Justament Okt. 2005: Viel Feind, viel Ehr
Die gesammelten völkerrechtlichen Aufsätze des umstrittenen Carl Schmitt
Thomas Claer
Zu den wohl schillernsten Figuren der deutschen Geistesgeschichte überhaupt zählt der Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt (1888-1985), der Denker der konkreten Situation und des permanenten Ausnahmezustands. Als einer der wirkungsvollsten und zugleich umstrittensten Vertreter der deutschen Staatstheorie zwischen den Weltkriegen bereitete der scharfe Kritiker des Parlamentarismus in der Weimarer Republik wissenschaftlich den Boden für die Umgestaltung des Staatsrechts in der ersten Phase der nationalsozialistischen Herrschaft. Nach der Machtergreifung der Nazis wurde er, nachdem er zuvor Professuren in Greifswald, Bonn und Köln innehatte, als glühender Verfechter nationalsozialistischer Ideen an die Universität Berlin berufen und lehrte dort bis zum deutschen Zusammenbruch 1945. Anfangs hatte er sich den neuen Machthabern mit unmissverständlichen Arbeiten wie “Der Führer schützt das Recht” oder “Nationalsozialismus und Völkerrecht” angedient, was ihm die Titulierung als “Kronjurist des Dritten Reiches” einbrachte. Doch schon 1936 wurde er aufgrund persönlicher Intrigen politisch kaltgestellt. Der Aufstieg in die höchsten Kreise des Systems blieb ihm so verwehrt, was er später vergeblich als angebliche Distanz zum NS-Regime umzudeuten versuchte. Von den Amerikanern nach dem Krieg verhaftet, kam er schon 1946 wieder frei, doch erhielt er seitdem als Wegbereiter des Faschismus keine Lehrbefugnis an deutschen Hochschulen mehr. Seiner Popularität bei seinen – politisch überwiegend dezidiert rechts oder links orientierten – Anhängern tat das keinen Abbruch. Zu Hunderten strömten sie fortan in seine in häuslicher Umgebung abgehaltenen Privatseminare. Ungeachtet aller politischen Verstrickungen genoss Carl Schmitt weltweite Anerkennung als schöpferischer Kopf einer in Opposition zur herrschenden Begrifflichkeit stehenden Staatstheorie. Die Faszination ist bis heute ungebrochen.
Einer seiner Schüler, der Alt-Achtundsechziger Günter Maschke, nom de guerre “Maschkiavelli”, hat nun nach achtjähriger Arbeit eine reichhaltig und akkribisch kommentierte Sammlung der wichtigsten Aufsätze Schmitts zum Völkerrecht und zur internationalen Politik aus den verschiedenen Schaffensperioden des Meisters vorgelegt. Schmitt, so Maschke, dürfe nicht den Juristen überlassen werden. Als besonderen Leckerbissen enthält diese Kompilation die hier erstmals seit 1927 wieder vollständig gedruckte Ursprungs-Version jener Abhandlung, deren Veröffentlichung in Buchform 1932 Schmitts Weltruhm begründete: “Der Begriff des Politischen”. Ortega y Gasset soll diese Schrift ins Spanische übersetzt haben. Legendär ist die darin proklamierte Unterscheidung von Freund und Feind als alleiniges konstitutionelles Merkmal der Sphäre des Politischen. Der Staat wiederum wird so zur “politischen Einheit, die als Ganzes für sich die Freund-Feind-Unterscheidung trifft”. Als “schlimme Verwirrung” betrachtet es Schmitt, den Staat mit Hilfe des Rechts zu begründen. So bezeichne eine “Herrschaft des Rechts” nur “die Legitimierung eines bestimmten status quo, an dessen Aufrechterhaltung alle ein Interesse haben, deren politische Macht oder ökonomischer Vorteil sich in diesem Recht stabilisiert”. Der von Schmitt bekämpfte Liberalismus sei im Grunde unpolitisch, indem er “das Politische vom Ethischen her zu binden und dem Ökonomischen zu unterwerfen” suche. Exemplarisch verdeutlicht sich im “Begriff des Politischen” das alle Texte durchziehende zentrale Anliegen Schmitts, die humanistischen Floskeln von Recht und Moral zu demaskierenund ihren angeblich wahren machtpolitischen Gehalt aufzuzeigen. Dabei oszilliert er permanent zwuschen dunkler Aufklärung und absurder Verschwörungstheorie. Zwar kann es oft hilfreich und instruktiv sein, sich die hinter den Institutionen und Theorien stehenden handfesten Interessen der jeweils Beteiligten bewusst zu machen. (Hier befindet sich Schmitt in direkter Nachbarschaft zum Marxismus mit seinen “objektiven Klassengegensätzen”.) Doch hat die Reduzierung alles Geschehens auf die stets niedrigsten denkbaren Motive mitunter etwas Eiferndes und Denunziatorisches, das die eigentliche Komplexität der Phänomene eher verdunkelt. Gleichwohl vermögen Schmitts Giftpfeile gegen einen sich humanitär gerierenden Imperialismus der Westmächte heute nicht weniger zielgenau zu treffen als vor achtzig Jahren, wo es noch um das Versailler Diktat, den heuchlerischen Völkerbund und die Besetzung des Rheinlands ging.
Jüngstes Beispiel für die immer noch enorme Anziehungskraft der Schmittschen Begrifflichkeiten ist die von Günther Jakobs (www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-03/index.php3?seite=6) betriebene Unterscheidung eines exklusiven “Feindstrafrechts” zur bloßen Gefahrenabwehr vom konventionellen Bürgerstrafrecht als Reaktion auff die neue Gefahrenlage seit 9/11. Der prinzipiell Abweichende, also der Terrorist, biete keine Garantie personalen Verhaltens und könne deshalb nicht als Bürger behandelt, sondern müsse als Feind bekriegt werden. Auf seine staatsbürgerlichen Rechte dürfe er sich dann nicht mehr berufen. Insofern könnte Carl Schmitt also auch in Abu Graib und Guantanamo Pate gestanden haben.
Carl Schmitt
Frieden oder Pazifismus?
Arbeiten zum Völkerrecht und zur internationalen Politik 1924-1978
Duncker & Humblot Berlin 2005
1010 Seiten, € 98,-
ISBN: 3-428-08940-5
Justament Okt. 2005: Zurück in die Fünfziger?
Udo Di Fabios Buch zur unvollendeten politischen Wende
Thomas Claer
Gerade rechtzeitig zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes erschienen Udo Di Fabios Gedanken zur geistig-moralischen Erneuerung Deutschlands, gemeint offensichtlich nicht nur als Analyse und kritische Bestandsaufnahme, sondern auch explizit als politische Kampfschrift. Darin gibt der brillante Verfassungsrichter, doppelt promovierte Rechts- und Sozialwissenschaftler und – wie dem Justament-Kolumnisten berichtet wurde – allseits beliebte Universitätsprofessor der Unions-Spitzenkandidatin wortgewaltige Unterstützung in dem Bestreben, eine neue deutsche Gründerzeit einzuleiten. Die zentrale These ziert bereits den Schutzumschlag: Der Westen (und insbesondere Deutschland) gerate in Gefahr, weil eine falsche Idee der Freiheit die Alltagsvernunft zerstöre. Richtig hingegen, so breitet der Autor im Inneren des Buches aus, wäre eine konservative Korrektur vieler übertriebener Auswüchse des Liberalismus, um die freiheitliche Substanz unserer gesellschaft erhalten zu können, anders gesagt: um die Freiheit vor ihren selbstzerstörerischen Kräften zu schützen. Ähnliches wurde schon in der Kohl-Ära von renommierten konservativen Vordenkern wie Günter Rohrmoser vorgebracht. Seither haben sich manche Krisensymptome noch verschärft. Vieles, was Di Fabio beklagt, ist bedenkenswert, seine Einsprüche oft plausibel: Wenn etwa “gute Sitten” schwänden, wachse “die regulative Macht moralisierender Bürokratien”. Nur schwache Gesellschaften, befindet der Autor, regulierten ihre Konflikte in so hohem Maße über ihre Institutionen. Dort hingegen, wo jeder wisse, “was sich gehört”, brauche es keinen omnipräsenten Staat, der individuelle Freiheiten beschneide. Andererseits gehöre aber ein völlig aus dem Ruder gelaufener Individualismus zurückgefahren zugunsten eines stärkeren Gemeinschaftssinnes.
Die Crux liegt in dem, was schon Horkheimer und Adorno als “Dialektik der Aufklärung” diagnostizierten. Mitunter wird aus Wohltat Plage, gerade auch bei den Resultaten von Emanzipationsbewegungen. Was aber wäre die Alternative zur atomisierten Gesellschaft, die einem Michel Houellebecq den Stoff für seine traurig-destruktiven Romane liefert? Bei Di Fabio ist die Sache klar: Ehe und Familie statt Singledasein, viele Kinder statt Selbstverwirklichung, Religion statt Identitätskrisen, Anerkennung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern statt verbiestertem Feminismus. Und all das sollte als Leitbild dem Einzelnen den rechten Weg weisen – so wie, der Autor hat keine Scheu, es auszusprechen, damals in den Fünfzigern, als alle die Ärmel hochkrempelten und die Welt noch in Ordnung war. Global betrachtet liegt Di Fabio damit voll im Trend: Die Religion verdrängt den Atheismus allerorten, in weltweit konsumierten Rap-Videos dienen sich unterwürfige Mädchen den machohaften Obermackern an und auch in Deutschland haben die Tugenden der Großelterngeneration längst wieder Hochkonjunktur. Glaubt man der These des SZ-Feuilletonisten Willi Winkler, dass wir kulturell längst wieder in den Fünfzigern leben, dann werden hier offene Türen eingerannt. Und in seiner fundamentalen Auseinandersetzung mit den Achtundsechzigern kämpft der Autor wohl auch nur noch gegen Windmühlen.
Seine stärksten Momente hat das Buch im kritischen Hinterfragen allgemein für selbstverständlich gehaltener Grundsätze wie des Universalismus der Menschenrechte. Dort ist Di Fabio ganz der skeptische Luhmann-Schüler mit dem kalten analytischen Blick, der ihm allerdings in den propagandistischen Passagen mitunter abhanden kommt.
Udo Di Fabio
Die Kultur der Freiheit
C. H. Beck verlag München 2005
295 Seiten, € 19,90
ISBN: 3-406-53745-6
Justament Aug. 2005: Sprengsätze und Teekannen-Sprüche
Klaus Lüderssen untersucht Schillers juristische Dimension
Thomas Claer
An Friedrich Schiller (1759-1805) scheiden sich die Geister bis heute. Für die einen ist er der unerträgliche, Millionen mit Umschlingung bedrohende und immer kitschnahe “Moraltrompeter von Säckingen” (Nietzsche), mit dessen Knittelversen und schwülstigen Theaterstücken schon zahllose Schülergenerationen gequält worden sind. Man denke nur an die “Feuerzangenbowle”: Wer sagt zu wem in welchem Akt an welcher Stelle “das war kein Heldenstück, Octavio”? Für die anderen hingegen bleibt er der große und immer wieder neu zu entdeckende Klassiker von Rang, der Dichter von “Sprengsätzen”, die sich nach einem Diktum des Dramatikers Heiner Müller nur leider allzu oft in “Teekannensprüche” verwandelt haben. Zum diesjährigen Jubiläum sind dem stets Polarisierenden wieder zahlreiche Veröffentlichungen gewidmet.
Der Frankfurter Strafrechtler und Rechtsphilosoph Klaus Lüderssen, der bereits in mehreren früheren Veröffentlichungen das Verhältnis von Recht und Literatur thematisiert hat, interpretiert nun Schillers Werke, genauer gesagt seine Dramen, unter juristischen Aspekten. Freilich beschränkt er sich dabei nicht auf eine Prüfung der Strafbarkeit des literarischen Personals nach dem bewährten Muster von “Der Fall Max und Moritz”. Nur am Rande klingt solches an, etwa wenn es um “Kabale und Liebe” geht: Wurm begeht Freiheitsberaubung durch Veranlassung der Verhaftung von Vater und Mutter Miller. Der Präsident ist mittelbarer Täter – nach heutiger Rechtsprechung Täter hinter dem Täter. Und so fort. Entscheidend aber sind für Lüderssen die in den Dramen behandelten großen rechtlichen Grundsatzfragen, die im Lichte der weltpolitischen Ereignisse der Gegenwart eine neue Relevanz gewinnen: Die regional begrenzte rechtliche Sicherheit, die das positivistische Zeitalter des Nationalstaates verhieß, schwinde in Zeiten der Globalisierung der Konflikte, so dass uns Schillers dramatisch verpackte abgestufte Rechtswelt und seine juristischen Gratwanderungen wieder näher kämen. Da ist dann zunächst das erneut brandaktuell gewordene Frühwerk “Die Räuber”, in dem sich der zornige junge Karl Moor nach intensiver Vorüberlegung dazu entschließt “die Gesetze durch Gesetzlosigkeit aufrecht zu erhalten”. “Blut und Tod soll mich vergessen lehren, dass mir jemals etwas teuer war.” – wer denkt dabei nicht an die jüngsten Ereignisse in London?
“Die Verschwörung des Fiesko zu Genua” (aus der die schöne Fabel über die unterschiedlichen Regierungsformen stammt) und der “Tell” behandeln die Frage eines Widerstandsrechts gegen tyrannische Staatsgewalt. Im “Don Karlos”, dem vielleicht theoretisch brisantesten unter Schillers Stücken (“Geben Sie Gedankenfreiheit.”), konkurrieren verschiedene Konzeptionen einer Rechtsgesellschaft. Und in “Maria Stuart”, dem auch das Titelzitat entnommen ist, lässt die Protagonistin Montesquieu sprechen mit ihrem Ausruf: “Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht!”
Im Übrigen beanstandet der Verfasser wiederholt die seit Jahrzehnten übliche, nach seiner Ansicht gänzlich unzulässige Verkürzung der klassischen Stücke durch ihre modernen Inszenierungen. Die eigentliche Aktualität der Werke werde so eher verdunkelt. Mit resümierenden Überlegungen zum “Recht als Kunst der Anerkennung” endet schließlich ein anregender Ausflug in die rechtskompatible Welt der Literatur.
Klaus Lüderssen
“Daß nicht der Nutzen des Staats Euch als Gerechtigkeit erscheine”. Schiller und das Recht
Insel Verlag Frankfurt am Main 2005
222 Seiten
EUR 14,90
ISBN: 3458172424
Justament Juni 2005: Terror – Totschlag – Talk im Trüben
Uwe Tellkamp setzt den überhitzten Neunzigern ein Denkmal
Thomas Claer
Diesmal also ein Zeitgeist-Buch über einen (und vermutlich auch von einem) “angry young man”: Der Bachmann-Preis-gekrönte Lyriker und studierte Mediziner Uwe Tellkamp (Jahrgang 1968) legt seinen zweiten Roman vor. Im Mittelpunkt steht darin der Leidensweg des zunächst arbeitslosen, später freiberuflich lebensberatend praktizierenden Philosophen Wiggo Ritter (30) in den späten neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In Teilen der Kritik ist schon von einem Schlüsseltext zum aktuellen Mode-Phänomen des akademischen Proletariats die Rede. Doch halten sich die Berührungspunkte zur unlängst von der ZEIT ausgerufenen “Generation Praktikum” in Grenzen. Anders als heute konnte sich nämlich damals ein Berufsanfänger tatsächlich als Versager fühlen, wenn es trotz hunderter Bewerbungsschreiben nicht mit einem Arbeitsplatz klappte. Zumindest galt dies, wenn man sich wie unser Held in Kreisen bewegte, die unmittelbar vom Medien- und Technologie-, Spaßgesellschafts- und Börsenhype profitierten. Im “Eisvogel” tragen junge Männer um die 30 grundsätzlich Anzug, siezen sich und haben in erster Linie ihren weiteren beruflichen Aufstieg im Kopf. Wiggo Ritters Vater, ein steinreicher Investmentbanker, der seine Sätze häufig mit einem “Also, als ich in deinem Alter war …” einleitet, wenn er seinem missratenen Sohn die Leviten liest, wird als rücksichtslos egozentrischer und cholerischer Charakter gezeichnet und lässt selbst an Wiggos glänzender Dissertation kein gutes Haar.
Dabei wäre es für manch anderen der Inbegriff von Coolness, wie Wiggo in einem verfallenen Altbau in Berlin-Friedrichshain das Leben eines Bohemien zu führen. Doch der zum pathetischen Lamentieren neigende Jung-Philosoph erkennt für sich nur die Möglichkeiten zu resignieren oder Widerstand gegen jene Gesellschaft zu leisten, die ihm, dem Hochbegabten, keine Chance gibt – statt seine Einstellung (und die seines Umfelds) zu den Dingen zu hinterfragen. Unter dem Einfluss des politisch irrlichternden gleichaltrigen Patentanwalts Mauritz Kaltmeister stehend, entscheidet er sich fatalerweise für den Widerstand und schließt sich einer reaktionären Loge an, die von einem national erwachten Ständestaat träumt und von Adeligen und Großindustriellen finanziert wird. Schließlich verliebt sich Wiggo auch noch in die schöne, politisch indifferente Schwester des paranoid-faschistoiden Mauritz, der einen Bombenanschlag auf das KaDeWe plant – und am Ende entladen sich die Emotionen in blutiger Gewalt.
Der Roman ist – stilistisch den modernen Avantgarden verpflichtet – in einer Art short-cut-Erzähltechnik komponiert, in der die kraftvolle, bilderreiche Sprache des Verfassers voll zur Geltung kommt. So haben bei Tellkamp die Frauen mitunter Brombeeraugen oder hagebuttenrote Lippen. Doch ermüden die larmoyanten inneren und expliziten Monologe der Hauptfigur den Leser allmählich derart, dass er Lust verspürt, selbst ins Geschehen einzugreifen und dem Protagonisten einmal produktiv Contra zu geben (was im Roman nur sporadisch geschieht). Schließlich setzt sich der Autor am Ende gar dem (jüngst im SPIEGEL formulierten) Verdacht der geistigen Komplizenschaft aus, indem er den einfältig-trüben Kaskaden der rechten Schwadroneure ungebührlich viel Raum gibt. Oder wollte er nur die intellektuelle Beschränktheit jener neuen Rechten vorführen, gegen deren Vereinnahmungen die gleichermaßen scharfsinnigen wie prekären konservativ-revolutionären Demokratieskeptiker früherer Tage (von Sorel bis Jünger) ganz entschieden in Schutz zu nehmen sind?
Uwe Tellkamp
Der Eisvogel. Roman
Rowohlt Berlin 2005
318 Seiten
EUR 19,90
ISBN: 3 87134 522 9
Justament Juni 2005: Billig und gerecht
Miriam Schoeps erforscht die schwankenden Maßstäbe der “guten Sitten”
Thomas Claer
Im Jahre 1901 schuf eine förmliche Leipziger Herrenrunde einen der unsterblichen Klassiker der deutschen Rechtsprechung: Das Reichsgericht entwickelte seine legendäre Anstandsformel (RGZ 48,124), nach der ein Verhalten dann gegen die “guten Sitten” verstoße, wenn es dem “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden” widerspreche. Was noch heute vor Gericht auch zur Begründung der Unwirksamkeit jedes Wuchergeschäfts zitiert wird, bezog sich damals auf das sprichwörtlich älteste Gewerbe der Welt, die noch bis vor 30 Jahren so genannte “Gewerbsunzucht”: Schuldverhältnisse, die ein geschlechtliches Verhalten gegen Bezahlung (den “Dirnenlohn”) zum Gegenstand hatten, wurden gem. § 138 BGB für nichtig erklärt. Lange war dies, wenn nicht in der Bevölkerung, so doch in einer bigotten Rechtsprechung, Konsens in Deutschland, bis vor knapp vier Jahrzehnten mit der sexuellen Revolution ein Wertewandel einsetzte, dessen Erschütterungen bis heute spürbar sind.
In ihrer Bielefelder Dissertation untersucht Miriam Schoeps die rechtlichen Beurteilungen der käuflichen Liebe und ihrer mannigfaltigen Geschwister wie Pornographie und Telefonsex im Spannungsfeld einer noch immer im Wandel begriffenen Sexualmoral. Dabei lesen sich die einschlägigen, oft divergierenden Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahrzehnte wie eine Serie verzweifelter Rückzugsgefechte, denen nicht selten eine geballte Ladung unfreiwilliger Komik anhaftet. So urteilte das VG Neustadt noch 1985, dass durch den Betrieb eines Bordells “das Anstandsgefühl eines größeren Teils der Bevölkerung und auch der Jugend beeinträchtigt werden kann.” Heute sind Erotikindustrie und -gewerbe längst zu gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Wirtschaftsfaktoren geworden. Die Nachfrage beläuft sich in Deutschland nach Schätzungen auf etwa 1,2 Millionen sexuelle Dienstleistungen pro Tag.
Die Gerichte modifizierten derweil ihre Rechtsprechung weg vom angeblich seit jeher bestehenden Sittengesetz hin zum “dynamischen Begriff der Sittenwidrigkeit”, welcher die “guten Sitten” als dem geschichtlichen Wandel unterworfen und durch die vorherrschenden sozialethischen Überzeugungen der Rechtsgemeinschaft geprägt ansieht. Soll heißen: Erlaubt ist im Wesentlichen, was gefällt.
Miriam Schoeps
Die rechtliche Beurteilung kommerzialisierten Sexualverhaltens anhand außerrechtlicher Maßstäbe
Verlag Dr. Kovac Hamburg 2003
309 Seiten
EUR 95,00
ISBN: 3-8300-0914-3
Justament April 2005: Klassenkampf im Gerichtssaal
Helmut Brunn und Thomas Kirn erzählen von den “Linksanwälten” der 70er Jahre
Thomas Claer
Die Thematik ist in doppelter Hinsicht aktuell. Zum einen ist mit der jubiläumsbedingten ausufernden medialen Inszenierung der NS-Verbrechensgeschichte auch die andere finstere deutsche Sensations-Story der letzten Jahrzehnte, der RAF-Terrorismus, wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Eine vieldiskutierte Ausstellung und ein nicht nur alle Zeitgrenzen verwischender, in seiner Aussage zweifelhafter Film geben dafür die anschaulichsten Beispiele. Zum anderen aber erleben wir derzeit eine durchaus an die 70er Jahre erinnernde Debatte um die angemessene Reaktion des Rechtsstaats auf die terroristische Herausforderung. So werden Begriffe wie “Feindstrafrecht”, die damals von Seiten der Terroristen selbst ins Spiel gebracht wurden, inzwischen wieder eifrig diskutiert – wie jüngst auf dem Strafverteidigertag im März in Aachen. Vielleicht, so lässt sich aus heutiger Sicht befürchten, waren die versprengten brutalen Wichtigtuer des “roten Jahrzehnts” ja nur die Vorboten eines globalen Terrorismus, der seine größten Schrecken (womöglich auch für die Institution Rechtsstaat) erst noch entfalten wird. Rechtsanwalt Helmut Brunn (Jahrgang 1945), selbst ehemaliger Aktivist der 68er Bewegung, und der etwa gleichaltrige Thomas Kirn, langjähriger Gerichtsreporter der FAZ, erzählen nun die drei Jahrzehnte zurückliegende Epoche aus juristischer Perspektive und sind dabei stets um eine sachliche, ausgewogene Beurteilung der Ereignisse bemüht.
Die “Linksanwälte”, das waren etwa 600 meist junge Rechtsanwälte (von damals ca. 30000 Anwälten insgesamt), die ihre Tätigkeit als Beitrag zum Klassenkampf und zur Überwindung des kapitalistischen Systems verstanden. Sie verteidigten als Strafverteidiger bevorzugt Terrorverdächtige, bestanden dabei auf die strikte Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen, wurden vom Staate schließlich mit strafrechtlichen oder standesrechtlichen Verfahren überzogen und des Sympathisierens mit dem Terrorismus beschuldigt. Anders als es der Titel suggeriert, wird das Geschehen hier aber nicht in erster Linie an diesen Personen festgemacht. (Ein Namensregister fehlt sogar ganz, was eigentlich unverzeihlich ist.) Vielmehr lassen die Autoren einen Panoramablick über das relevante Geschehen kreisen und folgen dabei weder einer Chronologie, noch sonst einer erkennbaren Struktur. Sie denken und erzählen in Assoziationen und Anekdoten – und gerade das macht das Buch so lesenswert und unterhaltsam. Auf diejenigen, die mit der Materie schon eng vertraut sind, wird manche Wiederauftischung des Altbekannten ermüdend wirken. Alle anderen, zumal die Jüngeren, die damals Kinder oder noch nicht geboren waren, bekommen einen tiefen Einblick in eine merkwürdige Zeit und erfahren daneben noch allerhand Kurioses. So wurde der heutige Bundestagsabgeordnete Ströbele von der Verteidigung des Top-Terroristen Andreas Baader gemäß § 138 a StPO allein deshalb ausgeschlossen, weil er sich als Sozialisten bezeichnet und die Mandanten mit “Genossen” angeredet habe. Der heutige Innenminister Schily wurde als Wahlverteidiger der inhaftierten Terroristen Baader, Ensslin und Raspe dringend des Kassiberschmuggels aus der Isolationszelle verdächtigt. Und Terrorist Baader, so wird es bis heute kolportiert, habe während eines ungestörten Gesprächs mit einer Wahlverteidigerin ein Kind gezeugt.
Helmut Brunn/Thomas Kirn
Rechtsanwälte – Linksanwälte. 1071 bis 1981 – Das rote Jahrzehnt vor Gericht
Eichborn Verlag Frankfurt am Main 2004
396 Seiten
EUR 22,90
ISBN: 3 8218-55586-X
Justament Feb. 2005: Privilegiert und diskriminiert
Jens Bisky berichtet von seiner Jugend in der DDR
Thomas Claer
Als Chronist des Berliner Geisteslebens und treffsicherer Kommentator der politischen und kulturellen Großwetterlage zählt der SZ-Feuilletonist Jens Bisky (Jahrgang 1966) heute zu den ausgewiesenen “Edelfedern” unseres Landes. Dass jemand mit seiner Herkunft und seinem familiären Hintergrund – Vater Lothar war Rektor der Potsdamer Hochschule für Film und Fernsehen und ist Vorsitzender der PDS – auf eine bewegte Jugend zurückblicken kann, also allerhand Mitteilenswertes erlebt hat, wird niemanden überraschen.
Zwei Umstände sind es vor allem, die seine Autobiographie aus der Masse der Kindheits- und Jugenderinnerungen der “Zonenkinder” herausheben: Zum einen geht der Autor, fern jeder Schönfärberei und Selbstgerechtigkeit, hart mit sich selbst und seiner Rolle in diesem Staate ins Gericht, obgleich das -angesichts der ihm zuteil gewordenen “Gnade der späten Geburt” und eher begrenzter schuldhafter persönlicher Verstrickungen – eigentlich niemand von ihm erwarten durfte. Zum anderen verfügt er schlicht über eine Sprache, die dem vielfach nur diffus Empfundenen und nuanciert Wahrgenommenen Form und Gestalt gibt. Dabei ist Bisky eigentlich kein Erzähler, die Darstellung von Geschehensabläufen ist seine Sache nicht unbedingt. So hätte man sich einzelne Abschnitte knapper gewünscht. Doch gelingen ihm, besonders zum Ende hin, die immer wieder eingeschobenen reflektierenden Passagen so außerordentlich gut, dass man sich an die stärksten Momente autobiographischen Schreibens seit Augustinus erinnert fühlt.
Nüchtern und schonungslos schildert der Autor sein früheres kindliches Ich, den immer strebsamen Pionierrats- und FDJ-Leitungs-Vorsitzenden, den ehrgeizigen Gedichts-Rezitator, später dann den erst linientreuen, dann zweifelnden SED-Genossen und NVA-Offiziersschüler, der ein Doppelleben zwischen Kasernenhof und Schwulenszene führt. Ganz nebenbei erfährt der Leser kaum Vorstellbares über die Ausgrenzung und Demütigung von Schwulen in der NVA. Die tägliche Schizophrenie zwischen staatlich und innerfamiliär geforderter Leistungs- und Anpassungsbereitschaft einerseits und hemmungslosem Freiheitsdrang andererseits zermürbt den Erzähler zusehends, fördert aber auch seine Reflexion. Die Verbohrtheit, mit der er bis zur Wende an seiner sozialistischen Überzeugung festhält und immer neue Wege findet, sie mit dem realen Leben in Einklang zu bringen, wird eindrucksvoll vorgeführt. Mit dem Ende der DDR werden dann Rückblicke möglich, die das Erlebte in völlig neuem Licht erscheinen lassen: Die Mutter und der langjährige Partner entpuppen sich als Stasi-Spitzel. Viele Erinnerungen erweisen sich als trügerisch. So sind es gerade auch die vielen kleinen privaten Tragödien, die die untergegangene DDR ausmachen.
Am Schluss des Buches, als sich anlässlich der Promotionsfeier des Autors diverse Freunde und Weggefährten aus Ost und West in Berlin versammeln, gerät dann doch etwas zu sehr ins Hollywoodeske. Dessen ungeachtet hat Jens Bisky ein wichtiges Buch geschrieben, kämpft es doch an zwei Fronten zugleich: zum einen gegen die derzeit sehr angesagte Verharmlosung und Verniedlichung, welche die DDR auf ihre folkloristische Komik reduziert, zum anderen gegen die westdeutsche Arroganz der unverdient Wohlbehüteten, die glaubt, sich über das Leben in der DDR ein moralisches Urteil anmaßen zu können.
Jens Bisky
Geboren am 13. August. Der Sozialismus und ich
2004, Rowohlt Verlag
256 Seiten
EUR 17,90
ISBN: 3-87134-507-5
Justament Dez. 2004: Abenteurer des Geistes
Die erste deutschsprachige Koestler-Biographie von Christian Buckard
Thomas Claer
In den letzten Jahren ist der Schriftsteller und Journalist Arthur Koestler (1905-1983), der wie kaum ein anderer die Widersprüche und Extreme des 20. Jahrhunderts geradezu personifiziert hat, etwas in Vergessenheit geraten. Dies dürfte sich angesichts seines im kommenden September anstehenden hundertsten Geburtstags aber bald ändern. Einen Vorgeschmack liefert die (nach mehreren englischsprachigen) erste in deutscher Sprache verfasste Koestler-Biographie des Berliner Autors Christian Buckard.
Koestler gehörte, ähnlich wie sein Freund und Weggefährte George Orwell, zu jenen – für das “Jahrhundert der Extreme” typischen – von politischen Obsessionen besessenen Intellektuellen, die nicht nur vom Schreibtisch aus für ihre oft fanatisch verfolgten Überzeugungen stritten, sondern sich mit Vorliebe auch direkt ins Getümmel der Bürger- und Weltkriege stürzten. Aus einer jüdisch-ungarisch-österreichischen Familie in Budapest stammend, studierte Koestler zunächst Maschinenbau an der Technischen Hochschule Wien, verbrannte aber kurz vor den Examensprüfungen im Anschluss an eine nächtliche Diskussion mit einem Kommilitonen über die menschliche Willensfreiheit sämtliche Leistungsnachweise und wanderte als mittelloser glühender Zionist nach Palästina aus, wo er in einem Kibbuz schuftete. Über viele Umwege gelangte er Ende der zwanziger Jahre nach Berlin und machte dort als Journalist beim Ullstein-Verlag Karriere. Bald verschrieb er sich voll und ganz dem Kommunismus, floh vor den Nazis nach Paris, kämpfte im Spanischen Bürgerkrieg und saß als Spion in Francos Todeszelle, aus der er aber in letzter Sekunde durch die diplomatische Intervention britischer Parlamentarier gerettet werden konnte.
Als mutmaßlich erster westlicher linker Intellektueller brach er 1939 angesichts der Stalinschen Säuberungen in Moskau auf spektakuläre Weise mit dem Kommunismus und erlangte durch seinen Roman “Sonnenfinsternis” große Berühmtheit als Begründer der daraufhin jahrzehntelang florierenden “Renegatenliteratur” enttäuschter Ex-Kommunisten. Den Weltkrieg verbrachte er anfangs in einem französischen Internierungslager, später als Freiwilliger auf Seiten der Alliierten an der Front.
Nach dem Krieg lebte Koestler als Schriftsteller in London und verfasste neben einigen Romanen und einer umfangreichen Autobiographie eine Reihe viel beachteter, aber auch immer wieder angefeindeter Sachbücher zu den vielfältigsten Themen, darunter einigen juristischen. So beschrieb und debattierte er in “Reflections on hanging” (“Die Rache ist mein”) die Theorie und Praxis der Todesstrafe und engagierte sich in späten Jahren – dabei einmal mehr viele einstige Weggefährten vor den Kopf stoßend – für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe. Konsequenterweise wählte der schwerkranke Koestler schließlich den Freitod, in welchen ihn seine 23 Jahre jüngere Frau begleitete.
Den brisanten und bereits vielfach dokumentierten Lebenslauf beleuchtet Buckard nun aufs Neue. Er tut dies unter Heranziehung bislang unveröffentlichter Dokumente, vergessener früher Arbeiten und vieler Gespräche mit Zeitzeugen. Manches gewinnt dabei eine erstaunliche Aktualität, vor allem der heute vielen Europäern befremdlich anmutende und doch ungebrochen starke Einfluss politischer Ideen auf das Denken und Handeln von Menschen.
Christian Buckard
Arthur Koestler. Ein extremes Leben
2004, Verlag C.H. Beck München
416 Seiten
EUR 24,90
ISBN: 3-406-52177-0
Justament Dez. 2004: Vergeltung ist süß
Michael Pawliks Theorie zur Legitimation von Strafe
Thomas Claer
Bereits die Themenstellung ist radikal, und der Verfasser legt Wert darauf, dies nicht zu bagatellisieren: Wer nach der Legitimation des staatlichen Strafens frage, müsse auch die Möglichkeit zulassen, dass es keine solche gibt. Dass ein solch schockierendes Ergebnis – der sozialen Praxis aller Länder und Zeiten zum Trotz – gar nicht so fern liegt, wie man glaubt, zeigt dieses Buch, in dem Pawlik die Einwände gegen sämtliche nur existierende Strafrechtstheorien darstellt. Wer sich einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Diskussion über die grundsätzliche Legitimität des Strafens verschaffen will, ist mit diesem Büchlein gut beraten, wenngleich sich angesichts des Preises nicht jedem eine private Anschaffung aufdrängen dürfte.
Zunächst zieht Michael Pawlik gegen die wohl noch vorherrschenden Präventionslehren zu Felde, denen zufolge – grob vereinfachend gesprochen – das Strafen sich nur durch seine Wirkung auf die Zukunft rechtfertigen lässt: Es dient der Abschreckung und Warnung und motiviert jeden, sich gesetzestreu zu verhalten, um einer Bestrafung zu entgehen. Und das wiederum liegt gleichzeitig im Interesse aller, deren persönliche Integrität durch eine so funktionierende Rechtsordnung geschützt wird.
Diese Auffassungen, die allen metaphysischen Konstrukten von auszugleichender Schuld und “gebrochenem” und deshalb durch Strafe wiederherzustellendem Recht eine Absage erteilen, sind aufgeklärt und modern, gehen sie doch von dem rationalen und nur den eigenen Nutzen maximierenden Individuum aus. Pawlik zufolge greifen sie dennoch viel zu kurz, da sie nur die Wirkungen der Strafe thematisieren, ohne deren Legitimität überzeugend begründen zu können.
Daher bringt Pawlik die sich ohnehin wieder auf dem Vormarsch befindenden guten alten Vergeltungs-Theorien ins Spiel, freilich nicht die biblische “Auge-um-Auge”-Version, sondern eine “freiheitstheoretisch abgesicherte” Variante. Diese stützt sich entscheidend auf Hegel und sieht das strafrechtlich relevante Unrecht im spezifischen Unrecht des Bürgers eines Staates. Die Strafe wird dann zur Antwort nicht nur auf die Pflichtverletzung gegenüber dem konkreten Opfer, sondern vor allem auf die Loyalitätsverweigerung gegenüber dem Staat.
Wer aber darin dem Autor nicht folgt, etwa weil er die Vernunft der Institution Staat zurückhaltender beurteilt als Hegel, steht am Ende möglicherweise mit leeren Händen da. Ihm mag dann das staatliche Strafen nur als Ausdruck des spezifisch menschlichen “Instinktes des Strafens- und Richtenwollens” (Nietzsche) erscheinen. Im übrigen werden Strafe und Lohn, so Nietzsche an anderer Stelle, nicht zuletzt aus Nützlichkeitsgründen gegeben, weil sie wie Tadel und Lob am empfindlichsten auf die Eitelkeit wirken.
Michael Pawlik
Person, Subjekt, Bürger. Zur Legitimation von Strafe
2004, Duncker & Humblot, Berlin
124 Seiten
EUR 49,80
ISBN: 3-428-11542-2
Justament Dez. 2004: Strafrecht ohne Staatsanwalt
Jens-Uwe Krause erzählt unterhaltsam und kenntnisreich die Kriminalgeschichte der Antike
Thomas Claer
Das staatliche Gewaltmonopol war auch in unseren Breiten die längste Zeit keine Selbstverständlichkeit. Noch Goethe erboste sich über die erst zu seiner Zeit aufkommende Allgegenwärtigkeit der “Polizey”, die, wie er zu berichten wusste, schon einschreite, sobald nur jemand auf der Straße laut mit der Peitsche zu knallen beginne. Dagegen stand den Bürgern der europäischen Antike, selbst wenn sie Opfer von Gewalt- oder Eigentumsdelikten wurden, kaum öffentlich-organisierte Hilfe zur Seite, ohne dass sie aber deshalb dem Verbrechen hilflos ausgesetzt gewesen wären.
Nachbarn und Passanten fühlten sich in der Regel zum aktiven Beistand verpflichtet, und das Verbrechensopfer war gut beraten, durch lautstarkes Geschrei ihre Aufmerksamkeit zu erregen. Schließlich galt es, den Übeltäter im Wege der Selbsthilfe wenn möglich auf der Stelle dingfest zu machen und der meist wenig schlagkräftigen öffentlichen Verwaltung zu übergeben, die ihn dann in Gewahrsam nahm oder sogleich hinrichten ließ.
Viele aufschlussreiche Episoden über den Umgang der altgriechischen Stadtstaaten und des Römischen Reiches mit der Kriminalität, der Straferfolgung und der strafrechtlichen Sanktionierung finden sich in Jens-Uwe Krauses knappem und mit viel Akribie zusammengetragenem Band. Der Leser gewinnt eine anschauliche Vorstellung von der altertümlichen Rechtspraxis, der es weit weniger um Gerechtigkeit als vielmehr um praktikable Regeln zur Bewahrung des inneren Friedens ging.
So stellte sich die Untersuchung von Straftaten und die Fahndung nach den Tätern insbesondere in Griechenland als reine Privatsache dar. Bei den meisten Delikten blieb es auch nur dem Opfer vorbehalten, vor Gericht Privatklage gegen den Täter zu erheben. Andere Straftaten hingegen, vorwiegend solche gegen die Gemeinschaft, konnten von jedermann im Wege der Popularklage vor Gericht gebracht werden. Im übrigen aber galt: Wo kein (An-) Kläger, da kein Richter. Eine öffentliche Anklagebehörde wie unsere Staatsanwaltschaft war unbekannt.
Es versteht sich von selbst, dass von dieser Selbsthilfe-Justiz (nicht zu verwechseln mit der Selbst- und Lynchjustiz etwa in Western-Filmen) vornehmlich die Vermögenden und Mächtigen profitierten, welche die Mittel besaßen, eine Strafverfolgung zu organisieren und das Kostenrisiko von Gerichtsprozessen zu tragen. Andererseits blieb durch ein solchermaßen schlankes Gemeinwesen aber auch die Steuer- und Abgabenlast für die (nicht versklavte) Allgemeinheit gering.
Jens-Uwe Krause
Kriminalgeschichte der Antike
2004, Verlag C. H. Beck München
228 Seiten
EUR 24,90
ISBN: 3-406-52240-8