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Justament Dez. 2009: Weniger in der Wirtschaft, mehr in der Politik

Warum man an der Spitze deutscher Top-Unternehmen immer weniger Juristen findet, in politischen Spitzenämtern aber immer mehr

Thomas Claer

Das wird niemanden überraschen: Der gute Jurist, der angeblich alles kann, der immer alles im Griff hat und alles kompetent beurteilen kann, ist in den Chefetagen der deutschen Top-Konzerne immer weniger gefragt. Was in vielen Ministerien noch ganz gut funktioniert, ist an der Spitze der 30 größten und umsatzstärksten börsennotierten deutschen Unternehmen die Ausnahme geworden – und war doch noch vor gar nicht langer Zeit die Regel. Wie eine im ersten Halbjahr 2009 durchgeführte Studie der Personalberatung Odgers Berndtson ergibt (siehe untenstehender Kasten), hat nur noch weniger als ein Fünftel aller Dax-Chefs einen juristischen Abschluss. Bei Gründung des Dax im Jahre 1988 waren es noch fast die Hälfte gewesen. Die Zeit ist eben eine andere geworden. Die Zukunft gehört eindeutig den Ingenieuren und Ökonomen. Der Vorstandsvorsitzende von morgen kommt aus dem operativen Geschäft und hat in den Kernbereichen seines Unternehmens bereits operative Erfolge erzielt. Das dabei erworbene Fachwissen wird künftig als selbstverständlich vorausgesetzt. Was ein CEO sonst noch braucht? Laut der Studie: Soft Skills, Führungsstärke, Mitarbeiterorientierung, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit. Und was davon lernt man im Jurastudium? Eben!

Frauenanteil unterirdisch
Bemerkenswert ist ferner der Anteil von Frauen unter den Vorstandsvorsitzenden. Er liegt stabil bei 0,0 Prozent. In den 200 größten deutschen Unternehmen (ohne Finanzsektor) sind nach einer DIW-Studie vom Frühjahr immerhin 2,5 Prozent der Spitzenpositionen mit Frauen besetzt. In den Aufsichtsräten betrug der Anteil sogar neun Prozent. Doch der Großteil der Frauen in Aufsichtsräten sitzt dort nur wegen der obligatorischen betrieblichen Mitbestimmung und ist als Vertreterin der Arbeitnehmer dorthin gelangt.
Auch die Promotion verliert zunehmend gegenüber dem MBA-Abschluss an Bedeutung. Während 1988 noch 68 Prozent der Dax-CEOs einen Doktortitel hatten, waren es 2008 nur noch 55 Prozent. Dafür hat sich der Anteil von Dax-Chefs mit einem MBA von Null auf 23 Prozent erhöht – Tendenz: weiter zunehmend. Heißt das nun also, dass der Dr. jur. ein Auslaufmodell geworden ist? Das vielleicht nicht gerade, aber er ist gewiss nicht mehr das, was er früher einmal war.

Acht Minister sind Volljuristen
Wie anders sieht es da doch in der großen Politik aus. Hier, aber auch nur hier, hat sich das früher oft beschriebene und mitunter auch beklagte Juristen-Monopol nicht nur erhalten, sondern sogar noch verfestigt. Acht der 16 Minister unserer frisch vereidigten neuen schwarz-gelben Bundesregierung sind Volljuristen, eine Quote von 50 Prozent. Guido Westerwelle, Thomas de Maizière, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Schäuble, Franz Josef Jung, Karl-Theodor zu Guttenberg, Norbert Röttgen und Ronald Pofalla haben allesamt beide juristischen Examen absolviert. Mit Rainer Brüderle (der überdies auch noch Jura im Nebenfach studierte) und Peter Ramsauer gehören dem Kabinett nur noch ganze zwei Ökonomen an. Hinzu kommen noch zwei Mediziner (Ursula von der Leyen und Philipp Rösler), ein Verwaltungswirt (Dirk Niebel, ist das nicht auch ein verkappter Jurist?), eine Theologin (Annette Schavan), eine Elektrotechnikerin (Ilse Aigner) und – last not least – eine Physikerin (Super-Angie).
Wie ist nun dieser auffällige Befund zu erklären? Der Generalismus, also das, was den Volljuristen immer gerne vorgeworfen wird, ist hier die optimale Qualifikation. Wer an der Spitze eines Ministeriums steht (dem wiederum zahlreiche Juristen angehören, die ihrerseits die kniffligsten Aufgaben bevorzugt auf fachlich stärker spezialisierte Top-Anwaltskanzleien übertragen), muss vor allem drei Dinge können: organisieren, moderieren und präsentieren. Und was lernt man davon in der juristischen Ausbildung? So ziemlich alles. Das Letztere versteht sich von selbst. Die Big Points werden, wie jeder weiß, in der mündlichen Examensprüfung vergeben – und zwar an die Performer, wer neidisch ist, nennt sie: die Blender. Aber auch eine gute Organisiertheit und gute Organisation sind in Studium und Referendariat (im ersteren mehr als im letzteren, von den Verschulungstendenzen der letzten Reformen jeweils etwas abgeschwächt) unverzichtbar. Und das Moderieren der unterschiedlichen Tendenzen, Meinungen, Strömungen, auch im eigenen Umfeld, das Taktieren, Intrigieren und Überreden? All das lernt jeder, der an die zur Verfertigung einer juristischen Hausarbeit unbedingt nötigen Informationen, Quellen und Texte kommen will. Wer hier am liebsten alleine vor sich hin werkelt, läuft stets Gefahr, Wichtiges, ja Entscheidendes zu verpassen. Und so erscheint die Prognose nicht allzu gewagt: Der Ort, an dem gute Juristen auch weiterhin zuverlässig gebraucht werden, ist die große Politik.

Kasten:
Akademische Ausbildung der Vorstandsvorsitzenden der Dax-Unternehmen im Jahr 2008 (Anteil in Prozent, in Klammern 1988):
Natur- und Ingenieurwissenschaften   42 % (26 %)
Wirtschaftswissenschaften    35 % (23 %)
Rechtswissenschaften     19 % (45 %)
Sonstige/keine        4 % (6 %)
Quelle: Odgers Berndtson (2009)

Justament März 2007: Kollegen Diktatoren

Wohin eine juristische Ausbildung auch führen kann

Thomas Claer

Wenn Prominente sterben und dadurch noch einmal ganz besonders im Zentrum des medialen Interesses stehen, erfährt man aus den Nachrufen Dinge, die auch schon vorher zu erfahren waren, denn die Informationen waren jederzeit frei zugänglich. Aber dazu hätte man sich mehr für sie interessieren müssen und das hat man nicht getan. Und warum auch? Da man sich ohnehin ihrer ständigen Präsenz auf allen Kanälen erwehren muss, ist hier in der Regel nichts Überraschendes mehr zu erwarten. Zu den Prominenten im medialen Sinne zählen aber neben den notorischen Talkshowgästen, vom Partyluder bis zum Elder Statesman, auch die jeweiligen Objekte der Berichterstattung in den Nachrichtensendungen. Und niemand kann sich hier – der Befristung der Macht in den Demokratien sei es gedankt – einer größeren Dauerhaftigkeit der Erscheinung erfreuen als dämonische Diktatoren. Was sind die höchstens acht Jahre Amtszeit eines US-Präsidenten, ja selbst die ganz und gar außergewöhnlichen 16 Jahre Kanzlerschaft des Dicken vom Rhein (in Deutschland nur noch von 19 Jahren Bismarck getoppt) gegen die Herrschaftsdauer von Oberschurken wie Stalin (1922-1953), Fidel Castro (1959 bis heute) oder dem gerade frisch exekutierten Sadam Hussein (1979 bis 2003). Die extensive Kenntnis solcher Gestalten verbindet Generationen von Medienrezipienten. Der Hintergrund ist simpel: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass sich ein Herrscher eines Landes freiwillig aufs Altenteil begibt, man muss ihnen die Macht schon entreißen: durch Abwahl, Putsch, Revolution oder Intervention, je nachdem.
Und nun erfährt man also im Nachruf: Saddam Hussein war Jurist. Ohne Abschluss zwar, aber er studierte im Exil von 1959 bis 1963 Jura an der Universität Kairo. Das kennen wir ja in Deutschland auch: Regelstudienzeit vollständig absolviert, aber am Ende keinen Abschluss. In den meisten Ländern der Welt ist so etwas sehr ungewöhnlich. Wer nach oftmals strengen Aufnahmeprüfungen den begehrten Studiengang beginnen darf, der führt ihn, sofern er nicht die Mitarbeit verweigert, auch zu Ende. Anders ist es bekanntlich in Deutschland und anders war es auch im Falle Saddam Husseins, damals an der Uni Kairo. Es gibt allerdings Hinweise, wonach Saddam nur zum Schein (und weniger zum Scheinerwerb) studiert und sich tatsächlich im Wesentlichen der politischen Arbeit gewidmet hat. So soll er in dieser Zeit erste Kontakte zur CIA geknüpft und den erfolgreichen Putsch der Ba’th-Partei im Irak mit vorbereitet haben. Können wir also beruhigt aufatmen und annehmen, dass eine anständige juristische Ausbildung vielleicht treue Staatsdiener, doch jedenfalls keinen blutrünstigen Despoten hervorbringen kann? Denn wer Recht studiert, so glauben wir gemeinhin, wird schließlich doch irgendwo für Fragen der Gerechtigkeit sensibilisiert. Und immerhin haben, soviel ist sicher, weder Hitler noch Stalin jemals Jura studiert.
Doch was ist mit der zweiten Reihe der Tyrannen? Der spätere professionelle Revolutionär Wladimir Iljitsch Lenin war gelernter Jurist. Allerdings konnte er erst 1891 nach einem Gnadenerweis sein Jurastudium beenden. 1887 war er von der Universität Kasan verwiesen worden, nachdem er an einem Studentenprotest teilgenommen und die Polizei die Verbindung zu seinem Bruder aufgedeckt hatte. Dieser war zuvor wegen versuchten Mordes an Zar Alexander III. hingerichtet worden. Lenins spätere Arbeit als Rechtsanwalt beschränkte sich auf einige wenige Fälle. Der wie Saddam jüngst verschiedene Diktator Augusto Pinochet (Amtszeit 1973 bis 1990) erwarb 1953 an der Universidad de Chile einen Abschluss im Fach Jura. Auch der unverwüstliche Fidel Castro begann 1945 ein Jura-Studium an der Universität von Havanna. 1950 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften und eröffnete eine Rechtsanwaltskanzlei, die er bis 1952 führte. Und Slobodan Miloševic (Sorry, Peter Handke, dass er in dieser Reihe erscheint!), Amtszeit 1989 bis 2000, schloss 1964 sein Studium der Rechtswissenschaften mit dem juristischen Staatsexamen an der Universität Belgrad ab.
Liegt hier am Ende, die bange Frage bleibt uns nicht erspart, also nicht nur keine Unvereinbarkeit, sondern sogar eine auffällige Häufung vor, eine Korrelation zwischen juristischer Ausbildung und späterer Karriere als Diktator? Es sieht fast so aus, doch dürfte das einem anderen, viel banaleren Umstand geschuldet sein: Durch ihre formale Schematik unter Einschluss des Gesetzgebungs-Know-hows begünstigt vermutlich jede Juristenausbildung eine angestrebte politische Karriere bis hin zur Leitung der Staatsgeschäfte, gleich unter welcher politischen Konstellation sie sich dann verwirklichte. Man betrachte als Kontrollgruppe nur die bisherigen deutschen Bundeskanzler: drei Juristen (Adenauer, Kiesinger und Schröder) stehen zwei Historikern (Brandt und Kohl), jeweils einem BWLer (Erhard) und Weltökonomen (Schmidt-Schnauze) sowie einer Physikerin (Angie) gegenüber. Eher gegen diesen Befund scheint die Kontrollgruppe der Ost-Staatsratsvorsitzenden zu sprechen: ein Tischler (Ulbricht), ein Dachdecker (Honecker) und ein Lehrer (Krenz). Aber das liegt mutmaßlich an den besonderen Bedingungen des Arbeiter- und Bauern-Staates und der deutschen Teilung. Dafür sind Juristen (neben Beamten und Lehrern) derzeit und von jeher in sämtlichen deutschen Parlamenten überrepräsentiert, was letztlich auch die Wahrscheinlichkeit steigert, dass es einmal einer von ihnen nach ganz oben schafft.

Justament Okt. 2005: Sorgen in der Zeit

Ein drängendes Thema: private Altersvorsorge für junge Juristen

Thomas Claer

Einst, in fernen Zeiten, glaubte man noch den treuherzigen Worten eines kleinwüchsigen Arbeitsministers, die Renten seien sicher. Heute müssen die Beitragszahler der staatlichen Rentenversicherung befürchten, eines Tages nicht einmal mehr das zurückzuerhalten, was sie nach langen Jahren in die Kasse eingezahlt haben werden. Schuld ist die Demographie. Kinder kriegen die Leute, anders als der erste deutsche Bundeskanzler glaubte, eben nicht immer. Zur Vermeidung eines in Bälde zu befürchtenden Kollabierens des Rentensystems wird daher von Experten ein Mix aus der Anhebung des Renteneintrittsalters, einer Erhöhung der Beitragssätze sowie vor allem dem weiteren Ausbau der privaten Altersvorsorge favorisiert. Das alles würde natürlich schrittweise und über Jahre hin in zahllosen Stufen geschehen, ohne dass ein Ende abzusehen wäre. Früher oder später, so ist anzunehmen, wird auch die Politik ihren Bürgern die ebenso unpopulären wie unausweichlichen Maßnahmen, auf die es letztlich hinauslaufen wird, nicht mehr verheimlichen können.

Trend zur privaten Absicherung
Bereits seit Jahren erheben sich dementsprechend in den Wirtschafts- und Kulturteilen der Qualitätspresse die Kassandrastimmen, dass alle, die im Alter nicht hoffnungslos verarmen wollten, gut daran täten, jetzt den Gürtel enger zu schnallen und sich bitteschön privat abzusichern. Tatsächlich wird das, was wir heute Alter nennen – den Fortschritten der Medizin sei es gedankt – bald schon ein ansehnlich langer Lebensabschnitt sein: Wer heute 35 ist, hat einschlägigen Projektionen zufolge eine durchschnittliche Lebenserwartung von 91 Jahren. Kein Weg wird daher für die meisten an einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge vorbeiführen. Für junge Juristen folgt daraus zweierlei: Zum einen können sich aus diesem Trend interessante berufliche Tätigkeitsfelder ergeben: Wem es liegt, seine Klientel von den Vorzügen von Lebensversicherungen, Fondsparplänen und dergleichen zu überzeugen, der kann z. B. auf Provisionsbasis bei einem Finanzdienstleister einsteigen. Manche Kollegen sollen schon jetzt davon leben können. Zum anderen macht sich der junge Jurist aber auch Gedanken über die Absicherung der eigenen Zukunft.

Als Anwalt auf der sicheren Seite?
Noch bis vor kurzem galt als bombensicherer Geheimtipp zur sicheren Rente die Zulassung als Rechtsanwalt. Raus aus der staatlichen Rentenversicherung, rein ins Rechtsanwaltsversorgungswerk – und die Zukunft schien in trockenen Tüchern: Die alten Anwälte, hieß es, seien oft bis ins hohe Alter im Geschäft und nähmen das Versorgungswerk daher nicht in Anspruch, genug junge Kollegen strömten nach und zahlten ein. Ergo: volle Kassen und sichere Altersbezüge. Inzwischen hat sich aber Skepsis breitgemacht. Diskutiert wird nämlich eine jährliche Nachweispflicht aller Rechtsanwälte hinsichtlich ihrer beruflichen Weiterbildung. Die dadurch drohende Kostenlawine, die die Vorteile bei der Altersvorsorge rasch konterkarieren würde, lässt bereits viele “Nebenheranwälte” erzittern. Darüber hinaus ist für die Zukunft eine strikte Zulassungsbeschränkung für junge Anwälte im Gespräch. Das aber würde bedeuten: Wenn die quantitativ riesige Gruppe der in den letzten zwanzig Jahren neu zugelassenen Anwälte ins Rentenalter kommt, aus ihr dann nur die wenigsten ihre berufliche Tätigkeit im Alter fortsetzen und die Lebenserwartung weiter steigt, steht diesen Leistungsbeziehern eine zahlenmäßig recht beschränkte Gruppe an Beitragszahlern gegenüber. Die Überschüsse im Anwaltsversorgungswerk wären schnell verbraucht und die sichere Rente nur noch eine Fata Morgana.

Renditen rar gesät
Es hilft also alles nichts. Auch die jungen Juristen müssen, sofern sie sich nicht auf die Hartz IV-Schiene begeben wollen (dort lohnt sich alles Sparen nur noch begrenzt) Geld beiseite legen und attraktive Renditen suchen, auf dass sich das Kapital munter vermehre – so wenig es anfangs auch sein mag. Wohlan denn, beim Finanzberater des Vertrauens warten “Finanzprodukte” für jeden Anlegertyp, die nur eines gemeinsam haben: ihre äußerst magere Rendite knapp über der Inflationsrate. Der jährliche Garantiezins für Lebensversicherungen, der zuletzt Anfang 2004 auf 2,75 % gesenkt worden war, soll wegen niedriger Erträge auf dem Anleihenmarkt ab 2007 noch einmal auf 2,25 oder gar 2,00 % reduziert werden (SZ vom 16.9.05, S.34). Die Sparpläne der Banken sind meist noch jämmerlicher. Und die so genannten Mischfonds aus Sparzinsen, Renten, Immobilienanteilen und/oder Aktien, auf deren Auswahl der Kunde keinen Einfluss hat, kombinieren einen nach Abzug der Fondmanagementgebühren bestenfalls bescheidenen Gewinn mit dem zum Teil beachtlichen Risiko, gar keinen solchen zu erzielen. Wer hingegen ein Fondprodukt erwirbt, bei dem er am Ende garantiert seinen Einsatz zurückerhält, begibt sich bei der Rendite rasch wieder auf Sparbuchniveau. Wirklich geholfen ist mit all dem nur den Vermittlern, die damit ihre Provision verdienen. Doch genau diese Anlageformen sind es, die mit einem heute noch moderaten, bald aber schon ganz ansehnlichen jährlichen staatlichen Zuschuss (“Riester-Rente”) gefördert werden. Das freut die Finanzbranche und dämpft ein wenig den Verdruss der Vorsorgewilligen.

Wer nicht wagt …
Auf deutlich höhere Erträge kann im Zeitalter historisch niedriger Zinsen nur hoffen, wer den Mut aufbringt (und den Kraft- und Zeitaufwand nicht scheut), ein zumindest scheinbar höheres Risiko einzugehen und sich getreu dem Motto Immanuel Kants seines eigenen Verstandes zu bedienen. Die Weltwirtschaft wächst kontinuierlich und mit ihr die international aufgestellten heimischen Unternehmen längst nicht nur der ersten Reihe. Untersuchungen unabhängiger Institute zeigen, dass Aktien in den vergangenen Jahrzehnten, ja Jahrhunderten jährliche Zuwachsraten von durchschnittlich über 10 %  erzielten, was keine andere Anlageform erreicht hat. Zwar muss dies nicht bis in alle Ewigkeit gelten, doch verspricht der Prozess der fortschreitenden Globalisierung genug Wachstum und Unternehmensgewinne, um auch in absehbarer Zeit die Kurse beflügeln zu können. Und ein Crash, der Schrecken jedes Anlegers, wie er alle paar Jahrzehnte einmal eintreten und im Extremfall zu Totalverlusten führen kann (häufig nach Phasen heftiger Übertreibungen), liegt gerade erst einige Jahre hinter uns. Kurzfristig birgt das ständige Auf und Ab für den Anleger also immense Risiken. Über längere Zeit betrachtet, zumal bei einem Anlagehorizont von 20 Jahren oder länger, überwiegen die Chancen die Risiken beträchtlich. Auch lässt sich – wenn es die Not gebietet – ein Einzelwert aus einem Aktien-Depot leichter zu Bargeld machen als sich ein Ausstieg aus komplizierten Sparplänen oder Lebensversicherungen bewerkstelligen ließe, ganz zu schweigen von der Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie.

Aber Vorsicht!
Unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass ein Aktienportfolio zur soliden Altersvorsorge und nicht zur unseriösen Zockerei wird, ist allerdings eine konsequente Streuung der Risiken durch die stetige Diversifizierung der Bestände. Als Einstieg eignen sich beispielsweise Indexzertifikate, die einem bestimmten Börsenindex nachgebildet sind, jedoch den Nachteil haben, dass dem Anleger die jährlichen Gewinnausschüttungen der gelisteten Unternehmen, d. h. die mitunter recht attraktiven Dividenden, durch die Lappen gehen. Mit den meisten der aktiv gemanagten Aktienfonds, für die regelmäßig hohe Gebühren fällig werden, können die deutlich kostengünstigeren Indexpapiere in der “Performance”, also der Wertentwicklung, allerdings ohne weiteres mithalten.
Schließlich sollte jeder, der seine Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen will, noch bestimmte charakterliche Voraussetzungen mitbringen; zumindest aber sollte er bereit sein, sich diese mit der Zeit anzueignen. Ein notorischer Spielertyp, der zum “Alles oder nichts” tendiert, wird nur selten den langen Atem mitbringen, den es braucht, um an der Börse nachhaltig Gewinne zu erwirtschaften. Es dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben, mit welchem Körperteil dort das meiste Geld verdient wird. Was in Amerika oder England, wo die Mehrheit der Bevölkerung an den Kapitalmärkten investiert ist, als selbstverständlich gilt, muss im Shareholder-Entwicklungsland Deutschland erst noch gelernt werden: Mit äußerster Vorsicht und strenger Disziplin bei der Auswahl der Werte und dazu der nötigen Geduld lässt es sich – auch für junge Juristen – auf dem glatten Börsenparkett recht gut aushalten und sogar ganz ordentlich vorsorgen. Darüber hinaus haben Investments an der Börse noch einen interessanten Nebenaspekt: Sie sind der Bildung förderlich, denn der Anleger muss, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können, über alle Belange der Weltwirtschaft und -politik nebst ihren kulturellen Hintergründen stets gut unterrichtet, d. h. im Bilde sein.

Justament Dez. 2002: 25 Jahre Deutscher Herbst und der moderne Terrorismus

Seit dem 11. September 2001 ist der in Deutschland fast schon vergessene Terrorismus wieder in das öffentliche Bewusstsein zurückgekehrt. So gewinnt die Erinnerung an die vor 25 Jahren kulminierenden Terrorakte der RAF eine bedrohliche Aktualität. Der moderne Terror, dessen Wiege vor ca. 130 Jahren in Russland stand, ist zum ständigen Begleiter der Menschheit geworden. 

Thomas Claer

Mit der jüngsten blutigen Geiselnahme tschetschenischer Rebellen in einem Moskauer Theater kehrte der Terrorismus als modernes Phänomen gleichsam an den Ort seiner Entstehung, die Metropolen Russlands, zurück. Mag es in den weiter zurückliegenden Epochen der Menschheitsgeschichte ähnlich geartete Akte des politischen Kampfes gegeben haben (die Cineasten werden sich die Aktionen der “Judäischen Volksfront” – oder war es die “Volksfront von Judäa”? – im “Leben des Bryan” erinnern), blieb es doch dem Sozialrevolutionär Sergej Netschajew (1847-1882) vorbehalten, in seinem “Katechismus”, der BIBEL des Terrors, die Lenin wie Horst Mahler beeinflusst haben soll, das Credo der terroristischen Moderne zu verkünden: Alles – bis hin zum Mord an Unschuldigen – sei erlaubt, um “Leid und Elend des Volkes zu steigern, damit es schließlich zu einem allgemeinen Aufstand getrieben wird”. Was später Generationen von Dissidenten der kommunistischen Bewegung “Bauchschmerzen” bereiten sollte, die Diskrepanz zwischen “humaner” Zielsetzung und den meist brachialen Mitteln des politischen Kampfes, wurde hier bereits abschließend als moralisches Problem eliminiert – zugunsten einer uneingeschränkten Bejahung der Gewalt als vermeintlicher Triebfeder des Fortschritts.

Ideale oder Machtrausch?
Diese “dialektische Schraube”, so ungeheuerlich sie für uns klingen mag, bedeutet per se noch  keinen Bruch mit den Ideen der Aufklärung, so wie auch ein konsequent durchgesetztes staatliches Gewaltmonopol (das im äußersten Falle “über Leichen geht”) nicht zuletzt dazu dient, die Freiheit des Einzelnen und – als deren physische Voraussetzung – die “innere Sicherheit” möglichst lückenlos zu gewährleisten. (Da keine menschliche Gesellschaft jemals ohne Gewalt ausgekommen ist, geht es in allen politischen Kämpfen auch vorrangig darum, wer mit welcher Legitimation über ihren Einsatz bestimmen kann.) Doch wurde schon im Roman “Die Dämonen” (oder wie ihn die neue Übersetzung nennt: “Böse Geister”) von Fjodor Dostojewski (1871/72), in welchem der damals noch lebende Netschajew als die Figur Pjotr Stepanowitsch Werchowenski auftauchte, der begründete Verdacht ausgesprochen, es gehe den maßgeblichen Protagonisten am Ende weniger um ihre Ideale als vielmehr um das Berauschtsein an der eigenen Machtausübung. Welchem Diktator, aber auch demokratischen Innenminister ist genau dies nicht auch schon einmal (mehr oder weniger begründet) vorgeworfen worden?

Terrorismus in Deutschland
Seit seinen frühen Anfängen in Russland breitete sich der Terrorismus als Methode des politischen Kampfes unaufhaltsam in alle Welt aus. In manchen Gegenden der Erde ist er zum Dauerzustand geworden. Deutschland hielt er knapp ein Jahrzehnt in Atem, geriet dann trotz gelegentlichen Aufflackerns nahezu in Vergessenheit – bis zu jenem Tag, der ein neues Zeitalter einleiten sollte, an dem, vorbereitet in drei Hamburger Studentenbuden, der einzigen globalen Supermacht der Krieg erklärt wurde. Nicht zuletzt diesem Wendepunkt und seinen von vielen als Parallelen zu damals empfundenen sicherheits- und rechtspolitischen Konsequenzen dürfte das gegenwärtig wieder aufkeimende Interesse am Geschehen des “Deutschen Herbstes” geschuldet sein.
Die später so bezeichneten Ereignisse im September und Oktober 1977, die Entführung der Lufthansa-Maschine “Landshut”, die Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer und die Selbstmorde der RAF-Terroristen Bader, Ensslin und Raspe (die damit dem Vorbild der ein Jahr zuvor aus dem Leben geschiedenen Ulrike Meinhof folgten) in Stammheim bildeten den dramaturgischen Höhepunkt jener “bleiernen Zeit”, die ihre sichtbarsten Spuren im gegenwärtigen Revolutions-chic in der Mode und in der Kunst hinterlassen hat.

Die Juristen des Deutschen Herbstes
Von der ideologischen Aufgeladenheit jener Epoche aber, die immerhin breite Schichten der damals jungen westdeutschen Bevölkerung mit den Zielen (wenn auch nicht mit den Mitteln) sympathisieren ließ, dem Fortschritts-Optimismus und dem Unter-Faschismus-Verdacht-Stellen demokratischer Institutionen und Politiker, ist heute kaum etwas geblieben. Auffällig ist die weit verbreitete Abgeklärtheit im Umgang mit dem radikalen Erbe, auch unter den damals in die Geschehnisse involvierten Juristen. Eine besondere, eigenartige Rolle kommt dabei drei damaligen Bewegungs- und Kampfgefährten zu, die heute nur noch die extreme Entgegengesetztheit ihrer inzwischen eingenommenen politischen Positionen zueinander verbindet – wobei jeder für sich einen charakteristischen Typus, eine bereits in den Anfängen angelegte mögliche Entwicklungslinie der damaligen radikalen Linken verkörpert.
Am wenigsten geändert oder von seinen damaligen Idealen entfernt hat sich fraglos Christian Ströbele, 1968 gemeinsam mit Horst Mahler und Klaus Eschen Gründer des ersten “sozialistischen Anwaltskollektivs” und einige Jahre später Verteidiger etlicher RAF-Terroristen. Noch vor wenigen Jahren als altlinkes Fossil und politisches Auslaufmodell belächelt, erwarb der Linksaußen der Grünen neuen Respekt in allen politischen Lagern durch sein unnachgiebiges, aufklärendes Engagement in den Parteispenden-Affären und holte bei den Bundestagswahlen in diesem Jahr als erster Vertreter seiner Partei ein Direktmandat.
Hingegen wandelte sich Otto Schily, einst ebenfalls RAF-Terroristen-Verteidiger und 1979 Mitunterzeichner des Gründungsaufrufs zum Republikanischen Anwaltsverein (RAV), welcher den Einsatz kritischer Juristen für Minderheiten, Asylrecht und Menschenrechte organisierte, als heutiger Bundesinnenminister und Schöpfer umfangreicher Anti-Terror-Gesetze zum ausgesprochenen “Law-and-Order-Mann”.
Am abenteuerlichsten – und bedrückendsten – verlief aber die Karriere und Wandlung Horst Mahlers vom Terroristen-Verteidiger, später aktiven RAF-Terroristen und langjährigen politischen Gefangenen zum heutigen NPD-Aktivisten und zur intellektuellen Speerspitze des Rechtsradikalismus. Sogar beruft sich Mahler ausdrücklich auf seine RAF-Vergangenheit und sieht seine Hinwendung zur nationalen Anti-Globalisierungsbewegung, gegen Liberalismus und Amerikanismus, als konsequente Weiterentwicklung seiner politischen Haltung an. Allen heute Herrschenden, so Mahler kürzlich in einem Interview, werde es im Falle einer nationalen Machtübernahme an den Kragen gehen. Nur seinem alten Freund (und früheren Verteidiger) Otto Schily werde er das Leben schenken …

Ethno-Terrorismus
Tatsächlich ist zu beobachten, dass sich die heutigen Terrorismen zunehmend durch ihren Kampf für oder gegen bestimmte Ethnien definieren. Der Universalismus in Gestalt eines menschheitsbeglückenden Internationalismus, der noch das ideologische Fundament der RAF (bis zu ihrer offiziellen Selbstauflösung 1998) gewesen ist, vermag heute kaum noch Terrorkräfte zu mobilisieren. Auch dort, wo im Namen bestimmter Religionsinterpretationen gebombt, gesprengt und gemordet wird, soll vorrangig die eigene Kulturlandschaft gestärkt und die als Satan ausgemachte Supermacht samt ihrem kleineren Verbündeten gedemütigt und letztlich besiegt werden.
Insofern verbindet die damaligen mit den heutigen Terroristen, namentlich die RAF mit der Al-Qaida, inhaltlich nicht viel (vgl. dazu die nebenstehende Rezension).
Ein Grund für den Ethno-Trend im Terrorismus dürfte darin liegen, dass sich mit völkischen Ressentiments (zumal heute) leichter Anhänger rekrutieren und Menschenmassen begeistern lassen als mit Weltrevolutions-Träumen. Denn entgegen Netschajews Annahme ließen sich durch die Steigerung von Leid und Elend nur selten Aufstände provozieren (es wurde im Gegenteil meist nach dem starken Staat gerufen). Sobald aber gegen den ethnisch (und religiös und politisch) andersartigen Feind gezündelt wird, erheben sich die Massen schon viel bereitwilliger. Die (bedrohliche) Zukunft liegt im Ethno-Terrorismus!