“der stacheldraht”, Nr. 9/2011: Kritik: Keine Unrechtsideologie?

Bericht über meinen Vortrag im „Roten Ochsen“ auf dem Halle-Forum 2011 zum Thema „War die DDR ein Unrechtsstaat? Diskursive Forschung versus ostalgische Verklärung“ in der Zeitschrift „der stacheldraht“, Nr. 9/2011:

http://www.uokg.de/download/20280

Gefährliche Tendenzen deutscher Geschichtsdarstellung

Das Halle-Forum 2011 beschäftigte sich mit dem Thema „War die DDR ein Unrechtsstaat? Diskursive Forschung versus ostalgische Verklärung“. Den Eröffnungsvortrag hielt der Berliner Jurist und Herausgeber der Zeitschrift „Justament“, Dr. Thomas Claer. Nach eigener Auskunft selbst ein Kind der DDR, reiste er später in die Bundesrepublik aus und schlug dort eine akademische Laufbahn als Rechtstheoretiker ein.

Dr. Claer erwies sich als einer derjenigen „diskursiven Forscher“, die auf die Hauptfrage der Veranstaltung eine negative Antwort geben und entsprechend argumentieren. Nein, so Claers grundlegendes Fazit, die DDR war kein Unrechtsstaat! Diese Charakteristik treffe nur für eine bislang bekannte Diktatur zu, nämlich für Nazi-Deutschland, für die damit verbundenen Verbrechen, die singulär seien und für die es nichts Vergleichbares gäbe. Vor Beginn seines Vortrages ließ der Jurist für jeden Teilnehmer der Tagung ein Thesenpapier zur Verfügung stellen: „Warum eine differenzierende Betrachtung weder die DDR verharmlost noch die Würde der Opfer verletzt“. Claer verliert sich dort in einer Reihe rechtstheoretischer Betrachtungen, die schließlich in zwei ausschlaggebenden Thesen gipfeln: 1. Das letztlich entscheidende Merkmal eines „Unrechtsstaates“ ist eine „Unrechtsideologie“; der „Unrechtsstaat“ sei mehr als nur „Nicht-Rechtsstaat“. 2. Ein „Unrechtsstaat“ müsse Unrecht im Sinne der Radbruchschen Formel zielgerichtet produzieren.

Doch was heißt das konkret? Eigenartigerweise blieb der Referent diesbezüglich eine Erklärung schuldig, gab aber den lapidaren Hinweis, daß genau das, was nach Radbruch „unerträgliches Unrecht“ sein soll, „hier leider ausgespart bleiben“ muß. Dennoch: Durch die Hintertür formuliert Claer eine klare und unmißverständliche Antwort, die aufhorchen und zugleich erschaudern läßt.

Er sieht im Marxismus als politikbestimmende und etablierte Weltanschauungsdoktrin in der DDR eben keine Unrechtsideologie als Grundlage für eine machtbesessene Parteinomenklatur. Im Gegenteil: Claer behauptet allen Ernstes die Gleichartigkeit der Zielsetzungen des westlichen Liberalismus und des Marxismus als angeblicher „Weltbefreiungsideologie“. Die DDR wird somit als „fehlgeschlagenes Experiment“ verklärt – zugegeben mit „viel Leid“ für die Opfer des Systems (unermeßliches Leid, das also in einer Werteskala offenbar nur von minderwertigem Range ist). Denn schließlich war und ist es eine gute Idee, die dem Ganzen zugrunde lag, folgt man der erschreckenden Logik Claers, der den zahlreichen Meinungsbekundungen und Entgegnungen der Teilnehmer des Halle-Forums wohl kaum zu folgen in der Lage war.

Claer beruft sich in seinem Vortrag auf die Traditionen der Aufklärung und der Moderne – und damit auch auf Karl Marx, den er hier verwurzelt sieht. Natürlich – Marx war ein Kind seiner Zeit, doch er war zugleich visionärer Machtmensch, der die Utopie des neuen Menschen hervorbrachte. Der Marxismus zielte auf alles andere als auf Rechtsstaatlichkeit oder Aufklärung. Der „bürgerliche Rechtsboden“ war ihm suspekt, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie galt es zu überwinden – nicht herzustellen, wie es Claer suggeriert. Und dafür definierte Marx völlig andere Bezüge, sein Denken und Handeln galt nicht dem „Diskurs der Moderne“, auf den sich Claer immer wieder beruft, sondern auf deren Überwindung und schließlich Vernichtung, denn Diskurs heißt auch Offenheit. Doch von einer offenen Gesellschaft kann man in Anlehnung an den großen Geisteswissenschaftler Karl Popper weder im Marxismusbild des 19. Jahrhunderts noch in dem des realen Sozialismus in der DDR sprechen. Nicht liberale Individualität, sondern das kollektive Diktat bestimmte den Marxismus, und das auch mit strafrechtlichen Mitteln. Ein Gespür für die politische Strafjustiz in der DDR war indes den Ausführungen Claers nicht zu entnehmen. Das kommt wohl auch nicht von ungefähr. Schließlich war es der Bundesgerichtshof selbst, der nach 1990
DDR-Unrecht quasi im Nachhinein legalisierte.
Man fühlt sich fast an die Worte eines bekannten Politikers erinnert, der einmal sagte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.“ Und in diesem Kontext verweist nun Claer auf Radbruch: Unrecht ja, wenn es „unerträglich“ ist. Was das konkret heißt, ist bis heute umstritten. Nur eines scheint klar und politisch korrekt zu sein: der Unrechtsstaat ist aus diesem Verständnis oder vielleicht besser Unverständnis heraus gesehen einmalig präsent und kann nur am Dritten Reich festgemacht werden, also, was nicht sein kann, das nicht sein darf…

Der Einblick in die Denkweise und in den akademischen Diskurs an deutschen Universitäten und Hochschulen, namentlich durch den Vortrag Dr. Thomas Claers, der sich auf zahlreiche seiner Zunftkollegen beruft und mit diesen in Einklang steht, mag für die Teilnehmer des Halle-Forums – die wie ich selbst Opfer der Willkürjustiz der SED waren – sowohl ernüchternd als auch erschreckend und äußerst befremdlich gewesen sein. Für die deutsche Geschichtsdeutung ist dieses Statement fatal!

Dr. Claer möchte ich auffordern, einerseits die „Würde der Opfer“ mit derartigen Verlautbarungen, wie vorgetragen, nicht in Frage zu stellen, denn es gibt keine Opfer erster und zweiter Klasse. Andererseits möge er den breiteren Diskurs zur Thematik ernst nehmen. Eine „differenzierende“ Betrachtung ist nötig und erschöpft sich keineswegs in einem politischen Schlagabtausch, sie ist aber auch wichtig und erforderlich, um die verbrecherischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und ausgehend von deutschem Boden zu verstehen, namentlich die Verwurzelung der ideologischen Vordenker der Linkspartei.

Doch den Anfängen zu wehren hat die deutsch-deutsche Zivilgesellschaft nach dem Untergang des Kommunismus als Staatsgebilde vor über zwanzig Jahren offenbar längst verpaßt.

Dr. Georg Beyer, Gevelsberg
(Roter Ochse 1974/75, Cottbus bis 1976)

 

Richtigstellungen:

Ich bin nicht Herausgeber, sondern verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift Justament. Von einer “akademischen Laufbahn als Rechtstheoretiker” kann nicht unbedingt die Rede sein. Ich habe nie behauptet, dass es keine weiteren “Unrechtsstaaten” außer dem Dritten Reich gebe oder gegeben habe; nur für Deutschland habe ich diese Aussage getroffen. Die absolute Singularität der Nazi-Verbrechen, für die es nichts Vergleichbares gebe, habe ich ebenfalls nicht behauptet. Die “Unrechtsideologie” ist für mich keineswegs das entscheidende Merkmal eines “Unrechtsstaates”, sondern nur eins unter vielen. Entscheidend (wenn auch nicht alleinentscheidend) ist sie bei mir nur für die Kategorisierung der DDR als kein “Unrechtsstaat”. Was “unerträgliches Unrecht” bei Radbruch im einzelnen bedeutet, musste ich im Vortrag aussparen, weil es zeitlich völlig den Rahmen gesprengt hätte. Wer mag, kann es in meinem Buch “Negative Staatlichkeit” (Hamburg 2003) sehr detailliert nachlesen. Die These der Gleichartigkeit zentraler Zielsetzungen des Marxismus und westlichen Liberalismus stammt übrigens vom dezidiert konservativen Kulturphilosophen Günther Rohrmoser, der alles andere als ein Marxist oder DDR-Versteher war. Dass der Marxismus eine Art Weltbefreiungsideologie ist, lässt sich m.E. kaum vernünftig bestreiten. Dass er praktisch auch als Unterdrückungsideologie gewirkt hat, ebensowenig. Eine Verklärung der DDR liegt mir völlig fern, was auch ihre Kategorisierung in meinem Vortrag als Nicht-Rechtsstaat, Diktatur und totalitärer Staat beweist. Dass der Marxismus von Anfang an bereits den Keim des Totalitären in sich trug, bestreite ich ebenfalls nicht. Wohl aber, dass er sich darauf reduzieren lässt. Dass der Marxismus von Anbeginn keine “offene Gesellschaft” im Sinne Karl Poppers (den ich ganz besonders schätze) im Sinn hatte, würde ich auch unterschreiben. Daraus folgt aber nur, wenig überraschend, dass er kein Liberalismus war. Der Konservatismus des 19. Jh. strebte sicherlich noch weniger eine “offene Gesellschaft” an als der Marxismus. Mir ist nicht klar, warum es die Würde der Opfer verletzen soll, wenn man die DDR “nur” als Nicht-Rechtsstaat, Diktatur und totalitären Staat, aber nicht als Unrechtsstaat ansieht. Nach meiner Meinung folgt daraus auch keineswegs eine Unterscheidung von “Opfern erster und zweiter Klasse”.

Thomas Claer, Berlin, 1.7.2018 

3 responses

  1. Ziegenzüchter | Reply

    Zur Selbstdarstellung: Sie sind nicht in der DDR sozialisiert worden, sondern in der BRD. Abitur und Studium in der BRD.

    Oder fand die Sozialisierung im Kindergarten statt?

    1. Ja, natürlich auch schon dort. Mein Kindergarten war sehr politisiert. Und die Schule bis zur 10. Klasse noch mehr. Die Kellnerlehre, die ich 1988 notgedrungen begonnen habe (Ausreiseantrag), ebenfalls. Durch meine Erlebnisse hatte ich mit 17 bereits ein sehr kritisches Bewusstsein. Hatte auch schon jede Menge Bücher aus dem Westen gelesen. Hat Ihre Sozialisierung erst mit dem Abitur begonnen? Im Westen war es ja vielleicht so… 😉

  2. …was für ein Glück, daß Sie heute so völlig entpolitisiert und ideologiefrei diskutieren können! Ein kleiner Hinweis auf den DDR-Juristen Prof. Buchholz:

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