Justament März 2004: Pauken im Land der Morgenstille
Das südkoreanische Juristenausbildungssystem übertrifft das deutsche an Rigorosität
Thomas Claer
Einen Namen gemacht hat sich Südkorea als Tigerstaat, der – abgesehen vom Asien-Krisen-Knick Mitte der Neunziger – seit Jahrzehnten ein exorbitantes Wirtschaftswachstum vorweisen kann und bei “ungehindertem Geschehensablauf” wohl in nicht allzu ferner Zukunft zum stagnierenden Nachbarn Japan aufschließen wird. In der für Deutschland so blamablen PISA-Studie belegten die Schüler Südkoreas hinter Finnland den zweiten Platz (was in den koreanischen Medien kaum Beachtung fand). Wie funktioniert in einem solchen aufstrebenden Land die Juristenausbildung?
Wenige Juristen
So wie in Deutschland muss, wer sich in Südkorea examinierter Jurist nennen will, zwei Staatsprüfungen bestehen. Die Parallelen sind nicht zufällig, wurde doch das formale Rechtssystem in Korea während der japanischen Kolonialherrschaft (1907-1945) etabliert und hatte Japan wiederum das seine nach dem Muster Preußens errichtet. Doch bildet Korea keine Einheitsjuristen aus. Es gibt drei unterschiedliche Staatsexamen: ein zivilrechtliches, das zwar auch das Strafrecht, hingegen das öffentliche Recht nur in Grundzügen umfasst, ferner ein öffentlich-rechtliches für alle Verwaltungsberufe und schließlich eins für den diplomatischen Dienst. Auch bewegt sich, anders als in Deutschland, das derzeit unter einer Juristenschwemme leidet, die Zahl der erfolgreich abschließenden Juristen in Korea bis heute auf eher preußischem Niveau: Genau 1000 Absolventen (bei ca. 50 Millionen Einwohnern) – diese Zahl ist festgeschrieben – kommen pro Jahr durchs zweite zivilrechtliche Staatsexamen. Bis 1997 waren es nur 500. Im öffentlich-rechtlichen und im Diplomaten-Examen lässt man noch deutlich weniger Kandidaten bestehen. Und diese wenigen Glücklichen haben – wie die vielen unglücklichen “Durchfaller” – einen nervenaufreibenden Lernmarathon durchlaufen, der selbst die gewiss nicht komfortable deutsche Examensvorbereitung in den Schatten stellt.
Voraussetzungen
Um sich für eines der koreanischen Staatsexamen anzumelden, bedarf es keinerlei formaler Voraussetzungen. Ein Jurastudium ist zwar hilfreich, aber genauso wenig vorgeschrieben wie ein bestimmter Schulabschluss. Wer es so will oder muss (z.B. weil er keinen der begehrten und streng limitierten Studienplätze bekommen hat), bereitet sich selbständig aufs Examen vor. Der jetzige Präsident der Republik Korea, Roh Moo Hyun, ist Jurist geworden, ohne jemals an einer Universität studiert zu haben. Das – wie alle Studiengänge in Korea – ziemlich verschulte Jurastudium ist zwar inhaltlich voll und ganz auf die Staatsexamen fixiert, bietet aber einen eigenen universitätsinternen Bachelor-Abschluss an, den auch üblicherweise der jeweils gesamte Jahrgang erreicht. Fast alle Jura-Studenten versuchen sich anschließend aber auch im ersten Staatsexamen, das immerhin ca. 10 Prozent von ihnen bestehen. Hinzu kommen noch die etwa zwanzig Prozent der erfolgreichen Examens-Prüflinge, die zuvor nicht Jura, sondern etwas anderes oder gar nicht studiert haben. Wer beim Examen scheitert oder diesen Weg gar nicht erst einschlagen will, kann immer noch einen aufbauenden Master-Studiengang absolvieren, der wiederum unverzichtbar für eine spätere Promotion ist, welche ihrerseits den Weg zu einer, in Korea nicht sonderlich attraktiven, Professur an einer Universität ebnen kann – und das alles ohne Staatsexamen.
Examensindustrie
Die eigentliche Examensvorbereitung erfolgt aber – wie in Deutschland – in den allermeisten Fällen beim “Rep”. Die absolvierten privaten examensvorbereitenden Kurse dauern mindestens ein Jahr, oft aber auch länger – je nach Selbsteinschätzung der Kandidaten. Manche sollen bis zu 10 Jahre für ihr Examen lernen. Die Intensität ist beträchtlich. Üblicherweise quartieren sich die Kursteilnehmer in den Lernräumen der Repetitorien ein (Übernachtungen sind in den Preisen von umgerechnet ca. 1000 Euro monatlich bereits enthalten) und büffeln dort buchstäblich Tag und Nacht. In der Nähe der renommierten Seoul-Uni, der koreanischen Eliteuniversität schlechthin, gibt es einen so genannten “Juristenexamensbezirk”, in dem sich eine Vielzahl dieser “Paukschulen” befindet.
Staatsexamen
Die zentrale Prüfung zum ersten Staatsexamen findet jeweils einmal jährlich für einige Tage in der Hauptstadt Seoul statt. Im ersten Durchgang müssen die zigtausend Kandidaten durch einen Multiple-Choice-Test, dessen Bestehen die Voraussetzung für die Teilnahme am zweiten Durchgang ist und der das Feld der Aspiranten bereits deutlich dezimiert. Dann folgt der Klausuren-Teil, zu dem neben der üblichen Fallbearbeitung, wie wir sie kennen, auch regelmäßig “Besinnungs-Aufsätze” mit Aufgabenstellungen wie “Stellen Sie Ihre Kenntnisse über die Meinungsfreiheit dar!” gehören. Wer hier zu den besten 1000 gehört, hat es so gut wie geschafft. Die abschließende mündliche Prüfung der “Sieger” dient dann nur noch der gelegentlichen Auslese aufgrund eines mangelhaften Persönlichkeitsbildes.
Vorbereitungsdienst
Auf das erfolgreiche erste Examen folgt dann ein zweijähriger staatlicher Vorbereitungsdienst, ähnlich unserem Referendariat. Im ersten Jahr erhalten die verbeamteten und besoldeten angehenden Juristen einen schulartigen, aber rechtspraxisnahen Unterricht an einem Institut. Das zweite Jahr wird nur noch in der Praxis absolviert. Grundsätzlich jeder besteht das darauf folgende zweite Staatsexamen. Allerdings verliert bei einem – nur selten vorkommenden – Scheitern im zweiten Examen auch das erste seine Gültigkeit. Je nach Examensnote dürfen die Absolventen dann Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte (von denen es in Korea nur einen Bruchteil der in Deutschland zugelassenen Zahl gibt) werden. In jedem Falle haben die auf solche Weise examinierten Juristen exzellente Berufs- und Verdienstaussichten.
Justament Dez. 2003: Auf der Flucht vor den Paragraphen
Prominente Ex-Juristen waren und sind zumeist keineswegs traurig über ein Leben ohne die von ihnen mühsam erlernte Rechtswissenschaft
Thomas Claer
So alt wie die Juristerei ist vermutlich auch der Verdruss an ihr. Und so mancher, dem es möglich war, hat sich ihr, die ihm so viel Kopf- und Seelenschmerz verursacht hat, früher oder später auch wieder entzogen. Dies war vor über 200 Jahren so und ist es auch noch heute – wie zahlreiche prominente Beispiele zeigen.
Dichterjurist (1)
Ohne Zweifel war Deutschlands bis heute berühmtester Dichter schon zu seinen Lebzeiten prominent. Doch obwohl Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) in jungen Jahren die Jurisprudenz – ähnlich wie der Held seines großen Dramas – durchaus mit heißem Bemühen studiert hatte, erlangte er seinen Ruhm vornehmlich durch Dichtkunst und Farbenlehre.
Zunächst deutete aber alles auf eine Juristenlaufbahn des späteren Geheimrats hin: Den Grundstein dafür legte Goethes Vater, der seinem Sohn vom sechsten Lebensjahr an Privatunterricht mit Schwerpunkt Latein und Rechtslehre erteilen ließ, um ihn – nichts geringeres war seine Absicht – zielstrebig auf das juristische Studium vorzubereiten. Im Wintersemester 1965/66 immatrikulierte sich der gerade 16jährige dann zum Studium der Rechte in Leipzig, doch bald begannen ihn die Vorlesungen zu langweilen – ihm war der Stoff schon von seinen Privatlehrern eingebläut worden. Lieber hörte er Veranstaltungen in Geschichte, Philosophie und Naturwissenschaften. Das Studium schleppte sich hin. Nach krankheitsbedingter Unterbrechung setzte der nun fast 21jährige seine Studien 1770 in Straßburg fort, wo er allmählich Geschmack an der Rechtswissenschaft zu finden schien: “Die Jurisprudenz fangt an, mir sehr zu gefallen. So ists doch mit allem wie mit dem Merseburger Biere, das erste Mal schauert man, und hat mans eine Woche getrunken, so kann mans nicht mehr lassen.”, schrieb er an Klettenberg. Im September bestand er das “Vorexamen” (so genannt, weil damals üblicherweise noch eine Promotion nachgelegt wurde) mit “cum laude”. Seine – so heißt es jedenfalls in den Quellen – im Sommer 1771 angefertigte juristische Doktorarbeit “De legislatoribus”, in der sich Goethe für eine staatliche Regelung der kirchlichen Kultusordnung einsetzte, wurde zunächst als zu starke theologische Provokation von der Fakultät abgelehnt. Gleichwohl vollendete Goethe am 6. August 1771 seine Promotion, indem er eine Disputation über 56 lateinische Rechtsthesen mit “cum applauso” bestand.
Kurz darauf beantragte er beim Frankfurter Schöffengericht die Zulassung zum Advokat und führte bereits am 16. Oktober 1771 seinen ersten Prozess, dem in den nächsten vier Jahren 27 weitere folgten. Weil Goethe aber anfangs zu allzu stürmischen schriftlichen Plädoyers neigte, wurde er dafür schon bald mit einem Gerichtsverweis gerügt. Mit der Zeit fand der junge Rechtsanwalt dann zwar zur angemessenen stilistischen Trockenheit, doch wuchs damit andererseits auch sein Überdruss am Beruf: “Unter all meinen Talenten ist meine Jurisprudenz der geringsten eins. Das bißchen Theorie, und Menschenverstand, richtens nicht aus.”, schrieb er Ende 1773 an Kestner.
Zudem stellte sich mit den “Leiden des jungen Werthers” (1774) auch endlich der literarische Erfolg ein, so dass er 1775 die Anwaltsrobe an den Nagel hängte und auf Einladung des Herzogs von Sachsen-Weimar an dessen Hof wechselte, wo er schnell zum hohen Staatsbeamten und schließlich 1776 auch zum Geheimrat aufstieg. Fortan – und seit 1815 auch als Staatsminister – blieben Goethes Belastungen durch seine Ämter überschaubar. Der Herzog hielt ihm den Rücken, Goethe schrieb, forschte und reiste – und blieb von der Juristerei verschont.
Soziologenriege
Gleich von drei abtrünnigen deutschen Juristen maßgeblich geprägt wurde im vergangenen Jahrhundert der relativ junge Wissenschaftszweig der Soziologie. Als deren geistiger Wegbereiter schlechthin gilt der – seit dem Mauerfall viel geschmähte, aktuell aber wieder als einer “unserer Besten” gehandelte – Nationalökonom, Geschichtsphilosoph und Revolutionär Karl Marx (1818-1883). Auch er hat einmal, nämlich 1835 in Bonn, mit einem Jurastudium angefangen. Doch bereits ein Jahr später wechselte er nach Berlin, wo sich seine Studien im langen Schatten Hegels mehr und mehr auf die Philosophie verlagerten und er der Rechtswissenschaft irgendwann verloren ging. (Dass ein Jurastudium im übrigen kein schlechtes Rüstzeug für angehende Revolutionäre sein muss, belegt neben Marx auch dessen Epigone, der Sowjetunionsbegründer Wladimir Iljitsch Lenin (1870-1924), welcher von 1887 bis 1891 in Samara zum Juristen geschult wurde und bereits zu dieser Zeit in revolutionären Zellen aktiv war.)
Zur vollen Blüte brachten die Soziologie dann der habilitierte Jurist Max Weber (1864-1920) und schließlich der Begründer der Systemtheorie Niklas Luhmann (1927-1998), der nach seinem Jurastudium zunächst in der Verwaltung tätig war und sich als Privatdozent durchschlug, bis er 1968 als Professor für Soziologie an die Universität Bielefeld berufen wurde, wo er seinen Weltruhm begründete.
Dichterjurist (2)
Das Leiden an der juristischen Tätigkeit verkörpert wie kaum ein anderer der Schriftsteller Franz Kafka (1883-1924), der zu den großen Lichtgestalten der literarischen Moderne zählt. Im Wintersemester 1901/02 immatrikulierte sich Kafka an der Friedrich-Karls-Universität in Prag zunächst für Jura, wechselte bald zur Germanistik, dann zur Kunstwissenschaft, kehrte dann aber wieder zur Rechtswissenschaft zurück und blieb tapfer bei der Stange, obwohl er aus seiner Abneigung gegen sein Fach nie ein Hehl machte. Im Grundstudium hatte er – was damals möglich war – bis zur Zwischenprüfung im Sommersemester 2003 (Note: “gut”) ganz überwiegend Veranstaltungen zur Rechtsgeschichte belegt. Erst in den höheren Semestern durchlief er die heutigen dogmatischen Fächer und absolvierte schließlich im April 1906 die juristische Staatsprüfung mit “genügend”. Im Juni 1906 erhielt er nach nur drei zusätzlichen mündlichen Prüfungen auch seinen Doktortitel (Gesamtnote: “genügend”).
Ökonomischer und familiärer Druck bestimmten dann auch seine Berufswahl. Mit Hilfe eines Onkels fand er Aufnahme in den Vorbereitungsdienst einer Versicherungsgesellschaft, der ihn zeitlich so ausfüllte, dass er kaum noch zum Schreiben kam. Nur wenig besser wurde es vom August 1908 an, als er als Jurist in der Prager Arbeiter-Unfallversicherung mit der damals revolutionären Einstufung der Arbeiter in Gefahrenklassen betraut wurde. Ca. ab 1912 führte Kafka, von dessen Einkommen inzwischen auch zahlreiche Familienangehörige lebten, der seine Neigung zur Schriftstellerei aber nicht mehr länger unterdrücken konnte, ein “Doppelleben”: Am Tage erlitt er die “Schrecken des Bureaus”, nachts schrieb er seine Werke. Zu kurz kam dabei der Schlaf. 1917 hatte er seinen ersten Blutsturz. Um aus dem verhassten Büroalltag auszubrechen, meldete er sich sogar als Kriegsfreiwilliger, fiel aber durch den Gesundheitstest. Schließlich wurde er zu seiner großen Erleichterung 1922 pensioniert, lebte aber nur noch zwei weitere Jahre bis er an Tuberkulose starb.
Fernsehkoch
Auch TV-Entertainer und Fernsehkoch Alfred Biolek (Jahrgang 1934) studierte – auf Wunsch seines Vaters – zunächst in München, Wien und Freiburg Jura und legte 1958 sein erstes Staatsexamen ab. Zu dieser Zeit hatte er die Absicht, eines Tages die Rechtsanwaltskanzlei seines Vaters zu übernehmen. Nach einigen Jahren als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni Freiburg folgte 1962 seine 77seitige Doktorarbeit über “Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers und des Herstellers mangelhafter Ware nach englischem Recht”.
Gleich nach dem zweiten Staatsexamen fand Biolek 1963 eine Anstellung als Assessor im Justitiariat des gerade frisch gegründeten ZDF in Mainz. Sein aus heutiger Sicht kurios anmutender Wechsel kaum zwei Jahre später von der Rechts- auf die Unterhaltungsschiene war aber den besonderen damaligen Umständen geschuldet: Allen Leuten, so Biolek, die man für ein bisschen talentiert hielt, habe man in dieser “Goldgräberzeit” eine Chance gegeben. Als sich die ZDF-Mitarbeiter, die damals noch durchweg in Hotels wohnten, allabendlich in Restaurants trafen, war Jurist Dr. Biolek stets vor Ort, brillierte mit seinen Späßen – und wurde so als Mitarbeiter für das Fernsehprogramm entdeckt. 1970 wechselte er als Produzent zur Bavaria München, bevor er 1974 als Assistent von Rudi Carell beim WDR in Köln einstieg und dort 1978 seine erste eigene Fernsehshow moderierte, der weitere Formate folgten. Seit 1990 ist Biolek zudem Professor der Münchener Kunsthochschule für Medien und seit 1994 dank “Alfredissimo” Deutschlands heimlicher Küchenchef.
Inzwischen fühlt sich Alfred Biolek nach eigenem Bekunden nicht mehr als Jurist. Das Jurastudium sei für ihn eine Art Lebenserfahrung gewesen, da das breit gestreute Fach nun einmal sehr viel über das Leben vermittle. Wenn er aber heute juristischen Rat benötige, hole er ihn sich von professionellen Juristen. Gleichwohl habe sein juristischer Doktortitel durchaus dazu beigetragen, sein seriöses Image zu prägen.
Medienstars
Da die Juristerei hierzulande mittlerweile ein Massenfach geworden ist und als solches weniger denn je nur zum Einstieg in die juristischen Berufe prädestiniert, kann es auch nicht verwundern, dass dieser oder jener angesagte Fernsehprominente eine juristische Ausbildung teilweise oder auch vollständig durchlaufen hat. Von selbst versteht sich dies naturgemäß in der politischen Klasse – mit dem Medien-Kanzler in der ersten Reihe – und parallel dazu im politischen Journalismus, wo derzeit etwa Ulrich Wickert, Ulrich Deppendorf oder Wolf von Lojewski die juristische Fahne hochhalten. Doch auch der erfolgreichste deutschsprachige Popsänger Herbert Grönemeyer (geb. 1956) und der Spaßgesellschaftsprotagonist Stefan Raab (geb. 1966) studierten einige Universitätssemester Jura, bevor sie quasi nebenbei, Grönemeyer als Klavierspieler im Theater und Raab als Ulknudel auf einem Casting für den Musiksender VIVA, für “höhere Aufgaben” entdeckt wurden.
Kurzum machen selbst die Abtrünnigen des deutschen Juristenstandes dem Leumund ihrer Zunft, multifunktionale Generalisten hervorzubringen, nachhaltig Ehre. Die Juristen sollten ihre Renegaten in Ehren halten.
Justament Okt. 2003: Die neue Bibel
Norbert Bolz brilliert mit einer klugen Apologie des Kapitalismus
Thomas Claer
Aus Titel und Layout spricht eine gesunde Unbescheidenheit: Gut eineinhalb Jahrhunderte nach Erscheinen eines der vielleicht einflussreichsten Texte der Menschheit bringt der Kulturwissenschaftler Norbert Bolz (geboren 1953) ein neues Manifest heraus, das den Kapitalismus nicht weniger schonungslos, lakonisch und messerscharf analysiert als weiland das kommunistische Original. Aber die Schlussfolgerung ist entgegengesetzt: Statt die Armen und Entrechteten zur Vereinigung mit ihresgleichen zwecks Weltrevolution anzuhalten, stellt Bolz den westlichen, “konsumistischen” Lebensstil als herausragende zivilisatorische Leistung heraus. Er diene der nachhaltigen Befriedung der Bestie Mensch, was welthistorisch gesehen einmalig sei. Dabei hält Bolz nahezu alles, was seit Marx gegen den Kapitalismus vorgebracht wurde, für zutreffend. Doch gelte es, vor den eingehend diagnostizierten und letztlich unbestreitbaren Symptomen wie Entfremdung, Bürokratismus und Sinnentleerung die Vorzeichen umzukehren: “Wir müssen erkennen, dass Entfremdung die Bedingung für alles das ist, was wir als Freiheit schätzen.” Der Konsumismus fungiere in all seiner Oberflächlichkeit als Immunsystem der Weltgesellschaft gegen den Virus der fanatischen Religionen. Praktische Moralität lasse sich viel wirkungsvoller ökonomisch als ethisch begründen: Erst durch Handel und Geldgeschäfte würden die Grundbedingungen von Humanität gesichert. Wer dies begriffen habe, werde nicht mehr länger versuchen, den westlichen Universalismus der Menschenrechte zu exportieren, sondern vielmehr die “Risikostaaten” mit dem konsumistischen Virus zu infizieren. Im Grunde genommen, so Bolz, habe der kapitalistische Konsumismus viele Merkmale einer Religion (nicht zufällig sei von “Konsumtempeln” die Rede, in denen “neuheidnische Kulte” begangen würden) und befinde sich im permanenten Weltkampf gegen die andere quasi Weltreligion, den antiamerikanischen Traditionalismus. Beide Seiten seien auf ihre Art gleichermaßen rational wie irrational. Wer aber im “Westen” über einen Werteverlust jammere, verkenne den spezifischen Werteverzicht der modernen Gesellschaft, die eben nicht mehr zu bieten habe als Rechtsstaatlichkeit, formale Demokratie, Liberalismus und soziale Marktwirtschaft. Doch sei gerade dies ihre Stärke gegenüber den exzessiv sinn- und dadurch auch viel eher gewaltorientierten Traditionalismen und Fundamentalismen. Der Verfasser, Professor für Medienwissenschaft in Berlin, geht dem Phänomen des Konsumismus in allen erdenklichen Lebensbereichen nach und macht schließlich auch vor der Liebe nicht halt. Jeder Satz ist ein Volltreffer, ein Apercu folgt dem anderen. Ein großer Wurf.
Norbert Bolz
Das konsumistische Manifest
Wilhelm Fink Verlag, München 2002
156 Seiten, Euro 10,00
ISBN: 3-770-53744-0
Justament Oktober 2003: Das vergessene Davor
Karl Heinz Bohrer beklagt die Fernerinnerungslosigkeit der Deutschen
Thomas Claer
Für den deutschen Juristen ist das Grundgesetz eine Art Heiligtum. Dies hat durchaus seine Berechtigung, wenn man bedenkt, dass wohl kein anderer Verfassungstext jemals von der politischen und akademischen Creme seines Landes jahrzehntelang als einzig legitimer Gegenstand kollektiven Stolzes propagiert worden ist. Mit Konzepten wie dem besagten Verfassungspatriotismus oder der Utopie eines vereinigten Europa dominierten die Sozialwissenschaftler Jürgen Habermas und Karl-Otto Apel (und mit ihnen die Historiker Ulrich Wehler und Hans Mommsen) maßgeblich die Diskurse der alten Bundesrepublik und blieben einflussreich bis in die Gegenwart. Zu den kritischen Wegbegleitern dieser heimlichen Hausgötter des deutschen Establishments zählt Karl Heinz Bohrer (Jahrgang 1932), ehemals Leiter des FAZ-Literaturteils, emeritierter Bielefelder Literaturwissenschaftler und Herausgeber des “Merkur. Zeitschrift für europäisches Denken”. Vor allem im letztgenannten Blatt, dem Sprachrohr intellektueller Unabhängigkeit in Deutschland schlechthin, kommentiert er seit den 80er Jahren wortgewaltig und pointiert die deutschen Zustände und Befindlichkeiten und geißelt diese am liebsten als hoffnungslos provinziell – jedenfalls von seiner Wahlheimat Paris aus betrachtet. Auch in seiner neuesten Veröffentlichung “Ekstasen der Zeit”, einer Zusammenstellung von sechs Vorträgen aus den letzten fünf Jahren, darunter die viel beachteten Gadamer-Vorlesungen von 2001, geht er mit Deutschland hart ins Gericht. Er beklagt eine spezifisch deutsche “Erinnerungslosigkeit”, nämlich die Nichtexistenz eines Verhältnisses zur deutschen Geschichte jenseits des Nationalsozialismus, als ein fatales Defizit der gesellschaftskritischen Intelligenz: “Statt eine lange, oft düstere, immer interessante, ja beeindruckende Geschichte der Deutschen zu erinnern, glaubt man, sie unter normative Kontrolle stellen zu müssen, das heißt als Geschichte zu beseitigen.” Aus dieser Geisteshaltung resultiere auch der Erfolg des Verfassungspatriotismus, “konform gehend mit der radikalen Negierung von Fernerinnerung.” Ein “generalisierbares Recht” ohne historische Tiefendimension könne aber keine affektive kollektive Besetzung produzieren, wie sie für den Begriff Patriotismus nun einmal in Anspruch zu nehmen sei. Insbesondere bedeute die Fokussierung aller geschichtlichen Erinnerung auf den Holocaust bei Verschwinden jeder emotionalen Beziehung zu den Zeiträumen davor einen Eskapismus, der Moralismus an die Stelle von Geschichte setze, die Aufhebung von Geschichte, um den Folgen zu entkommen. Und all das, so Bohrer, löse bei europäischen Beobachtern Irritationen aus, um nicht zu sagen: mache die Deutschen ihnen erneut verdächtig.
Karl Heinz Bohrer
Ekstasen der Zeit. Augenblick, Gegenwart, Erinnerung
Hanser Verlag München Wien 2003,
132 Seiten, Euro 14,90
ISBN: 3-446-20320-6
Justament Okt. 2003: Die perfekte Beziehungsbörse
Ein Erfahrungsbericht vom Lehrgang für neue Arbeitslose “Information – Beratung – Training”
Thomas Claer
Immerhin bringt der inzwischen nahezu flächendeckend durchgesetzte Abbau der Verbeamtung von Rechtsreferendaren für die Betroffenen neben z. T. empfindlichen Einkommenseinbußen auch ein kleines Bonbon nach dem Examen: Nunmehr gilt der zweijährige Vorbereitungsdienst als reguläre Arbeitszeit mit der Folge, dass für junge Volljuristen – anders als bislang – Ansprüche beim Arbeitsamt entstanden sind. Da zudem – schließlich sind immer breitere Bevölkerungsschichten betroffen – der einstmals stigmatisierende Effekt einer Arbeitslosmeldung spürbar im Schwinden begriffen ist, treibt es derzeit nicht wenige der juristischen Berufsanfänger aus den Prüfungssälen geradewegs in die Flure der Arbeitsämter.
Ein Lehrgang wird zur Pflicht
Doch auch dort ist seit geraumer Zeit, nämlich seit dem “Job-Aktiv-Gesetz” vom 1.4.2002, nichts mehr wie es war. Wer sich neu arbeitslos meldet, wird nun – so jedenfalls erging es dem Verfasser im Berliner Arbeitsamt Müllerstraße – nicht mehr umgehend dem zuständigen Vermittler zugeführt, sondern hat zwecks Steigerung der Effizienz zunächst einmal einen zweitägigen Einführungslehrgang zu absolvieren, den nicht unbedingt das Arbeitsamt selbst durchführen muss, sondern der auch – und so erlebte es der Verfasser – auf einen externen Bildungsträger übertragen werden kann. Dieser klärt dann die Teilnehmer umfassend über das Los des Arbeitslosen an sich auf, über seine Rechte und Pflichten und alle erdenklichen Tipps und Tricks, bis jeder schließlich wohl präpariert seinem jeweiligen Vermittler gegenübertreten kann.
Schlechte Karten für allein erziehende Mütter
Einundzwanzig frischgebackene Arbeitslose aus dem Stadtbezirk Wedding waren zum zweitägigen Kurs in den Schulungsraum der BWK, Betriebsstätte Schöneberg, gekommen. Die Zuspätkommer wurden, statt dafür angeranzt zu werden, von der überaus freundlichen Dozentin mit einem aufmunternden: “Schön, dass Sie da sind.” begrüßt. Die anfangs frostige Atmosphäre erwärmte sich zusehends, als nach einem ersten Überblick über die maßgeblichen Bestimmungen des SGB III die persönliche Vorstellung der Teilnehmer einsetzte. Zu vernehmen waren berufliche Biographien, wie sie unterschiedlicher nicht sein können: Das Spektrum reichte von der aus drei Architekten, jeweils zwei Ingenieuren und Juristen sowie einer Lebensmittelchemikerin bestehenden Akademikerfraktion über diverse nicht studierte Berufe bis zu einer jungen, gänzlich ungelernten Verkäuferin im “ambulanten Handel”(vulgo Marktfrau), bislang angestellt bei ihrem Ehemann. Es gab die Altenpflegerin, die künftig eine Bäckerei betreiben will, den früheren Totengräber, der zuletzt Fahrkartenkontrolleur in der S-Bahn war, den Hotelfachmann und den Schornsteinfeger, die Steuerfachgehilfin und die Floristin, die Zahnarzthelferin und die “Gebäudefachkraft” (offenbar eine Art Hausmeister) und schließlich den Konkurs gegangenen Baufirmeninhaber, der Wert darauf legte, keinen Computer bedienen zu können. Robert Lembke hätte seine Freude gehabt. Auffällig war allerdings, wie viele der weiblichen Kursteilnehmer im gebärfähigen Alter sich als Mütter, ganz überwiegend als allein erziehende, outeten und unisono ihre mangelnde Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt beklagten. Nach wie vor stellt offensichtlich die eigene Nachkommenschaft, zumal unter den hiesigen Verhältnissen, ein erhebliches sozialökonomisches Risiko dar, das letztlich vor allem an jenen hängen bleibt, welchen die Natur die Last des Kindergebärens auferlegt hat.
Nützliche Kontakte
Als fruchtbar in einem gänzlich anderen Sinne und als der eigentliche Clou des Lehrgangs erwiesen sich aber die Pausen zwischen den Unterrichtsblöcken – als ob sie mit Bedacht so extensiv ausgelegt worden wären. Es entstand auf den Fluren und in der Kantine ein munterer Austausch zwischen den nun nicht mehr anonymen Neuarbeitslosen: Dienste wurden wechselseitig angeboten und nachgefragt, Sympathien und Gemeinsamkeiten entdeckt, mitunter eine potenziell symbiosefähige Kompatibilität der Profile ausgemacht, ja vereinzelt sogar schon gemeinsame berufliche Zukunftspläne geschmiedet.
Meine Rechtsanwalts-Visitenkarten gingen weg wie warme Semmeln. Viele fragten mich wegen irgendwelcher rechtlichen Probleme um Rat. Der Hotelfachmann hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall, der frühere Fahrkartenkontrolleur war mit seiner Kündigung nicht einverstanden und die “Gebäudefachkraft” erregte sich über die ordnungsbehördliche Behandlung seines Hundes als Kampfhund. So blieb am Ende das gute Gefühl, vielleicht sogar den einen oder anderen künftigen Mandanten gewonnen zu haben.
Und tatsächlich klingelte schon am zweiten Abend nach dem Lehrgang mein Telefon. Es war die Floristin. Doch diese benötigte keine rechtliche Hilfe, sondern erkundigte sich , ob ich ihr nicht die Telefonnummer von dem süßen Architekten geben könnte, der neben mir gesessen hätte …
Justament Sept. 2003: Jammern verdirbt den Stil!
Gesammelte Essays von Hans Magnus Enzensberger
Thomas Claer
Der Erfinder des Essays, jener bis heute nur undeutlich bestimmbaren literarischen Gattung, die von allem und nichts handeln kann und in den Bibliotheken mangels präziser Kategorisierbarkeit ein Nomadendasein fristet, war ein Jurist. Vor allem legte Michel de Montaigne (1533-1592) Wert auf die vorurteilsfreie Herangehensweise an die Gegenstände seiner “Versuche”. Wenn er einen Essay zu schreiben beginne, notierte er, kenne er dessen Ergebnis noch nicht und lasse sich letztlich selbst von den Resultaten seiner Gedankenführung überraschen. Ähnliches nimmt der Lyriker und Essayist Hans Magnus Enzensberger, Jahrgang 1929 und seit Jahrzehnten zu den herausragenden deutschen Intellektuellen zählend, für sich in Anspruch. Zum 40jährigen Jubiläum des Suhrkamp-Verlages ist nun eine Sammlung von 17 seiner gelungensten Essays aus den vergangenen 27 Jahren erschienen. Das Themenspektrum reicht von Überlegungen zum Analphabetentum (1985) über eine köstliche Beschreibung des real existierenden Sozialismus (1982) bis zum “digitalen Evangelium” (2000), einer fulminanten Analyse unserer gesellschaftlichen Realitäten mit beängstigenden Ausblicken.
Darin kommt Enzensberger etwa zu dem Schluss, dass die neue Gesellschaft aus vier Klassen bestehe: Aus den erfolgreichen und flexiblen”Chamäleons” in den führenden Positionen, den nahezu ebenso erfolgreichen, aber gänzlich unflexiblen “Igeln” in der Bürokratie, den sonstigen erbittert um ihren Arbeitsplatz kämpfenden “Bibern” und schließlich aus einer stetig wachsenden Unterklasse, für die es kein Totemtier gebe, da die Natur keine überflüssigen Arten kenne. Letztere Klasse stelle global bereits die Mehrheit und tauge nicht einmal mehr dazu, ausgebeutet zu werden.
Der Autor, der stets betont, dass die Zuverlässigkeit nicht zu seinen Tugenden zähle, durchläuft mitunter bemerkenswerte ideologische Metamorphosen zwischen anarchischem Weltverbesserungsgeist (“Plädoyer für den Hauslehrer”, 1982), elitärer Massenverachtung (“Das Nullmedium”, gemeint ist das Fernsehen, 1988) und bedrückend stammtischkompatiblem Lamento (wie beim Geißeln von Asylbewerberzahlen in “Über die Gutmütigkeit”, 1998). Doch erfährt der Leser auch Erhellendes über den Luxus, den “ewigen Widersacher der Gleichheit” (“Dialog über den Luxus”, 2001): Heute sei die Abgrenzung von der Mehrheit mit Geld allein nicht mehr zu erreichen und könne beispielsweise im Privileg liegen, über die eigene Lebenszeit so zu verfügen, wie es einem passt.
Im übrigen lässt Enzensberger Trauergesänge über die schwindende gesellschaftliche Relevanz der Kultur nicht gelten. Abgesehen davon, dass Jammern den Stil verderbe, gehe die Kultur ihrer Rolle als sozialer Code der Herrschenden verlustig und sei bald nur noch auf ihre eigenen Kräfte angewiesen – für Enzensberger durchaus keine betrübliche Aussicht.
Hans Magnus Enzensberger
Nomaden im Regal. Essays
Edition Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main
198 Seiten, € 8,00
ISBN 3-518-12443-9
Justament Sept. 2003: Frösche im Kochtopf
Eine Zusammenstellung sämtlicher Fernsehgespräche Alexander Kluges mit dem Soziologen Dirk Baecker
Thomas Claer
Über das Lamento, das Privatfernsehen führe ausschließlich zur kulturellen Verelendung, kann der Kenner nur müde lächeln. Die ambitioniertesten und kurzweiligsten Kultursendungen des deutschen Fernsehens werden seit fünfzehn Jahren zu später Stunde auf RTL und Sat 1 ausgestrahlt. Allerdings gehört es wohl auch zum besonderen Reiz von “News & Stories” oder “Prime Time”, dass der Zuschauer aus einer Welt komplexer Gedankengebäude und ästhetischer Bilder am Ende doch wieder in das gewohnte fröhlich-banale TV-Einerlei entlassen wird.
Verantwortlich für die viel gerühmten Kulturmagazine ist der 1932 geborene promovierte Jurist, Literat und Filmemacher Alexander Kluge, dem in diesem Jahr der Georg-Büchner-Preis verliehen wurde. Ihm gelang 1987 die Durchsetzung einer Sendelizenz für unabhängige Kulturprogramme im Privatfernsehen. Seitdem geht auf RTL und Sat 1 – produziert von der Firma “dctp” – das von Kluge so genannte “Fernsehen der Autoren” auf Sendung, das vornehmlich Bücher, Filme und Musiktheater, aber auch immer wieder Themen aus der Naturwissenschaft oder der Alltagskultur behandelt. Erlaubt ist alles, was den Geist anregt. Besonderes Markenzeichen dieser Magazine sind ihre Interviews, in denen der Meister selbst (von der Kamera stets ausgeblendet) einen Gast zum intellektuellen Pingpongspiel bittet. Untermalt werden die Dialoge von effektvollen Einblendungen der gerade in Rede stehenden Begriffe und Sentenzen in weißer oder roter Schrift vor pechschwarzem Hintergrund sowie durch flüchtige Porträts just zitierter Geistesgrößen.
Kluge, seit den späten 50er Jahren auch als Rechtsanwalt zugelassen, verbindet hier seine Neigung zum Philosophieren mit der zum Film. Während der junge Alexander Kluge, so wird es jedenfalls kolportiert, die Wahlstation seines Rechtsreferendariats am Frankfurter Institut für Sozialforschung absolvierte, habe Theodor W. Adorno ihn zum Kino-Altmeister Fritz Lang vermittelt – angeblich um ihn von Schriftstellerträumen zu befreien. Doch Kluge filmte – sein Spielfilmdebüt “Abschied von gestern” wurde im September 1966 bei den Filmfestspielen in Venedig gezeigt – und schrieb in einem fort – darunter so grandiose Literatur sui generis wie die 2000seitige “Chronik der Gefühle” (2000).
Zur dritten Passion wurden ihm schließlich die beschriebenen Kultursendungen, in denen sich über die Jahre hin ein “harter Kern” von immer wieder aufs Neue eingeladenen Interviewpartnern herauskristallisiert hat: Neben dem schon 1995 verstorbenen Dramatiker Heiner Müller, dem Goethe- und Japanexperten Manfred Osten (Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung, wie Kluge promovierter Jurist) und dem Philosophen Josef Vogel gehört zu ihnen auch der Soziologe Dirk Baecker, der beim berühmten Bielefelder Systemtheoretiker Niklas Luhmann (1927-1998, ebenfalls “gelernter” Jurist) promovierte. Der Titel der nun als Buch erschienenen Zusammenstellung sämtlicher Fernsehdialoge zwischen Kluge und Baecker, “Vom Nutzen ungelöster Probleme”, kann aber wohl nur als Verlegenheitslösung gelten, denn die hier abgehandelte thematische Bandbreite geht weit über das Problemlösen hinaus.
Über Luhmanns Schmallippigkeit, die unvermeidliche Langsamkeit des Denkens, künstliche Intelligenzen als Kannibalen der Information und die Funktionsweise des modernen Managements wird ebenso räsoniert wie über den Nutzen und die Gefahren der Bürokratie, das Phänomen Stress und die Lebenserwartung von Organisationen. Baecker erweist sich als ein Meister des treffenden Gedankenblitzes im freien Spiel der Assoziationen. Erst in der geschriebenen Form wird deutlich, wie sich die Diskutanten manchmal missverstehen, aneinander vorbei denken und reden, um dann doch wieder zusammenzufinden.
Besonders eindrucksvoll geraten Baecker seine, zum Teil von Fachkollegen übernommenen, Parabeln aus dem Tierreich: Sperrt man etwa einige Bienen in eine geöffnete leere Glasflasche, deren Boden auf die einzige Lichtquelle im Raum gerichtet ist, suchen sie so systematisch wie vergeblich den Flaschenboden nach einem Ausweg ab und können ihrem Gefängnis so niemals entfliehen. Wird das Experiment variiert, indem man – eigentlich viel einfacher strukturierte – Fliegen in die Flasche setzt, finden diese durch ihre unsystematischen Ausbruchsversuche in alle Richtungen schon nach kurzer Zeit ins Freie. Oder: Wirft man einen Frosch in siedendes Wasser, wird er sofort und unter Aufbietung aller Kräfte versuchen herauszuspringen. Setzt der Experimentator ihn hingegen in kaltes Wasser, das sich nur langsam und allmählich erwärmt, leistet der Frosch keinen Widerstand, selbst wenn er schließlich gekocht wird.
Allerdings – es soll am Ende nicht verschwiegen werden – trüben etliche sprachliche Fehler, vor allem im ersten Kapitel, den guten Gesamteindruck dieser Publikation. Dabei sollen doch gute Korrekturleser derzeit auf dem Markt so billig zu haben sein – vor allem, wenn es sich bei ihnen um ausgebildete Juristen handelt …
Dirk Baecker/ Alexander Kluge
Vom Nutzen ungelöster Probleme
Merve Verlag, Berlin, 2003
144 Seiten, € 12,80
ISBN 3-883-96186-8
Justament Sept. 2003: Kapital aus der Krise
Eine Vermittlungsfirma und ein Online-Ideenforum unter der Lupe
Thomas Claer
Es soll Leute geben, die während der vergangenen drei Jahre an der Börse auf fallende Kurse spekuliert haben und dadurch reich geworden sind. Vielleicht gibt es ja in fast jeder Krisenlage auch die Möglichkeit – nicht nur für Außenstehende, sondern mitunter auch für die Betroffenen – aus der Krise selbst einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Und wer dies tut, muss deshalb allein noch nicht als Blutsauger am Pranger stehen, denn schon der gute Adam Smith wusste, dass aus privatem Egoismus oft das Wohlergehen aller entspringt – und nannte diesen Zauber die unsichtbare Hand. Warum also nicht auch, denkt sich gegenwärtig so mancher, der mit den Umständen vertraut ist, aus dem chronisch vor sich hin darbenden juristischen Arbeitsmarkt ökonomischen Honig saugen und dabei womöglich den verzweifelten Advokaten noch einen Gefallen tun?
Heißer Draht zum Anwalt
Etwa, indem man eine Vermittlung für telefonische Rechtsberatung gründet, deren Dienst die Rechtssuchenden pro Gespräch 29 Euro kostet. Die beratenden Rechtsanwälte erhalten davon die Hälfte und zahlen zusätzlich noch eine Kleinigkeit für die Vermittlungstätigkeit: einen einmaligen “Set-Up-Free” in Höhe von 300 Euro, eine Monatsgebühr von 30 Euro, eine Werbekostenbeteiligung von monatlich 100 Euro und eine “Bearbeitungsgebühr für die Anfrage” von jeweils 10 Euro. Sogar verspricht eine “Geld-zurück-Garantie” bis zu 30 Euro monatlich retour, wenn es dem Vermittler nicht gelingen sollte, dem jeweiligen Anwalt mindestens zwei Telefonauskünfte im Monat zu organisieren. Doch nicht jeder Rechtsanwalt bekommt solch ein verlockendes Angebot von der “BizzComMedia” aus Gießen. Glücklich kann sich schätzen, in wessen Briefkasten deren Infobrief landet, denn nur wenige Advokaten werden in das “Kompetenz-Netzwerk” aufgenommen, um dessen “Exklusivität garantieren” zu können. Immerhin liegt dem Großbrief ein Werbepäckchen Idee-Kaffee bei. Früher hätte man gesagt: Ein Fall für Ede Zimmermann.
Innovatives Ideenforum
Oder man gründet ein Internet-Ideenforum für Juristen, die sich nicht länger mit der Innovationskrise abfinden wollen. Um etwas “Großes”, “radikal Neues” gehe es, um die Entwicklung von “Geschäftsmodellen mit unbegrenztem Entwicklungs- und Gewinnpotential”, heißt es seit März 2003 bei http://www.haeger-innovation.com. Jeder, der Einfälle solchen Kalibers auf der Pfanne hat, kann sie bei RA Dr. Welf Haeger aus Bochum, seit zehn Jahren im Beruf, zur Diskussion stellen und ihm zugleich die Rechte dazu übertragen, “seine Beiträge zu verwenden, zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu zeigen und zu senden”.
Für die Avantgarderolle bei den Rechtsinnovationen, so verkündet die Website, seien gerade die zunehmend als Juristen zweiter Klasse diffamierten “Not-High Potentials” (NHP) prädestiniert, da diese den zeitlichen und intellektuellen Freiraum besäßen, um “ins Blaue” zu forschen, was erfahrungsgemäß eine zentrale Voraussetzung für grundlegende Innovationen sei.
Als “besonderer Anreiz für Rechtsinnovation”, so heißt es weiter auf Dr. Haegers Seite, wird alle zwei Monate der “haeger.INNOVATION.award” ausgeschrieben. Eine “unabhängige Jury aus den Bereichen Recht, Kreativität, Werbung und Venture Capital” werde die Preisträger ermitteln. Auf unsere Nachfrage ließ der Initiator allerdings durchblicken, dass es bislang noch zu keiner Preisverleihung gekommen sei, doch es liefen Gespräche mit Sponsoren (die Namen könne er noch nicht nennen), welche für den Gewinner ein Preisgeld von 500 Euro bereitstellen würden.
Rettungsanker “Open Law Firm”?
Der Zahl nach ist der bisherige Ideeneinlauf noch wenig berauschend, räumt Dr. Welf Haeger ein. Doch was viel wichtiger sei: Das “ganz große Ding” ist vermutlich schon dabei. Das ambitionierte Projekt einer “Open Law Firm” (OLF) für Berufseinsteiger wird bereits auf der Website vorgestellt. Es soll offen sein für alle, welche die Grundregeln akzeptieren – ohne Rücksicht auf Examensnoten oder subjektive Auswahlkriterien. In den Ohren Tausender sind dies Sirenenklänge. Aber wie kann das funktionieren? Dr. Haeger zufolge über die Faktoren Größe, Spezialisierung, Organisation und Preis. Kurzfristig ließe sich eine enorme Zahl an Anwälten rekrutieren. Für jedes noch so kleine Rechtsgebiet könnte solch ein “Anwaltskaufhaus” eine Spezialabteilung einrichten. Durch überregionale Vernetztheit via Internet wäre die Lew Firm in Kürze bundesweit omnipräsent. Und nach § 3 Abs. 5 BRAGO kann der Rechtsanwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten Zeitvergütungen berechnen, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. Also warum nicht ein Anwalts-Aldi mit Discount-Stundensätzen? Schließlich ist nicht jeder Rechtssuchende ein Kunde für den Hochpreissektor. Als einziger zentraler Entscheidungsträger würde dann eine alles koordinierende externe Geschäftsführung fungieren.
Die Resonanz auf die Idee ist beachtlich. Schon knapp 200 junge Juristen hätten angefragt, wo man sich für die OLF anmelden könne, berichtet Dr. Haeger. Und da niemand sonst die Sache in die Hand nehmen wolle, werde er, der ja eigentlich nur die Idee weiterzuentwickeln gedachte, nun notgedrungen selbst die OLF gründen und als Geschäftsführer in den Ring steigen. Wir lassen uns überraschen, ob hier nur einmal mehr die Berufsanfänger abgezockt werden sollen oder vielleicht doch die “unsichtbare Hand” hier Segen für alle Beteiligten stiftet.
Justament Juni 2003: Deutsche Rechtsgeschichte seit Weimar
Uwe Wesel erzählt aus rechtlicher Perspektive von den Sternstunden, Irrungen und Wirrungen der Deutschen im vergangenen Jahrhundert und berührt dabei die großen Fragen der Rechtsphilosophie.
Thomas Claer
Die deutsche Geschichte des vergangenen Jahrhunderts verlief unruhig und wechselvoll und war dabei mit all ihren Extremen auch exemplarisch für das Schicksal ganz Europas. Nicht weniger als vier Staatsmodelle – Monarchie, Demokratie, National- und Realsozialismus – wurden in Deutschland in diesem Zeitraum ausprobiert, zwei darunter vierzig Jahre lang konkurrierend in zwei Teilstaaten. Und mit dem fatalsten der Modelle wird Deutschland vermutlich noch in etlichen Jahrhunderten assoziiert werden. Beneiden werden andere Völker die Deutschen ob ihrer vielfältigen Erfahrungen daher wohl eher nicht.
Diese deutsche Geschichte mit ihren Licht- und Schattenseiten aus der Perspektive des Rechts neu erzählt zu haben, ist das Verdienst des emeritierten Berliner Rechtslehrers Uwe Wesel, dem es in seinen Werken immer wieder gelingt, die an sich staubige Rechtsmaterie in übergeordnete politische und historische Zusammenhänge zu stellen und so dem Leser anschaulich zu vermitteln. Für Anschaulichkeit ist im vorliegenden Band, man könnte fast von einem Bildband sprechen, bereits optisch gesorgt: Ist im Text etwa vom Schengener Abkommen die Rede, findet sich darunter ein Foto des luxemburgischen Schlosses Schengen, in welchem die Abkommen über den Wegfall der Grenzkontrollen in der EU vereinbart wurden. Und auch andere geschichtsträchtige (vor allem Gerichts-) Gebäude sind ebenso in voller Pracht abgelichtet wie die Protagonisten deutscher Rechtsgeschichte von Hugo Preuß (Vater der Weimarer Verfassung) bis Erich Honecker (mit erhobener Faust im Gerichtssaal). Sogar zweiseitig und in Farbe erscheinen rechtsrelevante Arbeiten bedeutender Maler.
Hinzu kommt der für Wesel typische Erzählstil, der sich so wohltuend von der sonst üblichen Juristenprosa unterscheidet, mitunter aber auch kurios anmuten kann: Seine Sätze sind kurz und prägnant, dabei oft grammatikalisch unvollständig (fehlende Verben oder Subjekte). Die bevorzugte Zeitform ist das Präsens, in welchem selbst Jahrzehnte zurückliegende Ereignisse geschildert werden. Oft hangelt sich der Verfasser von Anekdote zu Anekdote, was aber der Lesbarkeit des Textes allemal förderlich ist.
Als Leitmotiv auf seinem Streifzug durch die deutsche Rechtsgeschichte dienen Wesel – wie es bereits der Titel verrät – die großen rechtsphilosophischen Fragen nach Recht, Unrecht und Gerechtigkeit. Ausgehend von der Anfrage Immanuel Kants in seiner “Kritik der reinen Vernunft” (1781) an die Juristen nach einer “Definition zu ihrem Begriffe vom Recht” behandelt er die Urkontroverse zwischen Naturrechtlern und Rechtspositivisten bis in die Weimarer Republik hinein (Stammler, Radbruch). Am Ende jeder der in den folgenden Kapiteln abgehandelten Epochen findet sich dann deren kurze Beleuchtung im Hinblick auf diese Problematik: bei den beiden Totalitarismen mit der Frage danach, ob jeweils von einem “Unrechtsstaat” die Rede sein könne (im Falle des Dritten Reiches ja, im Falle der DDR nein), und bei ihren demokratischen Nachfolgern mit einer Diskussion um die strittige Frage der juristischen Vergangenheitsbewältigung. Im Zentrum dieser Ausführungen steht dabei die berühmte “Radbruchsche Formel” von 1946, wonach die einzige Ausnahme vom positivistischen Grundprinzip, der Geltung aller verfahrensmäßig korrekt erlassenen und im Großen und Ganzen befolgten Rechtsnormen, in der “Unerträglichkeit” ihrer Ungerechtigkeit liege. In diesem Falle dürfe nicht mehr von Recht gesprochen werden, sondern nur noch von “gesetzlichem Unrecht”. Erörterungen dazu, was genau unter “Unerträglichkeit” verstanden werden kann, füllen mittlerweile ganze Bibliotheken.
Gibt es etwas gegen dieses doch offenbar feine Buch zu sagen, das mit seinen insgesamt um die 300 Seiten auf (chlorfrei gebleichtem) Hochglanzpapier und seiner opulenten Bebilderung für 24,- Euro noch nicht einmal besonders teuer geraten ist? Leider ja. Weniger ins Gewicht fallen sollte, dass etliche Passagen dem aufmerksamen Leser der grandiosen “Geschichte des Rechts” (2. Aufl. 2001), einem früheren Werk des Autors, bekannt vorkommen dürften.
Allerdings ist das Buch mit freundlicher Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung erschienen, was dem Leser gleich dreifach unter die Nase gerieben wird: Der Schutzumschlag enthält auf Vorder- und Rückseite den Hinweis auf das 75-jährige Jubiläum dieser Organisation sowie eine Abbildung, die in keinem erkennbaren Zusammenhang zum Titel, wohl aber zur Versicherung steht. Ein ca. 35-seitiger Anhang berichtet in ermüdender Ausführlichkeit über 75 Jahre Rechtsschutz in Deutschland, was großspurig als “ein Stück Gerechtigkeit für jeden” bezeichnet wird – für jeden, müsste es heißen, der es sich leisten kann. Schließlich ist dem Buch ein Vorwort mit dem Titel “Warum dieses Buch entstanden ist” vorangestellt, in welchem der Vorsitzende des Vorstands der Rechtsschutzversicherung erklärt, sein Unternehmen habe sich von der Gründung bis heute “direkt und indirekt” mit den Fragen beschäftigt, die diesem Buch zugrunde liegen, angefangen mit “Was ist Gerechtigkeit?”. Gut zu wissen. – Schon zu seligen DDR-Zeiten durften viele literarische Klassiker nur mit einem politisch korrekten Vorwort erscheinen, in dem erläutert wurde, warum der Autor eigentlich ein Vorläufer des “Sozialistischen Realismus” war und seine Werke daher Achtung verdienten.
Uwe Wesel
Recht, Unrecht, Gerechtigkeit
Von der Weimarer Republik bis heute
75 Jahre D.A.S. Rechtsschutz
300 Seiten, EUR 24,-
ISBN: 3-406-50354-3
Justament Juni 2003: Mehr Reformen!
Die Neuerungen in der Juristenausbildung sind begrüßenswert, aber keineswegs ausreichend. Um eine radikale Strukturreform, die mit der preußischen Tradition des Einheitsjuristen bricht und sich stärker an den Systemen anderer Länder orientiert, werden wir wohl nicht herumkommen.
Thomas Claer
Es ist schon ein Kreuz mit der deutschen Juristenausbildung. Jahr für Jahr durchlaufen hierzulande Tausende hoffnungsvolle junge Menschen ein äußerst strapaziöses und zeitaufwendiges Ausbildungssystem, in dem sie in erster Linie für einen Beruf geschult werden, den 93 Prozent von ihnen niemals ausüben werden: das Richteramt. Der Umfang und die Komplexität des Prüfungsstoffs sind in den vergangenen Jahren exponentiell gewachsen, was zwar grundsätzlich für fast alle Wissenschaftsbereiche gilt, jedoch den angehenden Juristen deutlich härter trifft, da er in den Staatsexamina das gesamte Wissen auf einen Schlag parat haben muss. Zudem weist der (Massen-) Studiengang Rechtswissenschaft an den Universitäten die schlechteste Betreuungsrelation auf. Nur wenige Mutige trauen sich daher ins erste Staatsexamen, ohne zuvor ein teures privates Repetitorium besucht zu haben (und beim zweiten Examen ist es später auch nicht viel anders). Teuer kommen die jungen Juristen aber auch den Staat, der sie auf der zweiten Ausbildungsstufe, dem Referendariat, zwei Jahre lang für insgesamt stolze 500 Millionen Euro p.a. aushält, um sie – wie es Tradition ist – zu Generalisten zu formen, die dann – was in dieser Dramatik relativ neu ist – den Arbeitsmarkt überschwemmen.
Das zweite Staatsexamen verleiht die einheitliche Befähigung für alle juristischen Berufe: “Ein guter Jurist muss alles können.” hieß es früher. Heute beweisen das zahlreiche “Halbtags-Rechtsanwälte” (wobei diese Bezeichnung noch ein Euphemismus ist) beim Taxifahren, der Schüler-Nachhilfe oder an der Aldi-Kasse. Als entscheidendes strukturelles Problem erweist sich, dass der Alleskönner-Jurist in den rechtlichen Berufen, die sich immer mehr auseinander entwickeln, nicht mehr so recht gefragt ist. Vielmehr werden Spezialisten benötigt. Wer Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule studiert, ist in der Hälfte der Zeit “fit for business”, die ein Volljurist für seine Ausbildung benötigt – und hat auf dem Arbeitsmarkt bessere Karten als 80 Prozent der staatsexaminierten Juristen.
Man fragt sich, welche Verschwendung die schlimmere ist, die der Staatsgelder für die Vermittlung von auf dem Arbeitsmarkt zu wenig nachgefragten Fähigkeiten an einen viel zu großen Personenkreis im Referendariat oder die gigantische persönliche Fehlinvestition von Zeit und Mühe eines erheblichen Anteils der jungen Juristen. Dabei sind noch gar nicht diejenigen berücksichtigt, die unterwegs auf der Strecke geblieben sind. Bundesweit fallen durchschnittlich fast dreißig Prozent durch die Prüfungen zum ersten Staatsexamen – nach mindestens vierjährigem Studium. Einigen von ihnen gelingt immerhin noch die Korrektur im Wiederholungsversuch.
Selbst die “High Potentials”, die derzeit ca. 14 Prozent der Absolventen, welche ein Prädikatsexamen erreichen, was praktisch den Eintritt in die Spitzenjobs und -gehaltsebenen garantiert, klagen über Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren Berufskollegen im Ausland: Die deutschen Juristen sind beim Einstieg ins Berufsleben meist schon Ende Zwanzig, was im internationalen Vergleich relativ alt ist. Daran ist allerdings auch die ca. einjährige Wartezeit auf eine freie Referendarstelle nicht ganz unschuldig. Nur zu erahnen sind schließlich die psychischen Deformationen, welche die permanente Angst- und Konkurrenzsituation in den Köpfen der heutigen jungen Juristen hinterlässt.
Endlich eine Reform
Natürlich haben sich diese Missstände herumgesprochen und am 1. Juli ist es auch schon soweit: Eine Reform der Juristenausbildung tritt in Kraft und sieht u.a. vor, dass in Studium und Referendariat die Anwaltsorientierung stärker als bisher zu berücksichtigen ist. Die Rechtsanwaltsstation soll nun 9 statt 4 Monate dauern und die Universität – was wirklich revolutionär ist – Rhetorik und Kommunikationsfähigkeit vermitteln. Das Gewicht der Wahlfächer, die künftig an den Universitäten zu prüfen sind, steigt im ersten Examen von 10 auf 30 Prozent. Und auch aus eigenem Antrieb heraus hat sich an den Universitäten in den letzten Jahren schon manches gebessert. Vielerorts machen dort etwa didaktisch aufgerüstete Examens vorbereitende Wiederholungskurse den kommerziellen Repetitorien Konkurrenz.
Wer seine Examina vor ein paar Jahren abgelegt hat, kann fast neidisch werden auf die jungen Kollegen, die in den Genuss dieser Neuerungen kommen. Doch angesichts der Dramatik der eingangs geschilderten Probleme sind die Veränderungen kaum mehr als ein oberflächliches Herumdoktern an den Symptomen und eben nicht die eigentlich angezeigte “Wurzelbehandlung”.
Die Wurzeln in Preußen
Wo die Wurzeln des deutschen Juristenausbildungssystems liegen, dürfte niemanden, der durch dieses hindurchgegangen ist, überraschen. Im Jahre 1781 bestimmte das von Friedrich dem Großen, dem “alten Fritz”, verordnete “Corpus Iuris Fridericianum” erstmals gesetzlich und einheitlich die preußische Juristenausbildung. 1793 erfuhr das “Corpus” eine Überarbeitung und wurde als “Allgemeine Gerichtsordnung” verkündet. Die Justiz wurde in Preußen fortan zur unangefochtenen – wie es damals hieß – “Pflanzschule” (Der Nazi-Lehrer in der “Feuerzangenbowle” lässt grüßen!) des gesamten Juristenstandes.
Das Gesetzbuch enthielt Anweisungen, nach welchen die sich der Justiz widmenden Kandidaten durch “scharfe Examina” geprüft und mehrere Jahre als Referendare in den Gerichten angeleitet und ihre “Denkungsart und Conduite” genau erforscht werden sollten. Die Anforderungen an das dem Referendariat vorangehende Universitätsstudium beschränkten sich auf ein Zeugnis über “Fleiß und Wohlverhalten” des abgehenden Studenten. Das Studium endete – wie es noch heute ist – nicht mit einer Universitätsprüfung, sondern einer Justizeingangsprüfung, dem ersten von damals noch drei Staatsexamen. Bis zur erfolgreich absolvierten zweiten Staatsprüfung war der junge angehende Jurist für ein Jahr lediglich ein Akten lesender und hospitierender “Auskultator”, fortan erst – und für weitere drei Jahre – ein aktiv in die juristischen Tätigkeiten eingebundener Referendar. Die dritte “Große Staatsprüfung” erfolgte dann beim Chef der Justiz in Berlin. Der anschließende Lebensweg der Juristen richtete sich dann hauptsächlich nach der letzten Examensnote: Den Spitzenkräften stand der Weg in die exzellent besoldete Verwaltung offen, die zweite Reihe ging zur Justiz, die weniger Erfolgreichen wurden Justizkommissare (staatlich angestellte Advokaten) und die Erfolglosen wurden als Sekretäre, Archivare und im unteren Dienst untergebracht.
Auf diese Weise gelang es in Preußen, eine moderne, flächendeckende und effektive Verwaltung und einen ebensolchen Justizapparat zu errichten. Die Beamten wurden nicht mehr – wie es anderswo noch lange üblich war – (nur) nach Standesprivilegien bestimmt, sondern nach bürokratischem Fachwissen und unbedingter Loyalität zur Obrigkeit. Während der gesamten vier Ausbildungsjahre beim Staate wurden die jungen (damals nur) Männer daraufhin genauestens beurteilt, ohne dass ihnen jemals Einblick in ihre immer dicker werdende Personalakte gewährt wurde. (Dieses Recht erkämpften sich die Referendare dann im 19. Jahrhundert.) Voraussetzung für die Aufnahme in die staatliche Juristenschulung war allerdings ein vom Bewerber zu erbringender “Subsistenznachweis”, der belegen konnte, dass genügend Vermögen vorhanden war, um sich während der langen Ausbildung selbst ernähren zu können. (Die staatliche Bezuschussung der Referendare wurde erst in den 1950er Jahren eingeführt.) Der soziale Status der preußischen Juristen war immerhin so hoch, dass selbst Bismarck ein Leben lang Komplexe gegenüber seinen juristischen Mitarbeitern gehabt haben soll, da er selbst 1839 nach nur wenigen Monaten sein Referendariat abgebrochen hatte …
In den folgenden Epochen bewies das preußische Juristenausbildungssystem eine sagenhafte Resistenz gegenüber sämtlichen politischen Veränderungen, überstand 1848er Revolution, Restaurationsphasen und Staatskrisen nahezu unbeschadet und avancierte schon vor der Reichsgründung 1871 zum Exportschlager in andere deutsche Länder. Das Gerichtsverfassungsgesetz des Reiches von 1877 schrieb dann das preußische Modell für ganz Deutschland fest, allerdings mit der Einschränkung, dass fortan eine zweiphasige Ausbildung (Universität und auf drei Jahre verkürztes Referendariat) die bislang dreiphasige ersetzte. Der Rest ist bekannt: Weder in Nazizeit noch 50 Jahren Grundgesetz wurde am Erfolgsmodell gerüttelt, nur wurde es jeweils moderat den politischen Verhältnissen angepasst. Die Diplom-Juristen-Ausbildung der ehemaligen DDR wurde nach dem Untergang letzterer auf dem Schrottplatz der Geschichte als Sondermüll entsorgt.
Wie ist es woanders?
Dabei ist das deutsche System im Vergleich zu den anderen großen westlichen Industrieländern (zu denen Deutschland ja trotz aller desaströsen Tendenzen immer noch gehört) ziemlich einzigartig.
In Frankreich absolvieren die Jurastudenten schon nach dem zweiten Studienjahr Prüfungen, die den Zugang zum weiteren Studium ermöglichen oder nicht. Nach erneuten Zwischenprüfungen ein Jahr später erfolgt im vierten Studienjahr eine fachliche Spezialisierung, ohne die Fächer weiterbelegen zu müssen, die zuvor bereits geprüft worden sind. Auch in der Abschlussprüfung der Universitäten zum “Maitre en Droit” wird nicht das gesamte Studienwissen verlangt. Die zweite Phase der Juristenausbildung wird dann von den jeweiligen Berufsständen angeboten, die nur nach ihrem quantitativen Bedarf ausbilden und über Aufnahmeprüfungen eine Auswahl unter den Bewerbern treffen. Für den Rechtsanwaltsberuf muss man einen zwölfmonatigen Kurs absolvieren (der selbst zu finanzieren ist) und zwei Jahre unter Aufsicht eines Anwalts praktisch tätig sein.
In England erfolgt nach dreijähriger Studienzeit mit jährlichen Prüfungen ohne Zertifikate, ab dem 2. Jahr mit einer Reihe von Wahlmöglichkeiten, die Abschlussprüfung zum Bachelor of Laws, die in den meisten Fällen noch durch weitere Kurse und Prüfungen um die Qualifikation zum “Master of Laws” ergänzt wird. Im Anschluss daran lassen sich die Juristen dann ähnlich wie in Frankreich von den Berufsständen nach deren Bedarf praktisch schulen, etwa als “Solicitor” (einfacher Rechtsberater) von der “Law Society” oder als Barrister” (höherer Rechtsberater) vom “Bar Council”. Es erfolgt keinerlei staatliche Finanzierung der Ausbildung.
In den USA hat der angehende Jurist zunächst nach der High School ein College-Studium zur Komplettierung seiner Allgemeinbildung zu absolvieren. Daran schließt sich ein dreijähriges Studium an einer “Law School” an, die von der “American Bar Association” akkreditiert sein muss. Das Studium ist sehr praxisorientiert. In den Sommerferien arbeiten die Studenten bei Anwaltsfirmen. Nach dem Studium gibt es keinerlei Vorbereitungsdienst, doch wird die Praxiserlaubnis für Rechtsanwälte erst bei Zulassung zur Anwaltsorganisation des jeweiligen Bundesstaates verliehen. Dazu bedarf es weiterer Prüfungen (educational, character and competence requirements) mit recht hohen Anforderungen. Und natürlich ist in den USA alles selbst zu finanzieren.
Was tun?
Schon ein flüchtiger vergleichender Blick lässt erkennen, in welchem Umfang die deutschen -Missstände hausgemacht und systembedingt sind. Aus Wohltat ist Plage geworden. Will es sich Deutschland angesichts einer Rekordverschuldung der öffentlichen Hand weiter leisten, seine Juristen auf Kosten der Allgemeinheit konsequent am Markt vorbei auszubilden und dabei die Akteure durch sinnlose Paukerei und einen absurden Selektionsdruck während der Ausbildung zu verschleißen?
Warum also nicht ein Studium der Rechte, das – wie in anderen Fächern auch – im Grundstudium Allgemeines behandelt und im Hauptstudium bereits eine Spezialisierung ermöglicht, in welcher dann auch die Abschlussarbeit verfasst wird? Das Staatsexamen bliebe dann denen vorbehalten, die wirklich auf eine Stelle im Staatsdienst spekulieren. Bestehen würden es exakt so viele, wie dort freie Stellen zu erwarten sind. Auch die Rechtsanwaltskammern könnten dann so viele junge Juristen zu Anwälten ausbilden, wie sie es nach der Marktlage für opportun hielten, d.h. derzeit wahrscheinlich nur sehr wenige. Und die anderen Absolventen? Sie hätten durch Spezialisierungen bereits im Studium ein eigenes Profil erworben und könnten sich anderen Branchen andienen.
Natürlich kann eine Ausbildungsreform nur begrenzt zur Lösung der Probleme auf dem Arbeitsmarkt beitragen. Vielleicht verschieben sich die Probleme nur. Und doch würde der Abschied vom alten Zopf des staatlichen Juristenmonopols, diesem mittlerweile versteinerten System von anno dunnemals, einer unverantwortlichen Verschwendung von Kapazitäten ein Ende machen und einem rauen Arbeitsmarkt im Zweifel jüngere und unverbrauchtere Absolventen zuführen. Die Zeit ist reif.
