einem “Fall Rotkäppchen” (1990), einem “BGB in Reimen” (1994) und einer zweibändigen Sammlung kurioser Rechtsfälle (1995 und 1998) nachgelegt. Vergriffen sind auch sie allesamt, die Sammlerpreise reichen schon bis zu 25 € für das Rotkäppchen.

Jörg-Michael Günther
Der Fall Max und Moritz
Eichborn Verlag
Frankfurt am Main
1988, 124 S.
DM 16,80
ISBN 3-8218-1858-1 (vergriffen)

Jörg-Michael Günther
Der Fall Struwwelpeter
Eichborn Verlag
Frankfurt am Main
1989, 143 S.
DM 16,80
ISBN 3-8218-2185-X (vergriffen)

Justament Dez. 2006: Was bringt das Häusle?

Der weltweite Immobilienboom der vergangenen Jahre ist an Deutschland bislang vorbeigegangen

Kurz nach der Wende, in den wilden Monaten vor der Wiedervereinigung, glaubte der erfolgreiche Hamburger Geschäftsmann Bruno P. (Name von der Redaktion geändert) einen wirklich guten Deal gemacht zu haben. Wohnungen in Berlin galten damals als spottbillig, jedenfalls galt das für die etwas heruntergekommenen Westbezirke in der Nähe der Mauer. Der Werbeprospekt einer GSV Vermögensverwaltung GmbH bestätigte ihn nur in dem, was er sich selbst auch schon überlegt hatte: “Berlin erlebt den größten Boom der Nachkriegszeit!!!”, hieß es dort.

Große Erwartungen …
“Nach den Wahlen in der DDR rollt jetzt der Zug der Wiedervereinigung auf Hochtouren. Berlin wird zur Drehscheibe zwischen Ost und West!!! Die Preise für Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke sind nach dem Fall der Mauer und der Wende in der DDR explosionsartig gestiegen. Preissteigerungen zwischen 30 und 40 %! Ein Ende der Preiseskalation ist nicht abzusehen! Bereits jetzt fehlen in Berlin über 150.000 Wohnungen. Aufschwung für die Mauernahen Stadtteile – ehemalige Randgebiete wie Neukölln liegen dann im Zentrum! Aus Capital 2/90: Neukölln – Der Stadtteil gilt noch als Geheimtipp. Sollte der nahegelegene Ost-Flughafen Schönefeld auf internationalen Standard ausgebaut werden, prophezeien Experten schon kurzfristig Preissteigerungen um bis zu 50 %. Noch (wie lange noch?) liegen die Preise in Berlin rund 20 % unter denen vergleichbarer westdeutscher Großstädte! Experten raten: Jetzt zugreifen! Zeit ist Geld! Denn sollte Berlin einmal Hauptstadt werden, klettern die Preise in astronomische Höhen. Dann werden in Berlin Londoner oder Pariser Verhältnisse herrschen!”
Kurz entschlossen griff Bruno P. zu und erwarb von der GSV Vermögensverwaltung GmbH zwei vermietete Einzimmerwohnungen in Berlin-Neukölln für jeweils 90.000 DM. Nun konnte er, so glaubte er, sich zurücklehnen und genüsslich die Wertsteigerung seiner Immobilien verfolgen.

… nicht erfüllt
Doch zum Verdruss von Bruno P. stiegen die Immobilienpreise nach der Wiedervereinigung nur in einigen wenigen Berliner Bezirken, Neukölln war nicht dabei. Zwar wurde Berlin tatsächlich deutsche Hauptstadt, doch die strukturellen Probleme nahmen seitdem nicht ab, sondern zu. Statt als Leuchtturm auf das schwach entwickelte Umland auszustrahlen, zog dieses seinerseits Berlin mit in den Strudel von Deindustrialisierung und Investitionsstau. Für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum neuen Großflughafen gab nach jahrelangen juristischen Grabenkämpfen das Bundesverwaltungsgericht erst im März 2006 grünes Licht. Mit der Fertigstellung ist frühestens 2011 zu rechnen. Die Immobilienpreise Berlins liegen heute durchschnittlich deutlich mehr als 20 % unter denen westdeutscher Großstädte. Astronomische Höhe hat allein der Schuldenberg erreicht, der sich in Berlin seit der Wende aufgetürmt hat: Er liegt bei 62 Milliarden Euro. Seit Jahren hat Bruno P. große Mühe, überhaupt Mieter für seine Wohnungen zu finden. Trotz inzwischen erstklassig ausgebauter Verkehrsinfrastruktur hat sich das nähere Umfeld der Wohnungen zum berüchtigten sozialen Brennpunkt entwickelt. Und als dann noch Anfang 2006 die Sache mit der nahe gelegenen Rütli-Schule passierte, als prügelnde und schwer bewaffnete Schüler ihren Lehrern Furcht und Schrecken einjagten, da wusste Bruno P., dass er mit seinen Wohnungen wohl in naher Zukunft nicht mehr glücklich werden würde. Früher kauften wenigstens noch ab und zu preisbewusste Eltern aus Westdeutschland billige Studentenbuden in Neukölln für ihre in Berlin studierenden Sprösslinge, doch seit Rütli ist der Ruf von Berlin-Neukölln vermutlich auf Jahre hin verbrannt.

Deutschland hängt hinterher
Selbstkritisch schätzt Bruno P. heute den realen Verkehrswert seiner Wohnungen, die er Mitte der Neunziger noch aufwändig hatte sanieren lassen, auf gerade noch die Hälfte des Anschaffungspreises. Da ist es für ihn nur ein schwacher Trost, dass sich so manche seiner Bekannten nach der Wende Schrottimmobilien aus dem Osten andrehen ließen und nun noch schlechter dastehen als er. Doch auch in besseren Lagen in Westdeutschland waren Immobilien in den letzten Jahren keine Selbstläufer mehr. Während zwischen 1997 und 2005 fast die ganze Welt einen phantastischen Immobilienboom erlebte, sanken die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland um 0,2 %. (Quelle: The Economist, MLP-Forum 3/06) Noch schlimmer erging es nur Japan, wo die Preise im gleichen Zeitraum um 28 % einbrachen. Hingegen lag der Wertzuwachs im genannten Achtjahreszeitraum z. B. in Italien bei 69 %, in den USA bei 73 %, in Frankreich bei 87 %, in Spanien bei 145 %, in Großbritannien bei 154 % und in Irland bei völlig unglaublichen 192 %. (Quelle: ebd.) Dabei befanden sich die Zinsen, für die Immobilienkäufer bei der Kreditaufnahme aufzukommen haben, zuletzt auch in Deutschland auf historisch niedrigem Niveau. Und schließlich gab es in Deutschland mit der 2005 ausgelaufenen Eigenheimzulage sogar noch eine zusätzliche Subvention auf den Kauf selbst genutzter Immobilien.

Mutmaßungen, aber keine Erklärung
Wie also ist die Flaute auf den deutschen Immobilienmärkten zu erklären? So fragen sich viele, die in jüngster Vergangenheit mit Immobilien, dieser vermeintlich krisensicheren Geldanlage, daneben lagen. So fragen aber auch diejenigen, die sich in Anbetracht der nackten Zahlen verwundert die Augen reiben und angesichts gesättigter internationaler Immobilienmärkte nun ihre Chance in Deutschland wittern. Nun haben sich viele andere Länder, nicht nur das ganz und gar erstaunliche Irland, das noch vor gar nicht so langer Zeit als eins der Armenhäuser Europas galt, zuletzt weitaus dynamischer entwickelt als Deutschland. Doch auch Staaten wie Frankreich oder Italien, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben wie Deutschland (hohe Staatsverschuldung, zu hohe Löhne, hohe Arbeitslosigkeit, wenig flexibler Arbeitsmarkt) partizipierten nicht schlecht am Immobilienboom. Und soll die wirtschaftliche und soziale Lage in den Banlieues von Paris oder in Sizilien wirklich so viel besser sein als in Berliner Problembezirken wie Wedding oder Neukölln? Vielleicht ist es ja eine spezifisch deutsche Verzagtheit, welche die deutschen Häuslebauer – mit rund 230.000 Baugenehmigungen wurde 2005 auch hier ein historisch niedriger Wert erreicht – und Wohnungskäufer zu solcher Zurückhaltung verleitet hat. Erinnern wir uns: Auch vom jüngsten Aufschwung am deutschen Aktienmarkt, der den Leitindex DAX vom Tiefstwert 2300 Punkte (2002) bis zum heutigen Stand von mehr als 6000 Punkten trieb, profitierten vorrangig internationale Investoren. An den zögernden und zaudernden deutschen Anlegern, so das Ergebnis einer einschlägigen Untersuchung, ging diese Entwicklung größtenteils vorbei.

“Heuschrecken” ante portas
Werden die ausländischen Investoren also auch bei den deutschen Immobilien schneller sein? Obwohl niemand die Entwicklung voraussagen kann und ein nachhaltiger Aufschwung der Immobilienpreise in Deutschland längst keine ausgemachte Sache ist, spricht doch einiges dafür. Bereits seit etwa zwei Jahren investieren internationale Großanleger (vulgo: “Heuschrecken”) verstärkt in deutsche Miet-Immobilien, die sie als sichere Alternative zu ihren risikoreicheren Heimatmärkten ansehen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Briten und US-Amerikaner. Die Fondsgesellschaften kommen aber auch aus Irland, Italien, Frankreich, Spanien, Österreich und Japan. Besonders interessant ist für sie … Berlin. Als Initialzündung wirkte 2004 der Verkauf der größten Wohnungsbaugesellschaft GSW mit ca. 65.000 Wohneinheiten für gut 405 Millionen € an einen US-Investor und seine Partner. Nach dem aktuellen Marktbericht der Stadt wurden 2005 immerhin schon wieder fast 25.000 Verkäufe registriert und mehr als neun Milliarden € umgesetzt. In den Jahren zuvor wurden im Schnitt nur jährlich ca. 18.000 Verkäufe verzeichnet. Für 2006 wird noch mit einer Steigerung gerechnet. Gekauft werden klassische Mietshäuser mit 30 Wohnungen und ein oder zwei Läden im Parterre sowie Wohn- und Geschäftshäuser. Gefragt sind die klassischen Innenstadtlagen im Westen und die neuen Trendbezirke im Osten. Problembezirke aber haben selbst die “Heuschrecken” nicht auf ihrer Rechnung. Vielleicht wird der Boom eines Tages so stark, dass er auch die bisherigen Problemviertel erreicht. Auch in London wollte vor 17 Jahren niemand in die berüchtigten “Docklands”. Heute sind diese bei Büromietern sehr beliebt und London der stärkste Immobilienstandort Europas. Doch an eine solche Entwicklung glaubt derzeit (noch) niemand in Deutschland.

Rettungsanker Steuertricks
Auch Bruno P. glaubt nicht mehr an ein Wunder und hat seinen Steuerberater um Rat gefragt. Der präsentierte ihm als Lösung einen der 1000 ganz legalen Steuertricks: Die Wohnungen werden jeweils an gemeinnützige Vereine mit besonderer Förderungswürdigkeit verschenkt, welche sie als Büroräume nutzen. Bruno P. kann diesen sozialen Akt alljährlich steuerlich geltend machen und hat am Ende zumindest annähernd seinen Einsatz wieder heraus. Seine Immobilienspekulationen will er künftig nicht mehr mittels Investments in riskante Einzelobjekte betreiben, sondern fiebert der Einführung der so genannten REITS entgegen, der Real Estate Investment Trusts, die von 2007 an in Deutschland zugelassen werden sollen. Darunter verbergen sich börsennotierte Immobilien-Treuhandfonds, die durch das nationale Steuerrecht in der Regel völlig von Ertragssteuern befreit sind und den überwiegenden Teil der Erträge an ihre Anleger ausschütten. Sie kaufen Immobilien, verschlanken die Strukturen, erhöhen die Profitabilität und verkaufen sie anschließend mit dickem Gewinn weiter, sind also “Heuschrecken” reinsten Wassers. Wie es aussieht, werden aber aus Gründen der Sozialverträglichkeit vorläufig nur REITS für Büro- und keine für Wohnimmobilien zugelassen.

Justament Okt. 2006: Kollektive Loser

Hans Magnus Enzensberger entdeckt Gemeinsamkeiten zwischen Amokläufern und Terroristen

Thomas Claer

enzensberger coverAuf den ersten Blick scheinen der Amok laufende Familienvater, der ein Blutbad anrichtende Schüler und der islamistische Selbstmordattentäter nicht viel gemeinsam zu haben. Zu unterschiedlich sind die Motive ihrer Schreckenstaten, zu verschieden auch ihre Vorgehensweise. Und doch entdeckt der Essayist hier einige frappierende Gemeinsamkeiten, die nicht nur dem Zufall geschuldet sein können: Bis auf wenige Ausnahmen (etwa die tschetschenischen “schwarzen Witwen”) sind sämtliche Täter männlichen Geschlechts und es handelt sich bei allen um radikale Verlierer – teilweise auch in den Augen ihrer Umgebung, immer aber in ihrer Selbsteinschätzung. Stets ist zumindest unterschwellig das Gefühl präsent, in der modernen Gesellschaft nicht oder nicht mehr mithalten zu können. Der Fortschritt produziert in großer Zahl Verlierer, das ist der Preis der Modernität.
Der Essayist, der so pointiert urteilt, heißt Hans Magnus Enzensberger und wurde an dieser Stelle bereits gewürdigt (Justament 4/2003). Mit seinen “Schreckens Männern” nimmt sich der Großintellektuelle in gewohnt souveräner Manier und mit der Chuzpe des originellen Dilettanten einmal mehr einer brisanten Problematik an. Größten Wert legt er darauf, unbedingt und immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Schon in früheren Jahren hatte Enzensberger nur wenig übrig für “Intellektuelle, die vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben”, und wagte sich ein ums andere Mal auch auf ungewohntes Terrain. Nicht immer mit Erfolg. So darf er sich bei den Aktionären des Eichborn-Verlags, den er 2000 an die Börse brachte, schon längst nicht mehr blicken lassen, denn seit vier Jahren dümpelt der Kurs des nunmehrigen “Penny-Stocks” bei gerade einmal einem Zehntel des Ausgabewertes vor sich hin. Enzensberger ficht das nicht an, denn schließlich habe er niemandem zu Investments geraten – anders als etwa ein bekannter TV-Serien-Anwalt und -Kommissar bei einem anderen Papier.
Was dem gelernten Lyriker indes von seinen Verächtern noch übler genommen wird, ist das “Islam-Bashing”, was er im aktuellen Essay betreibt. Doch erfolgt dies wohlbegründet. Eine Jahrhunderte lange Rückständigkeit in jeglicher Hinsicht, eine fatale Macho-Kultur, Analphabetismus, religiösen Fundamentalismus und Xenophobie sieht Enzensberger als Hauptursachen für den bestürzenden Niedergang des einst so mächtigen arabischen Raums. In den vergangenen tausend Jahren sind in allen arabischen Ländern zusammen gerade so viele Bücher aus anderen Sprachen übersetzt worden wie in Spanien allein im Jahr 2005. Dies alles, so Enzensberger, trägt dazu bei, dass sich die gesamte arabische Welt mit ihrer politischen Speerspitze, der islamischen Bewegung, zunehmend als Kollektiv von radikalen Verlierern begreift. Mit der gleichen Verzweiflung über das eigene Versagen, der gleichen Suche nach Sündenböcken, dem gleichen Realitätsverlust, dem gleichen Rachebedürfnis, dem gleichen Männlichkeitswahn, dem gleichen kompensatorischen Überlegenheitsgefühl, wie man sie ansonsten von Amokläufern kennt, trete hier ein Kollektiv der Gedemütigten auf. Dabei steht aber weniger die individuelle ökonomische Lage im Vordergrund (die ist bei den auch überdurchschnittlich gebildeten Al Quaida-Anhängern nämlich zumeist recht passabel), sondern der permanente Kulturschock durch die Konfrontation mit der liberalen und hedonistischen westlichen Zivilisation. Erneut legt Enzensberger einen klugen, bedenkenswerten Text vor, der direkt an die seinerzeit ebenso fabelhaften wie erhellenden “Aussichten auf den Bürgerkrieg” (1993) anknüpft.

Hans Magnus Enzensberger
Schreckens Männer. Versuch über den radikalen Verlierer
Suhrkamp Verlag 2006
54 Seiten, 5,00 €
ISBN 3-518-06820-2