Justament Juni 2007: Goethe als Kapitalismuskritiker

Der Soziologe Oskar Negt deutet den Faust II gesellschaftswissenschaftlich

Thomas Claer

Negt CoverMit Goethes Faust können eigentlich fast alle etwas anfangen. Auch wem sich nicht jede hintergründige Frotzelei Mephistos und jede zeitbezogene Anspielung Faustens auf Anhieb erschließt, wird an dem dramatischen Plot und der lebendigen Sprache seine Freude haben. Und noch viel mehr gilt das für die vermutlich glücklichen Experten, die über das nötige Rüstzeug verfügen, um sich dem Werk systematisch zu nähern. Doch leider kann hier nur von der Tragödie erstem Teil die Rede sein. Dass es noch einen zweiten, von Goethe erst kurz vor seinem Tode freigegebenen, Band des Faust gibt, dem nahezu alle Volkstümlichkeit des ersten abgeht, wird gerne ausgeblendet. Denn dieser ist nicht nur für den gemeinen Leser eine Zumutung. “Ach”, heißt es dann bei all jenen, die das Buch nach seitenlangen Chorgesängen irgendwelcher altgriechischer und neuheidnischer Fabelwesen entnervt aus der Hand legen, “hätte er doch nur einen zweiten ersten Teil geschrieben!” Goethe selbst hat den Faust II  geheimnisvoll als “versiegelten Text” bezeichnet und betont, er erfordere eine deutlich größere Anstrengung des Verstandes und sei eher für die Nachwelt bestimmt. In die lange Reihe der Interpreten reiht sich nun auch der emeritierte Hannoveraner Soziologe und Philosoph Oskar Negt (Jahrgang 1934) ein, seines Zeichens Horkheimer- und Adorno-Epigone, früher Vordenker der 68er Bewegung und Gewerkschaftsspezialist, einem größeren Publikum bekannt auch durch die vielen gemeinsamen Bücher mit dem Juristen, Schriftsteller und Filmemacher Alexander Kluge. Der explizit linke, an Kant und Marx geschulte Sozialwissenschaftler Negt also betrachtet Faust II im anzuzeigenden Buch durch die soziologische Brille und erkennt in ihm nicht weniger als einen geschichtsphilosophischen Schlüsseltext. Die Figur Faust erscheint ihm als paradigmatische Gestalt für die Moderne. Kapitalistischer Erwerbsgeist, moderne Wissenschaft und Ruhelosigkeit des Daseins ergreifen allmählich vom Menschen Besitz. Doch erst im zweiten Teil des Dramas lässt Faust sein verzweifeltes Intellektuellendasein endgültig hinter sich und mutiert zum fanatischen Unternehmer, der aus Brachen nutzbares Land gewinnt und dabei buchstäblich über Leichen geht. Während Faust von den desaströsen Folgen seines Handelns nichts wissen will, präsentiert ihm Mephisto als dunkler Aufklärer, der die Dinge beim Namen nennt, die Bilanz: “Krieg, Handel und Piraterie, / Dreieinig sind sie, nicht zu trennen”. Der ganz im Sinne der Puritaner immer strebend sich bemühende Faust nimmt so auch Max Webers Theorie zur Entstehung des modernen Kapitalismus aus dem Geiste der protestantischen Arbeitsethik vorweg und verkörpert die innerweltliche Askese eines totalen Erwerbsstrebens. Dadurch wird Faust für Oskar Negt zum Vorboten des Totalitarismus und in gewisser Weise sogar des Nationalsozialismus. Darüber kann den Verfasser auch die idealistische Tendenz der letzten Rede Fausts (“Ein Sumpf zieht am Gebirge hin …”) – überdies vor Arbeitssklaven und einer zwielichtigen Führungsmannschaft gehalten – nicht hinwegtäuschen, die mit dessen wirklichen Leben, wie es sich den Texten entnehmen lässt, “absolut nichts zu tun hat”. Tatsächlich betrachtete Goethe, dem in seinen späten Jahren die Beschleunigungstendenzen seiner Zeit nicht geheuer waren (“Alles ist ultra, … alles veluziferisch.”), die frühkapitalistische Entwicklung mit einer Mischung aus Faszination und Abscheu. Und vieles davon findet sich eben auch in seiner Figur Faust. Dank Oskar Negt ist uns das noch klarer geworden.

Oskar Negt
Die Faust-Karriere. Vom verzweifelten Intellektuellen zum gescheiterten Unternehmer
Steidl Verlag Göttingen 2006
301 Seiten, 16,80 €
ISBN 3-86521-188-7

Justament Juni 2007: JuraXX-Partner in Not

Thomas Claer

Es schien ein verlockendes Angebot zu sein: Mit dem Slogan “Anwalt geht auch anders” gründeten der Jurist Eugen Boss und der Wirtschaftswissenschaftler Oliver Kupper im jahr 2003 den Kanzleiverbund JuraXX und offerierten jedem willigen Jungjuristen den direkten Einstieg als Partner. Jedem, muss man dazu sagen, der bereit war, der JuraXX ein Partner-Darlehen über 50.000 € zu gewähren, welches anschließend in 30 Monatsraten dem Anwalt zurücküberwiesen werden sollte. Das garantierte, so glaubte man, zweieinhalb Jahre ein sicheres Gehalt. Zusätzliche Einkünfte konnten durch Anwaltstätigkeit nach einem Provisionssystem erzielt werden. Die JuraXX stellte den neuen Anwälten Büros in sehr günstigen Innenstadtlagen inklusive Büroausstattung. Außerdem profitierten die Junganwälte von der Teilnahme an dem stetig wachsenden JuraXX-Netzwerk. Und es ließ sich gut an: JuraXX galt als Discounter unter den Rechtsanwälten und erwarb sich diesen Ruf durch eine aggressive Werbekampagne, in der mit günstiger Erstberatung ab 20 € geworben wurde.

Nun steht die Anwaltskette nach Medienberichten jedoch vor der Insolvenz (SZ vom 1.6.2007). Schon im Sommer 2006 hatte eine beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorausgesagt, dass die für das Konzept von JuraXX notwendigen Investititionen und die getätigten Einnahmen nicht mehr durch die zu erwartenden Honorare und die Darlehen der neu einsteigenden Anwälte gedeckt würden. Mit den durch neue gesellschafter eingehenden Darlehen, so die Kritiker der Gesellschaft, seien nur noch bestehende Verbindlichkeiten gedeckt worden, die Geschäftspraxis habe damit einem so genannten Schneeballsystem zu ähneln begonnen. Nachdem die monatliche Rücküberweisung an die beteiligten Anwälte ab Beginn 2007 stockte und ab März/April 2007 für 29 Filialen die Miete nicht bezahlt wurde, begannen beteiligte Rechtsanwälte zu kündigen. Der Umsatz (2006 noch 6,5 Millionen Euro) brach ein (Quelle: Wikipedia). Die Folge: Gegen JuraXX wurden in den letzten Wochen mehrere neue Insolvenzanträge beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Außerdem ist bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Eugen Boss und weitere Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug und Insolvenzverschleppung anhängig. Der Hintergrund: Die jüngsten neu angeworbenen Junganwälte waren beim Vorstellungsgespräch nicht über die finanzielle Situation aufgeklärt worden. Einige erstatteten Strafanzeige. Insbesondere jene Berufsanfänger, die die stolze Summe für das Partnerdarlehen ihrerseits als Kredit aufnehmen mussten, stehen nun nach kurzer anwaltlicher Tätigkeit vor dem finanziellen Ruin. Am 4. Juni 2007 legte der Gründer Eugen Boss ein Sanierungskonzept vor, das die Umwandlung der Gesellschaft in ein Franchisesystem vorsieht.

Justament April 2007: Guter Rat – mal teuer, mal billig

Die neueste Rechtsprechung zu den Anwaltshonoraren

Thomas Claer

Die Schere geht auseinander, wohin man auch blickt. Selbst beim Aldi-Markt, der früheren Hochburg des Egalitarismus, liegen inzwischen Welten zwischen dem billigsten und dem teuersten Wurstaufschnitt: Die spanische Edelsalami kostet mit 1,80 € für 80 g schon das Siebenfache von der einfachsten Mortadella (Öko-Test: gut; 59 Cent für 200 g). Und so ist es überall. Dass die Vorstandsvorsitzenden der Dax-Konzerne vielleicht das annähernd Fünfhundertfache eines ostdeutschen Friseurs verdienen – geschenkt. Da ist nichts anderes zu erwarten, schließlich gibt es hier ja auch gewisse Unterschiede in der Qualifikation. Anders ist es schon bei den Einkommensunterschieden zwischen, sagen wir, Harald Schmidt und den vielen ebenso brillanten Kabarettisten, die es noch nie zu einem Fernsehauftritt gebracht haben. Oder noch augenfälliger: zwischen Stefan Raab und den vielen Büroclowns unserer Republik. Oder zwischen den Redakteuren einer überregionalen Tageszeitung und denen eines Hochschulmagazins. Maßgeblich entscheiden hier Zufall und Zeit über das jeweilige Wohl und Wehe. Ernsthaft empören werden sich darüber nur Leute, die es auch ungerecht finden, dass der Preis einer Ware nicht nur vom Aufwand bei ihrer Herstellung sondern auch von ihrer Absetzbarkeit auf dem Markt bestimmt wird. Und wie es in fast allen anderen Branchen geschieht, so spreizen sich also auch die Anwaltshonorare derzeit besonders munter nach oben und nach unten, jeweils freundlich unterstützt von der aktuellen deutschen Rechtsprechung.

Sonderpreis 20 Euro in Ordnung
Zum einen entschied das OLG Stuttgart (Urteil vom 28.1.2006 – 2 U 134/06), dass die Werbung eines Rechtsanwalts, für den Pauschalbetrag von 20, – Euro inkl. Mehrwertsteuer eine außergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, seit der zum 1.7.2006 erfolgten Änderung des § 34 RVG nicht mehr gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren fällt. Demnach gilt die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruht. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich sogar, dass Dumping-Preise von Rechtsanwälten, sofern es sich um reine Beratungsleistungen handelt, überhaupt nicht mehr zu beanstanden sind, weder kostenrechtlich noch wettbewerbsrechtlich. Damit kassierte das OLG das landgerichtliche Verbot entsprechender Dumpingpreis-Werbung durch das LG Ravensburg vom 28.7.2006. In seinen Urteils-Anmerkungen im Anwaltsblatt 3/07, S. 232 f. untersucht RA Udo Henke, Berlin, die Tragweite dieser Entscheidung: Denkbar seien neben Dumping-Preisen von 20 € oder 9,99 € (wie in Freiburg, vgl. dazu LG Freiburg 10 O 72/00) nämlich künftig auch Null-Euro-Angebote oder gar Sonderangebote, bei denen die Mandanten noch Kaffee und Kuchen oder gar einen Barbetrag von 5 € zur anwaltlichen Beratungsleistung ausgehändigt bekommen. Wenn auf ein solches Angebot, so Henke weiter, in einem kleinen Ort vielleicht 100 Rechtsuchende die Kanzlei aufsuchen würden, kostete diese Werbemaßnahme das Büro nur 500 €. Für diesen Betrag könne man noch nicht einmal eine kleine Anzeige in einer lokalen Tageszeitung schalten. Dies mache deutlich, dass solche Angebote weniger als kontinuierliche Preispolitik, sondern als Akquisemaßnahme aufzufassen seien. Kontinuierlich hingegen werden niedrigste Preise für anwaltliche Beratungen bereits seit geraumer Zeit im Internet gezahlt, wo auf Seiten wie frag-einen-anwalt.de die Rechtsuchenden die Honorare festlegen, die sie im äußersten Fall für ihr Anliegen zu bezahlen bereit wären. Meist ist das nicht allzu viel.

Erfolgshonorare bald ein großer Renner?
Zum anderen entschied das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. 12. 2006 – 1 BvR 2576/04), dass das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare Ausnahmetatbestände zulassen müsse. Der Gesetzgeber habe bis zum 30. Juni 2008 eine entsprechende gesetzliche Neuregelung zu treffen. Insbesondere, so der Erste Senat des Gerichts, müsse es künftig möglich sein, auch besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung zu tragen, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Auch Rechtsuchende, die auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beanspruchen können, könnten vor der Entscheidung stehen, ob es ihnen die eigene wirtschaftliche Lage vernünftigerweise erlaubt, die finanziellen Risiken einzugehen, die angesichts des unsicheren Ausgangs der Angelegenheit mit der Inanspruchnahme qualifizierter rechtlicher Betreuung und Unterstützung verbunden seien. Nicht wenige Betroffene würden das Kostenrisiko auf Grund verständiger Erwägungen scheuen und daher von der Verfolgung ihrer Rechte absehen. Für diese Rechtsuchenden, so die Richter, sei das Bedürfnis anzuerkennen, das geschilderte Risiko durch Vereinbarung einer erfolgsbasierten
Vergütung zumindest teilweise auf den vertretenden Rechtsanwalt zu verlagern. Und was bedeutet das letztlich auch? Der Anwalt wird sich sein erhöhtes Risiko durch eine dementsprechend erhöhte Erfolgsprämie vergüten lassen. Ob in der Entscheidung des BVerfG nun lediglich die völlig undramatische Regelung eines Ausnahmetatbestandes liegt oder sie vielmehr ein Einfalltor zu amerikanischen Verhältnissen ist, das wird die Zukunft zeigen. Das Auseinanderdriften von Hoch- und Niedrigpreisen aber ist, daran wird niemand zweifeln, schlichtweg ein Zug der Zeit.

Justament April 2007: Wider den Zeitgeist

Julian Nida-Rümelin verteidigt unser herkömmliches Demokratie- und Sozialstaatsmodell

Thomas Claer

Cover NidaDieses Buch des Münchener Philosophie-Professors und früheren Kulturstaatsministers ist eigentlich eher ein kleiner Sammelband, besteht es doch aus vier recht unterschiedlichen Texten, die in den letzten Jahren jeweils bereits für sich allein im Umlauf waren: einem Universitäts- und einem Tagungsvortrag, einem Beitrag zu einem anderen Sammelband und einem erweiterten Aufsatz aus der Frankfurter Rundschau. Neben der im Titel aufgeworfenen Frage nach dem Wahrheitsanspruch der Demokratie, die im ersten Abschnitt des Buches behandelt wird, geht es noch um die Problematik der Universalität und Partikularität, ferner um die alte Frage der Begründung von Ethik und Moral und schließlich findet sich auch eine engagierte Verteidigung der Gleichheit als Basiswert neben der Freiheit. Am Ende weiß der Leser recht gut Bescheid über die Meinung des Verfassers zu den großen Themen der Zeit, ihre philosophische Begründung und Hinterfragung. Die hin und wieder auftretenden Überschneidungen und Wiederholungen haben insofern auch ihr Gutes, als einem dadurch der ziemlich komplizierte Stoff mehrfach begegnet, was dem Verständnis tendenziell zuträglich ist. Doch wird, wer keine fachphilosophische Vorbildung in den behandelten Gebieten hat, aufstöhnen angesichts der “Perspektive einer globalen und demokratischen Zivilgesellschaft als Ausweitung der lokalen und nationalen Netzwerke der Kooperation und der Begründungsspiele, gegründet auf deskriptiven und normativen Konsensen, die durch Deliberation gestiftet und stabilisiert werden” (S.51). Weitgehend im Dickicht der Begriffe verirrt hat sich der Leser spätestens, wenn es auf S.141 heißt: “Die Eigenständigkeit des Normativen gegenüber dem Axiologischen lässt sich verschärfen zu der These, dass das Axiologische gegenüber dem Normativen derivativ sei.” Aha. Was Nida-Rümelin in diesem oft anstrengenden Fachjargon sagen will, ist etwa folgendes: Die Demokratie darf kein neutrales Spiel des Interessenausgleichs sein. Sie verkörpert einen nicht zu unterschätzenden Wert an sich, indem sie, anders als alle anderen Gesellschaftssysteme, als öffentlicher Vernunftgebrauch fungiert. Denn trotz aller potentiell schädlicher Einflüsse wie subjektiver Vorlieben, Interessen oder kollektiver Identitäten geht es in ihr letztlich und maßgeblich doch immer um Argumente, um die gestritten und über die abgestimmt wird. Insofern muss die Demokratie einen rationalen Wahrheitsanspruch erheben. Die modischen kulturrelativistischen Strömungen taugen nicht viel, denn wir können gemäß unseren Denkstrukturen gar nicht anders, “als für Überzeugungen, die uns wohlbegründet erscheinen, universelle Geltung zu beanspruchen” (S.73). Zu unseren unverzichtbaren Grundwerten gehört neben der Freiheit auch die Gleichheit. Wer sie aufgibt, würde “das normative Fundament der politischen Moderne und der Europäischen Demokratie zerstören” (S.134 f.). Neben dem Neoliberalismus versucht auch eine diffuse große Koalition aus mitfühlenden Konservativen und linken Modernisierern, begleitet von einem Großteil der heutigen Sozialphilosophie, den Grundwert der Gleichheit durch eine bloße Solidarität zu ersetzen. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein, verkörpert vom Sozialstaat alten Typs, weicht so dem bloßen Empfang von Alimenten wie Hartz IV. Dadurch kehren mit rasantem Tempo die Strukturen der alten Ständeordnung wieder. Soweit der Verfasser. Das Problem ist nur, wie sich in einer globalisierten Welt ein solches konventionelles Sozialstaatskonzept ohne den hohen Preis weit reichender Abschottung verteidigen lässt.

Julian Nida-Rümelin
Demokratie und Wahrheit
Verlag C.H. Beck München 2006
160 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-406-54985-3

Justament März 2007: Kollegen Diktatoren

Wohin eine juristische Ausbildung auch führen kann

Thomas Claer

Wenn Prominente sterben und dadurch noch einmal ganz besonders im Zentrum des medialen Interesses stehen, erfährt man aus den Nachrufen Dinge, die auch schon vorher zu erfahren waren, denn die Informationen waren jederzeit frei zugänglich. Aber dazu hätte man sich mehr für sie interessieren müssen und das hat man nicht getan. Und warum auch? Da man sich ohnehin ihrer ständigen Präsenz auf allen Kanälen erwehren muss, ist hier in der Regel nichts Überraschendes mehr zu erwarten. Zu den Prominenten im medialen Sinne zählen aber neben den notorischen Talkshowgästen, vom Partyluder bis zum Elder Statesman, auch die jeweiligen Objekte der Berichterstattung in den Nachrichtensendungen. Und niemand kann sich hier – der Befristung der Macht in den Demokratien sei es gedankt – einer größeren Dauerhaftigkeit der Erscheinung erfreuen als dämonische Diktatoren. Was sind die höchstens acht Jahre Amtszeit eines US-Präsidenten, ja selbst die ganz und gar außergewöhnlichen 16 Jahre Kanzlerschaft des Dicken vom Rhein (in Deutschland nur noch von 19 Jahren Bismarck getoppt) gegen die Herrschaftsdauer von Oberschurken wie Stalin (1922-1953), Fidel Castro (1959 bis heute) oder dem gerade frisch exekutierten Sadam Hussein (1979 bis 2003). Die extensive Kenntnis solcher Gestalten verbindet Generationen von Medienrezipienten. Der Hintergrund ist simpel: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass sich ein Herrscher eines Landes freiwillig aufs Altenteil begibt, man muss ihnen die Macht schon entreißen: durch Abwahl, Putsch, Revolution oder Intervention, je nachdem.
Und nun erfährt man also im Nachruf: Saddam Hussein war Jurist. Ohne Abschluss zwar, aber er studierte im Exil von 1959 bis 1963 Jura an der Universität Kairo. Das kennen wir ja in Deutschland auch: Regelstudienzeit vollständig absolviert, aber am Ende keinen Abschluss. In den meisten Ländern der Welt ist so etwas sehr ungewöhnlich. Wer nach oftmals strengen Aufnahmeprüfungen den begehrten Studiengang beginnen darf, der führt ihn, sofern er nicht die Mitarbeit verweigert, auch zu Ende. Anders ist es bekanntlich in Deutschland und anders war es auch im Falle Saddam Husseins, damals an der Uni Kairo. Es gibt allerdings Hinweise, wonach Saddam nur zum Schein (und weniger zum Scheinerwerb) studiert und sich tatsächlich im Wesentlichen der politischen Arbeit gewidmet hat. So soll er in dieser Zeit erste Kontakte zur CIA geknüpft und den erfolgreichen Putsch der Ba’th-Partei im Irak mit vorbereitet haben. Können wir also beruhigt aufatmen und annehmen, dass eine anständige juristische Ausbildung vielleicht treue Staatsdiener, doch jedenfalls keinen blutrünstigen Despoten hervorbringen kann? Denn wer Recht studiert, so glauben wir gemeinhin, wird schließlich doch irgendwo für Fragen der Gerechtigkeit sensibilisiert. Und immerhin haben, soviel ist sicher, weder Hitler noch Stalin jemals Jura studiert.
Doch was ist mit der zweiten Reihe der Tyrannen? Der spätere professionelle Revolutionär Wladimir Iljitsch Lenin war gelernter Jurist. Allerdings konnte er erst 1891 nach einem Gnadenerweis sein Jurastudium beenden. 1887 war er von der Universität Kasan verwiesen worden, nachdem er an einem Studentenprotest teilgenommen und die Polizei die Verbindung zu seinem Bruder aufgedeckt hatte. Dieser war zuvor wegen versuchten Mordes an Zar Alexander III. hingerichtet worden. Lenins spätere Arbeit als Rechtsanwalt beschränkte sich auf einige wenige Fälle. Der wie Saddam jüngst verschiedene Diktator Augusto Pinochet (Amtszeit 1973 bis 1990) erwarb 1953 an der Universidad de Chile einen Abschluss im Fach Jura. Auch der unverwüstliche Fidel Castro begann 1945 ein Jura-Studium an der Universität von Havanna. 1950 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften und eröffnete eine Rechtsanwaltskanzlei, die er bis 1952 führte. Und Slobodan Miloševic (Sorry, Peter Handke, dass er in dieser Reihe erscheint!), Amtszeit 1989 bis 2000, schloss 1964 sein Studium der Rechtswissenschaften mit dem juristischen Staatsexamen an der Universität Belgrad ab.
Liegt hier am Ende, die bange Frage bleibt uns nicht erspart, also nicht nur keine Unvereinbarkeit, sondern sogar eine auffällige Häufung vor, eine Korrelation zwischen juristischer Ausbildung und späterer Karriere als Diktator? Es sieht fast so aus, doch dürfte das einem anderen, viel banaleren Umstand geschuldet sein: Durch ihre formale Schematik unter Einschluss des Gesetzgebungs-Know-hows begünstigt vermutlich jede Juristenausbildung eine angestrebte politische Karriere bis hin zur Leitung der Staatsgeschäfte, gleich unter welcher politischen Konstellation sie sich dann verwirklichte. Man betrachte als Kontrollgruppe nur die bisherigen deutschen Bundeskanzler: drei Juristen (Adenauer, Kiesinger und Schröder) stehen zwei Historikern (Brandt und Kohl), jeweils einem BWLer (Erhard) und Weltökonomen (Schmidt-Schnauze) sowie einer Physikerin (Angie) gegenüber. Eher gegen diesen Befund scheint die Kontrollgruppe der Ost-Staatsratsvorsitzenden zu sprechen: ein Tischler (Ulbricht), ein Dachdecker (Honecker) und ein Lehrer (Krenz). Aber das liegt mutmaßlich an den besonderen Bedingungen des Arbeiter- und Bauern-Staates und der deutschen Teilung. Dafür sind Juristen (neben Beamten und Lehrern) derzeit und von jeher in sämtlichen deutschen Parlamenten überrepräsentiert, was letztlich auch die Wahrscheinlichkeit steigert, dass es einmal einer von ihnen nach ganz oben schafft.

Justament März 2007: Ich möchte Teil einer Jugendbewegung sein

Die Welterklärungsformel des Völkermordforschers Gunnar Heinsohn

Thomas Claer

Cover HeinsohnEs gibt Bücher, nach deren Lektüre man die Welt mit anderen Augen sieht. Das seit der Erstausgabe 2003 nun schon in achter Auflage vorliegende Thesenbuch des Bremer Völkermordforschers Gunnar Heinsohn zählt gewiss dazu. Nun ist einem ja jede Bereicherung des eigenen Horizonts durch die Eröffnung neuer Perspektiven willkommen. Aber besonders gilt das, wenn endlich einmal jahrzehntelang unangetastete Tabus aufgegriffen und ohne die Vorurteile einer politisch korrekten Gesinnung nüchtern untersucht werden. Heinsohn hat gemeinsam mit einigen anderen auf diesem Gebiet forschenden Sozialwissenschaftlern die weltpolitischen Faktoren Bio- und Geburtenpolitik aus der Schmuddelecke herausgeholt, in der sie sich seit Hitlers “Mein Kampf” befanden. Nach ihrer Beobachtung gab es während aller bedeutenden welthistorischen Ereignisse in den jeweiligen Gesellschaften einen signifikanten Überhang an “überzähligen Söhnen”, das heißt jungen Männern, für die man aufgrund der in jeder Gesellschaft naturgemäß begrenzten Zahl an einflussreichen Positionen keine Verwendung hatte. Dieser “youth bulge”, so der Autor, musste sich in irgendeiner Form entladen und tat es nur zu oft durch (Bürger-) Kriege, Revolutionen oder gar Völkermorde. Die jeweiligen Anlässe dafür seien dabei relativ beliebig gewesen. Eine zumindest subjektiv empfundene Ungerechtigkeit oder ein erhabenes Ziel, für das sich die in ihren Familien zweit-, dritt- oder viertgeborenen zornigen jungen Männer einsetzen konnten, ließ sich dann schon finden. Von jungen Frauen ist in diesem Zusammenhang nur deshalb nicht die Rede, weil diese historisch erst spät und nur in Gesellschaften ohne “youth bulge” als Konkurrenten der jungen Männer um die begehrten gesellschaftlichen Stellungen in Erscheinung getreten sind. Ob vor der französischen Revolution, den Kreuzzügen, der europäischen Eroberung Amerikas oder den Weltkriegen: Stets gab es einen kräftigen youth bulge. Selbst den in historischer Perspektive vergleichsweise harmlosen Ereignissen von 1968 in der westlichen Welt ging ein kleiner youth bulge der Nachkriegs-Babyboomer voraus. Wie entstehen aber solche Jungmänner-Überhänge? Keineswegs sind sie der “Normalzustand”, denn schon in den ältesten Kulturen gab es ein reichhaltiges Wissen und eine entwickelte Praxis der Empfängnisverhütung und Geburtenkontrolle (bis hin zur Kleinkindstötung). Doch wurde und wird dies mitunter von den jeweils Mächtigen aus politischem Kalkül gezielt unterdrückt und sanktioniert. Bestes Beispiel dafür ist laut Heinsohn die Hexenverfolgung der frühen Neuzeit, von welcher vor allem die weisen Hebammen betroffen waren. Sie fungierte als grausames Mittel zur Wiederbevölkerung Europas nach den Pest-Katastrophen im Spätmittelalter, denen nicht weniger als die Hälfte aller Europäer zum Opfer fiel. Die Folge dieser Bevölkerungsexplosion (und des modernen, auf Privateigentum basierenden Wirtschafssystems) war der märchenhafte Aufstieg der Länder Europas zu den maßgeblichen Weltmächten der Neuzeit. Und auch der vor unseren Augen sich vollziehende größte youth bulge der Menschheitsgeschichte in der muslimischen Welt wird nicht zuletzt von der politischen Agitation extremistischer Ideologen getragen, man denke nur an Pakistan und Palästina. Am Ende aber steht ein optimistischer Ausblick: Durch die zunehmende Verstädterung und den damit einhergehenden Abbau der ländlich-patriarchalischen Mentalität sei global mit einer deutlichen Senkung des Bevölkerungswachstums ab 2025 zu rechnen. Bis dahin könne es allerdings noch sehr ungemütlich werden.

Gunnar Heinsohn
Söhne und Weltmacht. Terror im Aufstieg und Fall der Nationen
orell füssli Verlag 8. Auflage 2006
190 Seiten, 24,00 €
ISBN 978-3-280-06008-7

Justament März 2007: Weltwirtschaft im Übernahmefieber

Der Boom bei Fusionen und Übernahmen hält an

Thomas Claer

Der in Finanzfragen damals noch ziemlich unbedarfte Jurastudent Harry F. (Name von der Redaktion geändert) erbte im Sommer 2001 von seiner Großmutter die stolze Summe von immerhin 4.500,- DM. Was sollte er mit dem Geld anfangen? Noch vor kurzem war der Diskurs über die Wertentwicklung von Aktien, bevorzugt denen der Deutschen Telekom und des Neuen Marktes, unter angehenden Juristen das Partythema Nummer eins gewesen. Von exorbitanten Zuwächsen war die Rede, von Schwindel erregenden Summen, dass einem Hören und Sehen verging. Doch Harry F. stand außen vor und blieb äußerlich gelassen. Nur insgeheim ärgerte er sich, dass Kommilitonen, von deren geistigen Kapazitäten er nicht die allerhöchste Meinung hatte, so spielend leicht ihr Geld verdienten und ihm dagegen solches verwehrt blieb. Doch auch Harry F. war nicht entgangen, dass nun, im Sommer 2001, die Partygespräche dieser Art plötzlich verstummt waren. Nicht ohne eine gewisse Schadenfreude sah er im Wirtschaftsteil seiner Tageszeitung die dramatisch abfallenden Kurven des DAX und des Neuen Marktes. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, so fragte er sich, die Rückschläge zum Einstieg zu nutzen und mit dem Erbe von der Oma selbst zum großen Finanz-Coup anzusetzen? Bei den Online-Recherchen auf seinem frisch erworbenen ersten internettauglichen Computer mit minutengenauer Abrechnung der Surfzeiten landete er bald auf einer der damals zahlreichen Anlagespezi-Diskussionsseiten  – heute gibt es sie längst nicht mehr. Dort also fand er eine sehr ausführliche Abhandlung über substanzhaltige und günstig bewertete Unternehmen, deren Aktien vor Rückschlägen der gerade erlebten Art zuverlässig geschützt seien. Als besondere Perle zum Schnäppchenpreis wurde der deutsche Wert “Stinnes Logistics” angepriesen, der auf ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von gerade einmal acht komme und eine Dividendenrendite von über drei Prozent aufweise. Und schließlich, so hieß es dort weiter, sei die Logistik einer der großen künftigen Wachstumsmärkte. Als Harry F., dem das alles einleuchtete, noch in seine Überlegungen über das Für und Wider eines solchen Investments vertieft war, erreichte ihn jene Nachricht, die die Welt erschütterte. Es war der 11. September 2001. Sein erster Gedanke war ein Zitat des berühmten Börsengurus André Kostolany: “Kaufen”, solle man, “wenn die Kanonen donnern!”. Tatsächlich ging die Börse an diesem Tag nochmals ein paar Prozente abwärts, auch Stinnes konnte sich dem nicht entziehen. Harry F. kaufte anderntags bei seiner Hausbank 120 Stinnes-Aktien zum Kurs von 18,35 € für genau 4306,74 DM.

Freude bei den Aktionären
Das erwies sich als gutes Timing, denn schon zum Jahreswechsel 2002, als man erstmals die frisch gedruckten Euro-Scheine in den Händen halten durfte, hatte sich die Börse etwas erholt. Die Stinnes-Aktie war sogar überproportional auf 23,50 € gestiegen. Wenn Harry F. beim Spazierengehen mit seiner Freundin einen der riesigen Lkws mit der Aufschrift “Schenker. Stinnes Logistics” vorbeibrausen sah, erklärte er ihr: “Siehst du, da arbeitet unser Geld für uns.” Doch bald schon wendete sich für den Gesamtmarkt das Blatt. Wirtschaftskrise und Kriegsängste wegen des bevorstehenden Irak-Feldzugs der Amerikaner drückten den DAX bis auf ein Viertel seiner Höchststände von 2000. Der Neue Markt löste sich gar in heiße Luft auf. Nun erst erkannte Harry F. den wahren Wert seiner Stinnes-Anteile, denn ihr Kursverlauf hatte sich längst vom Gesamtmarkt abgekoppelt. Großen Anteil daran hatte allerdings die Crew um den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn. Als Teil ihrer Strategie, die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn im Hinblick auf ihren künftigen Börsengang (der bis heute noch nicht realisiert wurde) zu erhöhen, hatte sie ein Auge auf Stinnes geworfen. Und Übernahmefantasien helfen regelmäßig dem Aktienkurs, denn im Falle des Kaufs einer Aktiengesellschaft müssen die Altaktionäre von den Erwerbern abgefunden werden. Regelmäßig bedeutet das einen erheblichen Aufschlag auf den Aktienkurs. Anders als mitunter zu beobachten erwiesen sich die Gerüchte in diesem Fall als substantiiert: Im Sommer 2002 unterbreitete die Deutsche Bahn AG mit halbseitigen Zeitungsanzeigen allen Stinnes-Aktionären das Angebot, ihre Anteile für 32,75 € je Aktie an die Bahn zu veräußern. Harry F. frohlockte, denn noch vor Ablauf der ihm von der Bahn eingeräumten Veräußerungsfrist hatte er seine Stinnes-Papiere länger als ein Jahr gehalten. Seine Gewinne, die er alsbald mit großer Genugtuung realisierte, waren somit steuerfrei. Besonders abgebrühte Stinnes-Aktionäre, zu denen Harry F. aber nicht zählte, gingen auf das Angebot der Bahn nicht ein und ließen es auf einen sogenannten Squeeze Out ankommen, wurden also nach einigen weiteren Monaten für eine noch höhere Abfindung gegen ihren Willen von den Papieren getrennt. Ungeachtet dessen hatte Harry F. mit der Transformation seiner angelegten 4306,74 DM in 3930 € ganz nebenbei sogar der zumindest gefühlten Teuro-Inflation ein Schnippchen geschlagen.

Altes Rekordjahr übertroffen 
Nun war die besagte Übernahme von Stinnes durch die Bahn zu jener Zeit bekanntlich kein Einzel- und auch nicht einmal ein besonders spektakulärer Fall: Daimler fusionierte mit Chrysler, die Allianz kaufte die Dresdner Bank, Mannesmann wurde von Vodafone übernommen und so fort. Im bisherigen Rekordjahr 2000 schlossen sich weltweit Firmen im Wert von 3,17 Billionen Dollar zusammen. Dann brach die Fusionswelle in der Folge des Börsencrashs regelrecht in sich zusammen. Seitdem haben die Unternehmen aber ihre Hausaufgaben gemacht: Weil sie sich in den vergangenen Jahren spürbar entschulden und im zurückliegenden Jahr sogar Rekordgewinne erzielen konnten, ist nun mittlerweile auch wieder reichlich Geld vorhanden. So kletterten nach Angaben des Datenanbieters Thomson Financial die versuchten oder bereits vollzogenen Fusionen und Übernahmen im Jahre 2006 weltweit auf den neuen Rekordwert von 3,3 Billionen Dollar. Die meisten Fusionen und Übernahmen hat es demnach es in Europa gegeben (1,2 Billionen Euro), die zweitmeisten in den USA (1,1 Billionen Euro). Im asiatisch-pazifischen Raum ohne Japan hatten Übernahmen und Fusionen ein Volumen von knapp 290 Milliarden Euro. In Deutschland stieg das Übernahmevolumen um 63 Prozent auf 236 Milliarden Euro. Dabei haben deutsche Unternehmen ihre Zukäufe im Ausland sogar verdoppelt. Doch ob der größte Coup, die Übernahme der spanischen Endesa durch den Eon-Konzern am Ende gelingen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Umgekehrt waren aber auch deutsche Unternehmen verstärkt das Ziel von – teils auch erfolgreichen – Übernahmeversuchen aus dem Ausland: Der Verkauf der Handysparte von Siemens an die taiwanesische BenQ AG wurde in Deutschland als regelrechter Schock wahrgenommen. Zum hässlichen Kulturkampf gar entwickelte sich die feindliche Übernahme des französischen Stahlriesen Arcelor durch den indischen Konkurrenten Mittal. Die Globalisierung, so musste das alte Europa lernen, ist nun einmal keine Einbahnstraße. Wie das letztgenannte Beispiel, aber auch die beabsichtigte Endesa-Übernahme durch Eon zeigen, erfolgen Firmenübernahmen nicht immer im gegenseitigen Einvernehmen. Insgesamt hat es im vergangenen Jahr 355 feindliche Übernahmeangebote gegeben, was 94 Prozent mehr als im Jahr 2005 waren. Der bisherige Rekord lag bei 272 feindlichen Übernahmeangeboten im Jahr 1999.

Profiteure und Verlierer
Doch nicht nur für die Aktionäre der Übernahmekandidaten war der jüngste Übernahmeboom einträglich. Am meisten profitierten die Investmentbanken von den Geschäften: Sie kassierten rund 14,2 Milliarden Euro allein an Gebühren, sodass auch die Gehälter der Investmentbanker entsprechend hoch ausfielen. Allein das amerikanische Investmenthaus Goldman Sachs wickelte Übernahmen und Fusionen im Wert von knapp 760 Milliarden Euro ab. Sein Gewinn stieg damit auf den Rekordwert von 9,5 Milliarden Dollar. Damit ist die Investmentbank die Nummer eins auf diesem Gebiet. Das Salär ihres Chefs Lloyd Blankfein soll 2006 bei insgesamt 54 Millionen Dollar gelegen haben. Da aber jeder Deal und jede Due Dilligance auch rechtlich betreut sein musste, hatten auch die auf M&A spezialisierten Anwälte der Topkanzleien ein gutes Auskommen. Doch wo viel Licht ist, da ist bekanntermaßen immer auch viel Schatten. Die Verlierer der Fusionswelle waren die bisherigen Inhaber jener Arbeitsplätze, die durch Rationalisierungen, Restrukturierungen und betriebliche Optimierungen infolge der neuen Konstellationen abgebaut wurden. In der Summe jedoch ging die Arbeitslosigkeit im Vorjahr dank robustem Wirtschaftswachstum und dem Aufschwung flexibler Arbeitsformen wie der Zeitarbeit sogar deutlich zurück.

Gründe für den Boom
Vor allem vier Gründe für den anhaltenden Übernahmeboom werden von Experten ins Feld geführt: Das kräftige Wachstum der Weltwirtschaft, die gute Performance an den Aktienmärkten, die niedrigen Zinsen und die hohe Liquidität der Märkte. Letzteres bedeutet vor allem, dass den Firmenkäufern reichlich Geld zur Verfügung stand. Dies galt aber nicht nur für Unternehmen, die zur Stärkung ihrer eigenen operativen Geschäftstätigkeit zukauften, sondern auch für Finanzinvestoren wie Blackstone, KKR und Permira, deren Kaufkraft von der Investmentbank Morgan Stanley auf 1,6 Billionen Euro geschätzt wird. Solche Private-Equity-Firmen, die auf Beteiligungen spezialisiert sind, übernehmen Firmen meist für einige Jahre, nehmen sie dann von der Börse, um sie dann möglichst mit Gewinn wieder zu veräußern. Hier orten Experten ein Risiko für ein Anhalten der Übernahme-Welle in der Zukunft, denn die von den Rendite-Erwartungen ihrer Investoren getriebenen Private-Equity-Fonds neigten gerade in einem extrem guten gesamtwirtschaftlichen Umfeld dazu, den Bogen zu überspannen. Nach Einschätzung der Investmentbanken sind die Übernahmen aber breiter über alle Branchen gestreut und solider finanziert als im Jahr 2000. Anders als damals seien sie heute fast durchweg strategisch sinnvoll und die Preise “noch vernünftig”. Bezahlten Käufer um die Jahrhundertwende häufig mit eigenen Aktien, finanzieren sie Zukäufe jetzt überwiegend bar oder durch Kredit.
Nicht von der aktuellen Hochkonjunktur der Übernahmen wie auch der jüngsten Börsenhausse profitieren konnte allerdings Harry F. Nachdem er seine juristische Ausbildung abgeschlossen hatte, kehrte er der Börse den Rücken und zählte somit auch nicht zu den glücklichen Schering-Aktionären, denen ihre Papiere mit sattem Aufschlag von Bayer abgekauft wurden. Vielmehr baute er sich mit den Gewinnen aus seinen Transaktionen eine kleine Existenz als freier Anwalt auf. Seine Tätigkeitsfelder: Zivilrecht querbeet, aber kein Wertpapierrecht und keine Mergers & Acquisitions.

Justament Dez. 2006: Juristische Theologie

Friedrich Wilhelm Graf untersucht das Verhältnis zwischen göttlichen und menschlichen Gesetzen

Thomas Claer

Graf CoverIn der Rechtswissenschaft wird der Begriff “Dogmatik”, jener Schmähwort vergangener politischer Debatten, mit welchem das Gegenüber der unverzeihlichen Ignoranz und Verbiestertheit bezichtigt wurde, in einem durchaus positiven Sinne benutzt. Wem das im ersten Semester des Jurastudiums klar geworden ist, der bekommt bereits eine Ahnung von der vielfach unterschätzten Nähe der Juristerei zur traditionell dogmatischsten aller Wissenschaften, der Theologie.

Nur dass es vermutlich seit den 68-er Umbrüchen mehr ungläubige Theologen gibt als ungläubige Juristen. Dabei ist das Religiöse, anders als es sich ein hochmütiger Fortschrittsglaube lange gewünscht hat, längst wieder ein großes Thema geworden – selbst hierzulande, zumal Benedikt XVI. (“Wir sind Papst!”) das seinige dazu beiträgt. Schon wird der Konflikt zwischen Gläubigen und Ungläubigen zur zentralen Auseinandersetzung unseres Jahrhunderts erklärt. Genüsslich vermerkt der liberale Theologe Friedrich Wilhelm Graf, Autor von “Die Wiederkehr der Götter” (2004), die neue Bedeutsamkeit der Glaubensfragen und entlarvt in seinem aktuellen Essay auch noch die Sphäre des Rechts als durchgängig religiös kontaminiert. Von den “konfessions-kulturell codierten Subtexten” in den Deutungskämpfen um tragende Begriffe der Verfassung bis zum Gottesbezug in der GG-Präambel, der nicht recht zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates passen will, entdeckt er immer neue Bezüge, Anknüpfungspunkte und verborgene Voraussetzungen. Aber das kann schon deshalb nicht überraschen, weil es sich bei den drei unseren Kulturkreis bestimmenden monotheistischen Glaubenslehren jeweils um dezidierte Gesetzesreligionen handelt. Dies hat die Entstehung des säkularen Rechtsstaats nicht einfacher gemacht. Nicht nur der KORAN, auch die BIBEL lehrt die Gläubigen, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen (Apostelgeschichte, Kap. 5). Folglich kommt es auf Strategien an, die oftmals unheimliche Macht der göttlichen Gesetze zu beschränken. Hier wirbt Graf in erster Linie für mehr Toleranz und um eine konsequentere Gleichbehandlung aller Konfessionen vor dem Gesetz. Der Verfasser greift in seinem lehrreichen – und durch eine opulente Bebilderung auch sehr anschaulichen – Text einige politisch brisante Fragen auf und vermittelt dem Leser das diesbezügliche Hintergrundwissen.

 

Friedrich Wilhelm Graf

Moses Vermächtnis

Über göttliche und menschliche Gesetze

Verlag C.H. Beck München 2006

100 Seiten, € 12,-

ISBN: 987 3 406 54221 3

Justament Dez. 2006: Nietzsche in Blond

Der Philosoph Peter Sloterdijk ortet das Ressentiment als Haupttriebkraft der Geschichte

Thomas Claer

Sloterdijk CoverDas Zeitalter der umfassenden Welterklärungen durch philosophische Systeme ist bekanntlich seit geraumer Zeit vorüber. Allenfalls mit ironischer Distanz greift die zeitgenössische Philosophie die ehrwürdigen Lehrsätze vergangener Epochen noch auf – in der Überzeugung, dass ganzheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit in einer atomisierten Welt nicht mehr zu haben sind. Und doch arbeitet einer mit beharrlichem Fleiß an einem groß angelegten Welterklärungs-System, das gleichwohl gänzlich metaphysikfrei daherkommt und durch assoziative thematische Offenheit ebenso wie durch eine überaus luzide Sprache besticht. Drohte Peter Sloterdijks Sphären-Trilogie, deren dritter Band an dieser Stelle besprochen wurde (justament 4/2004), noch an ihrer Überfülle zu ersticken, nimmt sich die hier anzuzeigende essayistisch gehaltene Zugabe als ein Geniestreich ersten Ranges aus. Der Verfasser legt mit einem beherzten Brückenschlag zwischen psychologischer Anthropologie auf der einen sowie Politik und (vor allem jüngerer) Geschichte auf der anderen Seite nicht weniger vor als eine globale Deutung der Menschheitshistorie – und zwar – “zwei berühmte Kollegen aus dem Jahr 1848” lassen grüßen – als “eine Geschichte der Zornverwertungen”. Das griechische Kennwort für das “Organ” in der Brust von Helden und Menschen, von dem die großen Aufwallungen ausgehen, lautet thymos – es bezeichnet den Regungsherd des stolzen Selbst. Die Psychoanalyse hingegen, die seit dem 20. Jahrhundert als psychologisches Leitwissen dient, habe, so Sloterdijk, die Natur ihres Gegenstands in wesentlicher Hinsicht verkannt, indem sie die conditio humana insgesamt von der Erotik zu erklären versuche. Sie bringe dasn Wort Stolz nur mit Neurosen in Verbindung und habe keine zureichende Erklärung für menschliche Dispositionen wie Mut, Beherztheit, Geltungsdrang, Verlangen nach Gerechtigkeit, Gefühl für Würde und Ehre sowie kämpferisch-rächerische Energien, welche Sloterdijk der “Thymotik des Menschen” zurechnet. Aus dem angestauten und gleichsam verfestigten Zorn entstehe dann das Ressentiment, das Friedrich Nietzsche (1844-1900) als “Basiseffekt des metaphysischen Zeitalters und seiner modernen Nachspiele” (Sloterdijk) entlarvte, also der Epoche monotheistischen Religionen und der modernen Emanzipationsbewegungen bis hin zu den Großtotalitarismen des vergangenen Jahrhunderts. Anknüpfend an Nietzsche beschreibt der Autor zunächst die “Thymotik” im allgemeinen, dann in längeren Kapiteln ausführlich die thymotischen Wurzeln des katholizismus und Kommunismus und schließlich die aktuelle “Zornzerstreuung in der Ära der Mitte”. Dabei zeigt er sich nicht zuletzt dadurch auf der Höhe der Zeit, dass er siene Befunde in eine metaphorische Sprache der Ökonomie übersetzt: Von Zorngeschäften ist die Rede, Weltbankemn des Zorns sieht der Verfasser am Werk. Am Ende spricht er dem politischen Islam aufgrund dessen Mangels an politisch-kultureller Substanz mit Nachdruck die Fähigkeit ab, als Erbe des Kommunismus eine “Weltbank der Dissidenz” zu errichten.

Sloterdijks Darstellung ist geistreich, originell, mit einem Wort brillant. Doch ist sie dadurch auch alles andere als politisch korrekt. Auf Ablehnung vielerorts wird etwa seine Interpretation des Kommunismus als primärer und dem NS kausal vorhergehender Linksfaschismus stoßen. Jedoch ist Sloterdijk, soviel ist sicher, anders als weiland Ernst Nolte national-apologetischer Motive gänzlich unverdächtig. Das “vertikale Denken”, so bekannte er einst, erfolge eben nicht in rechts-Links-Schemata.

 

Peter Sloterdijk

Zorn und Zeit. Politisch-psychologischer Versuch

Suhrkamp Verlag Frankfurt 2006

356 S., 22,80 €

ISBN 3-518418-40-8   

 

 

 

Justament Dez. 2006: Jura-Jux

Jörg-Michael Günthers Klassiker des juristischen Humors

Thomas Claer

14_LITERATUR_Max und Moritz_TCAuch wenn mitunter anderes behauptet wird: Juristerei und Humor sind so unvereinbar wie Feuer und Wasser. Und es kann auch nicht anders sein, denn es liegt in der Logik des Systems, reproduziert es sich doch in seiner staatsexamensgelenkten Selektion alles Subversiven, der Normstabilisierung Abträglichen jahraus, jahrein zuverlässig selbst. Wer es in seiner juristischen Ausbildung einmal gewagt hat, in seine Arbeiten das Stilmittel der Ironie einfließen zu lassen, kann ein Lied davon singen. Rasch hat sich entweder der Kandidat von der Ironie oder die Jurisprudenz vom Kandidaten befreit. Eine Welt des heiligen Ernstes ist also die Welt des Rechts, der jedoch gerade dadurch eine unerhörte Komik innewohnt. Zwar gibt es in der juristischen Welt nicht viel zu lachen, über sie hingegen lacht es sich prächtig. Jedoch erschließt sich das vollständige Ausmaß der systemimmanenten Komik zwangsläufig nur denen, die die Juristenausbildung selbst durchlaufen haben. Der folglich immer sehr begrenzte Konsumentenkreis juristischer Humorika mag auch der Grund dafür sein, dass die erstmals in den Jahren 1988 und 1989 publizierten Meisterwerke “Der Fall Max und Moritz” und “Der Fall Struwwelpeter” von Jörg-Michael Günther noch immer auf eine Neuauflage warten. Aber so what? Der geneigte Leser kann heute dank Ebay oder Amazon ohne größeren Aufwand fündig werden. Lediglich eine aktualisierte Überarbeitung hinsichtlich der damals zugrunde gelegten und heute oftmals veralteten Gesetzestexte wäre dann doch einmal wünschenswert …
Der Verfasser nimmt sich also der beiden vermutlich berühmtesten Pionierwerke des Comicgenres an – 1865 verfasst von Wilhelm Busch und schon 1845 von Dr. Heinrich Hoffmann – und ermittelt jeweils in einem juristischen Gutachten vornehmlich die Strafbarkeit der beteiligten Kunstfiguren: vom Hausfriedensbruch der Buben Max und Moritz bei der armen Witwe Bolte bis zur Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Max’ und Moritz’ – durch die Dorfbewohner, von der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht durch Struwwelpeters Eltern bis zur unterlassenen Hilfeleistung der Männer mit den großen Stangen bezüglich des frierenden Hans Guck-in-die-Luft. Berücksichtigt werden aber auch zivilrechtliche Aspekte wie etwa die Ansprüche des fliegenden Robert gegen den Regenschirmhersteller bis hin zu völkerrechtlichen Erwägungen wie möglichen Verstößen des fliegenden Robert gegen internationale Raumfahrtabkommen. Methodisch begründet Jörg-Michael Günther die Anwendbarkeit heutiger Rechtssätze auf längst historisierte und dazu frei erfundene Taten mit der Annahme, dass die Straftaten zumindest mit jeder Aufführung der Werke gleichsam erneut begangen würden. Dieser Weg sei, wie Günther im Vorwort zum “Fall Struwwelpeter” süffisant bemerkt und belegt, erfreulicherweise zwischenzeitlich allgemein in der Rechtswissenschaft anerkannt. Und die Gegenstände seiner juristischen Expertise sind wahrhaft gut gewählt. Eine solche Fülle von prüfungswürdigen etwaigen Rechtsverstößen auf engstem Raum wird sich woanders in der Literatur kaum finden lassen. Vor allem aber macht der jederzeit durchgehaltene knochentrockene Gutachtenstil die Untersuchung ein ums andere Mal zum Brüllen komisch. So führt sich auch ganz nebenbei die oft zitierte juratypische “lebensnahe Betrachtungsweise” ad absurdum.
Struwwelpeter CoverEin besonderes Highlight liegt zweifellos in der Erörterung der Täterfrage bezüglich der Tötung von Max und Moritz in der Mühle des Meisters Müller. Denn schließlich hat ihm Bauer Mecke die Buben Max und Moritz im verschlossenen Sack mit den Worten übergeben: “Meister Müller, he, heran! Mahl er das, so schnell er kann!” Wer ist hier Täter, wer Gehilfe? Oder haben wir es gar mit einer mittelbaren Täterschaft, einem Täter hinter dem Täter zu tun? Der Rechtsprechung zu Folge ist für die Feststellung des für eine Täterschaft unverzichtbaren Täterwillens vor allem das Tatinteresse maßgeblich. Und hieran fehlt es Meister Müller, sodass dieser demnach nur als Gehilfe des Bauern Mecke fungiert hat. Dagegen kommt der Verfasser mit der überwiegenden Meinung der Literatur zum Ergebnis, dass Meister Müller, da er den Geschehensablauf jederzeit in den Händen hielt, selbst die Tat begangen hat. Wegen des zudem einschlägigen Mordmerkmals “Grausamkeit” hat sich Meister Müller, der um die mechanische Wirkung seiner Mühle wusste, letztlich sogar wegen Mordes strafbar gemacht.
In den Folgejahren hat Jörg-Michael Günther noch mit einem “Fall Rotkäppchen” (1990), einem “BGB in Reimen” (1994) und einer zweibändigen Sammlung kurioser Rechtsfälle (1995 und 1998) nachgelegt. Vergriffen sind auch sie allesamt, die Sammlerpreise reichen schon bis zu 25 € für das Rotkäppchen.

Jörg-Michael Günther
Der Fall Max und Moritz
Eichborn Verlag
Frankfurt am Main
1988, 124 S.
DM 16,80
ISBN 3-8218-1858-1 (vergriffen)

Jörg-Michael Günther
Der Fall Struwwelpeter
Eichborn Verlag
Frankfurt am Main
1989, 143 S.
DM 16,80
ISBN 3-8218-2185-X (vergriffen)