Jährlich erleidet die Musikindustrie Schäden in Millionenhöhe durch illegale Downloads aus dem Internet
Thomas Claer
Die kriminelle Karriere des Rüdiger R. (Name von der Redaktion geändert) begann irgendwann in den Achtzigern. Zu jener Zeit weckten die populären Radio-Hitparaden eines schwergewichtigen NDR-Moderators namens Willem sein Interesse an Popmusik. Der damals jugendliche Rüdiger R., der einen Kassettenrecorder besaß, bannte – wie Millionen andere Halbwüchsige – die ausgestrahlten Superhits auf leere Musikkassetten der Formate C60 und C90. Dumm war nur, dass Moderator Willem die Gewohnheit hatte, häufig in die Anfänge der Titel hineinzusprechen. Aber wenn man es oft genug probierte, bekam man fast jeden Song in voller Länge. Schon damals gab es Kampagnen der Musikindustrie gegen das Raubkopieren. Von Millionenverlusten war die Rede, denn wenn jedes aufgenommene Lied gekauft worden wäre, hätte die Industrie tatsächlich soviel zusammenbekommen. Natürlich wäre Rüdiger R. niemals auf die Idee gekommen, alle Lieder auf seinen Kassetten als Single-Schallplatten zu kaufen. Aber wenn er sich manchmal eine Langspielplatte kaufte (nur einer aus seiner Klasse hatte damals schon einen CD-Player), dann weil da viele der Lieder drauf waren, die er aus dem Radio und von seinen Mitschnitten kannte.
Einen Mausklick entfernt wartet die mp3
Heute schämt sich Rüdiger R. für die meisten seiner früheren Mitschnitte. Von Bands wie Modern Talking oder Sängern wie Michael Jackson will er heute nichts mehr wissen, wo er doch stolz ist auf seinen feinen, distinguierten Pop-Musikgeschmack. Gewissensbisse wegen seiner damaligen Urheberrechtsverletzungen sind Rüdiger R. dagegen völlig fremd. Er hat sein kriminelles Treiben auch in den Neunzigern fortgesetzt. Als Computer mit CD-Brennern aufkamen, ließ er sich – wie es Millionen andere auch taten – von einem Freund Dutzende Rohlinge mit dessen Lieblings-Alben bespielen. Was Rüdiger R. davon besonders gefallen hatte, kaufte er sich später zur Komplettierung seiner umfangreichen CD-Sammlung. Dann erwarb Rüdiger R. kurz nach der Jahrhundertwende seinen ersten Computer mit Internet-Anschluss. Schon bald stieg er auf eine schnelle DSL-Verbindung um und ließ sich von einem technisch versierten Freund den Zugang zur illegalen Tauschbörse eDonkey einrichten. Was er dort zu sehen bekam, faszinierte Rüdiger R. ungemein. Insgeheim hatte er es ja schon hin und wieder bereut, dass er alle seine Audio-Kassetten vor langen Jahren anlässlich eines Umzugs entsorgt hatte. Nun fand er all die Lieder seiner Jugend, von denen er sich im Bewusstsein ihrer künstlerischen Minderwertigkeit getrennt hatte, wieder vor – nur einen Mausklick und ein wenig Wartezeit von ihm entfernt. Beim Wiederhören der alten Songs geriet er in einen seltsam verzückten Seelenzustand. Zugleich überfiel ihn eine übergroße Traurigkeit, die er sich nicht recht erklären konnte. Die Musik, so musste er sich eingestehen, wirkt offenbar direkt auf die menschliche Psyche – und besonders, so sein Verdacht, gilt das für Klänge der banaleren Art, ähnlich bestimmten zufälligen Gerüchen, die einen gedanklich in weit entfernte Orte und Zeiten zurückversetzen können. Rüdiger R. speicherte die mp3-Dateien auf seiner Festplatte. In seinem CD-Regal wären ihm solche Lieder hochgradig peinlich gewesen.
400 Millionen illegale Downloads pro Jahr
Manchmal sprach Rüdiger R. mit befreundeten Juristen über seine Downloads, die er seitdem von Zeit zu Zeit vornahm. Er müsse sich absolut keine Sorgen machen, versicherten sie ihm. Allein in Deutschland würden pro Jahr schließlich mehr als 400 Millionen Musikdateien aus illegalen Quellen heruntergeladen. Schon technisch sei es völlig unmöglich, eine nennenswerte Zahl der Sünder hierfür zur Verantwortung zu ziehen. Und außerdem gälte das primäre Interesse der Ermittler doch immer noch denjenigen, die ihre Dateien in den Tauschbörsen zur Verfügung stellten, nicht aber den bloßen Runterladern.
Doch die Musikindustrie, las Rüdiger R. in der Zeitung, plante eine Großoffensive gegen alle Formen der Internet-Piraterie. Die Tonträger-Verkaufszahlen waren in den letzten zwanzig Jahren noch einmal dramatisch in den Keller gegangen. Im März 2004 gab es dann die erste richtig große Downloader-Überführung in Deutschland: Ein 51-jähriger Mann aus Lüneburg hatte mehr als 8.000 Musiktitel illegal auf einer Tauschbörse im Internet angeboten. Die Polizei beschlagnahmte die gesamte Computeranlage sowie mehrere hundert Datenträger. Der Musikpirat einigte sich mit den Rechteinhabern auf die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro. Außerdem wurde der Mann in einem Strafbefehl zu 90 Tagessätzen (je 25 Euro) verurteilt und ist damit vorbestraft. Rüdiger R. war fortan für einige Zeit zurückhaltender, da ihm die Sache nicht ganz geheuer zu sein schien. Ein Freund verkündete ihm kurz darauf sogar, dass er den illegalen Downloads angesichts der neuen Gefahrenlage abgeschworen habe, da er mittlerweile Tausende Lieder besitze und an Neuerscheinungen ohnehin nicht mehr interessiert sei. Auch das gab Rüdiger R. zu denken. Nach einigen Monaten aber verblassten seine Skrupel. Wieder zapfte er die Tauschbörse an – auf der Suche nach immer neuer Erbauung an den musikalisch in Gang gesetzten eigenen Erinnerungseruptionen.
Der große Schlag der Staatsanwaltschaft Köln
Ende Mai 2006 wurde Rüdiger R. aus allen Träumen gerissen. Was er in den Fernseh-Nachrichten hören musste, trieb ihm spontan den Angstschweiß ins Gesicht: Der Staatsanwaltschaft Köln sei der bislang größte Schlag gegen die Musikpiraterie in Deutschland gelungen. Gegen rund 3.500 Nutzer des Filesharingsystems eDonkey würden Strafverfahren eingeleitet. Sie müssten außerdem mit hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion hatte die Polizei zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Dieser konzertierten Aktion vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. (International Federation of the Phonographic Industry) beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH. Mit einer extra dafür entwickelten und weltweit einmaligen Software sicherten die Ermittler in zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien. So gelang es den Behörden insgesamt mehr als 3.500 Nutzer des Filesharing-Systems eDonkey zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über diese Tauschbörse angeboten hatten. Alle Beschuldigten müssen nicht nur mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der betroffenen Musiklabel. Es handelt sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde. Auf das eDonkey-Netzwerk greifen unter anderem die Softwareprogramme eDonkey2000, emule, shareaza, OverNet und MLDonkey zu. Emule ist in Deutschland die am meisten genutzte Tauschbörsensoftware. Die einzelnen Teilnehmer laden nicht nur unautorisiert geschützte Inhalte von anderen Nutzern herunter, sondern bieten diese auch Dritten zum Download an.
Die Angst der Downloader
Fieberhaft versuchte Rüdiger R., der in der Schule einmal gut in Mathe gewesen war, seine Kenntnisse der Wahrscheinlichkeitsrechnung zu aktivieren. Doch es gab zu viele Unbekannte in seinen Berechnungen. Von mehreren Zigtausend eDonky-Nutzern hatte er gehört. So gesehen war die Chance, unter den 3.500 Erwischten zu sein, noch recht niedrig. Auch hatte bislang niemand seinen Computer beschlagnahmt. Doch ein Brief von der Staatsanwaltschaft, die Vorladung zur Vernehmung oder gleich zum Prozess, waren noch längst nicht vom Tisch. Unangenehm erinnerte sich Rüdiger R. an das Tempo, in welchem deutsche Behörden nach seiner Erfahrung arbeiteten. Da konnte man sich doch selbst nach ein paar Monaten oder gar Jahren nicht ganz sicher sein! Er startete eine Google-Recherche, durch die er erfuhr, dass illegale Downloads nur drei Monate rückwirkend noch nachweisbar seien. Doch auch das konnte ihn nicht beruhigen, da sich die Beweise seiner Vergehen ja womöglich schon längst auf der Festplatte einer Ermittlungsbehörde befanden. Zwischenzeitlich kam ihm sogar die Befürchtung, sein Computer könnte überwacht werden und er sich durch seine gezielte Recherche verraten. Beim täglichen Gang zum Hausbriefkasten übermannten ihn regelmäßig Hitzewallungen, die alsbald dem erleichterten Gefühl wichen, jedenfalls für 24 Stunden noch einmal davongekommen zu sein. Die Musikindustrie, dachte Rüdiger R., kalkuliert bewusst mit der Angst der Downloader. Der Vorsitzende der Deutschen Phonoverbände hatte in den Tagesthemen erklärt: “Die wichtige Botschaft an alle Internetnutzer ist, dass niemand damit rechnen kann, unentdeckt zu bleiben, wenn er Straftaten im Internet begeht.”
Rüdiger R. wurde bis heute nicht für seine unzähligen Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen. Er teilt dieses Schicksal mit Millionen anderen Menschen in Deutschland und mehreren hundert Millionen Menschen weltweit. Und wenn er nicht vor Angst gestorben ist, dann zittert er noch heute.