justament.de, 14.10.2024: Turbulente Zwangsversteigerung
Gerichtsgeschichten aus Berlin, Teil 3
Thomas Claer
Der Berliner Investor und Privatier Johannes K. (Name von der Redaktion geändert) hatte sich über die Jahre ein hübsches Portfolio aus kleinen vermieteten Eigentumswohnungen in Berlin und neuerdings auch andernorts zusammengestellt. Doch einen unerfüllten Wunsch hatte er noch: eine Wohnung in seiner Geburtsstadt W., einem schmucken Städchen an der Ostseeküste, dessen historische Altstadt zum Weltkulturerbe der Unesco zählt. Die Zugverbindung von Berlin nach W. war nicht schlecht. Und dank Deutschlandticket war Johannes K., der sich nie ein Auto, aber dafür immer neue Wohnungen angeschafft hatte, auch jederzeit mobil. Außerdem wusste er, dass es in der Altstadt von W. in Bahnhofsnähe eine Menge kleiner Wohneinheiten gab, die seinerzeit nach der Wende in Eigentumswohnungen umgewandelt worden waren, und diese passten perfekt in sein Beuteschema. Doch waren die dortigen Preise in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten schon in beinahe luftige Höhen geklettert, bevor sie in den letzten drei Jahren – Corona, Ukraine-Krieg, Energiekrise und Zinsanstieg sei Dank – wieder ein ganzes Stück zurückgekommen waren.
Johannes K. legte sich also auf die Lauer und sondierte nun mindestens einmal wöchentlich die Immobilienangebote auf den einschlägigen Plattformen. Lange Zeit vergeblich, doch dann, an einem kalten Februarmorgen, traute er seinen Augen kaum. Er sah seine Traumwohnung – 1 Zimmer, Küche, Bad mit Südbalkon auf 35 qm im 2.OG eines Altbau von 1935, in unmittelbarer Bahnhofsnähe und nicht weit von einem Park gelegen, ein Edeka um die Ecke – in einer Zwangsversteigerung, terminiert schon für Mitte April. Der Verkehrswert, den ein bestellter Gutachter ermittelt hatte, war erschütternd niedrig: 29.600,00 Euro. Wie konnte das sein?! Gewissenhaft las Johannes K. das auf der ZVG-Seite frei verfügbare umfangreiche Sachverständigengutachten. Mit der Wohnung war soweit alles in Ordnung, nur war sie unbefristet und zu marktüblichen Konditionen vermietet, was ihren Wert selbstredend nach allen herangezogenen Bewertungsmodellen rasant auf Talfahrt schickte. Klar, wer so zentral und günstig im hübschen historischen Ambiente wohnt, zieht vermutlich niemals wieder freiwillig aus. Und da sich die Chancen auf eine etwaige erfolgreiche Eigenbedarfskündigung, noch dazu wenn man dort gar nicht dauerhaft wohnen will, als eher unbestimmt ausnehmen, wird als maßgebliches Kriterium zur Wertermittlung die durch den Überschuss aus den Mieteinnahmen erzielbare Rendite herangezogen. Und die wäre selbst beim geschätzten Verkehrswert von 29.600 Euro noch relativ bescheiden.
Doch das war Johannes K. gar nicht unrecht. Glaubte er doch, gerade dadurch eine reelle Chance auf den Erwerb des begehrten Objekts zu haben. Er musste nur bereit sein, eine noch weitaus geringere Rendite in Kauf zu nehmen, dann würde er die mitbietenden Konkurrenten schon erfolgreich aus dem Feld schlagen können. Er rechnete nach und kam auf einen Preis von gut 61.000 Euro, den er bieten müsste, also das Doppelte des Verkehrswerts aus dem Gutachten. Dann läge die Rendite bei äußerst schwachen 2,3 Prozent. Wer würde denn schon noch mehr Geld bieten, um dann eine noch unattraktivere Rendite zu erzielen? Da müsste man ja bekloppt sein! Joannes K. durchdachte seine finanziellen Verhältnisse. Eine Kreditaufnahme kam natürlich nicht infrage, dann würde ihm aber seine Frau gehörig aufs Dach steigen, die sich ohnehin schon immerfort an seiner Sparsamkeit störte. Höchstens knapp 10.000 Euro hinter dem Rücken seiner Frau von seinem alten Studienfreund in Hamburg leihen und sie ihm dann schnellstmöglich wieder zurückzahlen – das wäre vielleicht noch möglich. Einen kleineren fünfstelligen Betrag hatte er seit seinem letzten Wohnungskauf vor einem Jahr schon wieder angespart. Den Rest würde er aus Aktienverkäufen aufbringen können, denn sein Wertpapierdepot hatte sich wieder einmal glänzend entwickelt und war reif für Gewinnmitnahmen.
Auf der ZVG-Seite standen unter den Angaben zu dieser Versteigerungssache die Kontaktdaten einer Immobilien-Gesellschaft, die nähere Auskünfte zur besagten Wohnung geben könnte. Dort fragte Johannes K. an und erhielt die Auskunft, dass in diesem Falle kein Vorab-Erwerb der Wohnung möglich sei und ebensowenig eine Besichtigung. Doch erhielt er, wie alle anderen Interessenten auch, eine Menge Fotos vom Inneren des Objekts, welche die Mieterin zur Verfügung gestellt hatte. Alles wirkte solide, wenn auch ziemlich unaufgeräumt. Letzteres stimmte Johannes K. nur noch hoffnungsvoller, denn im Gegensatz zu manch anderem, so sah er es, besaß er die Fantasie, sich die Wohnung auch im aufgeräumten Zustand vorstellen zu können. Mit Bleistift auf Papier kalkulierte Johannes K. immer wieder mit unterschiedlichen Bietpreisen und errechnete so die jeweils erzielbare Rendite. Doch, es stimmte schon: gut 61.000 Euro müsste er schon aufbringen. Längst hatte er sich die Bahnverbindung nach G. herausgesucht, einem noch kleineren Ort westlich von W., an dem die Zwangsversteigerung stattfinden sollte. Johannes K. wurde beim Gedanken an seine Fahrt dorthin ganz nostalgisch, denn seine Eltern hatten einst ausgerechnet in G. einen Garten besessen, in dem Johannes K. unzählige unbeschwerte Kindheitstage verbracht hatte. Er fieberte dem Versteigerungstermin regelrecht entgegen und hatte auch schon die geforderte Sicherheitsleistung von 10 Prozent des lächerlichen Verkehrswertes aufs Konto der Justizkasse überwiesen.
Doch dann, zehn Tage vor dem Termin, erreichte ihn die ernüchternde E-Mail vom ZVG-Portal: Der Versteigerungstermin wird aufgehoben. Ach, wie schade!, fand Johannes K. Sollte alles Hoffen und Bangen umsonst gewesen sein? Einen Tag später kam aber eine weitere E-Mail von der Immobilien-Gesellschaft. “Der Termin wurde aufgehoben…” Ja, mein Gott, das wusste man doch schon. Aber dann folgte noch der Zusatz: “… aus organisatorischen Gründen. Eine neue Terminierung erfolgt in Kürze.” Oh, es gab tatsächlich noch eine Chance! Johannes K. war außer sich vor Freude. Täglich besuchte er fortan die ZVG-Seite, um nachzusehen, ob dort schon etwas stand. Und tatsächlich: Nach einigen Wochen erschien dort der neue Versteigerungstermin Ende September. Wieder in G., aber diesmal nicht im Amtsgericht, sondern im großen Saal des Rathauses der Stadt G. Offenbar hatte es also schon so viele “Anmeldungen” durch Überweisung der Sicherheitsleistung gegeben, dass absehbar war, dass der Platz im Gericht angesichts des großen Menschenandrangs nicht reichen würde. Also noch ein halbes Jahr warten, und es war mit vielen Bietkonkurrenten zu rechnen. Dennoch ließ sich Johannes K. nicht von seinem Optimismus abbringen. Wenn er mit seinen gut 61.000 kommen würde, wer sollte denn da schon noch mehr bieten wollen?!
Die Monate vergingen in quälender Langsamkeit. Im Juni senkte die EZB erstmals nach langer Zeit ihre Zinsen. Nun war also sehr wahrscheinlich der tiefste Punkt bei den Immobilienpreisen erreicht. Jetzt musste man kaufen! Doch Johannes K. konnte es nicht, weil er noch drei Monate bis zum Zwangsversteigerungstermin warten musste. Er war außer sich. Im Juli machte er mit seiner Frau einen Tagesausflug nach W. zu einer Außenbesichtigung des Objektes seiner Begierde. Er fotografierte dabei auch die Namensleiste am Klingelbrett und recherchierte, ob sich etwas über “seine” künftige Mieterin finden ließe, was ihm womöglich einen wertvollen Informationsvorsprung gegenüber seinen Bietkonkurrenten verschaffen könnte. Doch er fand nichts.
Anfang August passierte es dann: Die Aktienkurse an den Börsen brachen weltweit ein. Da war irgendwas mit Carry-Trades in Japan passiert. Und nun standen seine Aktien längst nicht mehr auf dem Niveau, wo sich der Gedanke an Gewinnmitnahmen noch aufdrängen würde. Traurig musste sich Johannes K. eingestehen, dass sich die fest eingeplanten Aktienverkäufe für ihn wohl nicht mehr lohnen würden. Für diese hatte er den besten Zeitpunkt also offenbar leider schon verpasst. Aber hätte er wirklich seine Positionen schon früher verkaufen sollen, nur in der unbestimmten Hoffnung, vielleicht bei der Zwangsversteigerung zum Zuge zu kommen? Und was, wenn es dann nicht klappte? Hätte, hätte, Fahrradkette… Es war zum Verzweifeln! Doch wundersamerweise ging es an der Börse schon nach kurzer Zeit wieder steil nach oben. Keine drei Wochen nach dem Crash standen die Kurse schon wieder höher als zuvor. Und Johannes K. frohlockte. “Alles ist möglich, wenn du fest daran glaubst.” Das hatte er mal in seinem Glückskeks aus dem China-Restaurant gelesen.
Im September senkte die EZB ein weiteres Mal die Zinsen. Johannes K. musste ans berühmte Rilke-Gedicht denken, das er für sich abgewandelt hatte in: Wer jetzt kein Haus kauft, kauft sich keines mehr. Hatte er überhaupt noch eine Chance? Doch es gab ja im September auch noch die Landtagswahlen in drei Ost-Bundesländern mit wahrlich schockierend hohen Stimmanteilen für AfD und Sahra Wagenknecht. Welcher Investor oder Interessent aus Westdeutschland – und nahezu alle Investoren oder Interessenten außer Johannes K., dem gebürtigen Ossi, kamen schließlich aus Westdeutschland – wollte denn eine Immobilie in Landstrichen mit hohem AfD- und BSW-Stimmenanteil erwerben? So entsetzt Johannes K. angesichts der Wahlergebnisse auch war, für “sein” nostalgisches Immobilienprojekt”, wie er es nannte, schöpfte er nun wieder neue Hoffnung. Noch dazu hatte ihm ein Kollege aus Frankfurt am Main, der mit dem Kauf eines Häuschens in Thüringen liebäugelte, verraten, dass er direkt nach den Landtagswahlen ans Werk gehen wolle. Tja, dachte Johannes K., aber was, wenn nun alle denselben Gedanken haben…?
Anderthalb Wochen vor dem Termin entdeckte Johannes K. auf Ebay Kleinanzeigen die Offerte einer kleinen Eigentumswohnung in W., allerdings ohne Preisangabe und nur mit dem Hinweis VB. Als er die Bilder und den Grundriss betrachtete, staunte er nicht schlecht. Die sah doch aus wie “seine” künftige Wohnung! Nur lag sie nicht im 2.OG, sondern im 1.OG. Es war also die Wohnung direkt darunter. Sie war jedoch bezugsfrei, hübsch eingerichtet mit IKEA-Möbeln und gut aufgeräumt. Im Begleittext stand noch der Hinweis, dass sich mit ihr eine Jahresmiete von 5.200 Euro netto erzielen ließe. Das war weit mehr, als der Mietspiegel der Stadt W. hergab. Und Johannes K. war sofort klar, dass hier eine möblierte und befristete Vermietung gemeint war, so wie er es ja auch mit mehreren seiner Wohnungen in Berlin praktizierte. Natürlich, die Fachhochschule war ja nicht weit. Daran hatte er natürlich auch längst gedacht für den Fall, dass die Wohnung in W. irgendwann mal frei würde. Er betrachtete noch einmal die Namen auf dem Klingelbrett auf seinem Foto. Demnach war der letzte Bewohner der möbliert und befristet vermieteten Wohnung eine Person mit iranischem Namen, die sich bei einer Google-Recherche als Dozent an der Fachhochchule erwies. Johannes K. entschloss sich nun, eine Art Testballon aufsteigen zu lassen und der Anbieterin dieser Wohnung die von ihm zum Kauf der darüberliegenden Wohnung eingeplanten 61.000 Euro zu bieten. Am Tag darauf kam die Rückmeldung, dass sein Gebot und die Preisvorstellung der Anbieterin zu weit auseinander lägen, um in Verhandlungen über den Kaufpreis eintreten zu können. Na gut, das war nun keine Überraschung, denn schließlich war diese Wohnung nicht vermietet. Drei Tage später war die Anzeige bereits wieder verschwunden.
Endlich war der große Tag gekommen. Vollkommen gegen seine Gewohnheit war Johannes K. schon um 3.45 Uhr aufgestanden, um mit dem ersten Zug frühmorgens in Richtung G. zu fahren. Um 9.30 Uhr sollte die Zwangsversteigerung beginnen. Schon um 9 Uhr hatte sich eine Gruppe von knapp 50 Personen vor dem Rathaus der kleinen Stadt eingefunden. Und es wurden dann immer mehr. Der große Saal des Rathauses war vollständig gefüllt. Die meisten waren Ältere, aber es waren alle Altersgruppen vertreten, auch viel internationales Publikum, asiatisch und nahöstlich aussehende Personen. Johannes K. zählte mehr als 150 Interessenten. Ob er da wohl eine Chance haben würde? Und dann kam es: Schon nach wenigen Sätzen verkündete die Justizangestellte, dass der Mietvertrag der Wohnung mittlerweile von der Mieterin zum Ende des laufenden Monats gekündigt worden sei. Die Wohnung werde also bezugsfrei an den Ersteigerer übergeben.
Das war natürlich eine ganz neue Situation, denn durch diesen Umstand dürfte der Wert der Wohnung zweifellos um ein Beträchtliches nach oben geschossen sein. Schließlich konnte man sie ja nun ohne weiteres selbst nutzen oder auch lukrativ möbliert und befristet vermieten. Es war somit klar, dass Johannes K. an diesem Tag leer ausgehen würde, denn mehr als die eingeplanten 61.000 Euro konnte und wollte er nicht aufbringen. Es dauerte dann auch nicht lange, da hatten schon die ersten Interessenten mehr als 61.000 Euro geboten. Danach ging es nun aber etwas langsamer nach oben als zuvor. Ab 80.000 Euro wurden die Gebotsschritte immer kleiner, und es waren nur noch zwei Bieter übriggeblieben, die es unter sich ausmachten: ein älteres deutsches Ehepaar und ein älterer Herr mit türkischem Namen. Alle anderen hatten schon die Segel gestrichen, ein vietnamesisches Paar ebenso wie ein jüngerer deutscher Mann und mehrere Anzugträger, die jeweils für Immobiliengesellschaften agierten. Am Ende erhielt das ältere deutsche Ehepaar für 82.500 Euro den Zuschlag.
Johannes K. erschien die Sache mit der überraschenden Kündigung der Mieterin schon recht seltsam, doch es würde sicherlich niemand irgendwem etwas beweisen können. So trat er also enttäuscht und mit leeren Händen die Heimreise an und setzte schon bald darauf seine Recherchen in den Immobilienportalen fort. Vielleicht würde er ja noch irgendwo ein Ersatzobjekt für sich finden, wenn auch nicht gerade in der offenbar so begehrten Stadt W.
www.justament.de, 26.7.2015: Ausgefallene Zwangsversteigerung
Gerichtsgeschichten aus Berlin, Teil 2
Thomas Claer
Johannes K. (Name von der Redaktion geändert) hatte bei seinen Aktieninvestments im vergangenen Herbst ein gutes Händchen bewiesen. Bis April waren die Kurse dieser wie auch der anderen Werte seines Depots geradezu durch die Decke gegangen. Getragen von einem heiteren Wohlgefühl besah er sich – eigentlich nur so zum Spaß – wieder einmal die Zwangsversteigerungsseiten der Berliner Gerichte im Internet. Und dort entdeckte er etwas, das ihm gleich ins Auge sprang: Drei kleine, nur 35 qm große Wohnungen, keine zweihundert Meter von seiner eigenen Wohnung entfernt, zum unschlagbar günstigen Verkehrswert von jeweils nur 33.000 Euro. Wie konnte das sein in der inzwischen teuren Berliner Innenstadt? Johannes K. kannte bereits den Hintergrund. Im vorigen Oktober hatte er anlässlich seiner Recherchen zur (am Ende fehlgeschlagenen) Ersteigerung eines PKW-Stellplatzes genau diese Wohnungen schon einmal beobachtet und sogar die im Amtsgericht ausliegenden Versteigerungsakten mit den Verkehrswertgutachten gelesen. Der Versteigerungstermin im November war damals kurzfristig aufgehoben worden, jetzt waren die Wohnungen also plötzlich wieder zu haben. Johannes K. hatte damals in den Akten gelesen, dass die Wohnungen einem mutmaßlichen Geldsack mit Wohnsitz im teuren Grunewald gehörten, der jahrelang keine Hausgelder bezahlt hatte, woraufhin es der Eigentümergemeinschaft schließlich zu bunt wurde und diese gegen ihn die Zwangsversteigerung betrieb. Die Wohnungen, so hieß es im Gutachten, seien offensichtlich alle vermietet, doch sei der Gutachter von keinem der Bewohner zwecks Besichtigung hineingelassen worden, weshalb er den Verkehrswert angesichts der bestehenden Unsicherheiten kräftig nach unten angepasst habe. Hinzu kommt noch, dass die Hausgelder laut Gutachten angesichts der geringen Wohnungsgröße auffällig hoch waren. Im Haus, einem schlichten Nachkriegsbau aus dem Jahr 1959, herrschte ein erheblicher Sanierungsstau, es musste dringend eine neue Heizungsanlage eingebaut werden. Auch war der Innenhof beim zuständigen Umweltamt als Altlasten-Verdachtsfläche wegen dort möglicherweise vergrabenen Kriegsschutts registriert, was bedeutete, dass gegebenenfalls niemand anders als die Eigentümergemeinschaft für die Sanierungskosten aufzukommen hätte. Ferner lagen die Wohnungen im wenig attraktiven Erdgeschoss und waren wegen der nahe gelegenen S-Bahntrasse nicht unerheblich mit Verkehrslärm belastet. Außerdem musste man, soviel stand für Johannes K. fest, dieses Haus mit seiner ungepflegten Fassade wohl oder übel als das hässlichste der gesamten Wohngegend bezeichnen. Es gab also eine Menge, was gegen diese Wohnungen sprach.
Aber genau das sprach nun, da sie überraschenderweise wieder angeboten wurden, in Johannes K.‘s Augen gerade auch für diese Wohnungen. Wenn sich überhaupt noch einmal eine Gelegenheit bieten würde, in seiner inzwischen teuer gewordenen Wohngegend zu einem vernünftigen Preis zum Zuge zu kommen, so dachte er sich, dann doch wohl jetzt. Von Anfang an hatte er sich auf die in seinen Augen schlechteste der drei Wohnungen konzentriert, jene mit dem Balkon zur belebten Straße statt wie bei den beiden anderen zum ruhigen Hinterhof. Hier glaubte er, noch am ehesten eine Chance zu haben. Unter Investment-Gesichtspunkten erschien ihm die Wohnung eher wenig verlockend. Die Altmieter in dieser Gegend, und einen solchen musste er auch in dieser Wohnung vermuten, zahlten geradezu lächerlich niedrige Mieten, etwa die Hälfte dessen, was bei einer Neuvermietung fällig wurde. An Mieterhöhungen war angesichts der strengen gesetzlichen Bestimmungen natürlich auch kaum zu denken. Aber ihn reizte die Option, die Wohnung vielleicht irgendwann einmal selbst nutzen zu können. Seine Frau brauchte doch einen Raum für einen Flügel! Und ganz nebenbei ließe sich die Wohnung – mit einer einfachen Schlafgelegenheit ausgestattet – doch problemlos dann und wann einmal für eine Nacht oder für ein Wochenende an Touristen vermieten, um wenigstens die stattlichen monatlichen Hausgelder wieder reinzubekommen. Jedoch waren diese Überlegungen für Johannes K. nur Zukunftsmusik, denn den Mieter einfach vor die Tür setzen, so etwas würde er auf keinen Fall tun, zumal dieser dann, wie es so oft in den Medien berichtet wurde, auch ganz sicher alle rechtlichen Register ziehen würde, um nicht ausziehen zu müssen. Ein solcher zermürbender Kleinkrieg, bei dem er sich am Ende womöglich noch als herzloser Unmensch fühlen müsste, kam für Johannes K. jedenfalls nicht in Betracht.
Als er seiner Frau von seinen Plänen erzählte, reagierte diese mit Skepsis. Dass es um ihr künftiges Flügelspiel gehen sollte, nahm sie ihrem Mann nicht so recht ab. „Du bist doch nur wieder gierig nach der nächsten Immobilie“, hielt sie ihm vor. Doch Johannes K. ließ sich nicht beirren. Er war jetzt fest dazu entschlossen, wenigstens einen Versuch zu unternehmen. Hierzu musste er eine Woche vor dem Versteigerungstermin zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit auf ein Gerichtskonto überweisen. Johannes K. war zuversichtlich, die 3.300 Euro rechtzeitig bis zum Termin im Juli zusammenzubekommen. Was für ihn aber auf keinen Fall infrage kam, war, seine dividendenstarken Aktien bereits jetzt zu verkaufen, denn sollte er, womit schließlich angesichts des aufgeheizten Immobilienmarktes zu rechnen war, die Wohnung doch nicht bekommen, dann stünde er am Ende womöglich ohne lohnende Anlage für seine Gelder dar.
Doch dachte er bereits intensiv über seine Vorgehensweise im Falle einer erfolgreichen Ersteigerung der Wohnung nach. Wie sollte er überhaupt den Mieter der Wohnung kontaktieren können, wenn der bisherige Eigentümer, was ja durchaus zu befürchten war, sich stur stellen und nicht mit ihm als dem Erwerber der Wohnung kooperieren würde. Um aber gegebenenfalls an den Mieter herantreten zu können, brauchte er zumindest dessen Namen, schon um bei ihm an der Tür klingeln oder ihm einen mahnenden Brief schreiben zu können (und erst recht, um ihn schlimmstenfalls später verklagen zu können). Das Klingelbrett am Hauseingang war jedoch eine Enttäuschung. Die Anordnung der Klingelknöpfe ließ keinerlei Rückschlüsse auf deren Zuordnung zu den Wohnungen des Hauses zu. Ins Haus konnte er wegen der verschlossenen Eingangstür nicht kommen. So versuchte es Johannes K. auf gut Glück mit einer Google-Recherche. Und siehe da: Als er die Adresse eingegeben hatte, wurde ihm gleich eine Ferienwohnung im Erdgeschoss des Hauses angezeigt – betrieben von einer jungen Dame aus Russland, die sich mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse auf einer der bekannten Wohnungsvermittlungsseiten präsentierte. Klar, dachte sich Johannes K, das macht ja auch Sinn. Deshalb werden die Bewohner wohl den Gutachter nicht hereingelassen haben, denn Ferienwohnungen sind in Berlin schließlich schon seit über einem Jahr illegal, ohne dass sich allerdings irgendjemand ernsthaft daran stören würde. (Aus Datenschutzgründen dürfen die Ermittler ja nicht einmal auf Informationen aus dem Internet zurückgreifen.) Johannes K. stellte sich schon genüsslich vor, wie er künftig als Vermieter der Ferienwohnung von der Mieterin seinen Anteil an deren lukrativen Einnahmen fordern könnte. Er betrachtete die umfangreichen Fotos von der Ferienwohnung auf der Internetseite und glich sie gedanklich mit seinen bisherigen Kenntnissen von der Wohnung seines Begehrens ab. Sicherheitshalber lief er schnell noch einmal über die Straße um das Haus herum und bedachte die Sonneneinstrahlung und den zu vermutenden Blickwinkel aus dem Fenster. Zu seiner Enttäuschung musste er schließlich feststellen: Nein, die Ferienwohnung wird nicht versteigert, es ist die Wohnung daneben. Doch wie sollte er nun den Namen des Mieters herausfinden?
So ließ Johannes K. immer, wenn er auf dem Weg zur S-Bahn an dem Haus vorbeikam, seine Blicke auf die Erdgeschosswohnung mit dem Balkon zur Straße schweifen und überlegte angestrengt, wie er doch noch an die begehrten Informationen kommen könnte. Manchmal verspürte er dabei Anflüge eines schlechten Gewissens, wenn er an das biblische Gebot dachte – er hatte vergessen, das wievielte es war – „Du sollst nicht begehren deines Nächsten … Haus.“ Da erblickte er eines Tages, er hatte gerade in ein Falafel vom Imbiss gebissen, auf dem Balkon der besagten Wohnung eine Frau in den Dreißigern, die gerade ihre Wäsche aufhängte. So unauffällig, wie er konnte, beobachtete Johannes K. die Frau, die seinen Blick aber sofort bemerkt hatte und ihn neugierig ansah. Sie war brünett und wirkte irgendwie südländisch, jedoch völlig ohne die bildungsferne Ausstrahlung, die vielen anderen Bewohnern dieser noch längst nicht vollständig gentrifizierten Gegend zu eigen war. Sogar eine große Hipsterbrille trug sie auf der Nase. Johannes K. war sich nicht sicher, ob die Frau mit ihm flirten wollte. Erschrocken wendete er augenblicklich seinen Blick in eine andere Richtung und beschleunigte seine Schritte. Doch hatte er sich ihre Gesichtszüge gut eingeprägt.
Einige Wochen später bot sich dann endlich die rettende Gelegenheit. Die Eingangstür des hässlichen Hauses stand weit offen, und es war kein Mensch zu sehen. Geistesgegenwärtig betrat Johannes K. das Haus, bog den Flur nach links ab, und schon hatte er die Tür zur Wohnung seiner Träume gefunden. An der Tür stand ein Name, den Johannes K. beim Hinausgehen mit den Namen auf dem Klingelbrett an der Hauseingangstür abglich. Tatsächlich, irgendwo in der Mitte stand er, und neben ihm mit Schrägstrich noch ein weiterer Name. Johannes K. merkte sich beide Namen und gab sie zu Hause am Computer in die Googlemaske ein – mit dem Zusatz „Berlin“, versteht sich. Und schon hatte er die beiden gefunden. Es waren zwei Arbeitskollegen aus dem IT-Sektor, die in ihrer Firmenzeitung mit Bild porträtiert und ausführlich interviewt wurden. Die Frau vom Balkon, deren Name zwar nicht an der Wohnungstür, aber mit Schrägstrich hinter dem Namen von der Tür auf einem der Schilder am Klingelbrett der Hauseingangstür stand, hatte er gleich wieder erkannt. Sie war 37, stammte aus Italien, sprach fünf Sprachen, darunter Chinesisch, hatte schon an den unterschiedlichsten Orten der Welt gelebt und gearbeitet, darunter in Shanghai und Sydney, lebte seit fünf Jahren in Berlin und erklärte im Interview mit der Firmenzeitung, dass sie sich gerne immer wieder in neue, andere Städte verliebte. Der junge Mann, dessen Name an der Wohnungstür und am Klingelbrett stand, war 24 und stammte aus Mecklenburg-Vorpommern. Egal in welchem Verhältnis zueinander die beiden standen und wer von beiden dauerhaft in der kleinen Wohnung lebte. Johannes K. verfügte nun über die Namen der Bewohner. Und außerdem stand jetzt fest, dass die Wohnung definitiv nicht von alten, unkündbaren Sozialmietern, sondern von ausgesprochenen Gentrifizierern bewohnt wurde, die früher oder später ganz aus freien Stücken ausziehen würden, was den Wert der Wohnung signifikant erhöhte. Johannes K. berauschte sich regelrecht an der Vorstellung, dass er nun über einen bedeutenden Wissensvorsprung gegenüber den meisten seiner Bietkonkurrenten verfügte. Er hielt es sogar für angebracht, sein Maximalgebot, das er bei der Versteigerung äußerstenfalls abzugeben gedachte, gedanklich noch einmal etwas nach oben zu setzen.
Zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin suchte Johannes K. noch einmal das Gericht auf, um den aktuellen Stand der Versteigerungsakte zu studieren. Dort fand er u.a. den kurzen Vermerk, dass der Schuldner aus dem Grunewald im vergangenen Herbst in letzter Sekunde alle Forderungen seiner Gläubiger bedient hatte, woraufhin diese das Zwangsvollstreckungsverfahren kurzerhand einstellen ließen. Doch seitdem hatte er dann abermals keine Hausgelder mehr gezahlt, so dass die Gläubiger die Vollstreckung wieder aufgenommen hatten. Johannes K. musste sich eingestehen, dass eine Menge dafür sprach, dass der Schuldner vielleicht auch diesmal wieder auf den letzten Drücker seine Schuld bezahlen würde. Dennoch wollte er aber zumindest bereit stehen, falls sich doch noch eine interessante Gelegenheit für ihn ergeben würde.
Doch in den Tagen, bevor Johannes K. die 3.300 Euro, die er sich inzwischen mühsam zusammengespart hatte, ans Gericht überweisen wollte, kam er immer mehr ins Grübeln, zumal auch seine ursprünglich stattlichen Gewinne an der Börse wegen der sich zuspitzenden Griechenlandkrise in den letzten Wochen zusammengeschmolzen waren wie der Schnee in der Sonne. Als dann Anfang Juli auch noch das irre Athener Referendum abgehalten wurde und die Aktienkurse immer weiter abgestürzt waren, fand es Johannes K. inzwischen fast schon zu schade, seine Anteile auf diesem niedrigen Niveau verkaufen zu müssen, und sei es für die begehrte Wohnung. Als schließlich Angela Merkel in den Fernsehnachrichten verkündete, es werde nun aber unwiderruflich innerhalb weniger Tage eine endgültige Lösung für Griechenland geben, so oder so, da tippte Johannes K. in seine Überweisungsvorlage kurzentschlossen nicht die IBAN-Nr. des Amtsgerichts, sondern die seines Aktiendepots. Seine Lebenserfahrung sagte ihm, dass es noch immer besser gewesen sei, auf die wahrscheinlichen Ereignisse zu setzen, und nicht auf jene, die man sich bloß wünscht. Am nächsten Tag orderte er vormittags zusätzliche Aktien für sein Depot, und schon am Nachmittag standen die Kurse deutlich höher. Eine Woche und eine qualvolle Einigung auf dem EU-Gipfel in Brüssel später hatte der DAX um satte 1.000 Punkte zugelegt. Doch wollte Johannes K. wenigstens interessehalber zur Versteigerung der Wohnungen gehen, schon um festzustellen, ob er denn mit seinem Gebot eine Chance gehabt hätte. Als er am Abend vor dem Termin noch einmal die Internetseite mit den Versteigerungen aufrief, stand dort in roter Schrift neben allen drei Wohnungen: „Termin ist aufgehoben!“ Johannes K. empfand darüber eine tiefe Genugtuung und sah sich nun wieder andere Wohnungsangebote an. Aber schon in der Woche darauf waren die Aktienkurse erneut eingebrochen…
www.justament.de, 17.11.2014: Brisante Zwangsversteigerung
Gerichtsgeschichten aus Berlin, Teil 1
Thomas Claer

Amtsgericht Charlottenburg (Foto: Wikipedia)
Johannes K. (Name von der Redaktion geändert) bekam von jemandem eine für seine Verhältnisse nicht ganz unbedeutende Summe zurückgezahlt, von welcher er nicht unbedingt hatte annehmen können, sie jemals wiederzusehen. Es waren um die 10.000 Euro. Was also anfangen mit dem unerwarteten Geldsegen? Seine Ehefrau wusste es sofort: „Kauf mir einen Flügel!“, forderte sie, die eine passionierte Klavierspielerin und mit ihrem Instrument schon seit langem nicht mehr ganz zufrieden war. Doch ist ein Klavier und erst recht ein Flügel kein Musikinstrument wie jedes andere. Es ist immer auch zugleich ein Möbelstück, das sich in die Wohnung einfügen muss. Und nun sollte also solch ein kolossales Teil statt des guten alten Klaviers ins Wohnzimmer ihrer gemeinsamen Wohnung kommen und dort gewissermaßen alles Feng Shui auf den Kopf stellen? Darüber, so fand Johannes K., könne nur im ehegemeinschaftlichen Konsens entschieden werden, und er jedenfalls, soviel stand fest, war völlig dagegen. Um einen Flügel anschaffen zu können, so meinte er, bräuchte man zuerst einmal eine größere Wohnung, und daran war nun wirklich nicht zu denken. Auch durch alle Überredungskünste seiner Frau ließ er sich nicht umstimmen. Und überhaupt stand der Sinn ihm eigentlich mehr danach, das Geld gewinnbringend zu investieren, als es in hedonistischer Manier einfach auf den Kopf zu hauen.
Ein paar Tage später kamen Johannes K. und seine Frau auf einem Spaziergang an den Kleingartenanlagen nahe ihrer Berliner Wohnung vorbei und erblickten in einer der Parzellen ein Schild, auf dem in großen Buchstaben „ZU VERKAUFEN“ stand, darunter war eine Telefonnummer aufgeschrieben. Bei seiner anschließenden Internetrecherche zu Hause am PC fand Johannes K. heraus, dass es sich bei diesen Kleingärten um Pachtgärten handelte, die gegen Abschlagzahlung für das jeweilige Gartenhäuschen – üblicherweise um die 10.000 Euro – an neue Pächter abgetreten wurden. Johannes K. dachte den ganzen Abend an nichts anderes. Vor seinem geistigen Auge entstanden Bilder von lauen Sommerabenden, an denen Grillfleisch mit selbstgezogenem Gemüse serviert wurde. Seine Frau erklärte ihr Einverständnis mit seinen Plänen – allerdings unter der Bedingung, dass Johannes K. alle anfallenden Arbeiten allein zu verrichten bereit sei. Ein wenig wurmte es Johannes K. aber doch, dass der Garten, abgesehen von etwas Obst und Gemüse, keine geldwerten Erträge abwerfen würde. Da fiel ihm die Nähe zum S-Bahnhof ein. Schließlich waren in den letzten Jahren unzählige Ferienwohnungen in ihrer Wohngegend entstanden. Da könnte man doch, so dachte er, zumindest ab und zu das Gartenhäuschen auch an Berlin-Touristen vermieten. Und gleich darauf fiel es ihm wie Schuppen von den Augen. Wie oft hatten seine Frau und er sich in den vergangenen Monaten gewundert, wenn sie immer wieder ganze Familien mit Rollkoffern vom S-Bahnhof in Richtung der Gartenanlage ziehen sahen. Die hatten sich, wie ihm jetzt schlagartig klar wurde, also doch nicht im Weg geirrt! Johannes K. zuckte seinen Taschenrechner und berechnete die zu erwartende Rendite. Er war nun fest entschlossen zuzugreifen. Am nächsten Tag ging er mit seiner Frau noch einmal zur besagten Parzelle. Das Schild, das dort gehangen hatte, war aber bereits wieder verschwunden…
Einige Zeit danach klickte sich Johannes K. durch die Gerichtsseiten mit den Immobilien-Zwangsversteigerungen. Vor fast zehn Jahren war er einmal interessehalber auf einer solchen Versteigerung im Amtsgericht Wedding gewesen. Damals ging es um eine leer stehende, renovierungsbedürftige Wohnung im wenig angesagten Reinickendorf. Nachkriegsbau, gut 70 qm, Verkehrswert: 70.000. Außer ihm, der ja nur zuschauen wollte, war nur noch ein weiterer Interessent erschienen, der die Wohnung für gerade einmal 70 % des Verkehrswertes ersteigerte. Johannes K. war seinerzeit zwar auf anderem Wege, aber ebenfalls zu sehr günstigen Preisen an seine bescheidenen Eigentumswohnungen in Berlin gekommen und hatte seitdem mit großer Genugtuung den stetigen Anstieg der Immobilienpreise verfolgt. Und nun erblickte er genau das, was er gesucht hatte: einen Garagenstellplatz in relativer Nähe seiner Wohnung zum Verkehrswert von 10.000 Euro, langjährig vermietet für monatlich 100 Euro abzüglich 15 Euro Hausgeld. Johannes K. errechnete unter Berücksichtigung aller Nebenkosten eine stolze jährliche Rendite im hohen einstelligen Prozentbereich. Allerdings musste er bei seiner Analyse der Mikrolage feststellen, dass andere Stellplätze im Umfeld für Monatsmieten von nur 60 Euro angeboten wurden und trotzdem seit Monaten leer standen. Nach umfassender Abwägung aller Chancen und Risiken, auch unter Berücksichtigung der künftig zumindest in den Innenstadtlagen irgendwann zu erwartenden deutlichen Abnahme der Zahl individuell genutzter Fahrzeuge aufgrund attraktiverer Carsharing-Angebote mit selbstfahrenden Kfz kam Johannes K. zum Ergebnis, dass sich die Sache nur bis zu einem Kaufpreis von 10.500 Euro dauerhaft für ihn lohnen würde. Er war nun entschlossen, bis zu dieser Höhe für den Stellplatz mitzubieten. Um aber besser auf die Situation beim Versteigerungstermin vorbereitet zu sein, besuchte er im Vorfeld drei andere Zwangsversteigerungen in Berliner Amtsgerichten.
Beim ersten Termin ging es um eine Wohnung in Lichtenberg, ganz nahe am Szene- und Partyviertel Friedrichshain gelegen, 3 Zimmer, 73 qm, Baujahr 1905, 3.OG, billig vermietet, Mietrückstände, Verkehrswert laut Gutachten: 106.000 Euro. Über 30 Besucher drängten sich in den kleinen Saal im Amtsgericht Lichtenberg, ein sehr internationales Publikum, darunter viele Jüngere. Nach dramatischem Bietergefecht erteilte der Rechtspfleger den Zuschlag für 170.000 Euro (160 Prozent des Verkehrswerts) an ein deutsch-chinesisches Paar, das sich überglücklich in den Armen lag. Bei den unterlegenen Bietern flossen die Tränen…
Am Tag darauf das Kontrastprogramm: Eine Wohnung am östlichen Stadtrand in Hellersdorf, ziemlich abgelegen, S- und U-Bahn weit entfernt, 105 qm, Baujahr 1996, Erdgeschoss in villenartigem Haus, vermietet, die Mieter hatten die Miete um 70 Prozent gemindert. Verkehrswert laut Gutachten: 135.000 Euro. Nur drei Besucher waren außer Johannes K. erschienen, zwei davon waren die Mieter der Wohnung: ein älteres Paar, das sich vor Gericht darüber beschweren wollte, dass es seit Jahren nicht wüsste, wer ihr Vermieter sei. Der Eigentümer der Wohnung sei völlig überschuldet und habe seine Mietansprüche an einen der Kreditgeber abgetreten, an den die Mieter jetzt ihre Miete zahlten, aber niemand kümmere sich um die Wohnungsmängel: Schimmel in den Räumen, Nässe im Keller… Die Rechtspflegerin entgegnete den Mietern, sie könne ihnen auch nicht weiterhelfen. Die Vertreterin der Gläubigerbank erklärte, dass sie nur bei Geboten ab Höhe des Verkehrswerts einer Zuschlagerteilung zustimmen werde. Es wurde kein Gebot abgegeben und das Verfahren eingestellt.
Einige Tage später ging es vor dem Amtsgericht Charlottenburg um eine 2-Zimmer-Wohnung, 55 qm mit Balkon im 1.OG eines unschönen Nachkriegsbaus von 1962, direkt neben der lauten Stadtautobahn, aber im zentralen und gutbürgerlichen Bezirk Wilmersdorf gelegen, vermietet für 242 Euro kalt an eine türkische Familie mit Satellitenschüssel auf dem Balkon. Verkehrswert laut Gutachten: 105.000 Euro. (Johannes K. errechnete eine jährliche Rendite aufs eingesetzte Kapital von kaum 2 Prozent.) 15 Besucher waren erschienen. Die Gläubigerbank erklärte eingangs, dass sie nur bei Geboten ab Höhe des Verkehrswerts einer Zuschlagerteilung zustimmen werde. Bis auf zwei Teilnehmer, die vorzeitig den Saal verlassen hatten, saßen alle anderen bis zum Ende der Bieterzeit auf ihren Plätzen und belauerten sich gegenseitig intensiv, ob nicht doch noch jemand ein Gebot abgeben würde. Es bot aber niemand. Schließlich setzte der Rechtspfleger einen weiteren Termin in dieser Sache an.
Dann war endlich der große Tag gekommen. Johannes K. machte sich auf den Weg ins Gericht, um „seinen“ Garagenstellplatz mit der attraktiven Rendite für allerhöchstens 10.500 Euro zu ersteigern. Er hatte sich eine ausgefeilte Strategie überlegt, mit der er hoffte, die anderen Interessenten möglicherweise ausstechen zu können. Doch bereits im Flur vor dem Sitzungssaal sah er die Dame von der Gläubigerbank, die ihm schon von der Versteigerung im Amtsgericht Lichtenberg bekannt war. Gleich zu Beginn erklärte diese, dass sie nur bei Geboten ab 12.000 Euro einer Zuschlagerteilung zustimmen werde (stolze 20 Prozent über der Höhe des Verkehrswerts laut Gutachten), woraufhin sie einen triumphierenden Blick in die Runde der enttäuschten Gesichter warf. Es waren neun Personen anwesend, von denen immerhin noch sechs trotzdem Gebote abgaben. Für Johannes K. aber, der genau gerechnet hatte, war dieses Preisniveau bereits zu hoch. Er beschränkte sich darauf, das Geschehen als Zuschauer zu verfolgen. In kleinen Schritten arbeiteten sich fünf Bieter, offensichtlich Privatleute, von denen manche den Stellplatz vielleicht selber nutzen wollten, langsam und tapfer nach oben. Wenige Sekunden vor Ablauf der Bieterzeit waren sie bei 12.650 Euro angelangt. Da trat plötzlich ein Mann von einer Projektentwicklungs GmbH in Erscheinung, der bis dahin nur unbeteiligt daneben gesessen hatte, und bot 13.000 Euro. Einer der Privatmänner hielt mit 13.010 Euro dagegen. Darauf der GmbH-Mann: 13.500 Euro. Dann wieder der Privatmann: 13.600 Euro. Und schließlich der GmbH-Mann: 14.000,- Euro. Das war‘s dann. Johannes K. zog daraus den Schluss, dass die Zeit der Immobilien-Schnäppchen in Berlin nun aber endgültig zu Ende sei…
Doch er hatte ja noch immer seine 10.000 Euro. Sollte es denn wirklich keine lukrative Anlagemöglichkeit mehr für sein Geld geben? Da setzte im Oktober plötzlich und unerwartet eine heftige Korrektur an den Aktienmärkten ein. Immer tiefer und tiefer stürzten die Kurse innerhalb weniger Tage. Für Johannes K. war das wie ein Geschenk des Himmels. Ihm war klar, dass es sich schon aufgrund der ausgedehnten Niedrigzinspolitik der Notenbanken und deren sonstiger geldpolitischer Maßnahmen nur um eine temporäre Irritation an den Märkten handeln konnte. Im Notfall, da war er sich ganz sicher, stünden Politik und Zentralbanken angesichts der explosiven Weltlage jederzeit bereit, um die Situation zu entschärfen. Auch würden sich auf diesem Kursniveau ohnehin früher oder später Schnäppchenjäger finden, die sich zu moderaten Einstandspreisen mit konservativen Dividendentiteln eindecken und die Kurse weiter stabilisieren würden. Und so geschah es. Beherzt griff auch Johannes K. zu und kann sich nun bei überschaubarem Risiko über jährliche Ausschüttungen von fast 500 Euro freuen, was einer Rendite von knapp 5 Prozent entspricht. Na also, mehr wollte er doch gar nicht.
