Justament Sept. 2007: Fast wie früher

Tocotronic mit ihrem neuen Album “Kapitulation”

Thomas Claer

21 SCHEIBEN VOR GERICHT Cover TocotronicFür die jüngeren Semester muss man es vielleicht erklären: Im Jahre 1994 fanden sich die Jurastudenten Dirk von Lowtzow und Jan Müller sowie der Kunststudent Arne Zank in Hamburg zusammen, um fortan in minimalistischer Besetzung (Gesang/Gitarre – Bass – Schlagzeug) als TOCOTRONIC – benannt nach einer japanischen Spielekonsole – Rockmusik zu betreiben. Bald war die alternative Boygroup damit so erfolgreich, dass alle Protagonisten ihr Studium an den Nagel hängten. TOCOTRONIC wurden neben BLUMFELD und den STERNEN zur bekanntesten Band der “Hamburger Schule” und begründeten en passant diverse Jugendmoden wie den Digitaluhren-, Cordhosen- und Trainingsjacken-Retroschick, dazu die charakteristische TOCOTRONIC-Frisur: lange Haare vorne und Seitenscheitel. Nicht zuletzt sind sie auch als Sprachrohr der Slacker-Bewegung wahrgenommen worden, jener gesellschaftlichen Strömung, die Coolness und Selbstverwirklichung in der konsequenten Vermeidung von Anstrengungen in von ihr als unwichtig eingeschätzten Bereichen sieht – unter Verzicht auf berufliche Karriere, sozialen Aufstieg und konventionelle Statussymbole. Soviel zur Historie. Nun haben TOCOTRONIC also ihr achtes Album veröffentlicht. Und zunächst ist augenfällig, dass ihnen so etwas wie ein Marsch durch die Institutionen geglückt ist – wie allein schon die positive Besprechung in der Wirtschaftswoche beweist, aber auch die hier vorgenommene in unserem Karrieremagazin. Und TOCOTRONIC haben sich nach einer längeren Durststrecke mit eher schwächeren Veröffentlichungen ganz offensichtlich wieder gefangen. Erfreulich rockig kommen die Stücke daher und auch textlich haben sie sich von den Ausflügen in die Esoterik des Vorgängeralbums (“Pure Vernunft darf niemals siegen”) gottlob verabschiedet. Wie in frühen Tagen feiert Dirk von Lowtzow, übrigens mit recht aristokratischer Attitüde, den müßiggängerischen Individualismus und erklärt den Zumutungen der Leistungsgesellschaft den Krieg (“Du musst nicht zeigen, was du kannst”). Es geht wieder richtig zur Sache, die Harmonien gelingen ihnen fast wie in alten Zeiten. Eine vergleichbare Homogenität der Stücke auf hohem Niveau haben wir von ihnen zuletzt 1998 auf K.O.O.K. gehört. Und doch wird jeder, der die Band schon lange kennt, wehmütig feststellen, dass ihr etwas Entscheidendes verloren gegangen ist, das sich wohl kaum wiederherstellen lässt: ihre dilettantische Unbefangenheit, ihr einfach so Drauflosrocken, die charmante Ungelenkheit ihrer Texte, die immer etwas an nervige Klugscheißer aus dem Deutschleistungskurs erinnerte. Vorbei! Heute spielen sie (leider!) sauberer und texten (leider!!) abgeklärter als früher, wo es auch mal hieß: “Gitarrenhändler, ihr seid Schweine!” Das Gesamturteil lautet: voll befriedigend (12 Punkte).

Tocotronic
Kapitulation
Vertigo Be / Universal Music Berlin 2007, CD, 54:06 Minuten
ca. EUR 15,00
ASIN: B000R7HYXM

Justament Sept. 2007: Feuer und Flamme

Mit “Volta” liefert Björk wieder einmal einen großen Wurf

Thomas Claer

Björk CoverEine neue Björk-Platte ist immer ein Ereignis. So ist das eigentlich schon seit 1993, als die isländische Pop-Diva mit “Debut” ihren ersten großen kommerziellen Erfolg feiern konnte. (Zuvor sang sie in Formationen wie Sugarcubes, Tappi Tikaras und Kukl, die nur Kennern ein Begriff waren.) Und so ist es auch diesmal, fünf Alben später. Zunächst sehen wir: Sie brennt. Das Booklet zeigt Fotos einer in lodernden Flammen stehenden Björk in einem vermutlich traditionellen indonesischen Kostüm, das Gesicht viotett-grün-gelb-rot geschminkt, einem seltsamen Muster folgend. Entsprechend klingt die Platte: Ein Feuerwerk aus Percussion, für die Björk eigens die Underground-Noise bzw. Jazz-Perkussionisten Chris Corsano und Brian Chippendale engagiert hat. Dazu umrahmen eine überaus schräge zehnköpfige Bläsertruppe aus Island, ein malischer Kora-Spieler und eine chinesische Pipa-Spielerin Björks wie gewohnt eindringlichen und leidenschaftlichen Gesang. Mark Bells knarzende und wummernde Techno-Versatzstücke tun ihr übriges. Welch ein Kontrast zum Vorgängeralbum Medulla (2005), auf dem Björk und ihre Mitstreiter noch rein stimmlich, ohne jede Zuhilfenahme von Instrumenten brillierten! Immer wieder gelingt es dem “Gesamtkunstbjörk”, wie ein Kollege vom Musikexpress einst witzelte, sich selbst auf überraschende Weise neu zu erfinden. Und dass die elfengleiche Stimmakrobatin ihre Schäflein wirtschaftlich längst im Trocknen hat, hat sie nun, mit über vierzig, nicht selbstzufrieden, sondern nur noch experimentierfreudiger, ja -wütiger gemacht. Ganz besonders können die schnelleren Stücke überzeugen, etwa der fulminante Opener “Earth Intruders”, das technoide “Innocence” oder das grandios lärmende “Declare Independence”. Etwas ab fällt hingegen der Gesang des männlichen Duettpartners Antony. Und auch fragwürdig ist, wie des Öfteren bei Björk, die textliche Ebene. Was sie dort und in Interviews an mitunter kruden Messages transportiert, von Sympathien für palästinensische Selbstmordattentäter bis zu “Protect your country!”-Parolen, will man besser gar nicht so genau wissen. Erfreuen wir uns lieber an der fabelhaften Musik dieser Ausnahmekünstlerin! Das Urteil lautet: gut (13 Punkte).

Björk
Volta
Polydor / Universal Music Berlin 2007, CD, 51:07 Minuten
ca. EUR 15,00
ASIN: B000P0IJ1M

Justament Sept. 2007: Peng, Rumpel, Schepper

Cover HerzogFelix Herzog bringt berühmte Strafrechts-Fälle als Comic heraus

Thomas Claer

Merkwürdige Geschichten hören die jungen Studenten in den Strafrechtsvorlesungen an der Uni. Sie klingen so unwahrscheinlich, dass man sie kaum glauben würde, hätte man nicht schon im ersten Semester gelernt, um Gottes willen niemals den Sachverhalt in Frage zu stellen: Da erschleicht sich ein Heiratsschwindler das Vertrauen seines Opfers und bringt es dazu, mit ihm eine Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit abzuschließen. Sodann gaukelt er der Dame vor, er sei ein außerirdischer Abgesandter vom Stern Sirius und verfüge über besondere Fähigkeiten. Zum Beispiel könne er mit Hilfe eines von ihr in die gefüllte Badewanne geworfenen Föns ihre Seele in eine schönere menschliche Hülle schlüpfen lassen. Die Dame glaubt dem Heiratsschwindler und kommt dadurch zu Tode, worauf dieser bei der Versicherung seine Ansprüche anmeldet. Oder die folgende Begebenheit: Zwei Räuber überfallen einen Supermarkt. Auf der Flucht mit der Beute erschießt der eine versehentlich den anderen, weil er ihn für einen Verfolger hält.
“Sirius-Fall”, “Verfolgerverwechslungs-Fall” und andere prominente und kuriose Lehrbuchfälle wie der Jauchegruben-Fall, der Katzenkönig-Fall und der Kirschendieb-Fall sind Ereignissen nachgebildet, die zumindest tatsächlich irgendwann einmal so vor Gericht verhandelt wurden. Damit diese Fälle, einschließlich der jeweiligen Lösungen und Problemerörterungen, sich aber auch wirklich und nachhaltig in den Hirnwindungen der Studiosi einnisten, gibt es nun als besondere Lernhilfe eine Comic-Version der 30 brisantesten von ihnen. Wer ein gutes visuelles Gedächtnis hat oder aber einfach nur mal ohne schlechtes Gewissen einen Comic lesen möchte, wird hiervon profitieren. Verantwortlich für das revolutionäre Projekt zeichnet der derzeit in Bremen lehrende Felix “Strafrecht” Herzog, nicht zu verwechseln mit Ö-Rechtler Roman “Ex-Bundespräsi” Herzog, der längst seinen wohlverdienten Ruhestand genießt. 30 Kurzcomics des Zeichners Matthias Huberty findet der Leser neben den von Prof. Herzog verknappten und mit anschaulichen Personennamen (z.B. Herr Holzer im Haustyrannen-Fall) versehenen Fallschilderungen. Man mag einwenden, dass die Bildgeschichten sich in manchen Fällen nicht aus sich selbst heraus erklären. Zum einen haben die einzelnen Bildchen ein recht kleines Format und sind in schwarz-weiß gehalten, zum anderen haben wir es eher mit einer Art simplem Brachial-Comic zu tun. Wer Asterix & Obelix oder das Mosaik von Hannes Hegen bevorzugt, wird vielleicht enttäuscht sein. Aber das ist Geschmackssache! Auch das Peng, Rumpel, Schepper, dem Raschel, Würg und Bäng, wie es die Norddeutschen ganz ähnlich aus den Werner-Büchern kennen, kann reizvoll sein, mitunter sogar richtig witzig. Und Zeichner Huberty, bei dem es sich um einen Mitschüler von Prof. Herzogs Tochter handeln soll, schreckt auch vor gewaltsamen und erotischen Darstellungen nicht zurück, was dem Unterhaltungswert der Publikation jedenfalls nicht abträglich ist.
In der Summe ist das Buch die eigentlich längst fällige Umsetzung einer guten Idee, die wohl schon manchem Jura-Studenten einmal gekommen ist. Dem Justament-Kolumnisten kam sie vor etlichen Jahren anlässlich einer Hausarbeit im Zivilrecht. Und nun warten wir gespannt auf die mutmaßlich nächsten Folgen dieser Reihe: Zivilrecht illustrated und Öffentliches Recht illustrated. Oder kommen womöglich bald die ersten Lehrfilmchen – Vorbild: Fahrschule – in allen Rechtsgebieten zum Download aufs Handy?

Felix Herzog
Strafrecht illustrated. 30 Fälle aus dem Strafrecht in Wort und Bild
merus verlag Hamburg 2007
171 Seiten, 15,90 €
ISBN 978-3-939519-10

Justament Sept. 2007: Schluss mit Loseblatt?

Thomas Claer

VCover Schönfelderon Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799) ist das Bonmot überliefert, dass eine Handlung nicht schon deshalb vernünftig sein muss, weil sie mit einem ernsthaften Gesichtsausdruck ausgeführt wird. Ähnliche Gedanken mögen stillschweigend auch schon Generationen deutscher Juristen beim regelmäßig zelebrierten Einsortieren der nachgelieferten Gesetzestexte der “Schönfelder-Loseblattsammlung” gekommen sein. Eine anspruchslose, zeitraubende und dabei völlig stupide Tätigkeit ist das, aber unverzichtbar, um stets auf dem jeweils neuesten Stand der Gesetzgebung zu sein. Und genau der ist gefragt in den Klausuren, die über das künftige Hopp oder Topp auf dem Arbeitsmarkt entscheiden. Doch hat das Gesetzblatteinordnen neben den fraglosen kontemplativen oder gar meditativen Effekten auch noch einen eminent gewissensberuhigenden Ertrag: Es kann dem Betroffenen das gute Gefühl verleihen, schon etwas Sinnvolles und Wichtiges für sein Studium oder Referendariat getan zu haben. Und – schlimmer noch – die Befriedigung ist mitunter sogar größer als beim kaum verstandenen, ewig nebulösen Lernstoff. Einen Anschlag auf dieses allseits verhasste und doch womöglich insgeheim liebgewonnene juristische Ritual unternimmt nun der Beck-Verlag, indem er den “Schönfelder” – erstmals wieder seit der dritten Auflage 1934 – als gebundene Ausgabe anbietet. Zweimal im Jahr sollen aktuelle Neuausgaben erscheinen. Natürlich gibt es aber auch weiterhin die Loseblattsammlung. Was wird sich also durchsetzen? Für die gebundene Ausgabe sprechen das etwas schlankere Format und der eingesparte Sortieraufwand. Doch wird man beim Loseblattsystem trotz der beträchtlichen laufenden Kosten für jede Nachlieferung (7-15 Euro, bis zu sechsmal im Jahr) eher unter dem Anschaffungspreis zweier gebundener Bücher jährlich (fast 80 Euro) bleiben. Und aktueller ist man natürlich mit den Nachlieferungen. Aus ökologischer Sicht erscheint ebenfalls die Loseblattversion vorzugswürdig, besonders angesichts der gegenwärtig bekanntlich kolossalen Zahl angehender und praktizierender Juristen: Man stelle sich einmal den Berg von annähernd 200.000 ausrangierter Gesetzessammlungen vor, der künftig zweimal im Jahr zu entsorgen wäre. Er wäre jeweils 14 km hoch.

Schönfelder
Deutsche Gesetze I/2007 (Gebundene Ausgabe)
Beck Juristischer Verlag; April 2007, 4100 Seiten
€ 39,80
ISBN-10: 3406561063

Justament Sept. 2007: Schluss mit unter der Hand?

Eine neue Rechtsmittelrichtlinie der EU soll die illegale Vergabe öffentlicher Aufträge verhindern

Wohl unter dem Schwellenwert: Baustelle in Berlin (Foto: TC)

Thomas Claer

Öffentliche Aufträge machen zwölf bis 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der Europäischen Union aus. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU – d.h. des Einkaufs von Gütern, Dienstleistungen und Bauaufträgen durch Regierungen und Körperschaften öffentlichen Rechts – lag im Jahr 2002 bei stolzen 1 500 Milliarden Euro. Dabei  variiert die Bedeutung öffentlicher Aufträge je nach Mitgliedstaat zwischen elf und 20% des jeweiligen nationalen Bruttoinlandprodukts. Scheinbar erfreulich für die europäischen Unions-Bürger sind die Entwicklungen der letzten Jahre: Die Öffnung des öffentlichen Auftragssektors im Rahmen des Binnenmarkts hat den grenzüberschreitenden Wettbewerb verstärkt und die von öffentlichen Haushalten gezahlten Preise tendenziell gesenkt. Hier sollte ein deutlich höherer Wettbewerb schon bald zu signifikanten Einsparungen für den Steuerzahler führen, so denkt man. Tatsächlich ist es aber anders gekommen: “Bei öffentlichen Aufträgen wird häufig getrickst und gemauschelt”, wird der Europa-Abgeordnete Andreas Schwab (CDU) in der SZ vom 3.7.2007 zitiert. Ein riesiger Markt bleibt auf diese Weise im grauen Bereich.

Der rechtliche Hintergrund
Öffentliche Aufträge unterliegen dem Gemeinschaftsrecht sowie dem internationalen Recht, wobei dies nicht für alle öffentlichen Aufträge gilt. Einige Einkäufe (z.B. militärische Ausrüstung) sind von den Richtlinien ausgeschlossen; Aufträge für Einkäufe, die unter dem Schwellenwert der Vergaberichtlinien liegen, müssen nur den allgemeinen Vertragsprinzipien entsprechen. Öffentliche Aufträge im Wert von mehr als 422 000 Euro (Lieferungen und Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich), 211 000 Euro (sonstige Lieferungen und Dienstleistungen) oder 5,278 Millionen Euro (Bauten) müssen aber in ganz Europa ausgeschrieben werden. Ihre Vergabe hat mittels transparenter Verfahren zu erfolgen, die gleiche Bedingungen für alle Bieter gewährleisten. In der EU gibt es nach Schätzungen der deutschen Wirtschaft jedes Jahr Aufträge von 150 Milliarden Euro, bei denen eine Ausschreibung in ganz Europa Pflicht ist, weil sie über den genannten Schwellenwerten liegen.
Tricks und Mauscheleien
Doch lokale Politiker und örtliche Verwaltungen schanzen diese Aufträge europaweit gerne den jeweils einheimischen Firmen zu und verstoßen so gegen geltendes EU-Recht. Solche Tricks müssen sich viele Unternehmen, die sich im Ausland um Geschäfte bemühen, bislang häufig gefallen lassen. Die lokale Behörde vergibt den Auftrag, die heimische Firma fängt an zu bauen oder zu installieren und schafft damit Fakten, gegen die sich selbst durch eine Klage vor Gericht wenig ausrichten lässt.  Aber damit soll es bald vorbei sein.
Neue Richtlinie soll es richten
Das EU-Parlament hat am 21.6.2007 eine Richtlinie zur Überarbeitung der EU-Vorschriften über Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Rechtsposition abgelehnter Bieter um öffentliche Aufträge zu
stärken und so sicherzustellen, dass die Aufträge tatsächlich an die Unternehmen mit den besten Angeboten vergeben werden. Die Richtlinie bedarf noch der offiziellen Verabschiedung durch den Rat und muss dann innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht
umgesetzt werden.
Sie sieht vor, dass die öffentlichen Auftraggeber nach der Auswahl eines Bieters die Mitbewerber über die Entscheidung unterrichten und eine mindestens zehntägige Wartefrist (Stillhaltefrist) einhalten müssen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen dürfen. Die Frist soll den Mitbewerbern die Möglichkeit geben, die Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Machen sie hiervon Gebrauch, so darf der Vertrag vorerst nicht geschlossen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Richtlinie ist die Bekämpfung der freihändigen Vergabe öffentlicher Aufträge. Werden Verträge ohne vorherige Ausschreibung geschlossen, so können die nationalen Gerichte sie für unwirksam erklären. Eine Aufrechterhaltung der Verträge kommt nur in Betracht, wenn dies aus zwingenden Gründen eines nichtwirtschaftlichen Allgemeininteresses erforderlich ist. In diesem Fall sind abschreckende Sanktionen zu verhängen. Für Aufträge, die auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen oder im Rahmen dynamischer Beschaffungssysteme vergeben werden und bei denen es auf eine zügige Abwicklung und Effizienz ankommt, sieht die Richtlinie einen speziellen Nachprüfungsmechanismus vor. Bei dieser Art von Aufträgen können die Mitgliedstaaten die Stillhalteverpflichtung durch ein dem Vertragsabschluss nachgelagertes Nachprüfungsverfahren ersetzen. (Quelle: http://www.ebnerstolz.de)

Zweifel bleiben
Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Würmeling (CSU) erwartet, dass die Rechte von Firmen so in einem besonders heiklen Punkt gestärkt werden: “90 Prozent der Verstöße sind Fälle, wo die Behörde einen Auftrag nicht europaweit ausschreibt, obwohl sie das müsste.” (SZ vom 3.7.2007). Doch auch wenn die Richtlinie im Jahre 2009 endlich in allen EU-Ländern umgesetzt sein wird, bleiben Zweifel an ihrer Wirksamkeit. So fragt sich manche deutsche Firma, ob sie denn auch fair behandelt wird, wenn sie vor einem ausländischen Gericht gegen Gemauschel bei der Auftragsvergabe klagt. So wird das Vergaberecht auch zur Nagelprobe für die Rechtseinheit Europas.

Justament Juni 2007: Goethe als Kapitalismuskritiker

Der Soziologe Oskar Negt deutet den Faust II gesellschaftswissenschaftlich

Thomas Claer

Negt CoverMit Goethes Faust können eigentlich fast alle etwas anfangen. Auch wem sich nicht jede hintergründige Frotzelei Mephistos und jede zeitbezogene Anspielung Faustens auf Anhieb erschließt, wird an dem dramatischen Plot und der lebendigen Sprache seine Freude haben. Und noch viel mehr gilt das für die vermutlich glücklichen Experten, die über das nötige Rüstzeug verfügen, um sich dem Werk systematisch zu nähern. Doch leider kann hier nur von der Tragödie erstem Teil die Rede sein. Dass es noch einen zweiten, von Goethe erst kurz vor seinem Tode freigegebenen, Band des Faust gibt, dem nahezu alle Volkstümlichkeit des ersten abgeht, wird gerne ausgeblendet. Denn dieser ist nicht nur für den gemeinen Leser eine Zumutung. “Ach”, heißt es dann bei all jenen, die das Buch nach seitenlangen Chorgesängen irgendwelcher altgriechischer und neuheidnischer Fabelwesen entnervt aus der Hand legen, “hätte er doch nur einen zweiten ersten Teil geschrieben!” Goethe selbst hat den Faust II  geheimnisvoll als “versiegelten Text” bezeichnet und betont, er erfordere eine deutlich größere Anstrengung des Verstandes und sei eher für die Nachwelt bestimmt. In die lange Reihe der Interpreten reiht sich nun auch der emeritierte Hannoveraner Soziologe und Philosoph Oskar Negt (Jahrgang 1934) ein, seines Zeichens Horkheimer- und Adorno-Epigone, früher Vordenker der 68er Bewegung und Gewerkschaftsspezialist, einem größeren Publikum bekannt auch durch die vielen gemeinsamen Bücher mit dem Juristen, Schriftsteller und Filmemacher Alexander Kluge. Der explizit linke, an Kant und Marx geschulte Sozialwissenschaftler Negt also betrachtet Faust II im anzuzeigenden Buch durch die soziologische Brille und erkennt in ihm nicht weniger als einen geschichtsphilosophischen Schlüsseltext. Die Figur Faust erscheint ihm als paradigmatische Gestalt für die Moderne. Kapitalistischer Erwerbsgeist, moderne Wissenschaft und Ruhelosigkeit des Daseins ergreifen allmählich vom Menschen Besitz. Doch erst im zweiten Teil des Dramas lässt Faust sein verzweifeltes Intellektuellendasein endgültig hinter sich und mutiert zum fanatischen Unternehmer, der aus Brachen nutzbares Land gewinnt und dabei buchstäblich über Leichen geht. Während Faust von den desaströsen Folgen seines Handelns nichts wissen will, präsentiert ihm Mephisto als dunkler Aufklärer, der die Dinge beim Namen nennt, die Bilanz: “Krieg, Handel und Piraterie, / Dreieinig sind sie, nicht zu trennen”. Der ganz im Sinne der Puritaner immer strebend sich bemühende Faust nimmt so auch Max Webers Theorie zur Entstehung des modernen Kapitalismus aus dem Geiste der protestantischen Arbeitsethik vorweg und verkörpert die innerweltliche Askese eines totalen Erwerbsstrebens. Dadurch wird Faust für Oskar Negt zum Vorboten des Totalitarismus und in gewisser Weise sogar des Nationalsozialismus. Darüber kann den Verfasser auch die idealistische Tendenz der letzten Rede Fausts (“Ein Sumpf zieht am Gebirge hin …”) – überdies vor Arbeitssklaven und einer zwielichtigen Führungsmannschaft gehalten – nicht hinwegtäuschen, die mit dessen wirklichen Leben, wie es sich den Texten entnehmen lässt, “absolut nichts zu tun hat”. Tatsächlich betrachtete Goethe, dem in seinen späten Jahren die Beschleunigungstendenzen seiner Zeit nicht geheuer waren (“Alles ist ultra, … alles veluziferisch.”), die frühkapitalistische Entwicklung mit einer Mischung aus Faszination und Abscheu. Und vieles davon findet sich eben auch in seiner Figur Faust. Dank Oskar Negt ist uns das noch klarer geworden.

Oskar Negt
Die Faust-Karriere. Vom verzweifelten Intellektuellen zum gescheiterten Unternehmer
Steidl Verlag Göttingen 2006
301 Seiten, 16,80 €
ISBN 3-86521-188-7

Justament Juni 2007: JuraXX-Partner in Not

Thomas Claer

Es schien ein verlockendes Angebot zu sein: Mit dem Slogan “Anwalt geht auch anders” gründeten der Jurist Eugen Boss und der Wirtschaftswissenschaftler Oliver Kupper im jahr 2003 den Kanzleiverbund JuraXX und offerierten jedem willigen Jungjuristen den direkten Einstieg als Partner. Jedem, muss man dazu sagen, der bereit war, der JuraXX ein Partner-Darlehen über 50.000 € zu gewähren, welches anschließend in 30 Monatsraten dem Anwalt zurücküberwiesen werden sollte. Das garantierte, so glaubte man, zweieinhalb Jahre ein sicheres Gehalt. Zusätzliche Einkünfte konnten durch Anwaltstätigkeit nach einem Provisionssystem erzielt werden. Die JuraXX stellte den neuen Anwälten Büros in sehr günstigen Innenstadtlagen inklusive Büroausstattung. Außerdem profitierten die Junganwälte von der Teilnahme an dem stetig wachsenden JuraXX-Netzwerk. Und es ließ sich gut an: JuraXX galt als Discounter unter den Rechtsanwälten und erwarb sich diesen Ruf durch eine aggressive Werbekampagne, in der mit günstiger Erstberatung ab 20 € geworben wurde.

Nun steht die Anwaltskette nach Medienberichten jedoch vor der Insolvenz (SZ vom 1.6.2007). Schon im Sommer 2006 hatte eine beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorausgesagt, dass die für das Konzept von JuraXX notwendigen Investititionen und die getätigten Einnahmen nicht mehr durch die zu erwartenden Honorare und die Darlehen der neu einsteigenden Anwälte gedeckt würden. Mit den durch neue gesellschafter eingehenden Darlehen, so die Kritiker der Gesellschaft, seien nur noch bestehende Verbindlichkeiten gedeckt worden, die Geschäftspraxis habe damit einem so genannten Schneeballsystem zu ähneln begonnen. Nachdem die monatliche Rücküberweisung an die beteiligten Anwälte ab Beginn 2007 stockte und ab März/April 2007 für 29 Filialen die Miete nicht bezahlt wurde, begannen beteiligte Rechtsanwälte zu kündigen. Der Umsatz (2006 noch 6,5 Millionen Euro) brach ein (Quelle: Wikipedia). Die Folge: Gegen JuraXX wurden in den letzten Wochen mehrere neue Insolvenzanträge beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Außerdem ist bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Eugen Boss und weitere Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug und Insolvenzverschleppung anhängig. Der Hintergrund: Die jüngsten neu angeworbenen Junganwälte waren beim Vorstellungsgespräch nicht über die finanzielle Situation aufgeklärt worden. Einige erstatteten Strafanzeige. Insbesondere jene Berufsanfänger, die die stolze Summe für das Partnerdarlehen ihrerseits als Kredit aufnehmen mussten, stehen nun nach kurzer anwaltlicher Tätigkeit vor dem finanziellen Ruin. Am 4. Juni 2007 legte der Gründer Eugen Boss ein Sanierungskonzept vor, das die Umwandlung der Gesellschaft in ein Franchisesystem vorsieht.

Justament April 2007: Guter Rat – mal teuer, mal billig

Die neueste Rechtsprechung zu den Anwaltshonoraren

Thomas Claer

Die Schere geht auseinander, wohin man auch blickt. Selbst beim Aldi-Markt, der früheren Hochburg des Egalitarismus, liegen inzwischen Welten zwischen dem billigsten und dem teuersten Wurstaufschnitt: Die spanische Edelsalami kostet mit 1,80 € für 80 g schon das Siebenfache von der einfachsten Mortadella (Öko-Test: gut; 59 Cent für 200 g). Und so ist es überall. Dass die Vorstandsvorsitzenden der Dax-Konzerne vielleicht das annähernd Fünfhundertfache eines ostdeutschen Friseurs verdienen – geschenkt. Da ist nichts anderes zu erwarten, schließlich gibt es hier ja auch gewisse Unterschiede in der Qualifikation. Anders ist es schon bei den Einkommensunterschieden zwischen, sagen wir, Harald Schmidt und den vielen ebenso brillanten Kabarettisten, die es noch nie zu einem Fernsehauftritt gebracht haben. Oder noch augenfälliger: zwischen Stefan Raab und den vielen Büroclowns unserer Republik. Oder zwischen den Redakteuren einer überregionalen Tageszeitung und denen eines Hochschulmagazins. Maßgeblich entscheiden hier Zufall und Zeit über das jeweilige Wohl und Wehe. Ernsthaft empören werden sich darüber nur Leute, die es auch ungerecht finden, dass der Preis einer Ware nicht nur vom Aufwand bei ihrer Herstellung sondern auch von ihrer Absetzbarkeit auf dem Markt bestimmt wird. Und wie es in fast allen anderen Branchen geschieht, so spreizen sich also auch die Anwaltshonorare derzeit besonders munter nach oben und nach unten, jeweils freundlich unterstützt von der aktuellen deutschen Rechtsprechung.

Sonderpreis 20 Euro in Ordnung
Zum einen entschied das OLG Stuttgart (Urteil vom 28.1.2006 – 2 U 134/06), dass die Werbung eines Rechtsanwalts, für den Pauschalbetrag von 20, – Euro inkl. Mehrwertsteuer eine außergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, seit der zum 1.7.2006 erfolgten Änderung des § 34 RVG nicht mehr gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren fällt. Demnach gilt die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 S. 3 RVG nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruht. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich sogar, dass Dumping-Preise von Rechtsanwälten, sofern es sich um reine Beratungsleistungen handelt, überhaupt nicht mehr zu beanstanden sind, weder kostenrechtlich noch wettbewerbsrechtlich. Damit kassierte das OLG das landgerichtliche Verbot entsprechender Dumpingpreis-Werbung durch das LG Ravensburg vom 28.7.2006. In seinen Urteils-Anmerkungen im Anwaltsblatt 3/07, S. 232 f. untersucht RA Udo Henke, Berlin, die Tragweite dieser Entscheidung: Denkbar seien neben Dumping-Preisen von 20 € oder 9,99 € (wie in Freiburg, vgl. dazu LG Freiburg 10 O 72/00) nämlich künftig auch Null-Euro-Angebote oder gar Sonderangebote, bei denen die Mandanten noch Kaffee und Kuchen oder gar einen Barbetrag von 5 € zur anwaltlichen Beratungsleistung ausgehändigt bekommen. Wenn auf ein solches Angebot, so Henke weiter, in einem kleinen Ort vielleicht 100 Rechtsuchende die Kanzlei aufsuchen würden, kostete diese Werbemaßnahme das Büro nur 500 €. Für diesen Betrag könne man noch nicht einmal eine kleine Anzeige in einer lokalen Tageszeitung schalten. Dies mache deutlich, dass solche Angebote weniger als kontinuierliche Preispolitik, sondern als Akquisemaßnahme aufzufassen seien. Kontinuierlich hingegen werden niedrigste Preise für anwaltliche Beratungen bereits seit geraumer Zeit im Internet gezahlt, wo auf Seiten wie frag-einen-anwalt.de die Rechtsuchenden die Honorare festlegen, die sie im äußersten Fall für ihr Anliegen zu bezahlen bereit wären. Meist ist das nicht allzu viel.

Erfolgshonorare bald ein großer Renner?
Zum anderen entschied das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. 12. 2006 – 1 BvR 2576/04), dass das gesetzliche Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare Ausnahmetatbestände zulassen müsse. Der Gesetzgeber habe bis zum 30. Juni 2008 eine entsprechende gesetzliche Neuregelung zu treffen. Insbesondere, so der Erste Senat des Gerichts, müsse es künftig möglich sein, auch besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung zu tragen, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Auch Rechtsuchende, die auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse keine Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beanspruchen können, könnten vor der Entscheidung stehen, ob es ihnen die eigene wirtschaftliche Lage vernünftigerweise erlaubt, die finanziellen Risiken einzugehen, die angesichts des unsicheren Ausgangs der Angelegenheit mit der Inanspruchnahme qualifizierter rechtlicher Betreuung und Unterstützung verbunden seien. Nicht wenige Betroffene würden das Kostenrisiko auf Grund verständiger Erwägungen scheuen und daher von der Verfolgung ihrer Rechte absehen. Für diese Rechtsuchenden, so die Richter, sei das Bedürfnis anzuerkennen, das geschilderte Risiko durch Vereinbarung einer erfolgsbasierten
Vergütung zumindest teilweise auf den vertretenden Rechtsanwalt zu verlagern. Und was bedeutet das letztlich auch? Der Anwalt wird sich sein erhöhtes Risiko durch eine dementsprechend erhöhte Erfolgsprämie vergüten lassen. Ob in der Entscheidung des BVerfG nun lediglich die völlig undramatische Regelung eines Ausnahmetatbestandes liegt oder sie vielmehr ein Einfalltor zu amerikanischen Verhältnissen ist, das wird die Zukunft zeigen. Das Auseinanderdriften von Hoch- und Niedrigpreisen aber ist, daran wird niemand zweifeln, schlichtweg ein Zug der Zeit.

Justament April 2007: Wider den Zeitgeist

Julian Nida-Rümelin verteidigt unser herkömmliches Demokratie- und Sozialstaatsmodell

Thomas Claer

Cover NidaDieses Buch des Münchener Philosophie-Professors und früheren Kulturstaatsministers ist eigentlich eher ein kleiner Sammelband, besteht es doch aus vier recht unterschiedlichen Texten, die in den letzten Jahren jeweils bereits für sich allein im Umlauf waren: einem Universitäts- und einem Tagungsvortrag, einem Beitrag zu einem anderen Sammelband und einem erweiterten Aufsatz aus der Frankfurter Rundschau. Neben der im Titel aufgeworfenen Frage nach dem Wahrheitsanspruch der Demokratie, die im ersten Abschnitt des Buches behandelt wird, geht es noch um die Problematik der Universalität und Partikularität, ferner um die alte Frage der Begründung von Ethik und Moral und schließlich findet sich auch eine engagierte Verteidigung der Gleichheit als Basiswert neben der Freiheit. Am Ende weiß der Leser recht gut Bescheid über die Meinung des Verfassers zu den großen Themen der Zeit, ihre philosophische Begründung und Hinterfragung. Die hin und wieder auftretenden Überschneidungen und Wiederholungen haben insofern auch ihr Gutes, als einem dadurch der ziemlich komplizierte Stoff mehrfach begegnet, was dem Verständnis tendenziell zuträglich ist. Doch wird, wer keine fachphilosophische Vorbildung in den behandelten Gebieten hat, aufstöhnen angesichts der “Perspektive einer globalen und demokratischen Zivilgesellschaft als Ausweitung der lokalen und nationalen Netzwerke der Kooperation und der Begründungsspiele, gegründet auf deskriptiven und normativen Konsensen, die durch Deliberation gestiftet und stabilisiert werden” (S.51). Weitgehend im Dickicht der Begriffe verirrt hat sich der Leser spätestens, wenn es auf S.141 heißt: “Die Eigenständigkeit des Normativen gegenüber dem Axiologischen lässt sich verschärfen zu der These, dass das Axiologische gegenüber dem Normativen derivativ sei.” Aha. Was Nida-Rümelin in diesem oft anstrengenden Fachjargon sagen will, ist etwa folgendes: Die Demokratie darf kein neutrales Spiel des Interessenausgleichs sein. Sie verkörpert einen nicht zu unterschätzenden Wert an sich, indem sie, anders als alle anderen Gesellschaftssysteme, als öffentlicher Vernunftgebrauch fungiert. Denn trotz aller potentiell schädlicher Einflüsse wie subjektiver Vorlieben, Interessen oder kollektiver Identitäten geht es in ihr letztlich und maßgeblich doch immer um Argumente, um die gestritten und über die abgestimmt wird. Insofern muss die Demokratie einen rationalen Wahrheitsanspruch erheben. Die modischen kulturrelativistischen Strömungen taugen nicht viel, denn wir können gemäß unseren Denkstrukturen gar nicht anders, “als für Überzeugungen, die uns wohlbegründet erscheinen, universelle Geltung zu beanspruchen” (S.73). Zu unseren unverzichtbaren Grundwerten gehört neben der Freiheit auch die Gleichheit. Wer sie aufgibt, würde “das normative Fundament der politischen Moderne und der Europäischen Demokratie zerstören” (S.134 f.). Neben dem Neoliberalismus versucht auch eine diffuse große Koalition aus mitfühlenden Konservativen und linken Modernisierern, begleitet von einem Großteil der heutigen Sozialphilosophie, den Grundwert der Gleichheit durch eine bloße Solidarität zu ersetzen. Der Anspruch auf ein menschenwürdiges Dasein, verkörpert vom Sozialstaat alten Typs, weicht so dem bloßen Empfang von Alimenten wie Hartz IV. Dadurch kehren mit rasantem Tempo die Strukturen der alten Ständeordnung wieder. Soweit der Verfasser. Das Problem ist nur, wie sich in einer globalisierten Welt ein solches konventionelles Sozialstaatskonzept ohne den hohen Preis weit reichender Abschottung verteidigen lässt.

Julian Nida-Rümelin
Demokratie und Wahrheit
Verlag C.H. Beck München 2006
160 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-406-54985-3

Justament März 2007: Kollegen Diktatoren

Wohin eine juristische Ausbildung auch führen kann

Thomas Claer

Wenn Prominente sterben und dadurch noch einmal ganz besonders im Zentrum des medialen Interesses stehen, erfährt man aus den Nachrufen Dinge, die auch schon vorher zu erfahren waren, denn die Informationen waren jederzeit frei zugänglich. Aber dazu hätte man sich mehr für sie interessieren müssen und das hat man nicht getan. Und warum auch? Da man sich ohnehin ihrer ständigen Präsenz auf allen Kanälen erwehren muss, ist hier in der Regel nichts Überraschendes mehr zu erwarten. Zu den Prominenten im medialen Sinne zählen aber neben den notorischen Talkshowgästen, vom Partyluder bis zum Elder Statesman, auch die jeweiligen Objekte der Berichterstattung in den Nachrichtensendungen. Und niemand kann sich hier – der Befristung der Macht in den Demokratien sei es gedankt – einer größeren Dauerhaftigkeit der Erscheinung erfreuen als dämonische Diktatoren. Was sind die höchstens acht Jahre Amtszeit eines US-Präsidenten, ja selbst die ganz und gar außergewöhnlichen 16 Jahre Kanzlerschaft des Dicken vom Rhein (in Deutschland nur noch von 19 Jahren Bismarck getoppt) gegen die Herrschaftsdauer von Oberschurken wie Stalin (1922-1953), Fidel Castro (1959 bis heute) oder dem gerade frisch exekutierten Sadam Hussein (1979 bis 2003). Die extensive Kenntnis solcher Gestalten verbindet Generationen von Medienrezipienten. Der Hintergrund ist simpel: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass sich ein Herrscher eines Landes freiwillig aufs Altenteil begibt, man muss ihnen die Macht schon entreißen: durch Abwahl, Putsch, Revolution oder Intervention, je nachdem.
Und nun erfährt man also im Nachruf: Saddam Hussein war Jurist. Ohne Abschluss zwar, aber er studierte im Exil von 1959 bis 1963 Jura an der Universität Kairo. Das kennen wir ja in Deutschland auch: Regelstudienzeit vollständig absolviert, aber am Ende keinen Abschluss. In den meisten Ländern der Welt ist so etwas sehr ungewöhnlich. Wer nach oftmals strengen Aufnahmeprüfungen den begehrten Studiengang beginnen darf, der führt ihn, sofern er nicht die Mitarbeit verweigert, auch zu Ende. Anders ist es bekanntlich in Deutschland und anders war es auch im Falle Saddam Husseins, damals an der Uni Kairo. Es gibt allerdings Hinweise, wonach Saddam nur zum Schein (und weniger zum Scheinerwerb) studiert und sich tatsächlich im Wesentlichen der politischen Arbeit gewidmet hat. So soll er in dieser Zeit erste Kontakte zur CIA geknüpft und den erfolgreichen Putsch der Ba’th-Partei im Irak mit vorbereitet haben. Können wir also beruhigt aufatmen und annehmen, dass eine anständige juristische Ausbildung vielleicht treue Staatsdiener, doch jedenfalls keinen blutrünstigen Despoten hervorbringen kann? Denn wer Recht studiert, so glauben wir gemeinhin, wird schließlich doch irgendwo für Fragen der Gerechtigkeit sensibilisiert. Und immerhin haben, soviel ist sicher, weder Hitler noch Stalin jemals Jura studiert.
Doch was ist mit der zweiten Reihe der Tyrannen? Der spätere professionelle Revolutionär Wladimir Iljitsch Lenin war gelernter Jurist. Allerdings konnte er erst 1891 nach einem Gnadenerweis sein Jurastudium beenden. 1887 war er von der Universität Kasan verwiesen worden, nachdem er an einem Studentenprotest teilgenommen und die Polizei die Verbindung zu seinem Bruder aufgedeckt hatte. Dieser war zuvor wegen versuchten Mordes an Zar Alexander III. hingerichtet worden. Lenins spätere Arbeit als Rechtsanwalt beschränkte sich auf einige wenige Fälle. Der wie Saddam jüngst verschiedene Diktator Augusto Pinochet (Amtszeit 1973 bis 1990) erwarb 1953 an der Universidad de Chile einen Abschluss im Fach Jura. Auch der unverwüstliche Fidel Castro begann 1945 ein Jura-Studium an der Universität von Havanna. 1950 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften und eröffnete eine Rechtsanwaltskanzlei, die er bis 1952 führte. Und Slobodan Miloševic (Sorry, Peter Handke, dass er in dieser Reihe erscheint!), Amtszeit 1989 bis 2000, schloss 1964 sein Studium der Rechtswissenschaften mit dem juristischen Staatsexamen an der Universität Belgrad ab.
Liegt hier am Ende, die bange Frage bleibt uns nicht erspart, also nicht nur keine Unvereinbarkeit, sondern sogar eine auffällige Häufung vor, eine Korrelation zwischen juristischer Ausbildung und späterer Karriere als Diktator? Es sieht fast so aus, doch dürfte das einem anderen, viel banaleren Umstand geschuldet sein: Durch ihre formale Schematik unter Einschluss des Gesetzgebungs-Know-hows begünstigt vermutlich jede Juristenausbildung eine angestrebte politische Karriere bis hin zur Leitung der Staatsgeschäfte, gleich unter welcher politischen Konstellation sie sich dann verwirklichte. Man betrachte als Kontrollgruppe nur die bisherigen deutschen Bundeskanzler: drei Juristen (Adenauer, Kiesinger und Schröder) stehen zwei Historikern (Brandt und Kohl), jeweils einem BWLer (Erhard) und Weltökonomen (Schmidt-Schnauze) sowie einer Physikerin (Angie) gegenüber. Eher gegen diesen Befund scheint die Kontrollgruppe der Ost-Staatsratsvorsitzenden zu sprechen: ein Tischler (Ulbricht), ein Dachdecker (Honecker) und ein Lehrer (Krenz). Aber das liegt mutmaßlich an den besonderen Bedingungen des Arbeiter- und Bauern-Staates und der deutschen Teilung. Dafür sind Juristen (neben Beamten und Lehrern) derzeit und von jeher in sämtlichen deutschen Parlamenten überrepräsentiert, was letztlich auch die Wahrscheinlichkeit steigert, dass es einmal einer von ihnen nach ganz oben schafft.