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Justament Dez. 2006: Jura-Jux

Jörg-Michael Günthers Klassiker des juristischen Humors

Thomas Claer

14_LITERATUR_Max und Moritz_TCAuch wenn mitunter anderes behauptet wird: Juristerei und Humor sind so unvereinbar wie Feuer und Wasser. Und es kann auch nicht anders sein, denn es liegt in der Logik des Systems, reproduziert es sich doch in seiner staatsexamensgelenkten Selektion alles Subversiven, der Normstabilisierung Abträglichen jahraus, jahrein zuverlässig selbst. Wer es in seiner juristischen Ausbildung einmal gewagt hat, in seine Arbeiten das Stilmittel der Ironie einfließen zu lassen, kann ein Lied davon singen. Rasch hat sich entweder der Kandidat von der Ironie oder die Jurisprudenz vom Kandidaten befreit. Eine Welt des heiligen Ernstes ist also die Welt des Rechts, der jedoch gerade dadurch eine unerhörte Komik innewohnt. Zwar gibt es in der juristischen Welt nicht viel zu lachen, über sie hingegen lacht es sich prächtig. Jedoch erschließt sich das vollständige Ausmaß der systemimmanenten Komik zwangsläufig nur denen, die die Juristenausbildung selbst durchlaufen haben. Der folglich immer sehr begrenzte Konsumentenkreis juristischer Humorika mag auch der Grund dafür sein, dass die erstmals in den Jahren 1988 und 1989 publizierten Meisterwerke “Der Fall Max und Moritz” und “Der Fall Struwwelpeter” von Jörg-Michael Günther noch immer auf eine Neuauflage warten. Aber so what? Der geneigte Leser kann heute dank Ebay oder Amazon ohne größeren Aufwand fündig werden. Lediglich eine aktualisierte Überarbeitung hinsichtlich der damals zugrunde gelegten und heute oftmals veralteten Gesetzestexte wäre dann doch einmal wünschenswert …
Der Verfasser nimmt sich also der beiden vermutlich berühmtesten Pionierwerke des Comicgenres an – 1865 verfasst von Wilhelm Busch und schon 1845 von Dr. Heinrich Hoffmann – und ermittelt jeweils in einem juristischen Gutachten vornehmlich die Strafbarkeit der beteiligten Kunstfiguren: vom Hausfriedensbruch der Buben Max und Moritz bei der armen Witwe Bolte bis zur Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener – Max’ und Moritz’ – durch die Dorfbewohner, von der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht durch Struwwelpeters Eltern bis zur unterlassenen Hilfeleistung der Männer mit den großen Stangen bezüglich des frierenden Hans Guck-in-die-Luft. Berücksichtigt werden aber auch zivilrechtliche Aspekte wie etwa die Ansprüche des fliegenden Robert gegen den Regenschirmhersteller bis hin zu völkerrechtlichen Erwägungen wie möglichen Verstößen des fliegenden Robert gegen internationale Raumfahrtabkommen. Methodisch begründet Jörg-Michael Günther die Anwendbarkeit heutiger Rechtssätze auf längst historisierte und dazu frei erfundene Taten mit der Annahme, dass die Straftaten zumindest mit jeder Aufführung der Werke gleichsam erneut begangen würden. Dieser Weg sei, wie Günther im Vorwort zum “Fall Struwwelpeter” süffisant bemerkt und belegt, erfreulicherweise zwischenzeitlich allgemein in der Rechtswissenschaft anerkannt. Und die Gegenstände seiner juristischen Expertise sind wahrhaft gut gewählt. Eine solche Fülle von prüfungswürdigen etwaigen Rechtsverstößen auf engstem Raum wird sich woanders in der Literatur kaum finden lassen. Vor allem aber macht der jederzeit durchgehaltene knochentrockene Gutachtenstil die Untersuchung ein ums andere Mal zum Brüllen komisch. So führt sich auch ganz nebenbei die oft zitierte juratypische “lebensnahe Betrachtungsweise” ad absurdum.
Struwwelpeter CoverEin besonderes Highlight liegt zweifellos in der Erörterung der Täterfrage bezüglich der Tötung von Max und Moritz in der Mühle des Meisters Müller. Denn schließlich hat ihm Bauer Mecke die Buben Max und Moritz im verschlossenen Sack mit den Worten übergeben: “Meister Müller, he, heran! Mahl er das, so schnell er kann!” Wer ist hier Täter, wer Gehilfe? Oder haben wir es gar mit einer mittelbaren Täterschaft, einem Täter hinter dem Täter zu tun? Der Rechtsprechung zu Folge ist für die Feststellung des für eine Täterschaft unverzichtbaren Täterwillens vor allem das Tatinteresse maßgeblich. Und hieran fehlt es Meister Müller, sodass dieser demnach nur als Gehilfe des Bauern Mecke fungiert hat. Dagegen kommt der Verfasser mit der überwiegenden Meinung der Literatur zum Ergebnis, dass Meister Müller, da er den Geschehensablauf jederzeit in den Händen hielt, selbst die Tat begangen hat. Wegen des zudem einschlägigen Mordmerkmals “Grausamkeit” hat sich Meister Müller, der um die mechanische Wirkung seiner Mühle wusste, letztlich sogar wegen Mordes strafbar gemacht.
In den Folgejahren hat Jörg-Michael Günther noch mit einem “Fall Rotkäppchen” (1990), einem “BGB in Reimen” (1994) und einer zweibändigen Sammlung kurioser Rechtsfälle (1995 und 1998) nachgelegt. Vergriffen sind auch sie allesamt, die Sammlerpreise reichen schon bis zu 25 € für das Rotkäppchen.

Jörg-Michael Günther
Der Fall Max und Moritz
Eichborn Verlag
Frankfurt am Main
1988, 124 S.
DM 16,80
ISBN 3-8218-1858-1 (vergriffen)

Jörg-Michael Günther
Der Fall Struwwelpeter
Eichborn Verlag
Frankfurt am Main
1989, 143 S.
DM 16,80
ISBN 3-8218-2185-X (vergriffen)

Justament Okt. 2006: Kollektive Loser

Hans Magnus Enzensberger entdeckt Gemeinsamkeiten zwischen Amokläufern und Terroristen

Thomas Claer

enzensberger coverAuf den ersten Blick scheinen der Amok laufende Familienvater, der ein Blutbad anrichtende Schüler und der islamistische Selbstmordattentäter nicht viel gemeinsam zu haben. Zu unterschiedlich sind die Motive ihrer Schreckenstaten, zu verschieden auch ihre Vorgehensweise. Und doch entdeckt der Essayist hier einige frappierende Gemeinsamkeiten, die nicht nur dem Zufall geschuldet sein können: Bis auf wenige Ausnahmen (etwa die tschetschenischen “schwarzen Witwen”) sind sämtliche Täter männlichen Geschlechts und es handelt sich bei allen um radikale Verlierer – teilweise auch in den Augen ihrer Umgebung, immer aber in ihrer Selbsteinschätzung. Stets ist zumindest unterschwellig das Gefühl präsent, in der modernen Gesellschaft nicht oder nicht mehr mithalten zu können. Der Fortschritt produziert in großer Zahl Verlierer, das ist der Preis der Modernität.
Der Essayist, der so pointiert urteilt, heißt Hans Magnus Enzensberger und wurde an dieser Stelle bereits gewürdigt (Justament 4/2003). Mit seinen “Schreckens Männern” nimmt sich der Großintellektuelle in gewohnt souveräner Manier und mit der Chuzpe des originellen Dilettanten einmal mehr einer brisanten Problematik an. Größten Wert legt er darauf, unbedingt und immer auf der Höhe der Zeit zu sein. Schon in früheren Jahren hatte Enzensberger nur wenig übrig für “Intellektuelle, die vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben”, und wagte sich ein ums andere Mal auch auf ungewohntes Terrain. Nicht immer mit Erfolg. So darf er sich bei den Aktionären des Eichborn-Verlags, den er 2000 an die Börse brachte, schon längst nicht mehr blicken lassen, denn seit vier Jahren dümpelt der Kurs des nunmehrigen “Penny-Stocks” bei gerade einmal einem Zehntel des Ausgabewertes vor sich hin. Enzensberger ficht das nicht an, denn schließlich habe er niemandem zu Investments geraten – anders als etwa ein bekannter TV-Serien-Anwalt und -Kommissar bei einem anderen Papier.
Was dem gelernten Lyriker indes von seinen Verächtern noch übler genommen wird, ist das “Islam-Bashing”, was er im aktuellen Essay betreibt. Doch erfolgt dies wohlbegründet. Eine Jahrhunderte lange Rückständigkeit in jeglicher Hinsicht, eine fatale Macho-Kultur, Analphabetismus, religiösen Fundamentalismus und Xenophobie sieht Enzensberger als Hauptursachen für den bestürzenden Niedergang des einst so mächtigen arabischen Raums. In den vergangenen tausend Jahren sind in allen arabischen Ländern zusammen gerade so viele Bücher aus anderen Sprachen übersetzt worden wie in Spanien allein im Jahr 2005. Dies alles, so Enzensberger, trägt dazu bei, dass sich die gesamte arabische Welt mit ihrer politischen Speerspitze, der islamischen Bewegung, zunehmend als Kollektiv von radikalen Verlierern begreift. Mit der gleichen Verzweiflung über das eigene Versagen, der gleichen Suche nach Sündenböcken, dem gleichen Realitätsverlust, dem gleichen Rachebedürfnis, dem gleichen Männlichkeitswahn, dem gleichen kompensatorischen Überlegenheitsgefühl, wie man sie ansonsten von Amokläufern kennt, trete hier ein Kollektiv der Gedemütigten auf. Dabei steht aber weniger die individuelle ökonomische Lage im Vordergrund (die ist bei den auch überdurchschnittlich gebildeten Al Quaida-Anhängern nämlich zumeist recht passabel), sondern der permanente Kulturschock durch die Konfrontation mit der liberalen und hedonistischen westlichen Zivilisation. Erneut legt Enzensberger einen klugen, bedenkenswerten Text vor, der direkt an die seinerzeit ebenso fabelhaften wie erhellenden “Aussichten auf den Bürgerkrieg” (1993) anknüpft.

Hans Magnus Enzensberger
Schreckens Männer. Versuch über den radikalen Verlierer
Suhrkamp Verlag 2006
54 Seiten, 5,00 €
ISBN 3-518-06820-2

Justament Sept. 2006: Vater aller Dinge

Herfried Münkler erzählt die Geschichte der symmetrischen und asymmetrischen Kriege

Thomas Claer

Organisierte bewaffnete Konflikte haben die Menschheit durch alle Epochen ihrer Historie begleitet und nur ausgeprägte Optimisten können sich vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte. Daher täten wir alle – einschlägig erfahrene Senioren, Migranten und Weltenbummler ausgenommen – gut daran, uns von Zeit zu Zeit den seltenen Glücksfall bewusst zu machen, von all dem bislang verschont worden zu sein. Herfried Münkler, Professor für Politikwissenschaft an der Berliner Humboldt-Universität und als Jahrgang 1951 ebenfalls mit einer Friedens-Biographie ausgestattet, zählt zu den großen Autoritäten der Kriegsforschung und versteht es meisterhaft, seinen Lesern die Augen für die bemerkenswerten Akzentverschiebungen in der Geschichte des Krieges zu öffnen. Zupass kommt seinen Schriften dabei die Gabe der plastischen, treffsicheren Formulierung, die aufs Vorteilhafteste mit der analytischen Schärfe des Gedankenflusses korrespondiert. Der hier zu besprechende Aufsatz beschreibt zunächst die (in erster Linie europäische) Entwicklung zum faktischen Kriegsmonopol des Staates, aus dem schließlich auch der völkerrechtlich kodifizierte klassische Krieg hervorging. Haupttriebfeder waren die über Jahrhunderte stetig steigenden Kosten der Kriegsführung. Ausgiebig werden Clausewitz und Machiavelli zitiert. Den Gipfel dieser Entwicklung stellten die Materialschlachten des Ersten und Zweiten Weltkriegs dar. Als etwas völlig Neues bewertet Münkler nun den Terror, wie er sich in New York, London oder Madrid manifestiert hat, denn erstmals werde hier das Territorialitätsprinzip als bislang entscheidendes Merkmal des Krieges aufgegeben. Anders als bei den Vorläufern dieses Terrors, die ihren Ursprung im Russland des 19. Jahrhunderts hatten, aber gänzlich andere Ziele, Strategien und Methoden aufwiesen, habe es sich bei 11/9 & Co. um originäre Kriegsakte gehandelt. In diesem Punkt befindet sich der Verfasser in begrifflicher Übereinstimmung mit der Doktrin des amerikanischen Präsidenten, dessen Konzeption er ansonsten aber für wenig überzeugend hält. Der jüngste Kriegs-Terrorismus sei heute die wahrscheinlich wichtigste Erosionskraft der internationalen Ordnung und als Asymmetrisierung von Gewalt auch bestens auf unser Medienzeitalter zugeschnitten. Er entfalte seine beste Wirkung in urbanen Ballungsräumen mit großer medialer Dichte und stelle insofern eine parasitäre Nutzung der modernen Welt dar, gegen die er sich letztlich wende. Seine effiziente Bekämpfung sei nur mit einem Mix polizeilicher und sozialer, politischer, aber auch militärischer Mittel möglich. Für entscheidend hält Münkler die mentale Gelassenheit der Bevölkerung in der Reaktion auf solche Anschläge. In den Augen der Bombenleger sei hingegen die größte Schwäche der westlichen Gesellschaften ihre “post-heroische” Grunddisposition, die wenig ausgeprägte Neigung zum konsequenten Handeln.
Die den Text begleitenden Zeichnungen des Zeichners Martial (sic!) Leiter sind schön anzusehen, aber ihr Bedeutungsgehalt erschließt sich dem Rezensenten meist weder auf den ersten noch auf den zweiten oder dritten Blick. Doch das muss nicht viel heißen, Lichtenberg hat das Passende dazu gesagt. Im Übrigen ist es natürlich immer erwähnenswert, wenn es irgendwo auf der Welt etwas umsonst gibt. Die Schweizer Vontobel-Stiftung bietet allen Interessierten eine 22 Hefte umfassende Schriftenreihe für lau, in welcher sie “aktuelle und grundlegende Themen aufgreift”. Also zugreifen, liebe Leserinnen und Leser, denn da spart man am meisten!

Herfried Münkler
Vom Krieg zum Terror. Das Ende des klassischen Krieges
Schriftenreihe Vontobel-Stiftung 2006
94 S.
Kostenlos zu beziehen unter http://www.vontobel-stiftung.ch

Justament Juni 2006: Es irrt der Mensch, warum auch nicht?

Manfred Osten plädiert für eine fehlerfreundliche Irrtumsgesellschaft

Thomas Claer

Osten CoverNach langen Jahren im auswärtigen Dienst und als Generalsekretär der Alexander-von-Humboldt-Stiftung forciert der promovierte Jurist Manfred Osten (geboren 1938) seit seiner Pensionierung (2003) noch einmal seine Publikationstätigkeit. Ging es dem passionierten Goethe-, Japan- und Napoleon-Kenner in “Alles veluziferisch” noch um Goethes Beschleunigungskritik (siehe Justament 2/2004) und in “Das geraubte Gedächtnis” um die befürchtete Zerstörung der Erinnerungskultur durch die Kurzlebigkeit unserer digitalen Informationsspeicherungssysteme, ist sein Thema nun die aus seiner Sicht verhängnisvolle Null-Fehler-Kultur, insbesondere in den westlichen Industrienationen. Dieser setzt er einen konstruktiv-gelassenen, bisweilen auch ironischen Umgang mit der menschlichen Fehlbarkeit im Geiste des Humanismus (und hier natürlich vor allem Goethes) entgegen. Doch könnte das Buch wegen seines Titels gewisse Missverständnisse hervorrufen, welche auch sogleich auszuräumen wären: Keinesfalls handelt es sich hier um psychologisierende Lebenshilfeliteratur. Vielmehr breitet der Autor ein buntes essayistisches Panorama der Facetten menschlichen Fehlverhaltens aus. Ostens Ansatz kann als anthropologisch bezeichnet werden, insofern er naturwissenschaftliche und kulturelle Aspekte gleichermaßen heranzieht und in sein Konzept einfügt. Dabei entfernt er sich freilich phasenweise recht weit von seinem eigentlichen Thema, etwa im Kapitel über “Strafrecht und Hirnforschung”, wo er ein mögliches Ende der persönlichen Fehlerverantwortung nach einer etwaigen Widerlegung der menschlichen Willensfreiheit diskutiert. Sehr aufschlussreich und dabei tagespolitisch aktuell nimmt sich der Abschnitt über die “ökonomischen Vorteile privater Fehler” aus, anknüpfend an Bernard de Mandevilles Bienenfabel von 1714 ff. In dieser wird eine Gesellschaft (ein Bienenvolk) geschildert, deren Mitglieder sich als korrupte, genuss- und gewinngierige, lasterhafte Schurken benehmen (Advokaten erscheinen als Rechtsverdreher, Ärzte als kalte Profiteure, Politiker als Schwindler und “Nebengeld-Jäger”). Eines Tages beschließt die Gesellschaft sich zu ändern und lebt fortan nach den Tugenden der Genügsamkeit, Rechtschaffenheit und Sparsamkeit. Das überraschende Ergebnis: Die Gesellschaft verarmt, der Handel klagt über die drastisch sinkende Nachfrage, die Reichen wandern aus und die Arbeiter folgen, weil ihre von den Lastern der Reichen profitierenden Berufe über Nacht verschwinden und alle müssen schließlich “bittere Eicheln essen”. Doch nicht nur auf die immer wieder aufscheinende Ambivalenz menschlichen Fehlverhaltens legt der Verfasser sein Augenmerk. Auch als Antriebsquelle jeglicher Innovation verdienten Fehler eine viel stärkere Beachtung, was aber voraussetze, sie aufmerksam wahrzunehmen und gründlich zu analysieren statt sie zu vertuschen, zu tabuisieren oder durch Kanalisation auf “Sündenböcke” lediglich zu personalisieren. Am Ende gipfelt Ostens feines Bändchen dann doch noch in einer “kleinen Gebrauchsanweisung” für den Alltag: Weil der Mensch eher dazu neige, die an sich wahrgenommenen Fehler und Mängel reflexartig mit den am anderen erkennbaren Vorzügen und Vorteilen zu vergleichen, werde das Leben von Neid regiert, statt vom Vergnügen über eigene und fremde Vorzüge und Vorteile und deren Förderung. Die Kunst bestünde darin, nicht angestrengt zu vergleichen im Sinne von “weniger oder mehr” und “besser oder schlechter”, sondern gelassen festzustellen, dass etwas anders sei.

Manfred Osten
Die Kunst, Fehler zu machen
Suhrkamp Verlag 2006
109 Seiten
€ 15,00
ISBN 3-518-41744-4

Justament Juni 2006: Entzauberung einer Unantastbaren

Weit ausholend hinterfragt Franz Josef Wetz die Menschenwürde

Thomas Claer

Wetz CoverIn der Wirklichkeit ist die Würde eines Menschen, wie jeder weiß, alles andere als “unantastbar”. Kaum jemand wird von sich behaupten können, nicht schon einmal einer – zumindest subjektiv – als würdelos oder unwürdig empfundenen Behandlung ausgesetzt gewesen zu sein. Ironischerweise dürfte dies ganz besonders für einen Großteil der angehenden deutschen Juristen gelten, welcher Jahre seines Lebens in der nicht gänzlich unbegründeten Angst verbringt, am Ende einer langjährigen Ausbildung gleichsam mit leeren Händen und vor der Welt als Versager dazustehen. Und da bislang auch niemandem eine wirklich überzeugende und universelle Objektivierung der Menschenwürde gelungen ist, wurde und wird sie munter als “bloße Phrase”, “schöne Floskel”, und “leere Worthülse”, als “Präambellyrik und “Fassadenornamentik” diffamiert oder gar belächelt. Dieser Problematik hat der Ethikprofessor Franz Josef Wetz nun ein umfassendes Buch gewidmet, das – auf einer früheren Veröffentlichung des Verfassers basierend – neben den ausführlich dargestellten ideengeschichtlichen Hintergründen, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der strafrechtlichen Frage der Würde des Verbrechers auch die aktuellen Diskurse zu den Auswirkungen der Globalisierung auf das Konzept der Menschenwürde behandelt. Das fast 400 Seiten starke Werk ist klar strukturiert und – erkennbar auch an den interessierten Laien gerichtet – durchweg gut lesbar geraten. Das Personenregister liest sich wie ein Who’s who der abendländischen Geistesgeschichte, wobei die “üblichen Verdächtigen”, Kant, Hegel und Nietzsche, in der Anzahl ihrer Erwähnungen noch von einem übertroffen werden, dessen Personeneigenschaft der versierte Jurist wohl in Zweifel ziehen wird: von GOTT, dem Schöpfer der Welt. Das geschieht nicht zufällig, denn widerspruchsfrei lässt sich die Menschenwürde als eine Würde, die allen Menschen kraft ihres Menschseins zukommt, wie der Verfasser feststellt, nur religiös begründen. Ihre vernunfttheoretischen Ableitungen hingegen entlarvt er als bloße begriffliche Säkularisierungen ursprünglich religiöser Deutungsmuster. Der Autor erweist sich letztlich als Realist, indem er dem Menschen keine Würde “an sich” zuspricht. Doch könnten die Menschen dann Würde erlangen, wenn sie sich gegenseitig als Menschen achteten und anerkennten.

Franz Josef Wetz
Illusion Menschenwürde. Aufstieg und Fall eines Grundwerts
Klett Cotta Verlag, 2005
396 Seiten
€ 22,00
ISBN: 3-608-94122-3

Justament März 2006: Half ihr doch kein Weh und Ach

Gesa Dane untersucht prominente Vergewaltigungsfälle aus der Literatur

Thomas Claer

8 Dr.T.C_Kolumne_GesaDane_Zeter+MordioSchon vielfach – auch und gerade an dieser Stelle – wurde die immer wieder spannungsreiche Wechselbeziehung zwischen Literatur und Recht angesprochen. “Die Gerichtsbarkeit der Bühne fängt an, wo das Gebiet der weltlichen Gesetze sich endigt”, wusste Friedrich Schiller (1759-1805), und Märchenbruder Jacob Grimm (1785-1863) versuchte den Nachweis zu führen, “dasz recht und poesie aus einem bette aufgestanden waren”. Anknüpfend an letzteren und seine Schrift “Über die Notnunft an Frauen” (1841 erschienen in der Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft) unternimmt die Literaturwissenschaftlerin Gesa Dane in ihrer Göttinger Habilitationsschrift eine Zeitreise sowohl durch die Literatur als auch durch die Rechtsgeschichte, die sich dem Tatbestand der Vergewaltigung und seinen zeitabhängigen rechtlichen Deutungen vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart widmet. Von der Verletzung der Ehre, dann der des Körpers und der sittlichen Ordnung bis hin zu jener der Seele und der sexuellen Selbstbestimmung der Frau illustrierte die jeweilige epochentypische Wahrnehmung dieses Delikts immer auch maßgeblich die gerade angesagten rechtskulturellen Paradigmen. Nach kurzen Ausflügen in die Bibel und die antike Mythologie führt Dane den Leser zu den Klassikern der literarischen Vergewaltigungen: Lessings “Emilia Galotti”, Thomas Hardys “Tess of the d’Urbervilles”, Kleists “Marquise von O…” (der berühmteste Gedankenstrich der Literaturgeschichte) und nicht zuletzt zu Goethes notorisch verharmlostem “Heidenröslein”.
Auf Distanz geht die Verfasserin allerdings zu manchen expliziten Darstellungen ihres Untersuchungsgegenstandes bei verschiedenen Autorinnen der Gegenwart, etwa der Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek, und bemängelt hier eine Banalisierung der Vergewaltigung infolge deren inflationären literarischen Gebrauchs. Eingehend beschäftigt sich Dane aber auch mit der dem jeweiligen literarischen Geschehen zugrunde liegenden Gesetzeslage und beleuchtet in einem gesonderten Abschnitt den Vergewaltigungstatbestand von der Carolina bis zum reformierten StGB.
Drei idealtypische Situationen der Vergewaltigung, welche sich unabhängig vom historischen Hintergrund bis heute beobachten lassen, unterscheidet die Autorin: Die gewaltsame sexuelle Befriedigung des Mannes, die Tat zur Schädigung und Erniedrigung des Feindes in Krieg und Bürgerkrieg sowie die Beziehungstat zur Schädigung eines Dritten. Bei letzterer geht es um spezifische Machtkonstellationen und Ehrenkonflikte zwischen Männern, denen Frauen gleichsam als Medium zum Opfer fallen. Wohl mit Blick auf die jüngsten Modifikationen der Gesetzgebung konstatiert Dane, Vergewaltigungen seien in nicht-strafrechtlicher Hinsicht Beziehungstaten, die ein Mann an einer Frau begeht. So lernte man es auch noch bis in die späten Neunziger im Jurastudium an den Universitäten, da Frauen aus biophysikalischen Gründen keine Vergewaltigungen begehen könnten. Der 1998 eingeführte neue § 177 StGB, bei dem die Vergewaltigung nur noch einen besonders schweren Fall (Regelbeispiel) der sexuellen Nötigung darstellt und von Angehörigen beider Geschlechter begehbar ist, trägt wohl, so ist vermuten, auch den vielfältigen Gebrauchsmöglichkeiten des inzwischen weit verbreiteten Medikaments Viagra Rechnung. Vereinzelt soll es seitdem schon Verurteilungen von Vergewaltigerinnen mit männlichen Opfern gegeben haben. Eine entsprechend spezifische Vergewaltigungsliteratur von Männern steht freilich noch aus.

Gesa Dane
“Zeter und Mordio”
Vergewaltigung in Literatur und Recht
Wallstein Verlag
Göttingen 2005, 312 Seiten
€ 32,00
ISBN: 3892448612

Justament März 2006: Die Gleichmacher

Gerd Roellecke tastet sich durch das Problemfeld Staat und Tod

Thomas Claer

7 Roellecke_Staat+Tod_Ferd.SchöninghAls Tabuzone erster Ordnung gilt in Westeuropa auch noch vier Jahre nach dem von Peter Scholl-Latour ausgerufenen Ende der Spaßgesellschaft am 9.11.2001 alles, was mit Tod und Sterben zu tun hat. Solch unerfreuliche Dinge blendet – trotz fortschreitender Alterung der Gesellschaft – ein jeder gerne aus. Im wissenschaftlichen Diskurs hingegen, konstatiert Gerd Roellecke, emeritierter Mannheimer Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, in seiner kleinen instruktiven Schrift “Staat und Tod”, könne von mangelndem Interesse an der Thematik keine Rede sein. Und so unbestimmt und dunkel das Phänomen des individuellen Todes sich ausnimmt, so entschieden hat sich doch auch jeder Staat im Verhältnis zu ihm zu positionieren. Im ersten Teil des Buches unternimmt Roellecke eine eher tastende multiperspektivische Annäherung an den Tod, an deren Ende die demonstrative Hinwendung zum Bezugspunkt Leben steht. Über Heideggers “Verlorenheit in das Man-selbst” – es gibt für Roellecke keine radikalere Rechtskritik als Heideggers Analyse des “Man” – gelangt er mit Norbert Elias zur gänzlich unmetaphysischen Einsicht, dass der Tod ein Problem der Lebenden sei. An dieser Stelle billigt der Verfasser dem Staat für den Einzelnen im Hinblick auf den Tod eine ähnliche Bedeutung wie dem Straßenverkehr zu: Selbst wenn man aufpasse, könne man darin umkommen, aber er biete so viele und großartige Möglichkeiten, die eigene Existenz zu erweitern, dass das Risiko gering erscheine. Auf der anderen Seite aber, so heißt es an späterer Stelle, ist das Recht des Staates, über Leben und Tod seiner Bürger zu verfügen, seit der Entkoppelung von Religion und Politik nicht mehr religiös begründbar. An diesem Recht zu rütteln, kommt Roellecke dennoch nicht in den Sinn. Vielmehr entwickelt er eine zeitgemäße tragfähige Begründung dafür aus der Aufgabe des Staates, allgemein verbindliche Normen zu erlassen. Konkret folgt daraus ein explizites Tötungsrecht des Staates aus seinem Selbstverteidigungsrecht nach außen und seinem Gewaltmonopol nach innen. Jedoch kann es für Roellecke keinen Anspruch des Staates darauf geben, dass sich einige seiner Bürger für ihn töten lassen. Der Einzelne könne lediglich kraft seines freien Willens sein Leben für andere hingeben, also auch für den Staat. Das ist dann doch beruhigend für die Staatsbürger.

Gerd Roellecke
Staat und Tod
Ferdinand Schöningh Verlag
2004, 117 Seiten
€ 19,00
ISBN: 3-506-71773-1

Justament Dez. 2005: Kleinknecht zur Staatspolizei!

Die gesammelten juristischen Stilblüten sind gelegentlich recht witzig

Thomas Claer

Ahrens CoverEin eher fades Vergnügen sind die hinlänglich bekannten Stilbüten-Sammlungen aus den unterschiedlichsten Gebieten. Entweder werden hier Tippfehler und ähnlich banale allzumenschliche Fehlleistungen verewigt, deren begrenzte Komik in keinem Verhältnis zum Aufwand ihrer Publikation steht. Oder man amüsiert sich auf Kosten anderer, in der Regel weniger sprachgewandter Zeitgenossen, im besseren Falle sind es Schulkinder, im schlechteren Falle ungebildete Sekretärinnen, Fußballspieler oder Ausländer. Ein wenig atmet auch die vom Göttinger Oberstaatsanwalt Wilfried Ahrens vorgelegte Kollektion aus dem Alltag des Justizbetriebes den unseligen Geist dieses Genres. Als gäbe es nicht schon genug Polizistenwitze, wird hier ausgiebig aus kurios formulierten Polizeiberichten zitiert. Auch die  naturgemäß im Deutschen oft weniger ausdrucksstarken Kleinkriminellen oder Verkehrssünder mit Migrationshintergrund werden ob ihrer bescheidenen Schreibkünste kräftig in die Pfanne gehauen, doch geben manche auch mit viel Bauernschläue Contra. So heißt es in einer Schriftprobe für das Blutentnahmeprotokoll mit frei wählbarem Inhalt: “Alle Polzei zind net”. Immerhin wird auch die bemerkenswerte Formulierung eines Haftrichters angeführt: “Der Beschuldigte hat sich seiner Ergreifung durch Flucht zu entziehen.”
Im übrigen wimmelt es nur so von Freundschen Fehlleistungen: Ein Angeklagter versichert, er würde auf seine Aussage jeden Meineid schwören, ein anderer ist enttäuscht von der deutschen Rechtsbrechung. Und gewiss lenkte der alte Sigmund auch jenem Polizisten die Feder, der über einen Sexualstraftäter vermerkte: “Er griff ihr ans Geschlechtsteil, bis er Motorengeräusche hörte.” Doch findet sich bei der Lektüre neben manchem Abgeschmackten auch der eine oder andere “Brüller”. Kostprobe: Der Angeklagte besteht darauf, von der Staatsanwaltschaft zuerst beleidigt worden zu sein. Er zitiert ein Schreiben an ihn, in dem gestanden habe: “Vergammelter Kleinknecht, komm zur Staatsolizei!” Bei Vorlage des Schreibens entpuppte sich die betreffende Stelle schlicht als: vgl. Kleinknecht, Komm. zur StPO.

Wilfried Ahrens
Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau. Die neuesten juristischen Stilblüten
Verlag C.H. Beck München 2005
159 Seiten
EUR 9,90
ISBN: 3-406-52814-7

Justament Dez. 2005: Ex oriente ius

Hans Hattenhauers Europäische Rechtsgeschichte in vierter Auflage

Thomas Claer

Hattenhauer CoverAls Hans Hattenhauer 1992 seine voluminöse Europäische Rechtsgeschichte vorlegte, gab es viel Lob und Anerkennung aller Orten. Mit Recht wurde vor allem die gute Lesbarkeit des Werkes gerühmt, das seine Gegenstände ohne Fußnoten und ohne trockenen Fachjargon mit großer Lebendigkeit darzustellen vermochte. Doch gab es mitunter Kritik an der “allzu starken Verengung der Sichtweise auf West- und Mitteleuropa”. Diesen Einwand hat der Verfasser, der im Vorwort den notwendigerweise immer nur fragmentarischen Charakter eines so breit angelegten Projektes betont, als Herausforderung angenommen und in die inzwischen bereits vierte Auflage verstärkt die Begegnung Europas mit den orientalischen Rechtskulturen einbezogen. Eine detaillierte Schilderung der schon um 800 phänomenal blühenden Rechtswissenschaften Arabiens findet sich nun ebenso wie ein gesondertes Kapitel über die Türken seit dem frühen 14. Jahrhundert.
Hattenhauer nähert sich der – von der unseren doch recht verschiedenen – islamischen Rechtskultur mit Respekt und Bewunderung. Schon ein Jahrhundert nach Mohammed sei die Rechtswissenschaft als Zentralwissenschaft des Islam etabliert gewesen. Dass die Rechtsgebote ihren Entstehungsgrund im Willen Allahs hatten und dem Glauben vorgegeben waren, habe, so der Verfasser, den Scharfsinn und Vernunftaufwand dieser Rechtswissenschaft nicht gemindert, sondern noch gesteigert. So konnte gemäß der ausgefeilten Dogmatik etwa eine Handlung verpflichtend, empfehlenswert, neutral-erlaubt, tadelnswert oder verboten sein. Allmählich strahlte dieses Rechtsdenken, vor allem über das jahrhundertelang maurische Spanien und Süditalien, auch auf Europa aus. Vor allem im zehnten und elften Jahrhundert, befindet der Autor, habe das Abendland eine mohammedanische Rezeption erlebt, deren Bedeutung für das europäische Recht bis heute kaum erkannt, geschweige denn erforscht sei. Bei den Arabern lernten die christlichen Spanier zu dieser Zeit die Kommanditgesellschaft kennen, den ältesten Gesellschaftstyp des neuzeitlichen Abendlandes. Gleiches gilt für Fachausdrücke des Handels- und Bankrechts wie Scheck, Risiko, Tarif und Kaliber.
Hattenhauers Rechtsgeschichte lehrt den Leser das Staunen über die vielfältigen Wurzeln und Beeinflussungen des europäischen Rechts. Über kleinere Fehler, wie die fehlende Aktualisierung der Vorauflagen in  Rn. 555 (“zu Beginn unseres Jahrhunderts”, es ist inzwischen das vorige) sieht man da gerne hinweg.

Hans Hattenhauer
Europäische Rechtsgeschichte Frieden
Vierte Auflage C.F. Müller Verlag Heidelberg 2004
955 Seiten
EUR 98,00
ISBN: 3-8114-8404-4

Justament Dez. 2005: Bleibt er oder stirbt er ab?

Altmeister Erhard Eppler wirft sich für den Staat in die Bresche

Thomas Claer

Eppler CoverEs liegt schon etwas Ironisches darin, dass ausgerechnet ein Vordenker der deutschen Sozialdemokratie so leidenschaftlich für den Erhalt des Staates plädiert, wie es Erhard Eppler (Jahrgang 1926) in dieser Veröffentlichung tut. Erinnern wir uns: Nach Marx ist der Staat ein Unterdrückungsinstrument der jeweils herrschenden Klasse. Im Endkommunismus sollte er dann eines Tages nicht mehr nötig sein (“Er stirbt ab.”). Lange konnten sich solches selbst erklärte Parteigänger der kommunistischen Bewegung nicht recht vorstellen: Für Brecht hieß den Staat abschaffen wollen so viel wie “das Scheißen abschaffen wollen”. In jüngster Zeit ist hier aber offensichtlich etwas in Bewegung geraten.
Zum einen gibt es inzwischen – wie in Somalia, Liberia oder Sierra Leone – die kollabierten Staaten, in denen es, nach Jahrhunderten relativer Stabilität praktisch keinerlei funktionierende Staatsorganisation mehr gibt. Diesem Extrem nähert sich eine beträchtliche Zahl anderer Staaten bedrohlich an, in denen weite Gebiete von selbsternannten Warlords kontrolliert werden und die Staatsgewalt nur noch wenig zu melden hat. Als Staatsverfall in diesem Sinne lassen sich auch die von organisierter Kriminalität und Bandenkämpfen bestimmten Strukturen am Rande von Megastädten wie Rio oder Sao Paulo interpretieren. Zum anderen verstärkt sich in den reicheren Ländern zunehmend die Tendenz zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Die Staatskassen sind leer, die Effektivität der öffentlichen Träger gering. Da werden womöglich früher oder später auch Polizei und Armee in die freie Wirtschaft entlassen und nur noch denen ihre Dienste anbieten, die sie dafür gesondert bezahlen. Wer alle Szenarien zusammen denkt, wird erschrecken: Effizienter als der status quo wäre es gewiss, den aufgeblähten Staatsapparat mit seiner Beamtenschar einfach abzuschaffen, die Sicherheit auf private Sheriffs zu übertragen und die Millionen Alimentierten für sich selber sorgen zu lassen.
Gefahren dieser Art sieht Erhard Eppler am Horizont aufziehen und ruft seinen Lesern, hier eher mit Hobbes als mit Marx argumentierend, die grundsätzlich soziale Funktion des Staates als Beschützer der Schwachen in Erinnerung. Auch die Lieblingsutopie der westdeutschen Nachkriegsintellektuellen, den Bundesstaat Europa, beurteilt Eppler eher skeptisch. Zumindest für die nächsten hundert Jahre kann er zum Nationalstaat in seiner jetzigen Gestalt keine wünschenswerte Alternative erkennen. Einen weiteren Souveränitätsverzicht der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hält er bis auf weiteres für ausgeschlossen.
Was aber ist zu tun, um die Einrichtung Staat mitsamt ihren Segnungen auch künftig am Leben zu erhalten?  Dem reichen Norden empfiehlt Eppler eine Stärkung seiner staatlichen Institutionen, mahnt insbesondere eine bessere Bezahlung und Ausrüstung der Polizei an und geißelt die sozialen Sprengstoff in sich bergenden exorbitanten Managergehälter. Den Staatsverfall in den ärmeren Gebieten rät Eppler durch gezielte UN-Interventionen zu stoppen, hält aber den darüber jeweils entscheidenden UN-Sicherheitsrat für allzu befangen in Großmachtinteressen. Daher plädiert er für die Einrichtung eines rein beratenden Gremiums aus “elder statesmen” und erfahrenen Juristen, das entsprechende Empfehlungen ausarbeiten und publizieren würde. Man sollte in einen solchen Ältestenrat, falls er tatsächlich einmal zustande kommt, unbedingt den früheren Vorsitzenden der SPD-Grundwertekommission, Erhard Eppler, berufen.

Erhard Eppler
Auslaufmodell Staat?
Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2005
230 Seiten
EUR 9,00
ISBN: 3-518-12462-5